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Europäische Identität und Identifikation - Ist die Herausbildung einer europäischen Identität bei den Bürgern der Europäischen Union oberhalb der Nationalstaatsebene möglich?

Hauptseminararbeit, 2004, 23 Seiten
Autor: Marco Librera
Fach: Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte

Details

Kategorie: Hauptseminararbeit
Jahr: 2004
Seiten: 23
Note: 1,5
Literaturverzeichnis: ~ 14  Einträge
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V50480
ISBN (E-Book): 978-3-638-46694-3

Dateigröße: 171 KB


Textauszug (computergeneriert)

Eberhard-Karls Universität Tübingen
Hauptseminar: Demokratietheorie und Staatlichkeit im Zeitalter der Globalisierung:
Folgen und Herausforderung für die Politische Theorie
Sommersemester 2004

Europäische Identität und Identifikation –
Ist die Herausbildung einer europäischen Identität
bei den Bürgern der Europäischen Union
oberhalb der Nationalstaatsebene möglich?

von: Marco Librera

 


Gliederung

I. Einleitung 3

II. Definitorische Klärung der Begriffe „Identität“ und „Nation“  4

III. Einschätzungen über das Entstehen einer europäischen Identität  7

III. 1. Argumente für die Herausbildung einer europäischen Identität  8

III. Zwei Argumente gegen die Herausbildung einer europäischen Identität 12

IV. Empirische Daten über die Messung der Herausbildung einer europäischen Identität  15

V. Schlussfolgerung 19



 

I. Einleitung

Institutionell ist die Europäische Union in den letzten Jahren immer mehr zusammengewachsen. Immer mehr Bereiche wurden über die vergangenen Entwicklungsstadien hinweg vergemeinschaftet und sind unter gleiches europäisches Recht gefallen. Dazu gekommen sind in jüngster Zeit sowohl die Verhandlungen über eine weitere Osterweiterung der Union als auch Diskussionen über eine verstärkte Integration innerhalb der jetzigen Mitgliedsstaaten.

Bei letzterem spielt auch immer wieder die Überlegung zur Gründung einer gemeinsamen Europäischen Verfassung eine wichtige Rolle. Befürworter dieses Gedankens bringen vor allem das momentan bestehende Legitimationsproblem und das damit verbundene Demokratiedefizit innerhalb der Union als Argument dafür an. Darunter wird die Problematik verstanden, dass die Organe der EU immer mehr Kompetenzen zugesprochen bekommen und in immer mehr Bereichen rechtsverbindliche Entscheidungen treffen können, die direkten Einfluss auf die Bürger haben. Gleichzeitig erfolgt die Legitimierung eben dieser Organe nach wie vor fast ausschließlich über den Umweg der jeweiligen Parlamente und Regierungen der einzelnen Mitgliedsstaaten. Lediglich diese können sich in ihrem Handeln momentan vollständig auf eine wirkliche Legitimation durch ihr Staatsvolk berufen. Dies hat zur Folge, dass die Akzeptanz von Entscheidungen, die auf europäischer Ebene getroffen worden sind, auf lange Sicht nicht unbedingt gewährleistet ist. Das jedoch ist eine entscheidende Voraussetzung sowohl für eine weitere Integration der Mitgliedstaaten als auch für eine erfolgreiche Erweiterung der Europäischen Union1. So schreibt Lepsius: „Je größer und umfassender die Kompetenz der europäischen Organe, desto größer der Anspruch auf volle Demokratisierung dieser Organe, und das heißt Mehrheitsentscheidung, parlamentarische Kontrolle der Regierung und parlamentarische Gesetzgebung“ (Lepsius 1991: 26).

Diese Problematik hat in den letzten Jahren immer mehr die Diskussion über die Bildung einer gemeinsamen europäischen Identität aufkommen lassen. Die Idee, die dahinter steht, lautet: „Je mehr sich die europäischen Staatsbürger mit der Union identifizieren, desto höher ist die Legitimität, denn die Legitimation speist sich vor allem aus zwei Quellen, aus der Akzeptanz eines politischen Regimes durch die Staatsbürger und aus der Effektivität und den Leistungen der Regierenden“ (Pfetsch 1998: 9).

Dem zweiten Aspekt soll im weiteren Verlauf der Arbeit keine weitere Beachtung geschenkt werden. Stattdessen möchte ich im weiteren Verlauf der Frage nachgehen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine gemeinsame europäische Identität bei den Bürgern der EU aufgebaut werden kann und inwieweit das eventuell bereits geschehen ist. Dazu herrschen in der Politikwissenschaft gegensätzliche Meinungen, die ich im folgenden anhand einiger Vertreter exemplarisch vorstellen und diskutieren möchte. Davor möchte ich jedoch zuerst einmal die beiden für diese Arbeit zentralen Begriffe der „Identität“ und der „Nation“ näher bestimmen. Dabei werde ich mich aus Platzgründen jedoch auf die Darstellungen derjenigen Autoren beschränken, die ich auch im weiteren Verlauf der Arbeit als Referenzen heranziehen werde.

II. Definitorische Klärung der Begriffe „Identität“ und „Nation“

Unter dem Begriff der Identität soll im folgenden die kollektive Identität einer Gruppe von Individuen verstanden werden. Der Begriff der kollektiven Identität bezeichnet die gefühlsmäßige Zugehörigkeit eines Individuums zu einer Gruppe aufgrund von Ähnlichkeiten und der Abgrenzung von anderen, die nicht diese Gemeinsamkeiten aufweisen und sich dadurch von der Gruppe unterscheiden. Nach Rainer M. Lepsius „[...] setzt [die Ausbildung von Identität] ein Objekt voraus, das sich als Einheit versteht, gegen andere abgrenzt und sich als solches selbst beschreibt“ (Lepsius 1999: 201). Des weiteren hält er fest, dass „für Kollektive [...] institutionalisierte Ordnungsvorstellungen [die Objekte ihrer Identität sind], die einen normativen Gehalt haben und verhaltensprägend wirken“ (ebd.). Das Paradebeispiel für eine so beschriebene kollektive Identität stellt die Nation dar. Fuchs definiert die Nation als „Gruppe von Menschen [...], die sich aufgrund angenommener Gemeinsamkeiten als zusammengehörig betrachten, zusammen bleiben wollen und sich von anderen abgrenzen“ (Fuchs 2000: 220). Es besteht somit eine affektiv-starke Identifikation mit dieser Gemeinschaft. Die beschriebenen Gemeinsamkeiten können neben der Sprache, der Religion, eines gemeinsamen Territoriums oder einer gemeinsamen Geschichte eben auch von allen Mitgliedern dieser Gruppe bestimmte, als verbindlich angesehene, Wertvorstellungen sein.

[...]


1 Da mit jeder Aufnahme neuer Mitgliedstaaten eine Änderung der bisherigen institutionellen Regelungen (bspw. Stimmenverteilung, Vetorechte usw.) in Richtung einer Kompetenzübertragung der einzelnen Staaten auf Organe der EU notwendiger wird, ist es unerlässlich für das weitere Funktionieren der Union, dass dies bei den Unionsbürgern auch auf eine grundlegende Akzeptanz stößt.


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