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Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2003, 19 Pages
Author: Tina Zeise
Subject: Law - Media, Multimedia Law, Copyright
Details
Tags: Entstehung, Gemeinschaftsprogramms, Erstes, Deutsches, Fernsehen
Year: 2003
Pages: 19
Grade: 1
Bibliography: ~ 13 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-47517-4
File size: 155 KB
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Excerpt (computer-generated)
LMU
Hauptseminararbeit Medienrecht
Sommersemester 2003
Die Entstehung der ARD und ihres Gemeinschaftsprogramms
Erstes Deutsches Fernsehen
von: Tina Zeise
Gliederung
1. Einleitung
2. Die Gründung der öffentlichen Rundfunkanstalten nach dem Krieg
3. Der Gründungsweg der Arbeitsgemeinschaft
4. Aufgaben und Gemeinschaftseinrichtungen der ARD
5. Die Entstehung des Deutschen Fernsehens
6. Schlussbemerkung
7. Literaturangaben
1. Einleitung
„Am 1. Mai 2003 um Mitternacht nahm der neue Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) seine Arbeit auf. Der RBB tritt die Gesamtrechtsnachfolge des Ostdeutschen Rundfunks Brandenburg (ORB) und des Senders Freies Berlin (SFB) an.“1 Fusioniert aus zwei Sendern mit völlig unterschiedlichem Lebenslauf reiht sich der RBB mit seiner ersten Intendantin Dagmar Reim nun als jüngstes Kind in die ARD-Familie ein. Diese kann auf über 50 Jahre ständige Weiterentwicklung, Veränderung und Umorganisation ihrer einzelnen Rundfunkanstalten zurückblicken. Im Folgenden wird der Weg von den Nachkriegssendern unter der jeweiligen Besatzungsmacht zu den ersten Gründungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der BRD skizziert, das Ringen um einen Zusammenschluss in einer Arbeitsgemeinschaft geschildert, die allgemeinen und übergeordneten Aufgaben, wie die Gemeinschaftseinrichtungen, besprochen und die Anfänge des Deutschen Fernsehens dargestellt. Die Arbeit kann allerdings nur einen kurzen und bestimmt unvollständigen Ausschnitt der umfangreichen Rundfunkgeschichte beleuchten, umfangreich vor allem in dem Zeitraum wo „das Bedürfnis nach schneller Information und geistigem ‚Dabeisein’ unablässig wuchs, in dem die breitesten Volksschichten ihren Anteil an den Werken der Kunst und den Genüssen der Unterhaltung begehrten“ (Walter Hagemann, 1954).2
2. Die Gründung der öffentlichen Rundfunkanstalten nach dem Krieg
Mit der bedingungslosen Kapitulation des deutschen Reiches am 9. Mai 1945 um 0.01 fand der Großdeutsche Rundfunk sein Ende, es begann die Zeit der Besatzungsmächte, deren Militärgouverneure fortan die Funkhoheit ausübten. Schon im September 1944 verkündeten die Alliierten drei Gesetze, die nach 1945 noch mal bestätigt und abgedruckt wurden. Gesetz Nr. 191 verbot den Deutschen die Tätigkeit oder den Betrieb von Rundfunk- und Fernsehstationen und Rundfunkeinrichtungen, Artikel 9 der alliierten „Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands“ vom 5. Juni 1945 bekräftigte das generelle Sendeverbot. Durch Gesetz Nr. 52 fielen die Rundfunksender der Reichspost unter die Beschlagnahme des Reichsvermögens und die Funkhoheit ging auf die Siegermächte über.3 Der Wiederaufbau der teilweise erheblich zerstörten Sender war für die Alliierten ein wichtiges Anliegen, konnten Anordnungen und Nachrichten kaum schneller und wirkungsvoller verbreitet werden als über Hörfunk. Als Standorte nutzte man die eilig restaurierten vorhandenen Einrichtungen, was sich für die nachfolgende Entwicklung des Rundfunks als nicht unerheblich herausstellte. Die vier Besatzungsmächte errichteten in ihren Zonen öffentliche, sowie Soldaten-Sender, die je nach Militärmacht relativ unterschiedlich geführt und kontrolliert wurden. In einer Betrachtung über die Rundfunklandschaft kritisiert Peter von Zahn in der Dezember Ausgabe der Hör zu 1946: „…Wir haben nur noch einen Zonen-Rundfunk. Vier unterschiedliche Rundfunksysteme, mehr oder weniger dem Vorbild der jeweiligen Besatzungsmacht angenähert, führen einkleinstaatliches Eigenleben. Ihre Sendungen spiegeln zuweilen engstirnige Kirchturmspolitik, und nur selten vermischen sich ihre Stimmen zum Chor.“4
Die Neuordnung der Länder der Bundesrepublik und die Demokratisierungsmaßnahmen der westlichen Besatzungsmächte ließen auch die Rundfunkeinrichtungen nicht unberührt, so verlor die für das Rundfunkwesen bisher zuständige Deutsche Post nach und nach wichtige Beteiligungen und eigene öffentliche Rundfunkanstalten wurden errichtet. Für die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfahlen, Schleswig-Holstein und Hamburg wurde am 1. Januar 1948 durch die Verordnung Nr. 118 der britischen Militärregierung der Nordwestdeutsche Rundfunk (NWDR) mit Sitz in Hamburg gegründet. So übergab die Post im Laufe des Jahres die Sender Hamburg, Flensburg, Langenberg, Hannover, Herford, Osnabrück, Osterloog und den des britischen Sektors von Berlin.5
Dieser Gründung vorausgegangen war die Abwendung der Briten von einer isolierten Besatzungspolitik und das Bemühen vom liberalen Chief Controller Hugh Carleton Greene möglichst viele Deutsche in die Rundfunkarbeit mit ein zu beziehen. Ursprünglich plante Greene ein Rundfunksystem aus dem Parteien und Regierung völlig herausgehalten werden sollten, was ihm bei der Umsetzung aber nicht gelang. Im 16-köpfigen Hauptausschuss waren die Regierungsvertreter und Parteien in der Überzahl.
[...]
1 ARD online. ARD intern. Neuer Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg. http://www.ard.de/intern/_beitrag/54/index.phtml
2 Hagemann, Walter. Fernhören und Fernsehen. Kurt Vowinckel Verlag, Heidelberg, 1954. S. 40.
3 Winker, Klaus. Fernsehen unterm Hakenkreuz. Böhlau Verlag, Köln 1994. S. 426
4 Schütte, Wolfgang: Der deutsche Nachkriegsrundfunk und die Gründung der Landesrundfunkanstalten in Lerg, Winfried und Steininger, Rolf (Hrsg.). Rundfunk und Politik 1923-1973. Beiträge zur Rundfunkforschung. Verlag Volker Spiess, Berlin 1975. S. 217-220
5 Ebd. S. 226
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