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Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2005, 25 Pages
Author: Jens Rymes
Subject: Philosophy - Practical (Ethics, Aesthetics, Culture, Nature, Right, ...)
Details
Institution/College: University of Heidelberg (Philosophisches Seminar)
Tags: Pflicht, Name, Begriffe, Pflicht, Glückseligkeit, Kants, Tugendlehre, Metaphysik, Sitten, Kants, Metaphysik, Sitten
Year: 2005
Pages: 25
Grade: 1,0
Bibliography: ~ 14 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-43144-6
File size: 213 KB
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Excerpt (computer-generated)
Ruprecht -Karls-Universität Heidelberg
Philosophisches Seminar
Hauptseminar: Kants Metaphysik der Sitten
"Pflicht, du erhabener großer Name!" - Die Begriffe der
Pflicht und der Glückseligkeit in Kants Tugendlehre
der Metaphysik der Sitten
von: Jens Rymes
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 2
2 „Das moralische Gesetz in mir…“ 3
2.1 Natürliche Dialektik 4
2.2 Maximen, Gesetze und Regeln 6
3 Rechtslehre und Tugendlehre 7
4 Zwecke und Selbstzwecke 10
4.1 Zwei Zwecklehren 10
4.2 Der Begriff des Zweckes, der zugleich Pflicht ist 12
4.3 Eigene Vollkommenheit 13
4.4 Fremde Glückseligkeit 14
5 Glückseligkeit 16
5.1 Der „Widerspruch des Eudaimonisten“ 16
5.2 Glückseligkeit als inhärenter Zweck 18
5.3 Das Verhältnis von Tugendhaftigkeit und Glückseligkeit 20
6 Schluss 22
7 Bibliographie 24
1 Einleitung
In der Tugendlehre wendet sich Kant der Ethik als einer Lehre von Pflichten zu. Diese möchte er auf ihre „metaphysischen Anfangsgründe“ zurückführen und die Ethik als eine Lehre von allgemein verpflichtenden Zwecken, „von allem Empirischen (jedem Ge fühl) gereinigt“1 entwickeln. Die Metaphysik der Sitten führt somit die Untersuchungen der Kritik der praktischen Vernunft und der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten fort. Als „Kritik“ versteht Kant nicht Skepsis oder Anfechtung, sondern eine sorgfältige Prüfung durch die Vernunft. Zunächst hatte er den Begriff der reinen, später den der (reinen) praktischen Vernunft, kritisch untersucht, mit dem Ziel, legitime von illegitimen Zuschreibungen zu trennen. Die Leitfrage lautete dabei ‚was vermögen reine und reine praktische Vernunft, und was vermögen sie nicht?’. Es ging also um eine Schärfung der Begriffe durch Begrenzung. Die Kritiken sind grundlegende Schriften, die die Voraussetzung für die Epistemologie und die Ethik liefern sollten. Die Metaphysik stellt im Anschluss an sie die eigentliche philosophische Untersuchung dar. Sie ist konzipiert als ein System aufbauend auf „reinen, von aller Anschauungsbedingung unabhängigen Vernunftbegriffen“2. Sowohl die Grundlegung, als auch die Kritik der praktischen Vernunft stellen also wichtige Grundlegungsschriften zur Moralphilosophie Kants dar. Diese ist eine Gesinnungsethik, die das Augenmerk auf die Art und Weise der inneren Zwecksetzung und ihre Übereinstimmung mit einer objektiven Pflicht hat. In der Vorrede zur Tugendlehre weist Kant die Idee einer eudaimonistischen Ethik von sich. Solche Glückseligkeitsethiken, als deren Hauptvertreter Aristoteles gilt, haben zum Gegenstand das gute Leben, sowohl im moralischen Sinne als auch im Sinne eines Lebens in Annehmlichkeiten. Auch Kant spricht dem Menschen einen inhärenten Wunsch nach einem guten Leben zu. Dieser dürfe jedoch nicht zum Prinzip der Sittlichkeit erhoben werden: Das Prinzip der Glückseligkeit … , kann wohl generelle, aber niemals universelle Regeln, d.i. solche, die im Durchschnitte am öftersten zutreffen, nicht aber solche, die jederzeit und notwendig gültig sein müssen, geben, mithin können keine praktischen Gesetze darauf gegründet werden3.
Denn die Selbstliebe vermag nur, uns zu bestimmten Handlungen anzuraten, das moralische Gesetz hingegen verpflichte uns. Im Folgenden möchte ich auf den Zusammenhang zwischen dem Anspruch, den die Tugendpflichten erheben und dem inhärenten Wunsch nach Glückseligkeit näher eingehen. Kann es tugendhaftes Handeln geben, das gleichzeitig dem Streben nach einem guten Leben gerecht wird? Zu diesem Zweck werde ich zunächst auf einige Voraussetzungen, die in den Grundlegungsschriften für den Begriff des sittlichen Handelns geschaffen werden, eingehen. Anschließend möchte ich mich dem Unterschied zwischen der Rechts- und der Tugendlehre zuwenden, der primär in der Zwecksetzung des Subjekts liegt. Dies führt mich zu einer Untersuchung des Zweckbegriffs, insbesondere den der Zwecke, die zugleich Pflichten sind. In der Tugendlehre führt Kant derer zwei an: eigene Vollkommenheit und fremde Glückseligkeit. Abschließen möchte ich mit einer Diskussion der Glückseligkeit als inhärenten Zweck des Menschen. An einigen Stellen werde ich Kants Kritik an der evaluativen Ethik des Aristoteles aufgreifen, um Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen beiden herauszustellen und somit das Verständnis für Kants Begriffe zu schärfen.
2 „Das moralische Gesetz in mir…“
In der Grundlegung, die die Thematik der Metaphysik der Sitten vorbereitet und die Grundlagen für deren Untersuchung schafft, macht Kant es sich zur Aufgabe, das Prinzip für ein Sittengesetz und seine unbedingte Gültigkeit zu finden, also einen kategorischen Imperativ. Dabei setzt er den hypothetischen vom kategorischen Imperativ ab: der hypothetische Imperativ hat die Form einer „wenn,…dann“-Aussage, er bezieht sich demnach nur auf Handlungen, die nur als Mittel zu einem Zweck dienen4. Die Eignung als Mittel sagt jedoch nicht aus, ob der Zweck verallgemeinert werden kann. Der kategorische Imperativ hingegen gründet nicht auf einer solchen Mittel-Zweck-Relation, sondern schreibt Handlungen einem Zweck zu, der objektiv notwendig ist. Er enthält keine konkreten Handlungsanweisungen, sondern bestimmt den Willen durch seine bloße Form. Kant verwendet mehrere unterschiedliche Formulierungen, sie alle entsprechen jedoch der Formel: „Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne“5. Moralische Bewertung soll niemals situativ erfolgen, sondern nur anhand dieser Grundformel: Man tut aber besser, wenn man in der sittlichen Beurteilung immer nach der strengen Methode verfährt, und die allgemeine Formel des kategorischen Imperativs zum Grunde legt.6 Die Lehre von moralischen Grundbegriffen wird demnach identifiziert mit der Such nach der Form des kategorischen Imperativs und der Festlegung seiner unbedingten Gültigkeit. Dieses Sittengesetz habe apriorischen Status, seine Verbindlichkeit liege nicht „in der Natur des Menschen, oder den Umständen der Welt, […] sondern a priori […] in Begriffen der reinen Vernunft“7. Demnach sei jeder Mensch in der Lage, dieses Gesetz aus sich selbst heraus zu erkennen und seine Handlungen danach auszurichten.
2.1 Natürliche Dialektik
[...]
1 MDS, 503.
2 ebd.
3 KPV, 148.
4 Ein einfaches Beispiel wäre: „Wenn du gesund bleiben willst, dann tue …“.
5 KPV, 140.
6 GMS, 70.
7 GMS, 13.
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