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Zur Diskussion um den Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt

Diploma Thesis, 2004, 157 Pages
Author: Maria Lehner
Subject: Economics / Business: Political Economics

Details

Category: Diploma Thesis
Year: 2004
Pages: 157
Grade: 1,0
Bibliography: ~ 59  Entries
Language: German
Archive No.: V46965
ISBN (E-book): 978-3-638-44038-7

File size: 947 KB


Excerpt (computer-generated)

Universität Regensburg
- Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät -

ZUR DISKUSSION UM DEN EUROPÄISCHEN STABILITÄTS- UND WACHSTUMSPAKT

Diplomarbeit

im Rahmen der
Diplomprüfung für Volkswirte

eingereicht von

Maria Lehner

26.08.2004

 

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis ... iii
Abbildungsverzeichnis ... v
Tabellenverzeichnis ... vi
Variablenverzeichnis ... vii

1 Einleitung ... 1

2 Der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt ... 1
2.1 Gesetzliche Regelungen im Rahmen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes ... 2
2.2 Formale Darstellung der Regelungen zum Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt ... 5
2.3 Haushaltspolitische Lage in den Ländern der Europäischen Union ... 9
2.4 Gründe für die Verabschiedung des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes ... 15
2.5 Kritik am Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt ... 20
2.5.1 Kritik bezüglich der Langwierigkeit und Durchsetzbarkeit des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes ... 20
2.5.2 Kritik bezüglich der starren Konzeption des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes ... 22

3 Darstellung verschiedener Reformvorschläge zum Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt ... 29
3.1 Das Konzept der Permanent Balance Rule ... 29
3.1.1 Allgemeine Grundlagen des Konzepts der Permanent Balance Rule ... 29
3.1.2 Das Konzept der Permanent Balance Rule ... 35
3.2 Modell zur Berücksichtigung des strukturellen Reformumfangs bei der Bestimmung der staatlichen Defizitobergrenze ... 41
3.2.1 Spezifikation des Modells ... 41
3.2.1.1 Privater Sektor ... 42
3.2.1.2 Staatlicher Sektor ... 44
3.2.1.3 Zeitlicher Ablauf des Modells ... 47
3.2.2 Lösung des Modells ... 48
3.2.2.1 Privater Sektor ... 49
3.2.2.2 Staatlicher Sektor ... 50
3.2.3 Abhängigkeit des staatlichen Defizits sowie der strukturellen Reformen von der Höhe des Strafmaßparameters ... 58
3.3 Das Konzept der Rainy Day Funds ... 66
3.4 Das Konzept der Fiscal Policy Committees ... 67
3.5 Das Konzept der Golden Rule ... 69
3.6 Reformvorschläge der Europäischen Kommission ... 71

4 Analyse der verschiedenen Reformvorschläge zum Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt ... 75
4.1 Ausmaß an Flexibilität ... 75
4.2 Berücksichtigung verschiedener wirtschaftlicher Indikatoren im Rahmen der Bestimmung der staatlichen Defizitobergrenze ... 85
4.2.1 Wachstumsrate des realen Bruttoinlandsprodukts ... 86
4.2.2 Inflationsrate ... 89
4.2.3 Öffentliche Investitionen ... 91
4.2.4 Höhe der Schuldenstandsquote ... 94
4.2.5 Demographische Entwicklung ... 96
4.2.6 Umfang der strukturellen Reformen ... 98
4.2.7 Externe Schocks ... 103
4.3 Wirkung der automatischen Stabilisatoren und Symmetrie ... 104
4.4 Wohlfahrtswirkungen ... 108
4.5 Sicherstellung der staatlichen Zahlungsfähigkeit ... 110
4.6 Politische Umsetzbarkeit ... 111

5 Beurteilung der verschiedenen Reformvorschläge zum Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt ... 114

6 Fazit und Ausblick ... 118

7 Anhang ... 120
7.1 Regelungen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes in stetiger Darstellungsweise ... 120
7.2 Zusammenhang zwischen Wachstumsrate der Geldmenge und Inflationsrate ... 121
7.3 Erklärungsansatz für die Wahl der Defizitobergrenze von drei Prozent im Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt ... 122
7.4 Das Konzept der Permanent Balance Rule in stetiger Darstellungsweise ... 123
7.4.1 Allgemeine Grundlagen bezüglich des Konzepts der Permanent Balance Rule ... 123
7.4.2 Das Konzept der Permanent Balance Rule ... 129
7.5 Erläuterungen bezüglich des Modells von Beetsma und Debrun ... 132
7.5.1 Einfluss der Höhe der strukturellen Reformen auf das staatliche Defizit ... 132
7.5.2 Bedingung zweiter Ordnung bezüglich der nutzenmaximalen Höhe des staatlichen Defizits ... 133
7.5.3 Bedingung zweiter Ordnung bezüglich der nutzenmaximalen Höhe des strukturellen Reformumfangs ... 134
7.5.4 Einfluss des Strafmaßsparameters auf das staatliche Defizit in guter Konjunkturlage ... 136
7.6 Erläuterungen bezüglich des Konzepts der Golden Rule ... 136
7.6.1 Langfristige Schuldenstandsquote unter dem Konzept der Golden Rule bei diskreter Betrachtung ... 136
7.6.2 Das Konzept der Golden Rule in stetiger Darstellungsweise ... 138

8 Literaturverzeichnis ... 141

 

1 Einleitung
„Der Stabilitätspakt ist dumm1 “ (Prodi, 2002, S. 5), „Der Stabilitätspakt ist tot“ (von Hagen, 2004, S. 11), „Dieser Pakt ist ein Dinosaurier“ (Solow, 2004, S. 26) – diese und ähnliche kritische Statements im Hinblick auf den Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt lassen sich in letzter Zeit gehäuft vernehmen; es entsteht so der  Eindruck eines dringenden Reformbedarfs des Paktes.

Deutschland, auf dessen Druck hin der Stabilitäts- und Wachstumspakt einst verabschiedet wurde, hat sich angesichts der derzeit schlechten Haushaltslage inzwischen zu einem der schärfsten Gegner des Paktes gewandelt; sogar die Aussetzung des laufenden Defizitverfahrens gegenüber Deutschland und auch Frankreich wurde im  November letzten Jahres im ECOFIN-Rat durchgesetzt und damit eine Klage der Europäischen Kommission beim Europäischen Gerichtshof in Kauf genommen.

In Anbetracht der heftigen Kritik am Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt soll im Rahmen dieser Arbeit herausgearbeitet werden, ob der Pakt tatsächlich einer Reform bedarf und wie eine solche Reform ausgestaltet sein könnte. Hierzu werden zunächst die aktuellen Regelungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes sowie die Gründe, die zu seiner Verabschiedung führten, vorgestellt. In einem nächsten Schritt wird auf die zentralen Kritikpunkte am Stabilitätspakt eingegangen, bevor anschließend einige der derzeit meistdiskutierten Reformvorschläge dargestellt werden. Diese Reformkonzepte werden in einem weiteren Schritt hinsichtlich verschiedener Kriterien analysiert, um letztendlich einige zentrale Schlussfolgerungen ziehen zu können.

2 Der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt
Im Folgenden sollen zunächst die wichtigsten gesetzlichen und formalen Bestimmungen hinsichtlich des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes sowie die Gründe, die zu seiner Verabschiedung führten, dargestellt werden, bevor auf die Kritik am Regelwerk des Paktes eingegangen wird.

2.1 Gesetzliche Regelungen im Rahmen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes
Nach Beginn der ersten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion am 1.7.1990 wurde im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 7.2.1992 (Vertrag von Maastricht) der Beginn der zweiten Stufe ab dem 1.1.1994 (Art. 116 Abs. 1 EGV ) und der dritten Stufe bzw. der endgültigen Wirtschafts- und Währungsunion spätestens zum 1.1.1999 festgeschrieben (Art. 121 Abs. 4 EGV). Durch die stufenweise Errichtung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion wollte man eine möglichst hohe Konvergenz der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten als Voraussetzung für eine stabile Währung erreichen, um ein Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion mit dem Ziel eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums verbunden mit hoher Beschäftigung sowie Preisstabilität zu gewährleisten (vgl. VO (EG) Nr. 1467/97). Hierzu wurden im Vertrag von Maastricht die vier Konvergenzkriterien Preisstabilität, Haushaltsdisziplin, Wechselkursstabilität und Zinskonvergenz (Art. 121 Abs. 1 EGV) verankert, die für einen Beitritt zur Wirtschafts- und Währungsunion von den einzelnen Mitgliedstaaten zu erfüllen waren. Das Kriterium der Haushaltsdisziplin wurde in Artikel 104 EGV und dem dazugehörigen „Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit“ spezifiziert; in Artikel 1 wurde dort festgeschrieben, dass das Verhältnis des geplanten oder tatsächlichen öffentlichen Defizits zum Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen 3 v.H. und das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstands zum Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen 60 v.H. nicht überschreiten darf.

Letztendlich nahmen ab dem 1.1.1999 Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien und ab dem 1.1.2001 auch Griechenland an der Europäischen Währungsunion teil.

Da die Konvergenzkriterien jedoch nur bis zum Eintritt eines Landes in die Wirtschafts- und Währungsunion Gültigkeit besaßen, wurde – um eine Kontinuität der Haushaltsdisziplin zu gewährleisten (vgl. Konow, 2002, S. 36-37) – der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt verabschiedet, der sich aus der Entschließung des Europäischen Rates über den Stabilitäts- und Wachstumspakt vom 17.6.1997 sowie der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken und der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit zusammensetzt.

[...]


1 Originaltext: „le pacte de stabilité est stupide“


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