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Termpaper, 2006, 27 Pages
Author: Dipl. Sozialarbeiter / Dipl. Sozialpädagoge Thomas Löhr
Subject: Health Science
Details
Institution/College: University of Vechta (Interdisziplinäre Gerontologie)
Tags: Debatte, Aktive, Sterbehilfe, Deutschland, Positon, Contra, Sterbehilfe, Contra
Year: 2006
Pages: 27
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 16 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-46701-8
File size: 155 KB
Diese Arbeit enthält unter anderem eine Auflistung von Contra- und Pro-Argumenten, die kritisch durchleuchtet werden.
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Excerpt (computer-generated)
Universität: Hochschule Vechta
Fachbereich: Interdisziplinäre Gerontologie
Studiengang: Ergänzungsstudiengang Gerontologie
Wintersemester 2005/2006
Debatte Aktive Sterbehilfe in Deutschland - ja oder nein?
Positon Contra
von: Thomas Löhr
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 4
2 Begriffsklärung 6
2.1 Reine Sterbehilfe / Sterbebegleitung 6
2.2 Passive Sterbehilfe / Indirekte Sterbehilfe 6
2.3 Beihilfe zum Selbstmord (assistierter Selbstmord) 6
2.4 Aktive Sterbehilfe 7
3 Euthanasie 8
3.1 Entstehung der Euthanasie 8
4 Ethische Standpunkte zum Thema Sterbehilfe 10
4.1 Albert Schweitzer 10
4.2 Peter Singer 11
5 Contra Argumente 15
5.1 Euthanasie im 3. Reich 15
5.2 Die Möglichkeiten der Palliativ-Medizin reichen aus 16
5.3 Das Dammbruchargument 20
5.4 Aufklärung – statt „schnelle Lösung“ 22
5.5 Wer darf entscheiden: länger leben vs. früher sterben? 23
6 Schlusswort 24
7 Stichwortverzeichnis 25
8 Literaturverzeichnis ( Bücher) 26
9 Literaturverzeichnis (Informationsmedien) 27
1 Einleitung
„Das, was derzeit als "aktive Sterbehilfe" propagiert wird, kommt im Gewand der Barmherzigkeit daher. Es gehe um Erlösung vom Leiden, um Verkürzung sinnlosen Schmerzes, heißt es. Dabei rückt der "gute Tod", die Euthanasie an Schwerkranken das Lebensrecht des einzelnen in einen neuen, erschreckenden Horizont: die oft anstrengende, teure, mühsame Begleitung und Pflege wird plötzlich zu einer beliebigen Alternative. "Muss das denn noch sein?" fragen nicht nur Angehörige, sondern auch Betroffene. Wer jemals die Schuldgefühle älterer oder kranker Menschen erlebt hat, die meinen, sich dafür schämen zu müssen, "welche Mühe" und Kosten sie ihren Nächsten bereiten, mag erahnen, wie schnell aus dem Recht zum Selbstmord eine Pflicht wird. Ähnliches Denken ist bereits etabliert: Schon heute müssen sich oft Eltern, die ein behindertes Kind haben, dafür rechtfertigen, dass es überhaupt zur Welt gekommen ist. Klar ist, es geht hier nicht um Sterbebegleitung. Niemand will wirklich Sterbenden, die dem Tod entgegengehen, ohne Not und gegen ihren Willen das Sterben verweigern. Es ist heute gute Praxis, dass Menschen entscheiden können, wieweit ihnen noch geholfen werden soll, wenn sie tatsächlich und unwiderruflich dem Tod entgegengehen. Dies ist ein schmaler, sensibler Bereich, rechtlich schwer zu fassen, menschlich kaum zu ertragen.
Aber zwischen sterben lassen und töten besteht ein großer Unterschied, nicht nur für die Ärzte, die sich heftig gegen die ihnen zugedachte neue Rolle wehren. Schon jetzt wird Druck auf Schwerkranke und Sterbende, doch endlich abzutreten, aufgebaut. Die Schweizerische Akademie der Wissenschaften begründete ihre Empfehlungen zur Sterbehilfe bereits mit der "demographischen Entwicklung". Irrig ist auch die Vorstellung, man könne den Kreis der Todeskandidaten rechtlich eingrenzen. Warum sollte man auch? Wenn Einleitung 5/29 erst einmal grundsätzlich entschieden wurde, dass das Leben eines Kranken zur Disposition stehen kann, ist die Kategorisierung, wie krank er sein muss, um getötet zu werden, die kleinere Übung.“ ( Welt.de , 15.Oktober 2005)
Das Thema der Sterbehilfe interessiert mich aus familiären Gründen, da meine Oma den Wunsch nach Sterbehilfe mir gegenüber schon ein paar Mal erwähnt hat. So scheint es, dass sie ein Befürworter der Dignitas-Diskussion zu sein. Durch diese Arbeit möchte ich ein Einblick in das Thema gewinnen. Auf Grund der tiefe des komplexen Themas habe ich mich auf die Argumente der Gegner der aktiven Sterbehilfe beschränkt. In dieser Arbeit erkläre ich die unterschiedlichen Formen der Sterbehilfe bzw. Sterbebegleitung. Die meisten von diesen Möglichkeiten werden in Deutschland schon lange geduldet und praktiziert. Die Entstehung der Euthanasie und und deren in Diskussion oft genannte Verbindung zur Sterbehilfe wird in dem folgenden Kapitel kritisch beleuchtet. Dabei gehe ich ins besondere auf den damaligen sozialdarwinistischen Ansatz und den heutigen wohl eher ökonomischen Einfluss ein, der später in der Argumentation des Dammbrucharguments begründet wird. Die häufigsten Argumente der Gegner der Sterbehilfe werden aufgezählt und deren Inhalt kurz erklärt. Bevor ich zu den Ablehnungsgründen komme beziehe ich mit Hilfe von Albert Schweitzer und Peter Singer auf die unterschiedlichen Standpunkte von denen man Ethik sehen kann. Denn dies ist meiner Meinung nach der entscheidende Grund sich für eine Seite der aktuellen Diskussion der aktiven Sterbehilfe zu entscheiden. Das Ende bildet ein Zitat von Klaus Hermann und eine persönliche Stellungnahme von mir.
2 Begriffsklärung
In diesem Abschnitt sollen Begriffe geklärt werden, die in dem Kontext der Sterbehilfe oft verwendet werden. Es soll außerdem eine klare Abgrenzung zwischen verschiedenen Arten der Begleitung in den Tod zeigen bzw. Synonyme aufdecken.
2.1 Reine Sterbehilfe / Sterbebegleitung
„Hiermit sind die Schmerzlinderung und Basisversorgung eines Patienten gemeint, also die Zuwendung und die Körperpflege, die Freihaltung der Atemwege oder das Stillen von Hunger und Durst. Eine solche reine Sterbehilfe ist für den Arzt verpflichtend.“( Kreß, Helmut 2003 ,163) Da jeder Mensch ein würdiges Sterben verdient, ist diese Form der Sterbebegleitung ethisch und moralisch geboten.
2.2 Passive Sterbehilfe / Indirekte Sterbehilfe
Bei diesen Formen der Sterbehilfe stehen die Schmerzen bzw. der Wille der Sterbenden im Vordergrund. Bei der indirekten Sterbehilfe sollen mit Hilfe von hoher Medikamentierung die Schmerzen gelindert werden. In einigen Fällen kann es hierbei zu einer Verkürzung des Lebens kommen, welche dabei in Kauf genommen wird. Bei der passiven Sterbehilfe wird auf das einsetzen von lebensverlängernden Maßnahmen verzichtet. (vgl. Wikipedia 07.11.2005 – Sterbehilfe) Wie die passive Sterbehilfe ist auch indirekte Sterbehilfe durchaus zulässig und human vertretbar. „Das Leben ist ein fundamentales, aber kein absolutes Gut, das so seine reine quantitative Verlängerung nicht unter allen Umständen, um jeden Preis angestrebt werden muss.“ ( Kreß, Helmut 2003 ,164)
2.3 Beihilfe zum Selbstmord (assistierter Selbstmord)
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