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Von Octavian zu Augustus - Der Aufstieg des Gaius Octavius und die Begründung des Prinzipats

Autor: Marcus Sonntag
Fach: Geschichte - Frühgeschichte, Antike

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Details

Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 2005
Seiten: 17
Note: 1,7
Literaturverzeichnis: ~ 14  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 189 KB
Archivnummer: V52688
ISBN (E-Book): 978-3-638-48333-9

Textauszug (computergeneriert)

Freie Universität Berlin
Fachbereich Kultur- und Geisteswissenschaften
Friedrich Meinecke Institut SoSe 2005
PS „Augustus“

Von Octavian zu Augustus – Der Aufstieg des
Gaius Octavius und die Begründung des Prinzipats

von: Marcus Sonntag

 


Gliederung

1. Einleitung

2. Hauptteil

2.1 Nach den Iden des März
2.2 Der Aufstieg Octavians oder Die Usurpation der Macht
2.3 Das Zweite Triumvirat
2.4 Die res publica restituta

3. Fazit

4. Quellen und Literatur


 

 

1. Einleitung

Als Augustus am 19. August 14 n. Chr. im Alter von 76 Jahren starb, hatte er 57 Jahre ununterbrochen an der Spitze des römischen Staates gestanden, 45 Jahre hatte er gar als Alleinherrscher regiert und in dieser Zeit eine neue Herrschaftsform, den Prinzipat, und somit das Römische Kaiserreich, begründet. Eine Herrschaftsform, die zahlreichen Kaisern des Mittelalters und noch im Zeitalter des Absolutismus als staatstheoretisches Vorbild galt. Die traditionelle res publica befand sich seit den Tagen der Gracchen in einer existentiellen, fast ausweglosen Krise, es herrschten Bürgerkriege und mächtige Militärpotentaten. Die regierende Gesellschaftsschicht, die Nobilität befand sich spätestens seit den Proskriptionen des Diktators Sulla in einem Prozess der Auflösung, verlor infolgedessen zunehmend an Ansehen und konnte den Staat nicht mehr hinreichend lenken.

Augustus’ Verdienst war es, das Römische Reich aus dieser Situation gerettet und den Staat auf ein festes Fundament gestellt zu haben, welches auch zwei Jahrhunderte später noch Bestand hatte. Der Prinzipat war ein Konsens zwischen Verwaltungsaristokratie und Monarchie, mit dem sowohl Senatsaristokratie als auch Monarch leben konnten, da sie nur auf diese Weise ihre Macht und Einflussnahme sichern konnten. Die alte res publica blieb jedoch nur der Form nach bestehen, denn die eigentlichen Machtinhaber waren nicht mehr der Senat und die traditionellen politischen Gremien, sondern ein einzelner Mann: der Prinzeps, dem der antike Historiker Tacitus die Vernichtung von Freiheit und Demokratie vorwarf, wogegen Cassius Dio die Prinzipatsverfassung durchaus als ideale Herrschaftsform, weil Mischung aus Monarchie und Demokratie verstand, durch die Freiheit, Ordnung und Sicherheit gesichert wurden.1 Dass es sich beim augusteischen Prinzipat um eine Form der Monarchie handelte, machte schon der Name „Augustus“ deutlich, der aufgrund des augurium salutis, dem Zwölfgeier-Prodigium, an den Gründer und ersten König Roms Romulus erinnerte.

Wie aber gelang es dem jungen Gaius Octavius, der von Geburt her nicht der obersten Standesschicht angehörte und der erst durch die Ermordung seines Großonkels und Förderers, dem Diktator Caesar im März 44 v. Chr. die große politische Bühne betrat, im Alter von nur 36 Jahren zum ersten Römischen Kaiser Augustus und somit zum mächtigsten Mann seiner Zeit aufzusteigen? In welchen Phasen vollzog sich sein Aufstieg und welche Hürden hatte er dabei zu überwinden?

2. Hauptteil

2.1 Nach den Iden des März

Als Caesar am 15. März 44 v. Chr. im Senat ermordet wurde, glaubten die Attentäter im Sinne der römischen Republik zu handeln. Nicht nur die Caesarmörder um die beiden Bruti Marcus und Decimus sowie Cassius, sondern auch Senatoren wie Cicero, die nicht an der Verschwörung gegen den Diktator beteiligt gewesen waren, sahen in Caesar einen Tyrann, von dessen Alleinherrschaft man sich hatte befreien müssen, um die res publica und deren libertas wiederherzustellen. Caesar war es in den Jahren seiner Herrschaft nicht gelungen alle Gruppen in sein politisches System zu integrieren und je stärker er seine eigene Person und dignitas herausstellte, desto stärker wurde die Front der Gegner.2 Die Verschwörer hatten dabei allerdings nicht bedacht, dass im Laufe der Bürgerkriegsjahre die alte Senatsaristokratie geschwächt worden war und daher nicht mehr in der Lage war, die Leitung der Republik zu übernehmen. Mit der Beseitigung des „Tyrannen“ war keineswegs eine automatische Rückkehr zu den politischen Verhältnissen der klassischen Römischen Republik verbunden. Ein großer Teil der Senatoren war durch Caesar in Amt und Würde gekommen und stand daher loyal zu ihm. Der Senat war keine geschlossene Einheit, sondern in verschiedene Interessengruppen zersplittert; den republikanischen Kräften gelang es nicht Ordnung in die politischen Wirren zu bringen.3

Die Verunsicherung in Senat und Bevölkerung nutzte Konsul Marcus Antonius, um sich als erster Mann in Rom zu profilieren; er bemächtigte sich der Verfügungen und Unterlagen Caesars und konnte auf diese Weise seinen Einfluss, legitimiert durch die acta Caesaris4, vergrößern. 5 Als der Senat am 17. März zu einer Sitzung zusammenkommen wollte, waren die Eingänge zum Tellus-Tempel auf Befehl von Antonius durch Soldaten versperrt worden und der Senat wurde mit militärischen Machtmitteln gezwungen, sich dem Willen des Antonius zu beugen. 6 Antonius verfolgte die Attentäter jedoch nicht konsequent, sondern stimmte einer Amnestie der Mörder zu und erklärte die Diktatur, das Herrschaftsinstrument Caesars für abgeschafft. Trotz dieser Kompromissbereitschaft, die den Ausbruch eines neuerlichen Bürgerkrieges verhindern sollte, mussten Brutus und Cassius im April aus Rom fliehen, da Antonius das Volk bei seiner Leichenrede für Caesar gegen sie aufhetzte.7 Ein konkretes Konzept für die Verwendung der Macht war aber auch auf Seiten von Antonius und seinen Anhängern nicht zu erkennen.8

2.2 Der Aufstieg Octavians oder Die Usurpation der Macht

[...]


1 Vgl. Cassius Dio, Römische Geschichte, eingeleitet von G. Wirth, übers. von O. Veh, 5 Bde., Zürich 1985-1986, 56, 43 sowie Tacitus, Annalen, lat., dt., hrsg. von E. Heller, München 1982, 1,9f..

2 Vgl. Christ, K., Die Römische Kaiserzeit. Von Augustus bis zu Konstantin, 3. Aufl. München 1995, S. 46.

3 Vgl. Bleicken, J., Augustus. Eine Biographie, Sonderausgabe Berlin 2000, S. 7-18.

4 Mit der acta Caesaris wurden alle Verfügungen, die Caesar getroffen hatte für rechtsgültig erklärt.

5 Velleius Paterculus spricht in diesem Zusammenhang sogar davon, dass Antonius die Interessen des Staates für seine persönlichen Ambitionen verkauft habe, vgl. Velleius Paterculus, Historia Romana – Römische Geschichte 2, lat., dt., übers. u. hrsg. von M. Giebel, Stuttgart 1989, 60.

6 Vgl. Paterculus, Hist. Rom., 61.

7 Vgl. Appian, Römische Geschichte, Bd. II: Bürgerkriege, übers. von O. Veh, eingel. und erläutert von K. Brodersen, 1988, 2, 146.

8 Vgl. Schlange-Schöningen, H., Augustus, Darmstadt 2005, S. 44.

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