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Hausarbeit, 2004, 21 Seiten
Autor: M.A. Manuela Feldkamp
Fach: Medien / Kommunikation - Sonstiges
Details
Institution/Hochschule: Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Institut für Kommunikationswissenschaft)
Tags: Rundfunkurteile, Bundesverfassungsgerichts, Bedeutung, Entwicklung, Privatfernsehens, Medienrecht
Jahr: 2004
Seiten: 21
Note: 1,7
Literaturverzeichnis: ~ 20 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-43083-8
Dateigröße: 301 KB
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Textauszug (computergeneriert)
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Institut für Kommunikationswissenschaft
Einzelveranstaltung: Medienrecht
5. Fachsemester
Die Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts und
ihre Bedeutung für die Entwicklung des Privatfernsehens
von: Manuela Feldkamp
Inhaltsverzeichnis
Einleitung 1
1. 1961 – Das Fernsehurteil (BVerfGE 12,205) 3
1.1 Der Auslöser – Die Gründung der Deutschland-Fernsehen GmbH 3
1.2 Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 4
2. 1981 – Das FRAG-Urteil (BVerfGE 57, 295) 5
2.1 Die Ausgangssituation 5
2.2 Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 7
3. 1986 – Das Niedersachsen-Urteil (BVerfGE 73, 118) 7
3.1 Der Streitgegenstand: Das niedersächsische Landes-Rundfunkgesetz 7
3.2 Elemente der Grundversorgung
4. 1991 – Das Nordrhein-Westfalen-Urteil (BVerfGE 83, 283) 9
5. 1992 – Der Hessen-3-Beschluss (BVerfGE 87, 153) 11
6. 1994 – Das Rundfunkgebührenurteil (BVerfGE 90,60) 12
7. Weitere Urteile des Bundesverfassungsgerichts 13
8. Resümee 14
Literaturverzeichnis 18
Einleitung
Die Entwicklung des deutschen Rundfunks findet ihren Anfang im Jahre 1923. Damals wurden die von Heinrich Herz im Jahre 1887 entdeckten elektromagnetischen Schwingungen allerdings vornehmlich vom Militär im Bereich des See- und Küstenfunks genutzt. Dass der Rundfunk im Laufe der Entwicklung auch in Deutschland zum Massenmedium fungierte, ist dem Umstand zu verdanken, dass er in den USA und in Großbritannien großes Interesse hervorrief und sich somit als lukrative Einnahmequelle darstellte. Diesem Beispiel wollte deshalb auch die Reichspost als damalige Inhaberin der technischen Verfügungsgewalt folgen. Aufgrund mangelnder Finanzierungsmöglichkeiten mussten aber private Gesellschaften beteiligt werden. Bereits damals wurde das enorme Machtpotential dieses Mediums erkannt. Aus diesem Grunde wurde ein Punkt festgelegt, der neben der Frage, ob die Rundfunkhoheit dem Bund oder den Ländern zusteht, Streitpunkt nahezu aller Urteile des Bundesverfassungsgerichtes war: ob der Rundfunk in Deutschland als öffentliche Aufgabe der Allgemeinheit dienen muss und nicht der Erfüllung privater Interessen dienen darf.
Zunächst definierte sich der Rundfunk in der Bundesrepublik ausschließlich über das Radio. Das änderte sich, nachdem sich die Rundfunkanstalten der BRD im Jahre 1950 zur Arbeitsgemeinschaft der öffentlich – rechtlichen Rundfunkanstalten der BRD (ARD) zusammengeschlossen hatten. So gibt es seit 1954 ein Fernsehprogramm, welches von allen ARDLandesrundfunkanstalten bundesweit ausgestrahlt wird. Nach der Erschließung neuer Frequenzen in den 50-er Jahren wurde das Fernsehangebot durch ein zweites Programm erweitert. (Vgl. Olenhusen, von 1988: 5f) An diesem Punkt setzte die Diskussion um die Einführung des privaten Rundfunks, der heutzutage wie selbstverständlich zum Programmangebot gehört, ein. Nachfolgend sollen die Entwicklungen des deutschen Rundfunks ab diesem Zeitpunkt näher beleuchtet werden. Da einzelne Urteile des Bundesverfassungsgerichtes nicht nur Entscheidungen zu den jeweiligen Rechtsstreitigkeiten enthalten, sondern gleichzeitig oftmals auch die gesellschaftliche Entwicklung berücksichtigt und Wege zu der Entwicklung des Privatfernsehens geöffnet haben, werden diese als Basis zugrunde gelegt. Thema dieser Ausführungen sind deshalb die wichtigsten Entscheidungen der Karlsruher Richter. Diese werden in chronologischer Folge aufgezeigt und beleuchtet.
Kapitel 1 beinhaltet mit dem Fernsehurteil aus dem Jahre 1961 das erste Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts. Unter Punkt 1.1 wird zunächst die Ausgangssituation dargestellt. Punkt 1.2 stellt nachfolgend die Entscheidung der Karlsruher Richter in ihren wesentlichen Punkten vor. Die wohl bedeutendste Entscheidung in bezug auf die Entwicklung des Privatfernsehens ist das FRAG-Urteil aus dem Jahre 1981. Dieses wird unter Kapitel 2 aufgezeigt. Unter Punkt 2.1 erfolgt zunächst eine Darstellung der Ausgangssituation. Unter 2.2 wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erläutert. Kapitel 3 beschäftigt sich mit der Frage, welche Elemente der Begriff ´Grundversorgung´ beinhaltet. Das Bundesverfassungsgericht regelte diese Inhalte verbindlich, nachdem das niedersächsische Landesrundfunkgesetz aus dem Jahre 1984 zum Streitgegenstand geworden ist. Da dieses Urteil für alle Bundesländer von Bedeutung war und ist, soll es in diesen Ausführungen ebenfalls Beachtung finden. Unter Punkt 3.1 wird zunächst der Streitgegenstand kurz vorgestellt. Punkt 3.2 geht dann näher auf die Entscheidung der Karlsruher Richter und den Begriff ´Grundversorgung´ ein.
Daran anknüpfend erfolgt in Kapitel 4 ein Zeitsprung zum sechsten Rundfunkurteil. Durch dieses sogenannte Nordrhein-Westfalen-Urteil wurde dem Westdeutschen Rundfunk die Erlaubnis erteilt, in Form des Zwei-Säulen- Modells zu operieren. Die Frage, ob ein sogenanntes drittes Programm, welches zu einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gehört, Werbung ausstrahlen darf, wird in Form des Hessen-3-Beschlusses unter Kapitel 5 behandelt. Kapitel 6 beschäftigt sich mit dem Gebührenurteil aus dem Jahre 1994, welches zur Zeit aufgrund der Diskussion um die Gebührenerhöhung für die Nutzung der öffentlich-rechtlichen Sender wieder aktuelle Bedeutung erlangt. Unter Kapitel 7 werden abschließend mit dem Urteil zur EG-Fernsehrichtlinie und dem Kurzberichterstattungsurteil zwei weitere Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts aufgezeigt. Da diese allerdings die Entwicklung des privaten Rundfunks nicht ausschlaggebend geprägt haben, werden sie an dieser Stelle nur skizziert. Die abschließende Diskussion einzelner Aspekte aus den Urteilen erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Umstände in Kapitel 8.
1. 1961 - Das Fernsehurteil (BVerfGE 12, 205)
1.1 Der Auslöser – die Gründung der Deutschland-Fernsehen GmbH
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