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Analyse des Untergangs der Internet-Allmenderessource www.kazaa.com anhand Elinor Ostroms Faktorenkatalog zur nachhaltigen Bewirtschaftung von AR-Institutionen

Autor: Daniela Schießer
Fach: Soziologie - Medien, Kunst, Musik

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Details

Kategorie: Hausarbeit
Jahr: 2005
Seiten: 26
Note: 1,3
Literaturverzeichnis: ~ 9  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 221 KB
Archivnummer: V54266
ISBN (E-Book): 978-3-638-49514-1
Anmerkungen :
Hausarbeit zur Theorie 3-Übung "Theorien rationalen Handelns"

Textauszug (computergeneriert)

Ludwig – Maximilians – Universität München
Theorie 3 – Kurs „Theorien rationalen Handelns“
Wintersemester 2004 / 2005 Institut für Soziologie
Analyse des Untergangs der Internet-Allmenderessource
Fachsemester 05

Analyse des Untergangs der Internet-Allmenderessource
www.kazaa.com anhand Elinor Ostroms Faktorenkatalog
zur nachhaltigen Bewirtschaftung von AR-Institutionen

von: Daniela Schießer

 


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Olsons „Theorie des kollektiven Handelns“ und ihre Modifikationen

3. Spezifikation von Ostroms Allmende-Begriff

4. Die Lösung für das Allmende-Dilemma: Nachhaltigkeit

5. Faktorenkatalog

5.1 Restriktion des Zugangs
5.2 Umweltangepasstheit
5.3 Partizipation
5.4 Monitoring
5.5 Sanktionierbarkeit
5.6 Konfliktregulierung
5.7 Autonomie
5.8 Eingebettete Unternehmen

6. Die Empirie: Niedergang der Internet-Allmende „Kazaa“

7. Kritische Würdigung von Olsons Logik und Fazit

Literaturverzeichnis



 

 

1. Einleitung

Fahren Sie, werter Leser, ein Dieselfahrzeug? Dann wissen Sie über die neue, ab 2005 gültige EU-Schadstoffrichtlinie sicherlich schon Bescheid: demnach darf der Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub – dessen Hauptbestandteil die in Dieselabgasen enthaltenen Rußpartikel sind – an nicht mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Bei weiteren Überschreitungen sind die betroffenen Kommunen dazu verpflichtet, Fahrverbote auszusprechen. Bei einer Nichtbefolgung dieser Auflage müssen die „Defektierer“ (die also trotz Grenzwertüberschreiung kein Fahrverbot aussprechen) mit einer Klageflut rechnen da mit Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes das Recht auf saubere Luft durch jedermann einklagbar geworden ist. Lassen Sie sich diesen Satz nochmals durch den Kopf gehen: saubere Luft - ein Gut, das jedem zugänglich ist, für jeden selbstverständlich ist, an dem jeder interessiert ist – ist einklagbar geworden! Wie kann das sein, dass etwas, was jeder will, scheinbar erzwungen werden muss? Die Erklärung ist ebenso simpel wie logisch: „Luft“ ist ein Kollektivgut, d. h. niemand kann von ihrem Konsum ausgeschlossen werden (noch ist es so, dass der Mensch ein Lungenatmer ist!), unabhängig davon, ob er diese als korporativer oder individueller Akteur durch Abgase (Auto, Industrie, etc. ...) verpestet oder durch weitestgehende Reduzierung „seiner“ Emissionen zum Gut „saubere Luft“ beiträgt. In den allermeisten Fällen ist eine Reduktion des Schadstoffausstoßes mit höheren Kosten verbunden, so dass jeder daran interessiert ist, dass möglichst viele andere in die Produktion des öffentlichen Guts investieren und man selbst somit als Trittbrettfahrer partizipieren kann – sei es, indem man „einfach“ die saubere Luft atmet oder indem man diversen Sanktionen und Auflagen aufgrund von Grenzwertüberschreitungen durch die Arbeit der anderen entgeht. Das Paradoxon an dieser Situation ist, dass das, was jeder will – die saubere Luft – nicht produziert wird, das, das niemand wünscht – verpestete Luft – jedoch sehr wohl. Diese Situation ist unter dem Schlagwort der „Tragedy of the Commons“ populär geworden und lieferte vielen Theoretikern jedwelcher Disziplin Diskussionsstoff. Besonders von Brisanz ist vor Allem, wie Konsumenten zu einem nachhaltigem Umgang mit Allmenderessourcen bewegt werden können. Kann dies wirklich nur und ausschließlich durch Sanktionen bewerkstelligt werden? Welche weiteren Faktoren könnten noch eine Rolle spielen? Genau dieser Frage möchte ich auf den Grund gehen. Dazu werde ich zum besseren und tieferen Verständnis zuerst eine Theorie von Mancur Olson darlegen, der in seiner „Theorie des kollektiven Handelns“ auf die aus der Diskrepanz zwischen individueller und kollektiver Rationalität resultierenden Probleme bei verschiedenen Gruppengrößen eingeht. Als nächstes möchte ich den Begriff der von Elinor Ostrom benutzten Allmenderessource (die sich in einigen Punkten vom Kollektivgut unterschiedet) und ihrer Probleme noch konkreter erläutern um nachfolgend auf die Lösung dieses Gegenstandes einzugehen, der nachhaltigen Bewirtschaftung. Wie diese möglicherweise praktizierbar ist, hat die amerikanische Sozialwissenschaftlerin Ostrom an einem durch diverse Feldstudien entstandenen Faktorenkatalog aufgezeigt. Anhand dieses Katalogs werde ich dann den Niedergang der Internet-Allmenderessource beleuchten und anschließend ein Fazit ziehen. Um übrigens noch mal auf die neue EU-Schadstoffrichtlinie einzugehen: für mich als im Münchner Raum wohnhaft war es besonders interessant zu erfahren, dass der Grenzwert in München Anfang März bereits an 20 der erlaubten 35 Tage überschritten wurde...

2. Olsons „Theorie des kollektiven Handelns“ und ihre Modifikationen

Mancur Olsons Logik basiert auf dem Fundament grundsätzlich eigennützig orientierter Akteure, welche Organisationen mit einheitlichen, homogenen Interessenstrukturen gründen um kollektive Güter für ihre Mitglieder zu erwerben bzw. zu produzieren. Im Rahmen der Rational Choice wird dem Subjekt prinzipiell „individuelles, rationales und nutzenmaximierendes Verhalten“ (Braun, 1999: S. 53/54) unterstellt, in dessen Verhaltensspielraum Neid, Gerechtigkeitsgefühle, Loyalität, Moral und Idealismus keinen Platz finden. Organisationen – Interessenverbände von Akteuren mit (sozial-)politischen Zielen – sind demnach also „Zweckgründungen, die einzig und allein die Interessen ihrer Mitglieder zu verfolgen haben“ (Olson, 1956: S. 7). Zwischen dem individuellen Interesse eines Mitglieds und dem Kollektivinteresse einer Organisation können dabei aber durchaus Diskrepanzen bestehen; dass sich Akteure zusammenschließen um ein gemeinsames Ziel zu erreichen, impliziert in keiner Weise, dass diese zur Erreichung des kollektiven Gutes auch Beiträge leisten.

Die betreffende Person kalkuliert nach dem Kosten-Nutzen-Schema: zwar hat sie ein Interesse an der Erreichung und am Konsum des Kollektivgutes, ist aber gleichermaßen auch daran interessiert, die Kosten ihres Beitrages so gering wie möglich zu halten – genau aus diesem Argument ergibt sich das Trittbrettfahrer-Problem: jedes Mitglied eines Verbandes erhält zumindest den abgesprochenen Teil des Kollektivgutes, ist davon also nicht auszuschließen, unabhängig davon, ob es Kosten zu seiner Erstellung erbracht hat oder nicht. Aufgrund dieses Merkmals des kollektiven Gutes, der „non-excludability“ (Braun, 1999: S. 106) – dass Individuen wegen fehlender property rights nicht oder nur unter prohibitiv hohen Kosten vom Konsum ausgeschlossen werden können – ist der Anreiz zum Trittbrettfahren gegeben, also „zu nutzen ohne zu zahlen bzw. so wenig wie möglich zu zahlen“. Dieses Risiko verhält sich proportional zur Größe eines Interessenzusammen-schlusses: je mehr Gesellschafter sich in einer Organisation befinden, desto eher kann der Einzelne darauf vertrauen, dass Andere das Kollektivgut erstellen und sich ergo der eigene „Netto-Nutzen“ durch „Nicht-Beitrag“ um so mehr erhöht. Gegen diese Problematik, welche im Extremfall zum Ergebnis haben kann, dass überhaupt keine Kollektivgüter mehr erstellt werden, wird im Allgemeinen mit selektiven positiven oder negativen Anreizen (meist extrinsischer Art) interveniert, da aus rationalen Überlegungen heraus kein Individuum die Kosten für ein kollektives Gut zu tragen bereit wäre. „Ein selektiver Anreiz ist einer, der selektiv für Individuen gilt, je nachdem ob sie zur Bereitstellung des kollektiven Gutes beitragen oder nicht“ (Olson, 1985: S. 25). Folglich ist ein negativer selektiver Anreiz eine Sanktion bei Nicht-Beitrag zum Gut, stellt also eine Wohlfahrtseinbuße dar; Vergünstigungen u. Ä. im „Beitragsfall“ stellen demnach positive selektive Anreize dar. Diese Anreize stellen in den allermeisten Fällen die Voraussetzung für die Bereitstellung von Kollektivgütern in Gruppen dar: nach der „by-product-theory of pressure groups“ (Braun, 1999: S. 109) kann es Interessenorganisationen nur geben, „weil sie entweder andere Anreize als das kollektive Gut anbieten oder Leute über Zwang verpflichten, teilzunehmen“ (Braun, 1999: S. 109).

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