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Autoren: Heiko Wittig, Michael Korth
Fach: Wirtschaftsingenieurwesen
Details
Institution/Hochschule: Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Tags: Unfallverhütung, Arbeitsschutz, Flurförderzeugen, Arbeitsplatzanalyse/gestaltung
Jahr: 2005
Seiten: 35
Note: 1,5
Literaturverzeichnis: ~ 16 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 692 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-45156-7
Die Arbeit befasst sich mit Ansätzen und Lösungen bei der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit bei Flurförderzeugen (Gabelstapler) aus pädagogischer, organisatorischer und technischer Sicht.
Textauszug (computergeneriert)
Unfallverhütung und Arbeitsschutz bei Flurförderzeugen
von: Heiko Wittig
Inhaltsverzeichnis
1. Begriffsbestimmungen 1
1.1. Definition Flurförderzeuge im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift 1
1.2. Unterteilung von Flurförderzeugen aus technischer Sicht 1
1.3. Antrieb von Flurförderzeugen 4
1.4. Das Fahrwerk von Gabelstaplern 5
2. Standsicherheit von Staplern 6
3. Unfallgeschehen mit Flurförderzeugen 10
3.1. Häufige Unfallarten 10
3.2. Unfallstatistik und Ursachen 11
3.3. Schäden und Mängel am Transportgut 12
4. Rechtsgrundlagen und Haftungsfragen 13
4.1. Ausbildung 13
4.2. Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Betrieb und Verkehr 14
4.3. Haftungsabgrenzung zwischen Unternehmer und Fahrzeugführer 15
4.4. Fallbeispiel 16
5. Präventionsgrundsätze und Maßnahmen aus organisatorischer Sicht 18
5.1. Anschaffung von Flurförderzeugen 18
5.2. Maßnahmen an der Arbeitsstätte 19
5.3. Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter 19
5.4. Zusammenfassung der pädagogischen Grundsätze 20
6. Präventionsgrundsätze aus technischer Sicht 21
6.1. Präventionsgrundsätze aus technischer Sicht am Beispiel eines herkömmlichen Gabelstaplers mit dem Bezug auf die Produkte der Still GmbH 21
6.1.1. Sitzgurtkontrolle 21
6.1.2. Curve speed control 21
6.1.3. Automatisches Anpassen der Fahrgeschwindigkeit / optispeed 22
6.1.4. Sicheres Abstellen des Fahrzeuges 22
6.2. Fahrerrückhalteeinrichtungen bei Gabelstaplern 23
6.2.1. Der Gurt 23
6.2.2. Die geschlossene Fahrerkabine 24
6.2.3. Bügeltüren 25
6.2.4. Fahrstabilisatoren 25
7. Präventionsgrundsätze am Beispiel des Staplers der Zukunft RXX@ 27
Quellenverzeichnis
1. Begriffsbestimmungen
1.1. Definition Flurförderzeuge im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift1
Flurförderzeuge sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar, zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet und zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind. Zusätzlich definieren sich Flurförderzeuge mit Hubeinrichtungen dadurch, dass sie zum Heben, Stapeln oder In-Regale-Einlagern von Lasten eingerichtet sind und Lasten selbst aufnehmen und absetzen können. Eine weitere Gruppe von Flurförderzeuge können die Last oder das Lastaufnahmemittel höher als bodenfrei (50 cm) heben und definieren sich durch eine gerade und senkrechte oder nahezu senkrechte, mechanische Führung in der das Lastaufnahmemittel bei Hub- und Senkbewegungen läuft.
1.2. Unterteilung von Flurförderzeugen aus technischer Sicht2
Flurförderzeuge lassen sich, abgesehen von ihrer Einteilung in 7 Klassen durch die ITA (International Truck Association)3, nach ihrer Bauweise in 4 Hauptgruppen einteilen. Schlepper sind Flurförderzeuge ohne Hubeinrichtung. Sie dienen zum Ziehen und Schieben anderer Fahrzeuge, vorwiegend von Anhängern. Klassische Vertreter sind Einachsschlepper, Zweiachsschlepper und Sattelschlepper. Wagen ohne Hubeinrichtung sind durch eine Plattform als Lastaufnahmemittel gekennzeichnet. Sie werden gleichzeitig zum Schleppen und Schieben von Anhängern genutzt. Hierzu zählen der Plattformwagen und der Transitroller. Wagen mit Hubeinrichtungen werden schwerpunktmäßig zum Horizontaltransport von Paletten eingesetzt. Ein Beispiel dafür ist der Gabelhubwagen.
Als vierte Gruppe lassen sich die Stapler einteilen. Ein Gabelstapler ist ein Flurfördergerät für den innerbetrieblichen Transport. Die ersten Gabelstapler wurden von dem Schraubenhersteller Eugene Clark im Jahre 1917 zum innerbetrieblichen Transport hergestellt. Gabelstapler sind insbesondere für den Transport von Paletten ausgelegt. Wesentliches Element des Gabelstaplers ist seine Hubeinheit, welche aus einem Hubmast und einem Gabelträger besteht. Der Gabelträger trägt zwei in ihrem Abstand verstellbare stählerne Zinken, die meistens von einer Hydraulik vertikal und in Sonderfällen auch horizontal bewegt werden kann. Die beiden Zinken nennt man Gabel. Sie gaben dem Gabelstapler seinen Namen. Folgende Arten von Hubmasten können unterschieden werden: Standard, Triplex, HiLo und Quad. Für Sonderanwendungen kann ein Gabelstapler mit sog. Anbaugeräten ausgestattet werden. Gängige Anbaugeräte sind neben Seitenschieber und Zinkenversteller auch sog. Papierrollen- und Fassklammern. Beim Einsatz von Anbaugeräten reduziert sich in der Regel die sog. Resttragfähigkeit. Diese Reduzierung wird durch die Vergrößerung des sog. Lastschwerpunktabstandes herbeigeführt. Mittels eines am Gabelstapler fest angebrachten Resttragfähigkeitsdiagramms lässt sich die max. zu hebende Last als Funktion der Hubhöhe ablesen. Gabelstapler werden durch einen Bediener gesteuert. Der Antrieb eines Gabelstaplers kann verbrennungsmotorisch oder elektromotorisch erfolgen. Bei den verbrennungsmotorischen Antrieben lassen sich Treibgas-, Diesel- und Erdgasantriebe unterteilen; weiterhin kann hier zwischen hydrodynamischen Antrieben, i. a. auch als Wandler bezeichnet und hydrostatischen Antrieben unterschieden werden. Elektromotorische Antriebe lassen sich in Gleichstrom- und Drehstromantriebe unterteilen. Gabelstapler verwenden eine Hecklenkung mit sehr großem Lenkeinschlag. In der Regel ist der Wendekreis etwa so groß wie die Fahrzeuglänge. Es werden Gabelstapler mit drei oder vier Rädern gebaut. Bei einer dreirädrigen Ausführung ist das Einzelrad hinten. Die gebräuchlichsten Hublasten liegt zwischen 1 t und 8 t. Hubhöhen bis zu 6 m sind üblich. Es sind jedoch auch weit größere Fahrzeuge erhältlich. Gabelstapler, auch Gegengewichtsstapler genannt, sind im Gegensatz zu Radarmstaplern freitragende Flurförderzeuge: Sie nehmen somit die Last außerhalb der Lastunterstützung auf und unterliegen dem Hebelgesetz, wobei der Drehpunkt des Hebels die Mitte der Vorderachse ist und der Lastarm von Mitte Vorderachse bis zum Mittelpunkt der angenommenen quadratischen und gleichmäßig verteilten Last reicht. Wichtig ist in der Praxis der Teil des Lastarms, der sich Lastschwerpunktabstand nennt. Dies ist der Abstand von der Gabelferse bis zum Schwerpunkt der Last. Der Lastschwerpunktabstand ist wichtig zur Klassifizierung der Stapler nach Tragfähigkeiten. Denn bei jeder Tragfähigkeitsangabe muss man wissen, für welchen Lastschwerpunktabstand (LSP) diese Tragfähigkeit gilt. Der LSP ist durch internationale Normen festgelegt. Das Angebot auf dem Markt beinhaltet Stapler mit Tragfähigkeiten bis zu 90.000 kg. Alle Stapler müssen den Standsicherheitsbestimmungen entsprechen, das heißt Stapler unter 50.000 kg Tragfähigkeit müssen auf einer neigbaren Plattform oder einer festen Rampe einer Reihe von Kipptests unterzogen worden sein. Bei Geräten über 50.000 kg Tragfähigkeit ist die Standsicherheit rechnerisch zu ermitteln. Stapler sind Flurförderzeuge, das heißt, sie bewegen sich frei auf dem Flur (Fahrwegen) und sind nicht schienengebunden. Dementsprechend sind Stapler mit Rädern versehen, die ein relativ weiches und geräuschloses Fahren möglich machen, das heißt, dass die Räder entweder elastik-, vollgummi- oder luftbereift sind. Stapler können elektrisch oder verbrennungsmotorisch angetrieben sein. Angeboten werden batterieelektrische und netzelektrische (seltener) Antriebe; Benzin, Treib- oder Erdgas, Diesel und auch Dieselelektro- und Treibgaselektro-Antrieb sind möglich. Die Betätigung der Arbeitsfunktion erfolgt hydraulisch, das gilt für das Heben, Senken, Neigen und gegebenenfalls auch für die Hilfskraftlenkung und die hydraulischen Anbaugeräte.
Zum Heben der Last sind Hubmaste erforderlich, die überwiegend in teleskopierender Form angeboten werden. Am häufigsten auf dem Markt ist der einfach teleskopierende oder Simplexmast anzutreffen. Für hohes Stapeln bei kleiner Bauhöhe sind Zweistufen, Dreistufen oder gar Vierstufenmaste möglich. Die genormten Hubhöhen sind in den europäischen Normen für Stapler bis 10.000 kg Tragfähigkeit mit 3.300 mm festgelegt, für höhere Tragfähigkeiten gilt die Norm-Hubhöhe 5.000 mm. Größere Hubhöhen sind möglich; dann ist jedoch aus Gründen der Standsicherheit in den meisten Fällen die Einschränkung der Tragfähigkeit erforderlich. Wegen der besseren Sicht nach vorn haben sich Freisichtmaste weitgehend durchgesetzt, da bei diesen keine wesentliche Sichtbehinderung nach vorn durch Hydraulikzylinder und Hubketten vorhanden ist. Die Hubgerüste der Stapler sind nach vorn und nach hinten neigbar. Die Vorwärtsneigung ermöglicht besseres Aufnehmen und Absetzen der Last; die Rückwärtsneigung verhindert beim Fahren das Abrutschen der Last von der Gabel. Da Stapler flächen- und raumsparend sein sollen, sind sie kompakt gebaut, um die Arbeitsgangbreite klein zu halten.
[...]
1 vgl. Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge (Januar 2002)
2 http://tiefenpsychologiepraxis.de/index.php?title=Gabelstapler&r=&q=&a=&noad=
3 http://gabelstapler.supralift.com/servlet/EcutServlet/noco,5/handler,JfStaticPageH andler/jfaction,4/pcode,ezde/flurfoerderzeuge_nach_ita.htm
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