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Hauptseminararbeit, 2005, 15 Seiten
Autor: Sarah Trede
Fach: Rhetorik / Phonetik / Sprechwissenschaft
Details
Institution/Hochschule: Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Sem. f. Allg. Rhetorik)
Tags: Aristoteles, Politik, Berücksichtigung, Eudaimonia, Begriffs, Begriff, Politischen, Platon, Aristoteles
Jahr: 2005
Seiten: 15
Note: 2,0
Literaturverzeichnis: ~ 1 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-45637-1
Dateigröße: 262 KB
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Textauszug (computergeneriert)
Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Seminar für Allgemeine Rhetorik
HS: Der Begriff des Politischen bei Platon und Aristoteles
WS 2004/ 05, 8. Semester
Aristoteles Politik unter besonderer Berücksichtigung des
Eudaimonia Begriffs
von: Sarah Trede
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Einrichtung der Oligarchie - Kapitel 6, Buch VI 3
3. Für Oligarchien allgemein zuträgliche Maßnahmen - Kapitel 7, Buch VI 4
4. Die Einrichtung der Staatsämter (arche) – Kapitel 8, Buch VI 6
5. Die Glückseligkeit (eudaimonía) des Staates (pólis) d des Einzelnen – Kapitel 1, Buch VII 8
6. Die beste Lebensform (bíos) – Kapitel 2, Buch VII 10
7. Die beste Lebensform, Fortsetzung – Kapitel 3, Buch VII 12
Literaturverzeichnis 14
1. Einleitung
Aristoteles Werk „Politik“ stellt bis heute eines der grundlegenden theoretischen Werke der Politikwissenschaft dar, die Politik wird von Aristoteles in den Bereich der praktischen Philosophie eingeordnet und der Verfasser selbst stellt gleich zu Beginn seines Buches dessen Wichtigkeit für die Allgemeinheit dar. Denn jeder Mensch ist laut Aristoteles, ein Lebewesen, das nach der Gemeinschaft mit den anderen strebt, also ein politisches Lebewesen (zôon politikón).1 Jede menschliche Handlung, egal welcher Art sie auch sein mag ist demnach auch ein politischer Akt, weshalb politisches Wissen für jeden Staatsbürger ein unerlässliches Gut darstellt. In das gesamte Werk der „Politik“ lassen sich die beiden von mir behandelten Textstellen nun so einordnen, dass Aristoteles im letzten Abschnitt des sechsten Buches, in welchem er sich zuvor mit der Organisation und der Einrichtung der Demokratie beschä ftigt hat, in gleicher Form auf die Organisation der Oligarchie eingeht. Vorausgehend hat er sich bereits allgemein mit der Aufgabe und dem Gegenstand der politischen Wissenschaft befasst, eine Vielzahl verschiedener Verfassungsformen auf der Grundlage seiner empirischen Untersuc hungen beschrieben, kategorisiert und bewertet und darüber hinaus festgestellt, welche von diesen, nämlich die Politie, die Beste von ihnen, wenn auch noch nicht die Ideale, ist.
Im Buch VII bewegt er sich von dieser sehr stark realitätsbezogenen Untersuchungsebene weg und auf ein eher utopisches Level hin, indem er, immer von seinen realen Erhebungen ausgehend, sein Bild eines idealen Staates aufs genaueste entwirft, und die beste Verfassung – die Politeia – vorstellt; wobei er, im von mir bearbeiteten Te il dieses Idealentwurfs zuerst auf den idealen Staatsbürger zu sprechen kommt, wobei hier vor allem ein grundlegender Begriff seiner Werke, der der Eudaimoneia von Bedeutung ist, auf den ich daher auch detaillierter eingehen möchte. Zum weiteren Vorgehen meinerseits, so habe ich die Kapiteleinteilung gemäß der Einteilung Aristoteles’ vorgenommen und als Textgrundlage ausschließlich die rowohlt-Ausgabe nach der Übersetzung von Franz Susemihl verwendet.
2. Einrichtung der Oligarchie - Kapitel 6, Buch VI2
Zu Beginn seiner Beschreibungen über die Einrichtung der Oligarchie, folgert er diese aus derselben der Demokratie, indem man nämlich die Oligarchie, wie es hier heißt, „aus den entgegengesetzten Elementen zusammensetzen“ (1320b 20) muss, und zwar so, „dass man dabei immer die Analogie mit der ihr gegenüberstehenden Art von Demokratie im Auge hat“ (1320b 21). Bei der, wie er sich ausdrückt, wohlgemischtesten Art der Oligarchien, die der besten Verfassung der Politeia am nächsten kommt, ist eine zweifache Einkommensschatzung einzuführen, wobei die niedrigere die Zugangsberechtigung zu den für den Erhalt des Staates notwendigen Ämtern, die höhere Schatzung aber Voraussetzung für den Zugang zu den wichtigeren Ämtern sein soll. Wichtig für die Bestimmung über diese Schatzungshöhen und die sich daraus ergebende Menge der an der Staatsverwaltung teilnehmenden Bürger ist, dass einerseits gewährleistet werden muss, dass die Menge der an der Macht teilhabenden Bürger größer als die der nicht an der Macht beteiligten ist, eine Vorraussetzung die der Sicherheit des Staates dient und auf die Aristoteles später noch eingehen wird und dass andererseits die Bürger, die an der Macht zu beteiligen sind, aus dem besten Teil des Volkes ausgesucht werden müssen. An dieser besten Form der Oligarchie sind die folgenden, abgewandelten Oligarchieformen auszurichten, diese mittleren Formen übergeht Aristoteles hier ganz und geht gleich zu ihrer äußersten über.
Diese extremste Form der Oligarchie, die als das Gegenbild der äußersten Demokratie bezeichnet wird, bedarf auch der größten Vorsorge durch die Machthaber, da sie die schlechteste von allen ist, Aristoteles bringt als Vergleich wohlausgestatteten Körper und Schiffe an, die wie er sagt, „mehr Fehlgriffe ertragen können“(1320b 36) als kränkliche Körper und Schiffe mit schlechter Bemannung. Die größte Vorsorge ist im vorliegenden Falle eine gute bzw. für diese Staatsform ist wohl eine strenge Ordnung gemeint, um die im fünften Buch beschriebenen Gefahren der Umwälzung einer Oligarchie möglichst gering zu halten. Nach seinen Ausführungen im fünften Buch, dass nämlich die Hauptgefahr einer Umwälzung innerhalb einer Oligarchie davon ausgeht, dass die Regierenden eine zu geringe Menge bilden und damit in der Minderheit gegenüber den Regierten sind3, muss als Hauptkriterium dieser guten Ordnung wieder sein zuvor angeführtes Argument von der Wichtigkeit einer zahlenmäßigen Überlegenheit der Regierenden gesehen werden.
3. Für Oligarchien allgemein zuträgliche Maßnahmen - Kapitel 7, Buch VI4
[...]
1 S. hierzu Aristoteles (2003): Politik (im folgenden nur: Politik), Buch I, Kap. 2, S. 44-48.
2 Politik, S. 283f.
3 Politik, S. 234 ff (v.a. 1305b 15 und 1306a 15).
4 Politik, S. 284 – 286
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