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Magisterarbeit, 2005, 94 Seiten
Autor: Magister Joachim Pahl
Fach: Geschichte - Frühgeschichte, Antike
Details
Tags: Pompeius, Osten, Strategien, Herrschaftssicherung, Späte Republik
Jahr: 2005
Seiten: 94
Note: gut
Literaturverzeichnis: ~ 53 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-43002-9
ISBN (Buch): 978-3-638-72847-8
Dateigröße: 635 KB
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Zusammenfassung / Abstract
Während des zweiten Jahrhunderts vor Christi hatte das Römische Reich Phasen großer Veränderungen und damit verbunden ebenso großer Verunsicherungen zu überstehen, die hauptsächlich aus der Tatsache resultierten, daß der Kleinstaat Rom seinen Machtbereich sukzessive ausgeweitet hatte. Diese Erweiterung betraf zunächst nur Italien, später jedoch die gesamte Mittelmeerregion. Innerhalb dieses Herrschaftsgebietes hatten die unterworfenen Länder unterschiedlichen Rechtsstatus. Innerhalb Italiens wurden sie meist Bundesgenossen genannt, was freilich einen Euphemismus darstellte, da ihre Bürger zwar die gleichen Pflichten hatten wie römische Vollbürger, besonders was den Wehrdienst anging, nicht aber eine Mitbestimmung wie diese. Außerhalb des italischen Kernlandes begann man Provinzen einzurichten, die Rom vollkommen unterstellt waren, gleichwohl ihre alten Verwaltungsträger behalten durften1; dies mußte schon deshalb geschehen, weil Rom wohl personell überfordert gewesen wäre, hätte es diese Aufgaben selbst übernommen. Darüber hinaus gab es jedoch auch in den peripheren Regionen Klientelstaaten2, die nach innen weitgehend autonom gelassen wurden, nach außen sich jedoch an Rom auszurichten hatten3 und zur Waffengefolgschaft sowie meist zur Tributleistung verpflichtet waren. Unter dem Druck der Umstände und gegen en Widerstand der Optimaten gelang es schließlich der popularen Seite, Pompeius zunächst im Jahre 67 gegen die Seeräuber und ein Jahr später gegen Mithridates mit Außerordentlichen Imperien auszustatten, die Machtmittel in einem Umfange einschlossen, wie sie vorher noch nie einer Einzelperson anvertraut worden waren. Wie diese Machtmittel in Anwendung gebracht wurden, und wie die hierbei erzielten militärischen Resultate in politisch-strukturelle Veränderungen umgemünzt wurden, die dem Römischen Reich einen dauerhaften Nutzen bringen sollten, wird anhand von Quellen untersucht werden. Auch soll der Frage nachgegangen werden, inwiefern die Regelungen des Pompeius richtungsweisend für die weitere Entwicklung des Römischen Reiches gewesen sind.
Textauszug (computergeneriert)
Westfälische Wilhelms-Universität
Philosophische Fakultät
Hausarbeit zur Erlangung des Grades eines Magister Artium
Alte Geschichte
Pompeius im Osten – Strategien der Herrschaftssicherung
eingereicht von:
Joachim Pahl
2005
Inhaltsverzeichnis
Einleitung ... 1
Die Quellen ... 3
Der Seeräuberkrieg ... 5
- Das Wesen der Piraterie ... 5
- Der kurze Feldzug ... 13
- Die clementia gegenüber den Seeräubern ... 18
Der Mithridatische Krieg ... 26
- Vorbereitungen ... 26
- Pompeius‘ Vormarsch ... 31
- Pompeius‘ Verhalten nach Mithridates‘ Flucht ... 35
- Die Gewinnung Armeniens ... 36
- „Auf Alexanders Spuren“ ... 38
Die Neuordnung des Ostens ... 47
- Das Verhältnis zu Parthien ... 48
- Pontos und Bithynia ... 49
- Syrien ... 56
- Kilikien ... 59
- Paphlagonien ... 60
- Galatien ... 61
- Kappadokien ... 66
- Kommagene ... 67
- Judäa ... 69
- Ziele und Prinzip der Neugliederung ... 83
Schlußbemerkung ... 86
Quellen- und Literaturverzeichnis ... 88
Einleitung
Während des zweiten Jahrhunderts vor Christi hatte das Römische Reich Phasen großer Veränderungen und damit verbunden ebenso großer Verunsicherungen zu überstehen, die hauptsächlich aus der Tatsache resultierten, daß der Kleinstaat Rom seinen Machtbereich sukzessive ausgeweitet hatte. Diese Erweiterung betraf zunächst nur Italien, später jedoch die gesamte Mittelmeerregion. Innerhalb dieses Herrschaftsgebietes hatten die unterworfenen Länder unterschiedlichen Rechtsstatus. Innerhalb Italiens wurden sie meist Bundesgenossen genannt, was freilich einen Euphemismus darstellte, da ihre Bürger zwar die gleichen Pflichten hatten wie römische Vollbürger, besonders was den Wehrdienst anging, nicht aber eine Mitbestimmung wie diese.
Außerhalb des italischen Kernlandes begann man Provinzen einzurichten, die Rom vollkommen unterstellt waren, gleichwohl ihre alten Verwaltungsträger behalten durften1; dies mußte schon deshalb geschehen, weil Rom wohl personell überfordert gewesen wäre, hätte es diese Aufgaben selbst übernommen. Darüber hinaus gab es jedoch auch in den peripheren Regionen Klientelstaaten2, die nach innen weitgehend autonom gelassen wurden, nach außen sich jedoch an Rom auszurichten hatten3 und zur Waffengefolgschaft sowie meist zur Tributleistung verpflichtet waren.
Einerseits kam durch diese Entwicklung Reichtum in Form von Geld und Sklaven nach Rom, andererseits wurden auch Probleme geschaffen, die der Adelsrepublik Rom, zentral auf die urbs ausgerichtet und auf bäuerlichem Selbstverständnis fußend, bisher fremd gewesen waren. So hatte der Import billiger Arbeitskräfte zu einer Verarmung der kleinen Bauern geführt und die Notwendigkeit zu ständiger Kriegsführung auch in entfernteren Gebieten die hergebrachte Konzeption des Bürgerheeres, das sich aus nach Bedarf ausgehobenen Wehrpflichtigen zusammensetzte, als veraltet erscheinen lassen. Durch den entstandenen Reformbedarf kamen Politiker an die Spitze des Staates, die sich vornehmlich auf das Votum der unteren Schichten beriefen und Veränderungen versprachen. Dies waren auf wirtschaftlich - sozialem Gebiet die Gracchen und im militärischen Sektor Marius. Deren Versuche, den Staat zukunftsfähig zu machen, führten jedoch zu inneren Machtkämpfen, die die verfassungsmäßige Ordnung, basierend auf einem freien Spiel der Kräfte mit allerdings festen Regeln und orientiert an einem Gewohnheitsrecht sowie dem mos maiorum, immer mehr durchlöcherte.
Schließlich fand sich ein der Adelspartei Nahestehender, P. Cornelius Sulla, der, wenngleich selbst unter Verfassungsbruch, eine Restauration der alten adelsdominierten Ordnung herbeiführte. Sie sollte durch Fernhalten des Militärischen den Primat der Politik in Rom gewährleisten, durch Beschneidung der Möglichkeiten des Volkstribunats die konfliktträchtige Aufsplitterung der Macht zwischen Adel und Volkstribunen beseitigen sowie mit strikten Regeln für den cursus honorum Konzentration von Macht und die Karriere von Demagogen verhindern4. Seine Maßnahmen dienten also dazu, der revolutionären Dynamik der letzten Jahrzehnte den Boden zu entziehen und dadurch den Staat in einer weitgehend vorgracchischen Form zu stabilisieren. Er konnte es dabei nicht verhindern, daß es nach wie vor ein beträchtliches heterogenes Unterstützerpotential für die populare Sache gab, das sich teils aus den Überlebenden und Vertriebenen seiner Proskriptionen, teils aber auch aus Menschen aller Schichten zusammensetzte, die sich durch die strenge Reglementierung politischer Laufbahnen um ihre Karriereaussichten gebracht sahen, ganz zu schweigen von den Unterschichten, die ihre immer schon geringen Mitsprachemöglichkeiten als noch weiter reduziert empfanden.
Diese zunächst verdeckte, dann aber offene Opposition gegen die als Knebelung empfundenen sullanischen Vorschriften führte seit dem Konsulat des Pompeius und Crassus im Jahre 70 zu einer schrittweisen Rücknahme derselben. Eine noch größere verfassungsrechtliche Erschütterung aber sollte die schon stark modifizierte sullanische Ordnung erleben, als sich im Jahre 67 die Notwendigkeit eines umfassenden Vorgehens gegen die zu quasi staatlicher Macht angewachsenen Seeräuberflotten ergab und kurz darauf der expandierende pontische König Mithradates in die Schranken gewiesen werden mußte, wenn die kleinasiatischen Kolonien nicht in Gefahr geraten sollten.
Unter dem Druck der Umstände und gegen en Widerstand der Optimaten gelang es schließlich der popularen Seite, Pompeius zunächst im Jahre 67 gegen die Seeräuber und ein Jahr später gegen Mithridates mit Außerordentlichen Imperien auszustatten, die Machtmittel in einem Umfange einschlossen, wie sie vorher noch nie einer Einzelperson anvertraut worden waren.
Wie diese Machtmittel in Anwendung gebracht wurden, und wie die hierbei erzielten militärischen Resultate in politisch-strukturelle Veränderungen umgemünzt wurden, die dem Römischen Reich einen dauerhaften Nutzen bringen sollten, wird anhand von Quellen untersucht werden. Auch soll der Frage nachgegangen werden, inwiefern die Regelungen des Pompeius richtungsweisend für die weitere Entwicklung des Römischen Reiches gewesen sind.
Die Quellen
Von den antiken Quellenautoren ist Cicero dem Politiker und Feldherren Pompeius nicht nur zeitlich durch das gleiche Geburtsjahr am nächsten gewesen, beider Karriere war während der 60er Jahre auch fast symbiotisch miteinander verbunden. Da Cicero zu dieser Zeit als homo novus noch am Anfang seiner Laufbahn stand und als Voraussetzung seines angestrebten Weges auf das Knüpfen von Beziehungen angewiesen war, war es ihm in seiner Rede für die Erteilung des Imperiums gegen Mithridates darum zu tun, als einer der Protagonisten des durch die große Übermacht zu erwartenden Erfolges dazustehen, und dem eigenen Fortkommen durch die Nähe zu Pompeius einen Schub zu verleihen. Umgekehrt leistete er Pompeius wertvolle Hilfe dadurch, daß er seine Rednergabe in dessen Dienst stellte.
[...]
1 Bleicken, Verfassung, S.226
2 Der Begriff des Klientelstaates war nicht klar rechtlich definiert. Er war eine Bezeichnung für Staaten, die sich zu Rom in einem Abhängigkeitsverhältnis im weitesten Sinne befanden. Die Ausgestaltung dieser Abhängigkeit konnte höchst unterschiedlich sein, denn die diesen Ländern von Rom auferlegten Bedingungen richteten sich jeweils nach den militärischen, politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen. (Baumann, Rom, S.3f.)
3 Dahlheim erklärt dazu, der außenpolitische Spielraum sei nicht nur vorhanden, sondern „sehr viel mehr als null“ gewesen. (Dahlheim, Gewalt, S.270, Anm.192) Der Charakter der aus der römischen Gesellschaftsordnung entlehnten Klientelschaft allerdings schließt ein Handeln des Klienten aus, das eine Interessenkollision mit dem Patronatsherren ergäbe. So konnten die Klientelstaaten nur in Bereichen, in denen die Belange Roms nicht tangiert waren, eigene Diplomatie betreiben. Da die Größe des Handlungsspielraums also letztlich von römischen Interessen bestimmt wurde, ist es problematisch, eine solche Außenpolitik noch als „eigene“ zu bezeichnen.
4 Christ, Krise, S.218
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