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Kritische Analyse der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3

Termpaper, 2005, 23 Pages
Author: Steffen Seidler
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes

Details

Category: Termpaper
Year: 2005
Pages: 23
Grade: 2,3
Bibliography: ~ 32  Entries
Language: German
Archive No.: V46819
ISBN (E-book): 978-3-638-43924-4
ISBN (Book): 978-3-638-65909-3
File size: 188 KB

Abstract

Mit der Einführung des IFRS 3 und der gleichzeitigen Absetzung des bis dahin geltenden IAS 22 haben sich einige Neuerungen in Bezug auf die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen ergeben. Zu diesen Änderungen zählt das Verbot von Interessenszusammenführungen, welche bislang unter bestimmten Voraussetzungen zwingend vorgeschrieben waren. Eine weitere Änderung im IFRS 3 ist die Verwendung der Erwerbsmethode, denn es ist keine andere Methode mehr zulässig. Neu ist auch, dass immaterielle Vermögenswerte unterteilt werden in bestimmte und unbestimmte Nutzungsdauer, wobei dem Goodwill eine unbestimmte Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird. Demzufolge ist eine planmäßige Abschreibung des Goodwills untersagt, dieser muss sich nun einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterziehen. Im IFRS 3 ist für Restrukturierungsrückstellungen geregelt, dass eine Passivierung nur erlaubt ist, wenn sie schon vorher beim erworbenen Unternehmen angesetzt waren. Weiterhin sind Eventualschulden jetzt bei der Erstkonsolidierung zu berücksichtigen, was vorher verboten war.7 All diese Neuregelungen haben Auswirkungen auf die Bilanzpolitik der Unternehmen und stellen gleichzeitig eine teilweise Annäherung an die SFAS 141 und SFAS 142 dar. Dies ist ein erster Schritt für die Zulassung der IAS/IFRS an der New Yorker Börse. Ziel dieser Arbeit ist, die Umsetzung und die Anwendung der Neuerungen aus IFRS 3 zu zeigen, sie aber gleichzeitig auch kritisch zu betrachten. Schöne Grüße Steffen Seidler


Excerpt (computer-generated)

Kritische Analyse der Bilanzierung von
Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3

von: Steffen Seidler

6. Semester

 


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitender Teil  1

1.1 Begriffsabgrenzung  1
1.2 Problemstellung 2

2. Rahmenbedingungen eines Unternehmenszusammenschlusses nach IFRS 3  3

2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 3
2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen 4

3. Kritische Analyse der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3  5

3.1 Anwendung der Erwerbsmethode  5

3.1.1 Grundsatz der Erwerbsmethode  5
3.1.2 Beherrschung 6
3.1.3 Beispiele für die Bestimmung des Erwerbers  7
3.1.4 Sonderfall umgekehrter Unternehmenserwerb 7
3.1.5 Kritische Würdigung  8

3.2 Ermittlung der Anschaffungskosten 9

3.2.1 Grundsatz  9
3.2.2 Nachträgliche Anpassungen 10

3.3 Aufteilung der Anschaffungskosten bei Unternehmenszusammenschlüssen 11

3.3.1 Vermögenswerte 11

3.3.1.1 immaterielle Vermögenswerte  11
3.3.1.2 sonstige Vermögenswerte  12

3.3.2 Schulden 13

3.3.2.1 Eventualschulden  13
3.3.2.2 sonstige Schulden 13

3.3.3 Goodwill  14
3.3.4 Kritische Würdigung  15

4. Fazit und Ausblick  16

Literaturverzeichnis 18
 


 

1. Einleitender Teil

1.1 Begriffsabgrenzung

Diese Seminararbeit beschäftigt sich mit dem Thema der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3 und im Zuge dessen sollen an erster Stelle die Begrifflichkeiten der Bilanzierung, des Unternehmenszusammenschlusses und der IFRS geklärt werden. Unter Bilanzierung ist das Erfassen von Geschäftsvorfällen in der Bilanz zu verstehen. Dabei wird die linke Seite der Bilanz (Aktiva) in Anlage- und Umlaufvermögen unterschieden und die rechte Seite der Bilanz (Passiva) in Eigen- und Fremdkapital. Die Passiva zeigen auf, wie dem Unternehmen Kapital zugeführt wurde und die Aktiva zeigen deren Verwendung. 1 Die IFRS sind im Grunde genommen nur eine Umbenennung der IAS, wobei IAS und IFRS in den meisten Fällen in einem Atemzug als IAS/IFRS (nachfolgend IFRS genannt) bezeichnet werden. Mit den IFRS wurde vom IASB ein Regelwerk geschaffen, welches Rechnungslegungsstandards enthält, die weltweit anzuwenden sind, um die Unterschiede der vorhandenen Rechnungslegungsstandards zu vereinheitlichen. 2 Ziel der IFRS ist die Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen, um dadurch die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens realistisch darzustellen. Damit wird der Anlegerschutz besonders verfolgt. Die grundlegenden Annahmen der IFRS sind das Unternehmensfortführungsprinzip, es ist auf Unternehmensfortführung zu bilanzieren, und die Periodenabgrenzung, der Periodenerfolg ergibt sich als Differenz aus Erträgen und Aufwendungen der Periode.3

Die IFRS werden vom IASB (vor 2003 noch IASC genannt) herausgegeben. Das IASB hat seinen Sitz in London und wurde 1973 als IASC gegründet. Heutzutage besteht das IASB aus über 140 Berufsverbänden aus über 100 Ländern. 4 Der IFRS 3, welcher in dieser Arbeit speziell betrachtet wird, schreibt die Berichterstattung vor, die nach einem Unternehmenszusammenschluss durchzuführen ist. Mit dem Begriff Unternehmenszusammenschluss ist in erster Linie die wirtschaftliche Vereinigung von zwei oder mehr Rechtsträgern zu verstehen, 5 jedoch muss das erworbene Unternehmen nicht zwingend eine rechtliche Einheit darstellen. „Das Ergebnis fast aller Unternehmenszusammenschlüsse ist, dass ein Unternehmen, der Erwerber, die Beherrschung über ein oder mehrere andere Unternehmen, das erworbene Unternehmen, übernimmt.“6 Stellt ein übernommenes Unternehmen keinen Geschäftsbetrieb dar, so liegt auch kein Unternehmenszusammenschluss vor.

1.2 Problemstellung

Mit der Einführung des IFRS 3 und er gleichzeitigen Absetzung des bis dahin geltenden IAS 22 haben sich einige Neuerungen in Bezug auf die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen ergeben. Zu diesen Änderungen zä hlt das Verbot von Interessenszusammenführungen, welche bislang unter bestimmten Voraussetzungen zwingend vorgeschrieben waren. Eine weitere Änderung im IFRS 3 ist die Verwendung der Erwerbsmethode, denn es ist keine andere Methode mehr zulässig. Neu ist auch, dass immaterielle Vermögenswerte unterteilt werden in bestimmte und unbestimmte Nutzungsdauer, wobei dem Goodwill eine unbestimmte Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird. Demzufolge ist eine planmäßige Abschreibung des Goodwills untersagt, dieser muss sich nun einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterziehen. Im IFRS 3 ist für Restrukturierungsrückstellungen geregelt, dass eine Passivierung nur erlaubt ist, wenn sie schon vorher beim erworbenen Unternehmen angesetzt waren. Weiterhin sind Eventualschulden jetzt bei der Erstkonsolidierung zu berücksichtigen, was vorher verboten war.7 All diese Neuregelungen haben Auswirkungen auf die Bilanzpolitik der Unternehmen und stellen gleichzeitig eine teilweise Annäherung an die SFAS 141 und SFAS 142 dar. Dies ist ein erster Schritt für die Zulassung der IFRS an der New Yorker Börse. Ziel dieser Arbeit ist, die Umsetzung und die Anwendung der Neuerungen aus IFRS 3 zu zeigen, sie aber gleichzeitig auch kritisch zu betrachten.

2. Rahmenbedingungen eines Unternehmenszusammenschlusses nach IFRS 3

2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

In den letzten Jahren lies sich in der Wirtschaft ein zunehmender Wettbewerbsdruck beobachten und auch die Forderungen nach Globalisierungsstrategien wurden mehr. So war es nur eine Frage der Zeit bis sich ein verstärkter Trend zu Unternehmenszusammenschlüssen entwickelte.8 Bei diesem Trend ist zu erkennen, dass Unternehmenskooperationen zur Erzielung von Wettbewerbsvorteilen und zur Steigerung des Unternehmensgewinns ständig an Bedeutung gewinnen. Viele Unternehmen erkennen, dass bedeutende Ressourcen für die zukünftige Entwicklung und den Erfolg des Unternehmens außerhalb der Firmengrenzen liegen. Aufgrund der Tatsache, dass sich die Situation der Unternehmenszusammenschlüsse so entwickelt, wurde im Jahr 2003 eine EU-weite Pilotstudie zu diesem Thema durchgeführt und auch das Statistische Bundesamt führt noch im gleichen Jahr eine Befragung dazu durch. 9

[...]


1 Vgl. Weber, W. (2003), S. 198.

2 Vgl. Bohl, W./Riese, J./Schlüter, J. (2004), S. 5, Rz. 1.

3 Vgl. Probst, J. (2004), S. 17.

4 Vgl. Wöhe, G. (2000), S. 1007.

5 Vgl. Fischer-Böhnlein, K. (2004), S. 3.

6 IFRS 3.4.

7 Vgl. Bucher, M./Wildberger, T. (2004), S. 611.

8 Vgl. Tönnies, M. (1996), S. 1.

9 Vgl. http://www.destatis.de/basis/d/insol/kooperation.php, Stand 26.05.05.


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