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Hauptseminararbeit, 1996, 28 Seiten
Autor: Mag. Carsten Wilhelm
Fach: Geschichte - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg
Details
Institution/Hochschule: Justus-Liebig-Universität Gießen
Tags: Kolberg, Geschichte, Rezeption, Folgen, Durchhaltefilms, Dritten, Reiches, Film, Quelle
Jahr: 1996
Seiten: 28
Note: 1
Literaturverzeichnis: ~ 47 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-47812-0
ISBN (Buch): 978-3-638-77322-5
Dateigröße: 220 KB
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Zusammenfassung / Abstract
Diese Arbeit beschäftigt sich mit einem der letzten noch zur Aufführung gelangten Filmprojekte des Dritten Reiches, dem Durchhaltefilm „Kolberg“ von Veit Harlan. Dieser hatte sich bereits mit antisemitischen Hetzfilmen wie zum Beispiel „Jud Süß“ (1940) einen zweifelhaften Ruf erworben. Ziel dieser Arbeit ist es, die Genese, Zielsetzung und Rezeption des Films offenzulegen, den Quellenwert des Films als historische Quelle abzuschätzen und die Frage nach der heutigen Zeigbarkeit und Relevanz eines solchen Werkes zu diskutieren. Die Arbeit ist in eine Einleitung, einen in drei Abschnitten unterteilten Hauptteil und eine Schlußbetrachtung gegliedert. Im ersten Abschnitt soll die Gleichschaltung des Mediums Film durch die Nationalsozialisten behandelt werden. Es soll der Frage nachgegangen werden, was man unter Propaganda zu verstehen hat. Desweiteren sollen die Entstehungsgeschichte von „Kolberg“ erläutert und Veit Harlans literarische Vorlagen offengelegt werden. Im zweiten Abschnitt sollen neben dem Inhalt die propagandistische Zielsetzung, die Umstände der Uraufführung und die zeitgenössische Rezeption aufgezeigt werden. Im dritten Abschnitt soll die Frage des Wertes von Filmen als historische Quelle allgemein, als auch am Beispiel des Films „Kolberg“ behandelt werden. Der Abschnitt endet mit einigen Bemerkungen zur Rezeptionsgeschichte des Films „Kolberg“ nach dem Krieg. Die Schlußbemerkung widmet sich in erster Linie der Frage, ob ein solcher Film inzwischen frei gezeigt werden sollte oder inwieweit er noch Gefahren in sich birgt. In diesem Zusammenhang soll insbesondere auf die weitverbreitete Ausstrahlung sogenannter Unterhaltungsfilme aus der Zeit des Dritten Reiches hingewiesen werden.
Textauszug (computergeneriert)
Justus-Liebig Universität Gießen
Hauptseminar: Der Film als historische Quelle
Sommersemester 1996
Kolberg - Zur Geschichte, Rezeption und Folgen
des letzten Durchhaltefilms des 3. Reiches
von: Carsten Wilhelm
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung Seite 3
2. Abschnitt 1
a. Zur Gleichschaltung des Films im Nationalsozialismus Seite 4-6
b. Zur Trennung zwischen Propaganda- und Unterhaltungsfilm Seite 6-8
c. Zur Entstehungsgeschichte von „Kolberg“ Seite 8-10
d. Veit Harlans literarische Vorlagen Seite 10-11
3. Abschnitt 2
a. Inhalt Seite 11-12
b. Die Umstände der Uraufführung Seite 12-13
c. Zur zeitgenössischen Rezeption des Films Seite 14-15
4. Abschnitt 3
a. Die Frage des Quellenwertes des Mediums Film für die Geschichtswissenschaft Seite 15-16
b. Zum Quellenwert des Films „Kolberg“ als historische Quelle Seite 16-18
c. Zur Rezeption und Wiederaufführung nach dem Krieg Seite 19-20
5. Schlußbemerkung Seite 21-23
6. Filmographie Seite 24 -25
7. Literaturverzeichnis
a. Zeitschriften Seite 26
b. Sekundärliteratur Seite 27-29
1. Einleitung
Diese Arbeit beschäftigt sich mit einem der letzten noch zur Aufführung gelangten Filmprojekte des Dritten Reiches1, dem Durchhaltefilm „Kolberg“ von Veit Harlan. Dieser hatte sich bereits mit antisemitischen Hetzfilmen wie zum Beispiel „Jud Süß“ (1940) einen zweifelhaften Ruf erworben. Ziel dieser Arbeit ist es, die Genese, Zielsetzung und Rezeption des Films offenzulegen, den Quellenwert des Films als historische Quelle abzuschätzen und die Frage nach der heutigen Zeigbarkeit und Relevanz eines solchen Werkes zu diskutieren.
Die Arbeit ist in eine Einleitung, einen in drei Abschnitten unterteilten Hauptteil und eine Schlußbetrachtung gegliedert. Im ersten Abschnitt soll die Gleichschaltung des Mediums Film durch die Nationalsozialisten behandelt werden. Es soll der Frage nachgegangen werden, was man unter Propaganda zu verstehen hat. Desweiteren sollen die Entstehungsgeschichte von „Kolberg“ erläutert und Veit Harlans literarische Vorlagen offengelegt werden. Im zweiten Abschnitt sollen neben dem Inhalt die propagandistische Zielsetzung, die Umstände der Uraufführung und die zeitgenössische Rezeption aufgezeigt werden. Im dritten Abschnitt soll die Frage des Wertes von Filmen als historische Quelle allgemein, als auch am Beispiel des Films „Kolberg“ behandelt werden. Der Abschnitt endet mit einigen Bemerkungen zur Rezeptionsgeschichte des Films „Kolberg“ nach dem Krieg.
Die Schlußbemerkung widmet sich in erster Linie der Frage, ob ein solcher Film inzwischen frei gezeigt werden sollte oder inwieweit er noch Gefahren in sich birgt. In diesem Zusammenhang soll insbesondere auf die weitverbreitete Ausstrahlung sogenannter Unterhaltungsfilme aus der Zeit des Dritten Reiches hingewiesen werden.
2a. Zur Gleichschaltung des Films im Nationalsozialismus
Die herausragende Bedeutung des Mediums Film als Mittel der Propaganda hatten führende Nationalsozialisten, insbesondere Joseph Goebbels bereits früh erkannt und versucht, das Medium für die nationalsozialistische Bewegung einzuspannen. In einer Rede vor Filmschaffenden am 9. Februar 1934 führte Joseph Goebbels die Intentionen der Nationalsozialisten zum Medium Film folgendermaßen aus: „Wir sind der Überzeugung, daß der Film eines der modernsten und weitreichendsten Mittel zur Beeinflussung der Masse ist, die es überhaupt gibt. Eine Regierung darf deshalb den Film nicht sich selbst überlassen.“ 2
Schon 1927 drehte die NSDAP eigene Werbefilme und sofort nach der Machtübernahme machte sich Goebbels daran, die gesamte Filmwirtschaft sowohl finanziell als auch politisch unter Kontrolle zu bringen.3 Der Boden für die Nationalsozialisten war bereits geebnet. Spätestens 1917 begann General Ludendorff die Dienstbarmachung der Filmindustrie zu Propagandazwecken.4 Dies geschah in der Weise, daß sich die wichtigsten Filmproduzenten in der Universum-Film-AG (Ufa) kartellartig zusammenschließen mußten und der Kontrolle des Kriegsministeriums unterstanden.5 In der Weimarer Republik geriet die Ufa (1927), also ein bedeutender Teil der deutschen Filmwirtschaft, unter die Kontrolle des reaktionären, deutschnationalen Verlegers Alfred Hugenberg, der an Hitlers Aufstieg unmittelbar beteiligt war. Die Eingliederung eines Teils der Filmindustrie und die Dienstbarmachung für das rechte politische Spektrum fand demnach bereits weit vor der nationalsozialistischen Machtergreifung statt. Kritische und linke Filme spielten quantitativ kaum eine Rolle.6
Kriegsverherrlichende und autoritätsgläubige Filme, wie zu Beispiel Luise, Königin von Preußen (1931) von Carl Froehlich oder Morgenrot (1933) von Gustav Ucicky entstanden noch in der Weimarer Republik, doch wessen Geistes Kind sie waren, zeigte sich insbesondere bei Morgenrot schnell. Der Film erlebte 1939, pünktlich zum Beginn des nationalsozialistischen Angriffskrieges, seine Wiederaufführung in den deutschen Kinos.7 Mit der Machtergreifung 1933 und der Zerschlagung des demokratischen Staates ging im Rahmen der nun folgenden Institutionalisierung des nationalsozialistischen Systems auch der Aufbau eines nationalsozialistischen Filmwesens einher. Diese Aufgabe oblag dem neugegründeten Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda unter Joseph Goebbels. Als erster Schritt zur Einbindung des Filmwesens wurden Kontroll- institutionen wie die Reichsfilmkammer und die Filmkreditbank GmbH installiert. Dabei kam der Filmkreditbank GmbH besondere Bedeutung zu, litten doch fast alle Filmproduktionsfirmen, aufgrund der Weltwirtschaftskrise und der Umstellung auf den Tonfilm, unter akuter Finanznot. Da die Vergabekriterien für die Kredite der Handlungsfreiheit der Regisseure enge Grenzen zogen, kann man hier durchaus schon von einer Vorzensur sprechen. Die Reichsfilmkammer kontrollierte sämtliche Berufsgruppen und Institutionen im Filmgewerbe, die Mitgliedschaft wurde Pflicht. Unerwünschte Filmschaffende wurden von der Mitgliedschaft ausgeschlossen, viele emigrierten notgedrungen, um ihre Arbeit fortzusetzen. Was die Nationalsozialisten „Generalreinigung der deutschen Filmwirtschaft“ nannten, war in Wirklichkeit ein enormer intellektueller Aderlaß, dem so wichtige Künstler wie Fritz Lang, Robert Siodmak oder Fritz Kortner, aber auch unzählige weitere zum Opfer fielen.
1934 erreichten die Nationalsozialisten mit der Änderung des Lichtspielgesetzes von 1920 die endgültige inhaltliche Kontrolle des Filmwesens. Das neue Gesetz installierte einen sogenannten Reichsfilmdramaturg, der alle Filme vor ihrer Entstehung zu prüfen hatte. Maßstab der Zensoren war, ob „... die Vorführung des Films geeignet ist, lebenswichtige Interessen des Staates oder die öffentliche Ordnung oder Sicherheit zu gefährden, das nationalsozialistische, religiöse, sittliche oder künstlerische Empfinden zu verletzen...“. 8
[...]
1 Der definitiv letzte Propagandafilm des Dritten Reichs war wahrscheinlich das Durchhalteepos "Das Leben geht weiter". Basierend auf einem Stoff von Goebbels, inszeniert von Wolfgang Liebeneiner wurde der Film nicht mehr fertig. Die bereits gedrehten Teile gelten als verschollen . vgl. Blumenberg: Das Leben geht weiter - Der letzte Film des Dritten Reichs, S.9
2 Joseph Goebbels zitiert nach Albrechtt: NS-Filmpolitik, S.22
3 vgl. Gerhard: Aufstand der Bilder. Die NS-Propaganda vor 1933, S.187ff.
4 vgl. Werner: Die Skandalchronik des deutschen Films von 1900 bis 1945, S.55ff.
5 vgl. Spiker: Film und Kapital. Der Weg der deutschen Filmwirtschaft zum nationalsozialistischen Einheitskonzern, Berlin 1975
6 vgl. Thissen: 100 Jahre Film - Zahlen, Fakten, Mythen, S.85
7 vgl. Bandmann/Hembus: Klassiker des deutschen Tonfilms 1930-1960, München 1980, S.75f.
8 zitiert nach Albrecht: NS-Filmpolitik, S.512
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