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Integration von Kindern mit Behinderungen in der Grundschule

Autor: Maraike Sittartz
Fach: Pädagogik - Schulpädagogik

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Details

Kategorie: Hausarbeit
Jahr: 2005
Seiten: 19
Note: 2,0
Literaturverzeichnis: ~ 16  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 251 KB
Archivnummer: V48438
ISBN (E-Book): 978-3-638-45153-6

Textauszug (computergeneriert)

Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Fachbereich: Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften
Seminar: Didaktik des Anfangsunterrichts – „Jedem Kind seine Chance“

Integration von Kindern mit Behinderungen
in der Grundschule

von: Maraike Sittartz

 


Gliederung

0. Einleitung

1. Die Entwicklung des Behinderungsbegriffs

2. Die Entwicklung des gemeinsamen Unterrichts

3. Begründungen für integrativen Unterricht

3.1 Begründungen nach Jakob Muth
3.2 Begründungen nach Georg Feuser
3.3 Kritik an den Begründungen

4. Praxis

4.1 Rahmenbedingungen der schulischen Integration
4.2 Empirische Befunde
4.3 Grenzen der Integration

5. Schluss



 


„Nichts auf der Welt ist so mächtig wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist.“
(Victor Hugo)

0. Einleitung

Seit über dreißig Jahren wird die in Deutschland größtenteils noch vorherrsche nde Sonderbeschulung von Behinderten durch die Integrationsbewegung, die statt Separation gemeinsamen Unterricht von Behinderten und Nichtbehinderten propagiert, grundsätzlich in Frage gestellt. Die Idee allein scheint breiten Anklang zu finden. Dennoch ist die Umsetzung gemeinsamen Lernens in der Öffentlichkeit und in pädagogischen Fachkreisen nicht unumstritten. Der Begriff „integrieren“ (lat. integrare) bedeutet „etwas zusammenfügen, das vorher getrennt war, die Wiederherstellung eines Ganzen“ (Schöler 1993). In der Sonderpädagogik bezeichnet „Integration“ die Eingliederung von behinderten Menschen in „normale Umfelder (Sander in Haarmann 1996). Ein Ziel der Integrationsbewegung ist somit, das Zusammenleben von Behinderten und Nichtbehinderten in der Gesellschaft zur Normalität werden zu lassen, beginnend in der Schule. Zu Fragen ist, ob die schulische Integration wirklich zur Eingliederung Behinderter in die Gesellschaft beiträgt. Weiterhin steht die Forderung nach behindertenspezifischer Förderung in allgemeinen Schulen im Spannungsverhältnis zu den individuellen Bedürfnissen von behinderten Kindern. Kann die Regelschule diesen besonderen Bedürfnissen gerecht werden und wie kann sie es am besten realisieren? Wo sind der Integration Grenzen gesetzt? Auch der Anspruch eines behinderten Kindes auf Miteinander und Gemeinsamkeit mit Nichtbehinderten steht dem Bedürfnis nach Identifikation mit der Gruppe von Gleichbehinderten gegenüber. In meiner Klausur werde ich unter anderem versuchen diese Fragen zu beantworten und kritisch zu beleuchten. Um einen Überblick über die Thematik zu geben werde ich mit der Darstellung der Entwicklung des Behinderungsbegriffs und den wichtigsten Daten der Geschichte des gemeinsamen Unterrichts beginnen. Es folgen die Begründungen des Integrationskonzepts von Jakob Muth und Georg Feuser und deren kritische Hinterfragung. Anschließend gilt es die praktische Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts in der Grundschule zu beleuchten bevor die Ergebnisse empirischer Untersuchungen zum integrativen Unterricht präsentiert werden. Wichtig erscheint es mir in Punkt 4.3 die Grenzen der Integration aufzuzeigen und in der Schlussbetrachtung selbst zur Diskussion um gemeinsamen Unterricht Stellung zu nehmen.

1. Die Entwicklung des Behinderungsbegriffs

Für die genaue Betrachtung und Beurteilung der Integrationsfrage ist es sinnvoll vorerst die Entwicklung und Veränderung des Behinderungsbegriffs, vor allem im Hinblick auf die Integration der betroffenen Menschen, zu beleuchten. Das Wort „Behinderung“ tauchte erstmals in der 20er Jahren im Sprachgebrauch der deutschen Heilpädagogik auf. Vor dieser Zeit orientierte sich die Heilpädagogik an der älteren Medizin, welche die „Abnormität“ eines Menschen betonte ohne den Aspekt der Integration in die Definition mit einzuschließen. Auch die rechtlichen Bestimmungen dieser Zeit bezogen sich ausschließlich auf einzelne „Defekte“ eines Menschen. Später wurde das Wort „behindert“ zu einer gängigen Formulierung in der Alltags- und Rechtssprache. Wesentlich dazu beigetragen hat der im Jahre 1961 entwickelte enumerative Behinderungsbegriff des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG). In einem Unterabschnitt zur Sonderpädagogik mit dem Titel „Eingliederungshilfe für Behinderte“ (§§39-47) wird der Personenkreis aufgelistet, dem Eingliederungshilfe in unsere Gesellschaft zu gewähren ist. Die Behinderungsmerkmale sind nach dieser Definition an der betreffenden Person zu suchen und nicht im jeweiligen Lebensumfeld.

Seit Ende der 60er Jahre entstanden viele unterschiedliche Fassungen des Behinderungsbegriffs. Die frühste unter den bis heute verbreiteten Definitionen ist die von Heinz Bach (1969), welcher den Ausdruck „Beeinträchtigung“ als Oberbegriff zu „Behinderung“ herausstellte. Nach Bach sind Behinderungen individuelle Beeinträchtigungen eines Menschen, wobei diese in ihrer Entstehung, Beibehaltung oder Steigerung durch die Gesellschaft beeinflusst werden. Den genauen Zusammenhang zwischen individuellen Beeinträchtigungsformen und der gesellschaftlichen Beeinträchtigung erkannte Bach im Jahre 1985. „Behinderung“ bezeichnete er als eine „Relation zwischen individualen und außerindividualen Gegebenheiten“. Dieser Aspekt tauchte auch in der Empfehlung des Deutschen Bildungsrates „Zur pädagogischen Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher“ aus dem Jahre 1973 auf. In dieser Definition wurde ein erziehungswissenschaftlicher Behinderungsbegriff entwickelt, bei dem nicht die Isolation des betroffenen Menschen aufgrund besonderer pädagogischen Förderung, sondern dessen Integration in den Unterricht von Regelschulen im Vordergrund stand. Im Jahre 1980 stellte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in einem international anerkanntem Klassifikationssystem (ICIDH) einen Behinderungsbegriff heraus, der vor allem die außerindividualen Bedingungen eines Betroffenen berücksichtigte. Die WHO benutzte in ihrer damaligen Fassung die Begriffe „Impairment“, „Disability“ und „Handicap“, wobei sich im Laufe der Zeit unterschiedliche deutschsprachige Übersetzungen dieser Ausdrücke verbreiteten. Im Folgenden werden die Formulierungen nach Jantzen (1987) wiedergegeben. „Impairment“ bezieht sich auf die Schädigung von Organen und anderen Funktionen des Menschen.

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