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Schüler-Streit-Schlichtung

Termpaper, 2006, 16 Pages
Author: Stefanie Rolle
Subject: Social Pedagogy / Social Work

Details

Category: Termpaper
Year: 2006
Pages: 16
Bibliography: ~ 7  Entries
Language: German
Archive No.: V50155
ISBN (E-book): 978-3-638-46430-7
ISBN (Book): 978-3-638-75123-0
File size: 160 KB

Abstract

Immer häufiger liest und hört man aus den Nachrichten über Gewalt an Schulen, auch in Deutschland. Für viele Kinder ist Gewalt immer noch das naheliegendste Mittel mit Konflikten umzugehen. Sie haben keine andere Möglichkeit zur Lösung ihrer Probleme gelernt und verfügen über keine Verhaltensalternativen. Doch Konflikte in der Schule treten schon vorher auf. Schüler beschimpfen und mobben sich gegenseitig und werden vor den Lehrern schlecht gemacht, bis sich so mancher Schüler nicht mehr in die Klasse traut, geschweige denn sich auf die Arbeit konzentrieren kann. Bis es schließlich zu Prügeleien, Pöbeleien und Verletzungen kommt. Die Fähigkeit zur friedlichen Konfliktlösung ist bei vielen Schülern nur unzureichend entwickelt, da im Elternhaus häufig die Kenntnisse und/oder die Zeit fehlen, mit Kindern kreativ nach fairen Lösungen zu suchen. Auch in der Schule wird immer noch mehr in die Nacharbeit, also in Polizeieinsatz an der Schule, in Jugendstrafeinrichtungen und Sozialarbeit investiert, als in die Konfliktvorbeugung und -bearbeitung. Dabei stellt die Schüler-Streit-Schlichtung ein geeignetes Verfahren dar, Konflikte in geschützter Atmosphäre mit Hilfe eines unparteiischen Streitschlichters zu besprechen und zu lösen. In der folgenden Hausarbeit möchte ich mich mit der Konfliktbewältigung in Schulen auseinandersetzen. Dabei befasse ich mich zunächst mit der Definition von Konflikt und Mediation und gehe dann auf die Möglichkeit der Konfliktbewältigung mittels Schulmediation näher ein. Ich möchte aber nicht auf den Konflikt zwischen Lehrern und Schülern eingehen, sondern mich auf Streitigkeiten zwischen Schülern, und dabei speziell auf die Schüler-Streitschlichtung beschränken. Mit Mediation in der Praxis habe ich selber bisher wenig Erfahrung gemacht. Die Gespräche meines Anleiters im Jugendamt, in dem ich mein erstes Praxissemester absolviert habe, hatten einen vermittelnden Charakter, waren aber nicht speziell mit den Methoden der Mediation gehalten worden. Da ich in der Schule auch hin und wieder in Konflikt mit Mitschülern geraten bin und ich damals aber leider nicht die Möglichkeit der Schüler-Streitschlichtung hatte, war ich sehr neugierig auf diese Thematik.


Excerpt (computer-generated)

Schüler-Streit-Schlichtung

von: Stefanie Rolle

 


Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG 2

2. BEGRIFFSBESTIMMUNG 3

2.1. DEFINITION VON KONFLIKT 3
2.2. WAS IST MEDIATION?  3
2.3. DIE ROLLE DES MEDIATORS  4

3. STREITSCHLICHTUNG IN DER SCHULE  4

4. DAS STREITSCHLICHTERPROGRAMM 5

4.1. ABLAUF EINER STREITSCHLICHTUNG 5

1. Einleitung und Eröffnung  5
2. Standpunkte anhören und Sachverhalte klären (Konflikterhellung)  6
3. Problemlösung 7
4. Vereinbarung  8

4.2. DIE „SCHÜLER-STREITSCHLICHTER-AUSBILDUNG“  8
4.3. VORTEILE DER SCHÜLER-STREITSCHLICHTUNG  9
4.4. GRENZEN DER SCHÜLER-STREITSCHLICHTUNG  10

5. RAHMENBEDINGUNGEN 10

6. FALLBEISPIEL  11

7. SCHLUSSBETRACHTUNG 13

8. LITERATURVERZEICHNIS 14

9. ANHANG 15

 


 

1. Einleitung

Immer häufiger liest und hört man aus den Nachrichten über Gewalt an Schulen, auch in Deutschland. Für viele Kinder ist Gewalt immer noch das naheliegendste Mittel mit Konflikten umzugehen. Sie haben keine andere Möglichkeit zur Lösung ihrer Probleme gelernt und verfügen über keine Verhaltensalternativen. Doch Konflikte in der Schule treten schon vorher auf. Schüler beschimpfen und mobben sich gegenseitig und werden vor den Lehrern schlecht gemacht, bis sich so mancher Schüler nicht mehr in die Klasse traut, geschweige denn sich auf die Arbeit konzentrieren kann. Bis es schließlich zu Prügeleien, Pöbeleien und Verletzungen kommt. Die Fähigkeit zur friedlichen Konfliktlösung ist bei vielen Schülern nur unzureichend entwickelt, da im Elternhaus häufig die Kenntnisse und/oder die Zeit fehlen, mit Kindern kreativ nach fairen Lösungen zu suchen.

Auch in der Schule wird immer noch mehr in die Nacharbeit, also in Polizeieinsatz an der Schule, in Jugendstrafeinrichtungen und Sozialarbeit investiert, als in die Konfliktvorbeugung und -bearbeitung. Dabei stellt die Schüler-Streit-Schlichtung ein geeignetes Verfahren dar, Konflikte in geschützter Atmosphäre mit Hilfe eines unparteiischen Streitschlichters zu besprechen und zu lösen. In der folgenden Hausarbeit möchte ich mich mit der Konfliktbewältigung in Schulen auseinandersetzen. Dabei befasse ich mich zunächst mit der Definition von Konflikt und Mediation und gehe dann auf die Möglichkeit der Konfliktbewältigung mittels Schulmediation näher ein. Ich möchte aber nicht auf den Konflikt zwischen Lehrern und Schülern eingehen, sondern mich auf Streitigkeiten zwischen Schülern, und dabei speziell auf die Schüler-Streitschlichtung beschränken. Mit Mediation in der Praxis habe ich selber bisher wenig Erfahrung gemacht. Die Gespräche meines Anleiters im Jugendamt, in dem ich mein erstes Praxissemester absolviert habe, hatten einen vermittelnden Charakter, waren aber nicht speziell mit den Methoden der Mediation gehalten worden. Da ich in der Schule auch hin und wieder in Konflikt mit Mitschülern geraten bin und ich damals aber leider nicht die Möglichkeit der Schüler-Streitschlichtung hatte, war ich sehr neugierig auf diese Thematik.

2. Begriffsbestimmung

2.1. Definition von Konflikt

Neubauer weist Konflikten drei Merkmale zu. Das erste Merkmal besteht aus dem Vorhandensein von mindestens zwei Konfliktparteien. Parteien bestehen aus ein oder mehreren Personen, die die gleichen Interessen vertreten und der anderen Partei mit einem unterschiedlichen Standpunkt gegenüber stehen. Das Verhalten der einen Partei zieht Konsequenzen für das Verhalten der anderen Partei nach sich (NEUBAUER 1992: 6). Das zweite Merkmal ist die Unvereinbarkeit der Handlungstendenzen. Konflikte sind durch Handlungsdispositionen gekennzeichnet, die sich schlecht miteinander vereinen lassen oder sich sogar gegenseitig ausschließen. Die unterschiedlichen Standpunkte ergeben sich aus unterschiedlichen Motiven, grundlegender Überzeugungen und Werthaltungen, sowie damit zusammenhängender Erwartungen und Einstellungen. Dadurch gibt es bei den Parteien unterschiedliche Sichtweisen und Beurteilungen von Sachverhalten (NEUBAUER 1992: 6). Die Unvereinbarkeit des Verhaltens beschreibt das dritte Kennzeichen und beinhaltet das direkt beobachtbare Konfliktverhalten. Meinungsverschiedenheiten allein sind noch keine Konflikte, wenn kein entsprechendes Interaktionsverhalten zu beobachten ist. In einem Konflikt hingegen wird das Verhalten der einen Partei durch das beabsichtigte Verhalten der anderen Partei behindert, blockiert, gestört und weniger wirksam gemacht (NEUBAUER 1992: 7).

2.2. Was ist Mediation?

Konflikte wird es immer geben, wenn Menschen miteinander zu tun haben. Sie können sogar anregend sein und alle weiterbringen. Sie werden erst ein Problem, wenn sie nicht angemessen bearbeitet werden oder gar in Beleidigungen, Verletzungen oder Gewalt eskalieren. Eine andere Lösungsmöglichkeit bietet die Mediation an. Aus dem Englischen übersetzt bedeutet der Begriff „Vermittlung“ ist ein Verfahren zur Konfliktbewältigung, bei dem ein unparteiischer Dritte (Mediator) zwischen den Streitparteien vermittelt und die Verhandlung nach einem strukturierten Ablauf leitet. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, mit der beide Streitparteien einverstanden sind. Mediation dient also der gütigen Einigung zwischen den Streitenden, sie fragt nicht nach der Schuld, sondern danach, wie die Parteien in Zukunft miteinander umgehen wollen (lösungs- und zukunftsorientiert). Galt sie zunächst als Alternative zu gewöhnlichen Verfahren vor Gericht, so findet Mediation in der Zwischenzeit ebenfalls Anwendung in familiären, sozialen und politischen Konflikten. Dem Konzept der Mediation liegt die Annahme zu Grunde, dass die Konfliktparteien selber am besten wissen, wie die Lösung ihres Problems aussehen sollte und sie deshalb auch über diese Lösung selber entscheiden sollten, anstatt dies z.B. an ein Gericht zu delegieren.

[...]


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