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Die ertragssteuerliche Behandlung der britischen Private Company Limited by Shares mit Aktivitäten in Deutschland

Diploma Thesis, 2005, 84 Pages
Author: Michael Hein
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes

Details

Category: Diploma Thesis
Year: 2005
Pages: 84
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 59  Entries
Language: German
Archive No.: V48349
ISBN (E-book): 978-3-638-45088-1
ISBN (Book): 978-3-638-69778-1
File size: 424 KB

Abstract

Ausländische EU-Gesellschaften sind aufgrund der Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften in den Fällen Centros, Überseering und Inspire Art, ebenfalls in anderen Mitgliedsstaaten der EU ohne rechtliche Hürden anzuerkennen. Dies gilt ebenso für die Gesellschaften, die ihre Tätigkeit überwiegend oder ausschließlich im Inland ausüben. Dank dieser Rechtswahlfreiheit können Gesellschaften jedes beliebigen Mitgliedsstaates der EU in jedem EU Mitgliedsstaat errichtet und betrieben werden. Folglich wird ein Unternehmensgründer die Gesellschaftsform eines Mitgliedsstaates wählen, die aus seiner Sicht die günstigsten Rahmenbedingungen bietet. Aus diesem Grund nehmen verstärkt ausländische Kapitalgesellschaften am deutschen Rechts- und Geschäftsverkehr teil, die den Mittelpunkt ihrer geschäftlichen Tätigkeit und ihre Oberleitung in Deutschland haben. Überwiegend geschieht dies in der Rechtsform einer britischen Private Company Limited by Shares, welche im Folgenden als Limited bezeichnet wird. Diese setzt sich zunehmend im Wettbewerb der europäischen Rechtsformen gegenüber anderen Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten durch. In Deutschland erfolgt mittlerweile fast jede vierte Gründung einer Kapitalgesellschaft in Form einer Limited, womit deutlich wird, dass die Limited im Bezug auf die GmbH auch hierzulande an Bedeutung gewinnt. Als wesentliche Gründe für die Wahl der Limited als Rechtsform werden eine kostengünstigere Haftungsbeschränkung, ein kürzerer Gründungszeitraum sowie niedrigere Gründungskosten im Bezug auf eine GmbH genannt. Neben anderen gesellschaftlichen und finanziellen Gründen können aber auch steuerliche Gründe von Bedeutung sein. Letztere ergeben sich beispielsweise durch Unterschiede in den steuerlichen Bemessungsgrundlagen sowie durch die anwendbaren Steuersätze und der daraus resultierenden Steuerbelastung. Im Rahmen dieser Diplomarbeit wird die Besteuerung der Gesellschaftsform einer britischen Private Company Limited by Shares dargestellt, wobei insbesondere die ertragssteuerliche Behandlung einer britischen Limited mit Aktivitäten in Deutschland im Mittelpunkt steht.


Excerpt (computer-generated)

Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH)
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Studiengang: Betriebswirtschaft
Diplomarbeit

Die ertragssteuerliche Behandlung der
britischen Private Company Limited by Shares
mit Aktivitäten in Deutschland

eingereicht von:
Michael Hein

 Dezember 2005

 

INHALTSVERZEICHNIS

Abkürzungsverzeichnis ... VIII

1. Einleitung ... 1
1.1 Einführung ... 1
1.2 Gang der Untersuchung ... 2

2. Rechtsform und rechtliche Rahmenbedingungen der Limited ... 3
2.1 Internationale Systeme der Rechtsordnungen ... 3
2.1.1 Sitztheorie ... 3
2.1.2 Gründungstheorie ... 3
2.1.3 Von der Sitz- zur Gründungstheorie ... 4
2.2 Rechtliche Probleme ... 4
2.2.1 Anzuwendendes Recht ... 4
2.2.1.1 Rechts- und Parteifähigkeit ... 5
2.2.1.2 Innergesellschaftliche Rechtsfragen ... 5
2.2.1.3 Außergesellschaftliche Rechtsfragen ... 5
2.2.1.3.1 Insolvenzrecht ... 5
2.2.1.3.2 Arbeits- und Sozialversicherungsrecht ... 6
2.2.2 Eintragung ins Handelsregister ... 6
2.2.3 Gewerberechtliche Anzeigepflicht ... 6
2.2.4 IHK – Mitgliedschaft ... 7
2.2.5 Gerichtsstand ... 7
2.2.6 Disqualifizierung von Geschäftsführern ... 7

3. Die laufende Besteuerung der Limited und ihrer Anteilseigner ... 8
3.1 Einführung in das Internationale Steuerrecht ... 8
3.1.1 Prinzipien im Internationalen Steuerrecht ... 8
3.1.2 Problematik der internationalen Doppelbesteuerung ... 9
3.1.3 Lösungsmöglichkeiten der Doppelbesteuerung ... 9
3.1.4 Möglichkeiten der Vermeidung von Doppelbesteuerungen im DBA ... 10
3.1.4.1 Anrechnungsmethode ... 10
3.1.4.1.1 Unbeschränkte Anrechnung ... 10
3.1.4.1.2 Beschränkte Anrechnung ... 11
3.1.4.1.3 Direkte Anrechnung ... 11
3.1.4.1.4 Indirekte Anrechnung ... 11
3.1.4.2 Freistellungsmethode ... 11
3.1.4.2.1 Unbeschränkte Freistellung ... 12
3.1.4.2.2 Beschränkte Freistellung ... 12
3.2 Das Problem der Doppelbesteuerung bei der Limited ... 12
3.2.1 Unbeschränkte Steuerpflicht in Großbritannien ... 12
3.2.2 Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland ... 13
3.2.3 Lösung des Problems der Doppelbesteuerung ... 14
3.2.4 Maßgeblichkeit der DBAs für die nationalen Steuerrechte ... 14
3.3 Die steuerliche Behandlung der Limited und ihrer Betriebsstätten ... 15
3.3.1 Begriffsbestimmungen ... 15
3.3.1.1 Geschäftsleitung ... 15
3.3.1.2 Betriebsstätte ... 16
3.3.2 Die Limited mit ausschließlicher Geschäftstätigkeit in Deutschland ... 16
3.3.2.1 Die Besteuerung und Publizitätspflichten in Deutschland ... 16
3.3.2.1.1 Körperschaftsteuer ... 17
3.3.2.1.2 Gewerbesteuer ... 18
3.3.2.1.3 Publizitätspflichten beim Handelsregister ... 19
3.3.2.2 Die Besteuerung und Erklärungspflichten in Großbritannien ... 19
3.3.2.2.1 Besteuerung ...  19
3.3.2.2.2 Steuererklärungspflicht 20
3.3.2.2.3 Publizitätspflichten beim Companies House ... 21
3.3.3 Die Limited mit Geschäftstätigkeit in Großbritannien und Deutschland ...  21
3.3.3.1 Die Besteuerung der Limited mit Geschäftsleitung in Großbritannien und deutscher Betriebsstätte ... 22
3.3.3.1.1 Die Besteuerung und Publizitätspflichten in Deutschland ... 22
3.3.3.1.1.1 Körperschaftsteuer ... 22
3.3.3.1.1.2 Gewerbesteuer ... 23
3.3.3.1.1.2 Publizitätspflichten beim Handelsregister ... 23
3.3.3.1.2 Die Besteuerung und Erklärungspflichten in Großbritannien ... 23
3.3.3.1.2.1 Körperschaftsteuer ... 23
3.3.3.1.2.2 Gemeindliche Immobiliensteuer ... 24
3.3.3.1.2.3 Steuererklärungspflichten ... 25
3.3.3.1.3 Bestimmung und Zuordnung des steuerlichen Gewinns zwischen Stammhaus und Betriebsstätte einer Limited ... 25
3.3.3.1.3.1 Die indirekte Methode ... 26
3.3.3.1.3.2 Die direkte Methode ... 27
3.3.3.2 Die Besteuerung der Limited mit Geschäftsleitung in Deutschland und britischer Betriebsstätte ... 27
3.3.3.2.1 Die Besteuerung in Deutschland ... 27
3.3.3.2.1.1 Körperschaftsteuer ... 28
3.3.3.2.1.2 Gewerbesteuer ... 28
3.3.3.2.2 Die Besteuerung in Großbritannien ... 29
3.3.4 Die Limited mit ausschließlicher Geschäftstätigkeit in Großbritannien ... 29
3.3.5 Zusammenfassung ... 29
3.4 Die Besteuerung der Anteilseigner einer Limited und sonstiger Leistungsempfänger ... 30
3.4.1 Die Besteuerung der Anteilseigner einer Limited ... 30
3.4.1.1 Voraussetzungen für eine Gewinnausschüttung ... 30
3.4.1.2 Die Besteuerung von Dividenden ... 31
3.4.1.2.1 Die Besteuerung von Dividenden bei natürlichen Personen ... 31
3.4.1.2.1.1 Sitz der Limited in Deutschland ... 31
3.4.1.2.1.2 Sitz der Limited in Großbritannien ... 32
3.4.1.2.1.3 Betriebsstättendividende ... 33
3.4.1.2.2 Die Besteuerung von Dividenden bei Kapitalgesellschaften ... 33
3.4.1.2.2.1 Sitz der Limited in Deutschland ... 33
3.4.1.2.2.2 Sitz der Limited in Großbritannien ... 34
3.4.2 Die Besteuerung der Einkünfte des Direktors und der Arbeitnehmer einer Limited ... 35
3.4.3 Die Besteuerung von Zinsen und Lizenzgebühren ... 36
3.4.4 Die Besteuerung von sonstigen Vergütungen ... 37
3.4.5 Zusammenfassung ... 38
3.5 Die Besteuerung von Tochtergesellschaften ... 38
3.5.1 Die Besteuerung der Einkünfte von Tochtergesellschaften ... 39
3.5.2 Gewinnermittlung von Tochtergesellschaften in Deutschland ... 39
3.6 Die Besteuerung von Holdinggesellschaften ... 40
3.6.1 Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen in Holdinggesellschaften ...  41
3.6.1.1 Holdingstandort Großbritannien ... 41
3.6.1.2 Holdingstandort Deutschland ... 42
3.6.2 Die Besteuerung von Dividenden in Holdinggesellschaften ... 42
3.6.3 Zusammenfassung ... 42
3.7 Die Besteuerung der Limited & Co. KG ... 43

4. Probleme und Sonderfälle bei der Besteuerung einer Limited ... 45
4.1 Grenzüberschreitende Verlustverrechnung ... 45
4.2 Die Organschaft bei einer Limited ... 46
4.2.1 Die körperschaftsteuerliche Organschaft einer Limited ... 46
4.2.1.1 Die Limited als körperschaftsteuerliche Organträgerin ... 46
4.2.1.2 Die Limited als körperschaftsteuerliche Organgesellschaft ... 46
4.2.2 Die gewerbesteuerliche Organschaft einer Limited ... 47
4.3 Besteuerung bei Beendigung im Zusammenhang mit einer Limited ... 47
4.3.1 Wegzug der Gesellschaft ins Ausland ... 47
4.3.1.1 Besteuerung auf Gesellschaftsebene ... 47
4.3.1.2 Besteuerung auf Gesellschafterebene ... 48
4.3.2 Veräußerung ... 48
4.3.2.1 Stempelsteuer ... 48
4.3.2.2 Veräußerung von Anteilen einer in Deutschland ansässigen Limited ... 49
4.3.2.2.1 Veräußerer ist eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person ... 49
4.3.2.2.1.1 Anteile befinden sich im Betriebsvermögen ... 49
4.3.2.2.1.2 Anteile befinden sich im Privatvermögen ... 49
4.3.2.2.2 Veräußerer ist eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft ... 50
4.3.2.3 Veräußerung von Anteilen einer in Großbritannien ansässigen Limited ... 50
4.3.2.3.1 Veräußerer ist eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person ... 50
4.3.2.3.2 Veräußerer ist eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft ... 51
4.3.3 Umwandlungsmaßnahmen ... 51
4.3.4 Auflösung und Abwicklung ... 52
4.4 Erb- und Senkungsauseinandersetzungen ... 53

5. Fazit ... 54

Anhang ... X
Verzeichnis der nummerierten Abbildungen im Anhang ... XI
Literaturverzeichnis ... XXVI

 

1. Einleitung
1.1 Einführung

Ausländische EU-Gesellschaften sind aufgrund der Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften in den Fällen Centros1, Überseering2 und Inspire Art3, ebenfalls in anderen Mitgliedsstaaten der EU ohne rechtliche Hürden anzuerkennen. Dies gilt ebenso für die Gesellschaften, die ihre Tätigkeit überwiegend oder ausschließlich im Inland ausüben.4

Dank dieser Rechtswahlfreiheit können Gesellschaften jedes beliebigen Mitgliedsstaates der EU in jedem EU Mitgliedsstaat errichtet und betrieben werden. Folglich wird ein Unternehmensgründer die Gesellschaftsform eines Mitgliedsstaates wählen, die aus seiner Sicht die günstigsten Rahmenbedingungen bietet. Aus diesem Grund nehmen verstärkt ausländische Kapitalgesellschaften am deutschen Rechts- und Geschäftsverkehr teil, die den Mittelpunkt ihrer geschäftlichen Tätigkeit und ihre Oberleitung in Deutschland haben. Überwiegend geschieht dies in der Rechtsform einer britischen Private Company Limited by Shares, welche im Folgenden als Limited bezeichnet wird. Diese setzt sich zunehmend im Wettbewerb der europäischen Rechtsformen gegenüber anderen Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten5 durch.6

In Deutschland erfolgt mittlerweile fast jede vierte Gründung einer Kapitalgesellschaft in Form einer Limited, womit deutlich wird, dass die Limited im Bezug auf die GmbH auch hierzulande an Bedeutung gewinnt.7

Als wesentliche Gründe für die Wahl der Limited als Rechtsform werden eine kostengünstigere Haftungsbeschränkung, ein kürzerer Gründungszeitraum sowie niedrigere Gründungskosten im Bezug auf eine GmbH genannt. Neben anderen gesellschaftlichen und finanziellen Gründen können aber auch steuerliche Gründe von Bedeutung sein. Letztere ergeben sich beispielsweise durch Unterschiede in den steuerlichen Bemessungsgrundlagen sowie durch die anwendbaren Steuersätze und der daraus resultierenden Steuerbelastung.8

Im Rahmen dieser Diplomarbeit wird die Besteuerung der Gesellschaftsform einer britischen Private Company Limited by Shares dargestellt, wobei insbesondere die ertragssteuerliche Behandlung einer britischen Limited mit Aktivitäten in Deutschland im Mittelpunkt steht.

1.2 Gang der Untersuchung

Die vorliegende Arbeit ist in insgesamt 5 Kapitel gegliedert. Im Anschluss an die Einleitung (Kapitel 1) werden zunächst die Rechtsform und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Limited (Kapitel 2) kurz erläutert. Der Schwerpunkt der Diplomarbeit liegt in den Kapiteln 3 und 4. Darin werden die laufende Besteuerung der Limited und ihrer Anteilseigner (Kapitel 3) sowie weitere steuerliche Sonderfälle und Probleme (Kapitel 4) beschrieben. Abschließend werden in einem Fazit (Kapitel 5) die wichtigsten Erkenntnisse zur ertragssteuerlichen Behandlung der britischen Private Company Limited by Shares mit Aktivitäten in Deutschland kurz zusammengefasst.

2. Rechtsform und rechtliche Rahmenbedingungen der Limited

Die gesellschaftsrechtliche Situation und die gesamten rechtlichen Rahmenbedingungen einer Limited können im Rahmen dieser Diplomarbeit nicht umfassend dargestellt werden. Aus diesem Grund wird auf einige ausgewählte Besonderheiten und rechtliche Probleme eingegangen. Eine Gegenüberstellung der rechtlichen Grundlagen einer Limited zur GmbH ist in Anhang 1 abgebildet.

2.1 Internationale Systeme der Rechtsordnungen

Die Rechtsordnung einer Gesellschaft bestimmt sich nach dem internationalen Gesellschaftsrecht. International sind die entsprechenden Rechtsordnungen allerdings nicht einheitlich. Im Wesentlichen lassen sich zwei Systeme unterscheiden: die Sitztheorie, welche beispielsweise bisher in Deutschland angewendet wird und die Gründungstheorie, die zum Beispiel in Großbritannien Anwendung findet.9

[...]


1 EuGH-Urteil vom 9.3.1999 – C-212/97.

2 EuGH-Urteil vom 5.11.2002 – C-208/00.

3 EuGH-Urteil vom 30.9.2003 – C-167/01.

4 Vgl. Korts/Korts (Behandlung) S. 1474; Kallmeyer (Vorteile) S. 636; Schumann (Limited) S. 743.

5 Durch die Rechtswahlfreiheit sind neben der Limited eine Vielzahl von Gesellschaftsformen der EU wählbar, wie beispielsweise die niederländische Besloten Vennootschap, die französische Société á responsabilité limiteé oder die spanische Sociedad limitidada nueva empressa.

6 Vgl. Wachter (Existenznachweise) S. 2795.

7 Bei kritischer Betrachtung dieses Sachverhaltes ist jedoch anzumerken, dass die meisten durchgeführten Limitedgründungen nicht die Rechtsform einer GmbH, sondern als Alternative eher die des Einzelunternehmens gewählt hätten. Vgl. Dierksmeier (Limited) S. 1516.

8 Vgl. Bücker (Motive) S. 87, 90.

9 Vgl. Lenz (Verlegung) S. 725 f..


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