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Profite, Drugs und Kontrollen - Welchen Einfluss haben Wirtschaft, Recht und Politik auf unser Nahrungsmittelangebot?

Termpaper, 2005, 22 Pages
Author: M.A. Manuela Feldkamp
Subject: Communications: Media and Politics, Politic Communications

Details

Category: Termpaper
Year: 2005
Pages: 22
Grade: 1,8
Bibliography: ~ 40  Entries
Language: German
Archive No.: V45729
ISBN (E-book): 978-3-638-43082-1

File size: 440 KB


Excerpt (computer-generated)

Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Institut für Kommunikationswissenschaft
Projektseminar: Kulinarische Kommunikation
7. Fachsemester

Profite, Drugs und Kontrollen - Welchen Einfluss haben
Wirtschaft, Recht und Politik auf unser
Nahrungsmittelangebot?

von: Manuela Feldkamp

 


Inhaltsverzeichnis

Problemstellung 1

1. Kulinarisches unter systemtheoretischen Aspekten 2

1.1 Rechtliche Aspekte 2
1.2 Rechtssysteme der Mitgliedsstaaten der EU 3
1.3 Nahrung und Politik 4

1.3.1 Gesetzgebung 4
1.3.2 Institutionalisierung der Ernährungspolitik 6

1.4 Wirtschaftliche Aspekte 7

2. Definitionen – Drogen 8

2.1 Illegale Drogen 9
2.2 Legale Drogen 9

3. Tabak und Cannabis – ein Vergleich unter Berücksichtigung rechtlicher, politischer und wirtschaftlicher Interessen 9

3.1 Tabak – ein Überblick 10
3.2 Tabak – (gesundheits-)politische vs. wirtschaftliche Aspekte 11
3.3 Cannabis – ein Überblick 14
3.4 Cannabis – gesundheits- und rechtspolitische vs. wirtschaftliche Aspekte 15

4. Fazit 19

5. Literaturverzeichnis 22



 

Problemstellung

„Lasst uns jetzt ein paar genmanipulierte Nahrungsmittel essen!“ ([1]) „Die Welt hungert nicht nach Gentechnik, sondern nach Gerechtigkeit und Anstand.“ ([2]) Zwei Aussagen, wie sie gegensätzlicher wohl nicht sein können. Besonders interessant erscheint deshalb, von wem diese Aussagen stammen. Die erste ist eine Aufforderung, die US-Präsident George W. Bush im Rahmen eines amerikanisch-europäischen Gipfeltreffens aussprach, um seine Gäste zum Mittagstisch zu bitten. Die zweite Aussage wurde einem Artikel des Greenpeace-Magazins entnommen, der den Titel „Die faulen Versprechen der Genlobby“ trägt. Ausgewählt wurden diese beiden Statements, weil durch sie bereits schemenhaft die Problematik deutlich wird, die die nachfolgende Arbeit näher beleuchten will. Dabei geht es nicht vorrangig um die Frage, inwieweit Gentechnik unsere Lebensmittel aus biologischer und medizinischer Sicht positiv bzw. negativ beeinflusst. Beleuchtet werden sollen vielmehr die Prozesse und Systeme, die letztendlich darüber entscheiden, was der Endverbraucher konsumieren muss bzw. konsumieren darf. Offensichtlich vertreten nämlich die einzelnen Systeme unserer Gesellschaft verschiedene Interessen, wenn es um die Frage geht, wie unser Nahrungs- und Genussmittelangebot auszusehen hat bzw. was überhaupt als Nahrungs- oder Genussmittel bezeichnet werden darf. Während der Recherche für diese Arbeit fiel auf, dass das ausgewählte Thema in der vorhandenen Literatur vornehmlich unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes behandelt wird. Ratgeber und Sachbücher informieren über die Bestandteile unserer Nahrung, über Risiken und Nebenwirkungen von legalen und illegalen Drogen, und die Medien berichten über Lebensmittelskandale, die trotz politischer und rechtlicher Vorgaben immer noch an der Tagesordnung sind. Nahezu unbeachtet bleibt dabei aber die Frage, wie groß der Einfluss von Politik und Recht auf unser Nahrungs- und Genussmittelangebot tatsächlich ist.1 In diesem Zusammenhang sollen anhand der legalen Droge Tabak und der illegalen Droge Cannabis Verbindungen und Abhängigkeiten zwischen diesen beiden Systeme und dem Wirtschaftssystem dargestellt werden. Dazu folgt unter Kapitel 1 zunächst ein Überblick, der die systemtheoretischen Aspekte von Recht, Politik und Wirtschaft aufzeigt. Anschließend daran folgt in Kapitel 2 ein Überblick über die Fülle der existierenden Drogen und deren Einstufung nach dem Betäubungsmittelgesetz. Kapitel 3 vergleicht darauf aufbauend, unter Berücksichtigung rechtlicher, politischer und wirtschaftlicher Interessen, eine legale (Tabak) mit einer illegalen Droge (Cannabis). Das abschließende Fazit zeigt noch einmal auf, in welchem Zusammenhang die o.g. Systeme stehen und welche Abhängigkeiten den gesellschaftlichen Diskurs um die Frage, wer über unser Nahrungs- und Genussmittelangebot bestimmt, dominieren.

1. Kulinarisches unter systemtheoretischen Aspekten

1.1 Rechtliche Aspekte

Zunächst soll ein Blick auf die Normen geworfen werden, die das deutsche Nahrungsmittelrecht bestimmen. Maßgeblich beeinflusst wird dieses durch das europäische Lebensmittelrecht, denn wie in allen Rechtsbereichen gilt auch hier das Prinzip: Europarecht verdrängt nationales Recht. Wichtigste gesetzliche Grundlage ist die Verordnung Nr. 178 (EG-Basisverordnung), die das Europäische Parlament und der Rat im Jahre 2002 verabschiedet haben. Durch diese Verordnung sind sowohl allgemeine Grundsätze und Anforderungen an das Lebensmittelrecht geregelt, als auch die Verfahren zur Lebensmittelsicherheit festgelegt. (Vgl. [3]) Das deutsche Nahrungsmittelrecht muss sich also den europäischen Vorgaben unterordnen. Zentrales deutsches Rahmengesetz ist das Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen oder kurz das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG). Unterteilt ist das LMBG in zehn Abschnitte. Geregelt werden zum Be ispiel der Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen und kosmetischen Mitteln, die Überwachung und die Ein- und Ausfuhr von Lebensmitteln (vgl. [4]). Durchgeführt wird das LMBG mit Hilfe von verschiedenen Rechtsverordnungen, die unter anderem folgende Bereiche regeln:

· Lebensmittelhygiene (z. B. Lebensmittelhygieneverordnung)
· Höchstmengen für Rückstände (z. B. die Rückständehöchstmengenverordnung)
· Fragen zur Kennzeichnung und zur Werbung (z.B. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung)
· Lebensmittelzusatzstoffe (z. B. Zusatzstoff-Zulassungsverordnung) (Vgl. [5])

Selbstverständlich handelt es sich hier nicht um eine abschließende Aufzählung. Die aufgezeigten Normen sollen lediglich die bestehenden Hierarchien innerhalb des Rechtssystems in Bezug auf das Nahrungsmittelrecht aufzeigen und als Orientierungshilfe dienen.

1.2 Rechtssysteme der Mitgliedsstaaten der EU

Wie unter Punkt 2.1 aufgezeigt wurde, sind die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU im Bereich des Nahrungsmittelrechts verpflichtet, sich nach der EG-Basisverordnung zu richten. Da die einzelnen Mitgliedsstaaten aber unterschiedliche Rechtssysteme haben, gestaltet es sich äußerst schwierig, Verstöße gegen diese Richtlinie zu ahnden. „Die Engländer zum Beispiel berufen sich auf ihre jahrhundertealte Tradition des Gewohnheitsrechts, weite Teile des europäischen Kontinents dagegen stützen sich auf die von den Römern überlieferte Rechtsordnung. […] Verfahren zur Beweisaufnahme werden je nach Land unterschiedlich durchgeführt und vor Gericht dann oft als unzulänglich abgelehnt. Die Zuständigkeiten innerhalb der nationalen Behörden sind von Land zu Land anders geregelt.“ (Reinecke/Thorbrietz 1998: 50)

[...]


1 An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass im Rahmen dieser Arbeit nicht allen gesellschaftlichen Gruppen, die in diesen kulinarischen Diskurs involviert sind, Beachtung geschenkt werden kann. Die Autorin konzentriert sich deshalb, angelehnt an die eigenen Rechercheergebnisse und aufgrund der ihrer Meinung nach relevantesten, auf die Systeme Recht, Politik und Wirtschaft.


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