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Produkt- und Markenpiraterie: Schutz der Marke im internationalen und nationalen Recht

Autor: Mag. Birgit Maria Grün
Fach: Wirtschaft - Recht

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Details

Kategorie: Diplomarbeit
Jahr: 2004
Seiten: 144
Note: 1
Literaturverzeichnis: ~ 97  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 350 KB
Archivnummer: V48420
ISBN (E-Book): 978-3-638-45138-3

Textauszug (computergeneriert)

Universität Wien
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Informatik
Studienrichtung: Internationale Betriebswirtschaft
DIPLOMARBEIT zur Erlangung des akademischen Grades
Magistra rerum socialium oeconomicarumque

Produkt- und Markenpiraterie:
Schutz der Marke im internationalen und nationalen Recht

eingereicht von
Birgit Maria Grün

Januar 2004

 

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis ... I
Abkürzungsverzeichnis  ... IV

1 Einleitung  ... 1

2 Begriff der Marke  ... 3
2.1. BEDEUTUNG DER MARKE ... 6
2.2. MARKENARTEN  ... 10
2.2.1. Markenfähigkeit ... 10
2.2.2. Die Marke als produktidentifizierendes Unterscheidungszeichen ... 11
2.2.3. Einteilung nach dem Markeninhaber ... 14
2.2.4. Unterschiede nach der Art der Benützung und der Bestimmung ... 15
    Exkurs: Die Eintragung neuer Markenformen in der EU ... 18
2.3. FUNKTIONEN DER MARKE  ... 22
2.3.1. Herkunftsfunktion ... 22
2.3.2. Unterscheidungs-, Kennzeichnungsfunktion /Individualisierungsfunktion, Identifizierungsfunktion ... 23
2.3.3. Qualitäts-, Garantie- oder Vertrauensfunktion ... 24
2.3.4. Kommunikations- bzw Werbefunktion ... 25
2.3.5. Monopolisierungsfunktion ... 26

3 Problematik der Produkt- und Markenpiraterie  ... 27
3.1. AKTUELLE ENTWICKLUNGEN ... 27
3.2. BEGRIFFLICHE ABGRENZUNG ... 30
3.3. DIE URSACHEN DER PRODUKT- UND MARKENPIRATERIE UND IHRE BEDEUTUNG ... 37
3.4. BETROFFENE PRODUKTKATEGORIEN  ... 40
3.5. FOLGEN DER PRODUKT- UND MARKENPIRATERIE  ... 43
3.5.1. … für den Markeninhaber bzw das Unternehmen ... 43
3.5.2. … für die Konsumenten ... . 44
3.5.3. … für die Volkswirtschaft ... ..45
3.6. SCHUTZMÖGLICHKEITEN: STRATEGIEN INTERNATIONALER UNTERNEHMEN ... 47
3.7. ANTI-PIRATERIE-ORGANISATIONEN – NATIONALE UND INTERNATIONALE VERBÄNDE UND ORGANISATIONEN ... 52
3.8. ZOLL  ... 56
    Exkurs: Parallelimporte und Erschöpfung ... 57
3.9. ROLLE DER MOEL HINSICHTLICH DES EU BEITRITTES  ... 60

4 Der rechtliche Schutz der Marke  ... 62
4.1. ENTWICKLUNG DES MARKENSCHUTZES  ... 62
4.2. INTERNATIONAL  ... 64
4.2.1. Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums - „PVÜ“ ... 65
4.2.2. World Trade Organisation (WTO) – „TRIPS-Abkommen” ... 4
4.3. EU/EUROPA ... 79
4.3.1. Markenrechtsrichtlinie – „MarkenRL“ ... ...80
4.3.2. Die Gemeinschaftsmarkenverordnung – „GMV“ ... 81
4.3.3. Vorschlag für eine Verordnung des Raters zur Änderung der VO (EG) Nr 40/95 über die Gemeinschaftsmarke vom 27.12.2002 ... 85
4.3.4. EG-Verordnung über Maßnahmen zum Verbot der Überführung nachgeahmter Waren in den zollrechtlichen freien Verkehr ... 87
4.3.5. Produktpiraterie-Verordnung ... 88
4.3.6. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum ... 95
4.3.7. Verordnung (EG) Nr 1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, und die Maßnahmen gegenüber Waren, die erkanntermaßen derartige Rechte verletzen ... 98
4.4. ÖSTERREICH ... 101
4.4.1. Historische Entwicklung und Überblick ... 101
4.4.2. Piraterie in Österreich ... 102
4.4.3. Das Kennzeichenrecht ... 103
4.4.4. Markenschutzgesetz – „MSchG“ ... 105
4.4.5. Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb – „UWG“ ... 117
4.4.6. Produktpirateriegesetz – „PPG“ ... 123

5 Schlussbetrachtung  ... 127

Literaturverzeichnis ... 130

 

1 Einleitung

Wettbewerbs-, Marken-, Muster- und Patentrecht haben für die unternehmerische Tätigkeit enorme, manchmal sogar existentielle Bedeutung. Sie schützen nicht nur bestimmte unternehmerische Leistungen und Werte (zB eine Erfindung oder eine Marke) sondern sichern auch einen fairen Wettbewerb mit den Konkurrenten. Im Rahmen einer zunehmenden Internationalisierung und Globalisierung der Wirtschaft und des wachsenden Wettbewerbsdrucks werden die Marke sowie das Markenmanagement zu einem zentralen Bestandteil der Unternehmenspolitik. Schwerpunkt dieser Arbeit ist der Schutz der Marke eines Unternehmens in Österreich, auf EU-Ebene sowie durch internationale Abkommen in Zusammenhang mit Produkt- und Markenpiraterie.

Nicht im Detail behandelt werden die markenrechtlichen Probleme des Internets, sowie geographische Angaben und Ursprungsbezeichnungen. Im ersten Teil der Arbeit wird der Begriff der Marke näher erläutert, ihre Bedeutung, und die Funktionen, die eine Marke für ein Unternehmen und die Konsumenten ausübt. Weiters wird auf die verschiedenen Markenarten, die keineswegs abschließend sind, eingegangen.

Der zweite Teil der Arbeit beschäftigt sich näher mit der Problematik der Produktund Markenpiraterie. Eine Definition dieser beiden Begriffe und somit eine Abgrenzung ist leider nicht möglich. Ein kurzer Überblick über die aktuelle Entwicklung soll einen Überblick über das Ausmaß der Piraterie geben. Nach der Untersuchung der Ursachen werden die betroffenen Produktkategorien, sowie die Folgen der Piraterie auf Unternehmen, Konsumenten und die Volkswirtschaft im Allgemeinen gezeigt.

Den Abschluss bildet die Untersuchung über den rechtlichen Schutz der Marke.

Auf internationaler Ebene sind hier vor allem die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums aus dem Jahr 1883, das die Grundlage für alle weiteren Abkommen darstellt, und das Abkommen über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums der WTO (World Trade Organization) zu nennen.

In Europa wird auf zwei Entwicklungen näher eingegangen. Einerseits geht es um die Bestrebungen zur Harmonisierung der nationalen Rechte über den Markenschutz und um die Gemeinschaftsmarke. Mit diesen Bestrebungen soll es für Unternehmen einfacher werden, eine Marke auch europaweit schützen zu lassen, was die Grundlage für Maßnahmen bei der Verletzung der Rechte aus einer Marke darstellt. Weiters werden die Bestrebungen auf europäischer Ebene verfolgt, gegen Pirateriewaren vorzugehen. Dabei handelt es sich um ein besonders aktuelles und spannendes Thema. Denn durch alarmierende Zahlen beunruhigt, hat die Kommission bereits 1998 mit ihrem Grünbuch zur Bekämpfung von Nachahmungen und Produkt- und Dienstleistungspiraterie im Binnenmarkt eine Diskussion über die Schutzmöglichkeiten in Gang gebracht. Diese Diskussion mündete im Jänner 2003 in einem Vorschlag für eine Richtlinie „über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum“ und in einer neuen Verordnung „über das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte Rechte geistigen Eigentums zu verletzen…“, welche die aktuelle Verordnung zu diesem Thema im Juli 2004 ablösen wird.

Zuletzt wird dann der Schutz der Marke in Österreich untersucht. Nach einem kurzen historischen Überblick wird erst auf das Kennzeichenrecht im Allgemeinen und dann auf das Markenrecht eingegangen.

[...]

5 Schlussbetrachtung

Die vorliegende Arbeit ist, mit dem Hintergrund der Problematik der Produkt- und Markenpiraterie, auf den rechtlichen Schutz der Marke eingegangen. Marken sind ein notwendiger Bestandteil unseres Wirtschaftssystems. Der grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsverkehr macht es erforderlich, für Markenartikel auf allen Märkten, sowohl auf dem heimischen Markt, als auch auf den Exportmärkten, Schutz zu erwerben.

Schon die Diskussion welche Kennzeichen als Marke eingetragen werden können, um überhaupt Schutz zu erlangen, ist kontrovers. Die Wirtschaft benutzt eine Vielzahl an Kennzeichen aus absatzpolischen Gründen und die Verantwortlichen sind angehalten dieser Vielfalt Rechnung zu tragen. Schutzrechte sollen ja Unternehmen nicht einschränken, sondern ihre „Kreationen“ unterstützen um einen reibungslosen Ablauf in der Wirtschaft zu gewährleisten.

Immer wieder wird der EuGH von Mitgliedsstaaten angerufen, um bei strittigen Fragen, etwa, ob eine Marke eintragungsfähig ist oder nicht, eine Entscheidung zu treffen. Die Urteile zur Geruchsmarke, zur dreidimensionalen Marke sowie zur Farbund Klangmarke sind richtungweisend in dieser Hinsicht.

Dass die Produkt- und Markenpiraterie ein großes Problem darstellt, ist unumstritten. Jedoch ist das Ausmaß nicht ganz zu erfassen, da es sich um einen Graubereich der Wirtschaft handelt. Nach Inkrafttreten der Produktpiraterie-VO und des TRIPSAbkommens 1994 haben sich 1998 sowohl die EU mit ihrem Grünbuch und die OECD dem Thema der Produktpiraterie gewidmet um die Situation zu beurteilen. So hat das Grünbuch der Europäischen Kommission eine Diskussion über die bestehenden Schutzeinrichtungen ausgelöst.

Die Zahlen der Internationalen Handelskammer aus dem Jahr 1996, wo der Handel mit nachgeahmten Waren 6 – 7 % des Welthandels ausmacht werden immer wieder zitiert. Aktuellere Zahlen werden leider kaum veröffentlicht.

Obwohl sich Markenartikelhersteller zu Vereinigungen zusammengeschlossen haben, die sich mit der Problematik der Produkt- und Markenpiraterie beschäftigen, gibt es keine neueren Untersuchungen, sondern die genannten Zahlen beschränken sich auf Schätzungen. Einzig die durch den Zoll aufgehaltenen Waren geben Anhaltspunkte über das wahre Ausmaß.

Während die Piraterie von Waren ursprünglich vorwiegend auf Luxusgüter beschränkt war, ist ein Wandel zu Konsumgütern festzustellen. Dies birgt besonders bei Medikamenten, Nahrungsmitteln, aber auch bei Nachahmungen von KFZ- und Flugzeugteilen Gefahren für Konsumenten. Dieser Umstand, und auch, dass die organisierte Kriminalität in diesem Bereich zu Wettbewerbsverzerrungen führt, zeigt, dass Handlungsbedarf auf allen Ebenen besteht.

Auf internationaler Ebene bieten das PVÜ und das TRIPS-Abkommen einen Mindestschutz für betroffene Unternehmen. Es hat sich gezeigt, dass Verträge und Abkommen nur Wirkung zeigen, wenn sich möglichst viele Länder anschließen. So hat der Beitritt der USA zum Protokoll des MMA die Möglichkeiten einer internationalen Anmeldung einer Marke erweitert. Auch der Beitritt der EU zum Protokoll des MMA ist in Vorbereitung. Mit einer einzigen Anmeldung bei der WIPO in Genf wird es dann auch möglich sein, gleichzeitig den Schutz einer Gemeinschaftsmarke zu genießen. Im Oktober 2003 hat der Rat der Europäischen Gemeinschaft die notwenigen Gesetzgebungsmaßnahmen beschlossen, um die Verbindung zwischen der Gemeinschaftsmarke und dem PMMA herzustellen (das Datum des Inkrafttretens steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest). Der Beitritt Chinas als einem der wichtigsten Herkunftsländer von Pirateriewaren zur WTO und somit zum TRIPS-Abkommen 2001 war ein wichtiger Schritt um Piraterie weltweit verfolgen zu können.

Ausgelöst durch die Diskussionen durch die Vorlage des Grünbuchs der Europäischen Kommission und den darauf folgenden Stellungnahmen betroffener Kreise wurde deutlich, dass die bestehenden Schutzrechte und Möglichkeiten der Ahndung von Pirateriewaren nicht genügen. Mit der neuen VO 1383/2003, die im Juli 2004 die aktuelle Produktpiraterie-VO ablösen wird, ist es nun möglich, Pirateriewaren nicht nur an den Außengrenzen des Binnenmarktes anzuhalten, sondern auch innerhalb. Das ist ein wichtiger Schritt hinsichtlich der Erweiterung der EU. Der Vorschlag für eine Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum hat das Ziel, die nationalen Rechte der Mitgliedsstaaten zu harmonisieren, um im gesamten Binnenmarkt einen gleichwertigen Schutz zu gewähren.

Ob diese Maßnahmen ausreichen werden, um im erweiterten Binnenmarkt wirkungsvoll gegen Pirateriewaren vorgehen zu können bleibt abzuwarten. Österreich hat in der Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie sicher keine Vorreiterrolle. Die Vorgaben des TRIPS-Abkommens und der MarkenRL wurden im neuen Markenschutzgesetz von 1999 umgesetzt. Der Produktpiraterie-VO wurde im Produktpirateriegesetz genüge getan. Geeignete und wirksame Maßnahmen zu setzen ist im Alleingang aber ohnehin nicht möglich, sondern Aufgabe der Europäischen Union.

Der Schutz der Marke bleibt eine spannende Materie!

[...]

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