Register or log in at GRIN

Your e-mail-address or password is wrong
Register now
For new authors: free, easy and fast
This will be used as your user name, please specify a valid e-mail address

Lost password

Your e-mail-address or password is wrong

Request a new password
Die ARD - Ein 'Kind des Föderalismus' - 'Modernes Mediensystem' oder 'MilliARDen... close

Please wait

Please install the Adobe Flash Player if no e-book is displayed.

Die ARD - Ein 'Kind des Föderalismus' - 'Modernes Mediensystem' oder 'MilliARDengrab'?

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2004, 40 Pages
Authors: Anne Lehwald, Lars Kühl
Subject: Communications: Broadcast and entertainment

Details

Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2004
Pages: 40
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 47  Entries
Language: German
Archive No.: V47362
ISBN (E-book): 978-3-638-44328-9

File size: 259 KB
Notes :
Die föderale Struktur der ARD wird in ihrem historischen Entstehungskontext beschrieben. Von den Machern der ARD als „modernes Mediensystem“ gefeiert, sucht der Sendeverbund im Zeitalter von Internet und Digitalisierung seine Position im europäischen Mediensystem. Doch wie modern ist die ARD wirklich? Kritiker monieren, dass die ARD zu viele Hörfunk- und Fernsehprogramme anbietet. Entwickelt sich die Gemeinschaft damit wirklich zum „MilliARDen-Grab“, wie es die „Bild am Sonntag“ schreibt?



Excerpt (computer-generated)

Technische Universität Dresden
Institut für Kommunikationswissenschaft
Hauptseminar: Medien und Europäische Öffentlichkeit
Sommersemester 2004

Die ARD - Ein ′Kind des Föderalismus′ –
′Modernes Mediensystem′ oder ′MilliARDengrab′?

von: Anne Lehwald

 


Gliederung

1. Einleitung 1

2. Die ARD – Ein Kind des Föderalismus 2

2.1 Gründungsgeschichte der ARD 2
2.2 Organisation und Struktur der ARD 4
2.3 Finanzausgleich zwischen den Landesrundfunkanstalten 5
2.4 Beziehung zwischen Politik und den Landesrundfunkanstalten 7

3. Die ARD – „Ein modernes Mediensystem“? 7

3.1 Grundversorgung als Programmauftrag – Begrifflichkeit 7

3.1.1 Grundversorgung aus Sicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 9
3.1.2 Zweifel an der Erfüllung des Grundversorgungsauftrags 13

3.2 Regionalisierung als Programmstrategie 16
3.3 Gemeinschaftsprojekte 19
3.4 Technische Neuerungen 21

3.4.1 Digitalisierung 21
3.4.2 Die Online-Strategie der ARD 23

3.5 Vielfaltsicherung 24

4. Die ARD – Ein „MilliARDen-Grab“? 25

4.1 Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 25
4.2 Debatte zur geplanten Rundfunkgebührenerhöhung 27
4.3 Ruf nach Reformen 29
4.4 Resümee der letzten zehn Jahre 31

5. Schlusswort 32

Quellenverzeichnis 35



 

1 Einleitung (Von Anne Lehwald & Lars Kühl)

Die aktuelle Debatte um die geplante Rundfunkgebührenerhöhung im nächsten Jahr wirft in der öffentlichen Diskussion zahlreiche Fragen auf, denn es geht um weit mehr als um eine Erhöhung um 1.09 Euro, wie von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgeschlagen, oder um 87 Cent, wie sechs Ministerpräsidenten am 20. September 2004 forderten! Besonders die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) wird seit Einführung des dualen Rundfunksystems in der BRD 1984 – aber besonders während der letzten Dekade – heftig kritisiert (Springer 2000, S. 7). Es geht dabei nicht nur um die Erfüllung des klassischen Programmauftrags bei der allgegenwärtigen Grundversorgungsaufgabe sondern auch um die Finanzierung und die Strukturen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Während der derzeitige Vorsitzende der ARD, Jobst Plog, die Gemeinschaft als ein „Kind des Föderalismus“ preist und den föderalen Leistungsfaktor, der kein Selbstzweck, sondern „historisch bedingt, politisch gewollt und gesellschaftlich akzeptiert“ ist (Plog 2003, S. 11f), hervorhebt, nehmen Kritiker gerade die föderale Struktur zum Anlass für Reformvorschläge. In der vorliegenden Hausarbeit wird die föderale Struktur der ARD in ihrem historischen Entstehungskontext beschrieben. Von den Machern der ARD als „modernes Mediensystem“ gefeiert (ebd., S. 16), sucht der Sendeverbund im Zeitalter von Internet und Digitalisierung seine Position im europäischen Mediensystem. Doch wie modern ist die ARD wirklich? Auch dieser Frage nähert sich diese Arbeit. Im Jahr 2004 nahm die ARD knapp fünf Milliarden Euro an Gebührengeldern ein. Doch erfüllt sie damit „nur“ ihren Grundversorgungsauftrag? Kritiker monieren beispielsweise, dass die ARD zu viele Hörfunk- und Fernsehprogramme anbietet. Genauso wie sie für Auftritte von Prominenten und Sportübertragungsrechte horrende Summen bezahlt (Meyn 2004, S. 164). Entwickelt sich die Gemeinschaft damit wirklich zum „MilliARDen-Grab“, wie es die „Bild am Sonntag“ zu Beginn diesen Jahres behauptete (Betz / Saure 2004, S. 26)?

2 Die ARD – Ein Kind des Föderalismus

2.1 Gründungsgeschichte der ARD (Von Lars Kühl)

Nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges entstanden durch Verordnungen der Siegermächte in den westlichen Besatzungszonen und durch Gesetze der einzelnen Länder sechs öffentlich-rechtliche, voneinander getrennte und selbst verwaltete Rundfunkanstalten. Wichtiger Punkt in den Statuten der Anstalten des öffentlichen Rechts sollte die Unabhängigkeit vom Staat sein, um eine erneute einseitige Politisierung durch die herrschende Partei, wie im Nationalsozialismus geschehen, zu verhindern. Der Rundfunk sollte als unabhängiges, publizistisches Medium zur Kontrolle der Regierung beitragen. Jochen Springer bemerkt in seiner Dissertationsschrift: „Der Rundfunk im Nachkriegsdeutschland wurde dabei von den Westalliierten föderalistisch organisiert.“ (Springer 2000, S. 31). Als Erstes wurde am 1. Januar 1948 der Nordwestdeutsche Rundfunk (NDWR) mit dem Hauptsitz in Hamburg für die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig- Holstein, Hamburg und den westlichen Teil Berlins durch eine britische Verordnung gegründet. Da es aber im wichtigsten Kontrollgremium, dem Hauptausschuss, ein Übergewicht an staatlichen Vertretern gab, zweifelten Fachleute wie Hans Bredow, der Rundfunkkommissar der Weimarer Republik, an der parteipolitischen Unabhängigkeit des NDWR.

Die amerikanische Besatzungsmacht setzte sich entschiedener gegen die Interessen der deutschen Politiker durch und verwarf alle zu staatsnah erscheinenden Entwürfe für Rundfunkgesetze. Am 29. Juli 1948 wurde das Gesetz über den Bayerischen Rundfunk (BR) in München beschlossen. Im weiteren Verlauf des Sommers folgten die Gesetze über den Hessischen Rundfunk (HR) in Frankfurt am Main beziehungsweise über Radio Bremen (RB). Erst am 31. März 1949 wurde die gesetzliche Grundlage über den Süddeutschen Rundfunk (SDR) in Stuttgart ratifiziert. Die vorherigen Entwürfe hatte die amerikanische Besatzungsmacht wegen zu großen Regierungseinflusses zurückgewiesen. Für die Länder Rheinland-Pfalz, Südwürttemberg-Hohenzollern und (Süd-)Baden war der Südwestfunk (SWF) zuständig, der bereits am 31. Oktober 1948 in Baden-Baden durch eine französische Verordnung gegründet wurde. Eine weitere Besonderheit gab es im geteilten Berlin. Als Gegengewicht zum sowjetisch kontrollierten Berliner Rundfunk sendete neben dem NDWR auch der Rundfunk im amerikanischen Sektor (RIAS). Ihm sollte bei der Gründung der ARD eine beratende Funktion zukommen (Wilke 1999, S. 146f). Die Rundfunkanstalten NDWR, BR, HR, RB, SDR und SWF schlossen sich schließlich am 6. Juni 1950 zur Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammen. Die ARD sollte laut ihrer Satzung von 1950 „gemeinsame Interessen der Rundfunkanstalten“ wahrnehmen sowie „gemeinsame Fragen des Programms, (…) rechtlicher, technischer und betriebswirtschaftlicher Art“ bearbeiten (Bausch 1980, S. 261).

Heute gehören der ARD folgende zehn Rundfunkanstalten an: Bayerischer Rundfunk, Hessischer Rundfunk, Mitteldeutscher Rundfunk (MDR – für die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen; trat 1991 der ARD bei), Norddeutscher Rundfunk (NDR – für die Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg; 1955 nach der Auflösung des NDWR entstanden, heute gehört zum NDR auch Mecklenburg-Vorpommern), Radio Bremen, Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB – für das Land Brandenburg und Berlin; 2003 fusionierten der Sender Freies Berlin (SFB), ebenfalls nach der Auflösung des NDWR 1953 entstanden, und der Ostdeutsche Rundfunk Brandenburg, der sich 1991 gebildet hatte), Saarländischer Rundfunk (SR – die Rundfunkanstalt für das Saarland, das nach dem Volksentscheid an der Saar seit dem 1. Januar 1957 existierte), Südwestrundfunk (SWR – 1997 nach dem Zusammenschluss des Süddeutschen Rundfunks und des Südwestfunks hervorgegangen) und Westdeutscher Rundfunk (WDR – 1954 nach der Auflösung des NDWR für das Bundesland Nordrhein-Westfalen entstanden). Als zehnte Rundfunkanstalt gehört die Deutsche Welle (DW) - eine Anstalt des Bundesrechts, die Rundfunkteilnehmern im Ausland in mehrsprachigen Hörfunk- und Fernsehprogrammen ein umfassendes Bild der Bundesrepublik Deutschland vermitteln soll, zur ARD (ARD-Pressestelle 2004; Meyn 2004, S. 144; Wilke 1999, S. 150f).

2.2 Organisation und Struktur der ARD (Von Lars Kühl)

[...]


Comments

No comments yet

Add Comment
Your comment is reviewed before being published

Other users also were interested in the following titles:


This text can be quoted and accessed from this url:

http://www.grin.com/e-book/47362/die-ard-ein-kind-des-foederalismus-modernes-mediensystem-oder-milliardengrab
please wait Please wait