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Wer hat Angst vorm bösen Volk? Die direkte Demokratie in der Sicht der Parteien (SPD, Grüne, CSU, DVU)
Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2005, 26 Pages
Author: Vincent Steinfeld
Subject: Politics - Political Systems - Germany
Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2005, 26 Pages
Author: Vincent Steinfeld
Subject: Politics - Political Systems - Germany
Details
Event: Direkte Demokratie
Institution/College: Technical University of Darmstadt (Institut für Politikwissenschaft)
Tags: Angst, Volk, Demokratie, Sicht, Parteien, Grüne, DVU), Direkte, Demokratie
Institution/College: Technical University of Darmstadt (Institut für Politikwissenschaft)
Tags: Angst, Volk, Demokratie, Sicht, Parteien, Grüne, DVU), Direkte, Demokratie
Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2005
Pages: 26
Grade: 1,0
Bibliography: ~ 48 Entries
Language: German
Year: 2005
Pages: 26
Grade: 1,0
Bibliography: ~ 48 Entries
Language: German
Archive No.: V53729
ISBN (E-book): 978-3-638-49098-6
File size: 121 KB
ISBN (E-book): 978-3-638-49098-6
File size: 121 KB
Notes
:
Behandelt die Direkte Demokratie aus Sicht der Bundetagsparteien.
Behandelt die Direkte Demokratie aus Sicht der Bundetagsparteien.
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Excerpt (computer-generated)
Institut für Politikwissenschaft
Hausarbeit im Rahmen des Seminars
„Direkte Demokratie in Deutschland“
Die direkte Demokratie in der Sicht der Parteien
(SPD, Grüne, CSU, DVU)
Inhalt
1. Einleitung ... 3
2. Der rot-grüne Vorstoß 2002 und die Beschäftigung der Parteien mit der direkten Demokratie ... 4
2.1. Die rot-grüne Regierungskoalition ... 4
2.2. Die CSU ... 10
3. Analyse der Plebiszitdebatte: Die Parteien in der Zwickmühle ... 13
3.1. Die eine Gefahr: Politikverdrossenheit ... 13
3.1.1. Die DVU als Nutznießer ... 15
3.2. Die andere Gefahr: Verlust des Agenda-Settings ... 16
4. Fazit ... 21
Literatur ... 23
Sekundärliteratur ... 23
Quellen ... 24
1. Einleitung
Im Jahre 1998 vereinbarte die rot-grüne Regierungskoalition den Versuch zu unternehmen das Grundgesetz zu ändern und die auf kommunaler und Länderebene schon praktizierten plebiszitären Elemente Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auch auf der Bundesebene einzuführen. Es gelang ihr jedoch erst gegen Ende der Legislaturperiode, sich auf einen dahingehenden Gesetzesentwurf zu einigen.
Als im Jahr 2002 schließlich im Bundestag über selbigen abgestimmt wurde, stellten sich CDU und CSU dagegen – obwohl diese Parteien ganz offenbar bezüglich dieses Themas innerlich gespalten waren. Das Parlament nahm daher den Vorschlag zwar mit einfacher Mehrheit an, die zur Änderung der Verfassung nötige Zweidrittelmehrheit und damit die Umsetzung des Vorschlags wurde allerdings nicht erreicht. Das Thema „direkte Demokratie“ war damit erst einmal vom Tisch – oder etwa doch nicht?
Die Vorgänge um den rot-grünen Vorstoß für mehr direkte Demokratie sollen hier dargestellt werden (2.). Dies kann am anschaulichsten anhand einer Beschreibung der Entwicklung des Umgangs mit dem Thema innerhalb der Regierungskoalition geschehen, bei der auch der rotgrüne Gesetzesentwurf von 2002 im Detail beschrieben wird (2.1.). Doch auch auf Seiten der Opposition fand die direkte Demokratie – trotz aller Geschlossenheit bei der Ablehnung des rot-grünen Entwurfs im Bundestag – Freunde, was sich besonders gut am Beispiel der in dieser Hinsicht stark gespaltenen CSU zeigen lässt (2.2.).
Die Beschäftigung der Parteien mit dem Thema Volksgesetzgebung wird daraufhin kritisch untersucht werden. Dazu ist es vonnöten das Phänomen darzustellen, das maßgeblich dazu beigetragen hat, dass die direkte Demokratie auf Bundesebene überhaupt auf die rot-grüne Agenda gekommen ist: Die zunehmende Politikverdrossenheit in Deutschland, die die Legitimation des repräsentativen Systems gefährdet (3.1.).
Doch nicht nur die Regierungskoalition auch radikale Parteien machten sich vor diesem Hintergrund die Forderung nach plebiszitären Elementen zu eigen, was am Beispiel der DVU zu zeigen ist (3.1.1.). Bei dem, was sich diese Parteien von diesen Elementen allerdings versprechen, sind wir auch bei dem Punkt angekommen, der den Bundestagsfraktionen den Umgang mit diesem Thema offenbar schwer macht: Der Verlust des Entscheidungsmonopols der etablierten Parteien. Es soll hier der Versuch unternommen werden, darzulegen, warum die Parteien dieser Verlust so schmerzen könnte (3.2.).
Es wird hier eine weitere Gefahr für die Parteien erkennbar werden – eine Gefahr, die ihr durch die direkte Demokratie droht. In einem Fazit sollen schließlich beide Gefahren gegeneinander abgewogen werden (4.).
2. Der rot-grüne Vorstoß 2002 und die Beschäftigung der
Parteien mit der direkten Demokratie
2.1. Die rot-grüne Regierungskoalition 1989 nahm die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) die Forderung nach mehr Bürgerbeteiligung durch Volksbegehren und Volksentscheid auch auf Bundesebene in ihr Grundsatzprogramm auf. Diese sollten „in Gemeinden, Ländern und Bund parlamentarische Entscheidung ergänzen“.1 Sie war damit nach Jahrzehnten von der Ablehnung gegenüber direkter Demokratie abgewichen. Im Parlamentarischen Rat gehörten die Sozialdemokraten zu der Mehrheit, die sich gegen derartige Beteiligungsformen aussprach.2 Auch später bissen Forderungen nach Volksentscheiden „bei der SPD auf Granit“3.
Wenn auch stets die „traditionellen direktdemokratischen Strömungen in der Sozialdemokratie“4 bestanden haben mögen, durchsetzen konnten sie sich erst unter dem Eindruck der deutschen Wiedervereinigung, denn dass „auf manche Fragen das Volk selbst und nicht seine Repräsentanten in den Parlamenten Antwort geben kann, hatte das Volk [hier] eindrucksvoll bewiesen“5.
[...]
1 vgl. Grundsatzprogramm der SPD, S. 50
2 vgl. Bachmann 1999, S. 77ff
3 ebd., S. 80
4 vgl. Arnold 2003, S. 226
5 Bachmann 1999, S. 84
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