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Scholary Paper (Seminar), 2005, 25 Pages
Author: Oliver Rolofs
Subject: Law - European and International Law, Intellectual Properties
Details
Institution/College: LMU Munich (Juristische Fakultät - Institut für Internationales Recht -)
Tags: Entscheidung, Bundesverfassungsgerichts, Beteiligung, Soldaten, NATO, AWACS-Einsatz, Türkei, Aktuelle, Entscheidungen, Höchstgerichte, Völkerrecht, Bundesverfassungsgericht, Supreme, Court
Year: 2005
Pages: 25
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 25 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-44200-8
File size: 225 KB
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Excerpt (computer-generated)
Ludwig-Maximilians-Universität München
Institut für Internationales Recht
Sommersemester 2005
Seminar:
Aktuelle Entscheidungen nationaler Höchstgerichte zum Völkerrecht:
Bundesverfassungsgericht, US Supreme Court und andere Seminararbeit
Thema:
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur
Beteiligung deutscher Soldaten am NATO AWACS-Einsatz in der Türkei
von
Oliver Joachim Rolofs
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung ... 2
2. Hintergrund und Verfahren ... 3
3. Das Urteil ... 5
4. Wesentliche Entscheidungsgründe zum AWACS-Beschluss ... 8
4.1. Das Somalia-Urteil als Rechtsgrundlage ... 8
4.2. Der Parlamentsvorbehalt im Lichte des Grundgesetzes ... 9
4.3 Der verfassungsrichterliche Bezug zum AWACS-Einsatz in der Türkei ... 10
5. Der Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Rahmen des Parlamentsvorbehalts ... 12
5.1. Die Abgrenzung von unbewaffneten und bewaffneten Einsätzen ... 13
5.1.1. Die Dimension unbewaffneter Einsätze und der Parlamentsvorbehalt ... 13
5.1.2. Die Dimension bewaffneter Einsätze und der Parlamentsvorbehalt ... 14
5.2. Die verfassungsrichterliche Kriegsabgrenzung zum AWACS-Einsatz ... 15
6. Inhalt des AWACS-Überwachungsauftrages und seine Abgrenzung zu den anderen Kriegsparteien ... 17
6.1. Der AWACS-Auftrag im parlamentarischen Konfliktfeld ... 16
7. Schlusswort ... 21
8. Literaturverzeichnis ... 23
1. Einleitung
In vielen Teilen der Welt befinden sich derzeit deutsche Soldaten im Einsatz. Ob in Afghanistan als Sicherheitskräfte in Kabul und Kunduz oder am Horn von Afrika als Überwacher der Seewege im Rahmen des „Kampfes gegen den Terror“, oder als Schutztruppen auf dem Balkan in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo. Die Bundeswehr ist weltweit aktiv geworden.
Mit dem sogenannten Somalia-Urteil, auch bekannt als „Out of area-Urteil“ vom 12. Juli 1994, hat das Bundesverfassungsgericht der deutschen Politik damit einen weiten verfassungsrechtlichen Rahmen für den Einsatz deutscher Soldaten über die Landes- und Bündnisverteidigung hinaus eröffnet. So war auch nach dem Grundgesetz der Weg frei für eine Vielfalt unterschiedlicher Einsätze der Bundeswehr in den Systemen kollektiver Sicherheit. Dennoch ließ dieses Urteil auch weiter Fragen offen, die die Kompetenzen und Befugnisse von Parlament und Regierung bei der Zustimmung zur Entsendung von deutschen Soldaten in Einsätze regelt. Über ein Jahrzehnt war in der Frage von Auslandseinsätzen der Bundeswehr und dem Zusammenwirken von Bundestag und Bundesregierung in dieser Thematik die Meinung der Bundesverfassungsrichter der einzige Entscheidungsmaßstab.
Auch das in dieser Arbeit zu behandelnde verfassungsrichterliche AWACS-Urteil vom 25. März 2003 änderte neben einer Verfeinerung des Richterspruches von 1994 wenig an den bisher ungeklärten Fragen, war dieses Urteil doch in erster Linie von der außen- und sicherheitspolitischen Krise im Zuge des Irak-Krieges geprägt. In einem Eilverfahren entschieden die Karlsruher Verfassungsrichter für die Bundesregierung, deutsche Soldaten zu einem luftgestützten NATOÜberwachungseinsatz in die Türkei zu entsenden, ohne eine vorherige Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen. Diese Arbeit setzt sich mit der jüngsten AWACS-Entscheidung auseinander und arbeitet die Hintergründe und Rechtsfragen dieser Urteilsentscheidung heraus. Ferner bezieht sich die Themenstellung der Arbeit im Lichte eines Parlamentsvorbehaltes auf die verschiedenen Einsatzarten der Bundeswehr und eine Abgrenzung zu möglichen Kriegskriterien anhand des AWACS-Einsatzes in der Türkei am Rande des Irak-Krieges. Abschließend findet, bevor die gesamte Thematik auch unter kurzer Berücksichtigung des neuen Parlamentsbeteiligungsgesetzes bewertet wird, eine Überprüfung des eigentlichen AWACS-Auftrages statt, ob dieser im Hinblick des Einsatzes deutscher Soldaten tatsächlich einer Beteiligung des Parlaments bedurft hätte.
2. Hintergrund und Verfahren
Trotz einer eindeutiger Position der Bundesrepublik Deutschland gegen den von den Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien geführten Irak-Krieg, musste sich auch das Bundesverfassungsgericht mit der Thematik des Irak-Krieges auseinandersetzen. Hintergrund war eine Entscheidung des NATOVerteidigungsausschusses vom 19. Februar 2003 zugunsten der Türkei.1 Die türkische Regierung bat darum, unter Anwendung des Artikels 4, NATO-Vertrag, eine militärische Unterstützung gegen einen eventuellen Angriff seitens des Iraks im Zuge des bevorstehenden zweiten Golfkrieges zu erhalten.
Die gewährte Unterstützung der NATO umfasste im folgenden auch mehrere AWACS2-Aufklärungsflugzeuge, deren Besatzungen sich zum Teil aus Angehörigen der Bundeswehr zusammensetzen. Damit spitzte sich nicht nur ein Streit innerhalb der NATO, sondern auch in Deutschland zu. Die rot-grüne Bundesregierung hatte bereits vor dem Irak-Krieg eine umfangreiche militärische Unterstützung der Türkei mit der Begründung einer möglichen Vorbereitung eines Angriffes auf das Staatsgebiet des Iraks abgelehnt , bewilligte aber eine Unterstützungsleistung im Rahmen eines AWACS-Einsatzes auf Grundlage der Anordnung des NATOVerteidigungsausschusses.
Infolge dieser Kabinettsentscheidung hielt die Bundesregierung im weiteren politischen Prozess eine Zustimmung des Deutschen Bundestages für nicht mehr erforderlich. Sie sah den Auftrag der AWACS-Flugzeuge als rein defensiv an, und war der Ansicht, dass es sich bei der Luftraumüberwachung des türkischen Hoheitsgebietes um reine Routineflüge handele3. Insbesondere leisteten die AWACS-Flugzeuge keinerlei Unterstützung für Einsätze im oder gegen den Irak. Aufgrund dessen entstand ein Streit unter den Fraktionen des Deutschen Bundestages, ob für solche Einsätze eine konstitutive Zustimmung des Parlaments erforderlich sei. Unmittelbar nach Ausbruch des Irak-Krieges versuchte die FDPBundestagsfraktion mit einem Entschließungsantrag die Bundesregierung aufzufordern, die parlamentarische Zustimmung für einen solchen Einsatz der Bundeswehr einzuholen.
[....]
1 NATO Update: NATO deploy defensive assistance to Turkey”,vom 19. Februar 2003, http://www.nato.int/docu/update/2003/02-february/e0219a.htm (zuletzt besucht am 12.6.2005).
2 Unter dem Begriff AWACS versteht man das Airborne Early Warning and Control System. Im einzelnen verbirgt sich dahinter ein luftgestütztes Warn- und Überwachungssystem zur Früherkennung von Flugzeugen oder anderen fliegenden Objekten, welches Kontroll- und Führungsfunktionen sowie eine Feuerleitung von Jagdflugzeugen innehat.
3 So die Ausführungen von Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag am 19.März 2003. Entnommen aus dem stenographischen Protokoll des Parlaments, http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/pp/2003/15043 (zuletzt besucht am 12.6.2005).
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