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Termpaper, 2006, 20 Pages
Author: Svea Oberg
Subject: Philosophy - Philosophy of the 17th and 18th Centuries
Details
Tags: Illegitime, Herrschaft, Widerstand, John, Locke
Year: 2006
Pages: 20
Grade: 1,5
Bibliography: ~ 7 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-50093-7
ISBN (Book): 978-3-638-75210-7
File size: 180 KB
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Abstract
John Lockes Werk "Two Treatises of Government" zu Deutsch "Zwei Abhandlungen über die Regierung" wird als eines der wichtigsten Werke der politischen Philosophie eingestuft. Es ist sogar davon auszugehen, dass diese Schrift maßgeblich die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika, den franzsösischen Verfassungsentwurf von 1791 und die Bildung von Verfassungsstaaten in Europa beeinflusst hat. Nach Lockes Staatsauffassung wird eine Art Vertrag zwischen dem Volk und seiner gewählten Vertretung abgeschlossen. Kommt eine Person unrechtmäßig und ohne den Abschluss eines solchen Vertrages an die Macht - handelt es sich um illegitime Herrschaft, die es erlaubt Widerstand gegen selbige zu leisten. In dieser Arbeit werden die verschiedenen Formen der illegitimen Herrschaft - Eroberung, Usurpation und Tyrannei - sowie das Widerstandsrecht, mit all seinen Einschränkungen erläutert und diskutiert.
Excerpt (computer-generated)
Universität Konstanz, Fachbereich Philosophie
Proseminar: John Locke – Zwei Abhandlungen über die Regierung
Wintersemester 2005 / 2006, 1. Semester
Illegitime Herrschaft und gerechtfertigter
Widerstand bei John Locke
von: Svea Oberg
Inhalt
1. Einleitung 4
2. Illegitime Herrschaft 4
2.1 Die Eroberung 4
2.1.1 Der ungerechte Eroberer 4
2.1.2 Der gerechte Eroberer 5
2.2 Usurpation 6
2.3 Tyrannei 6
3. Widerstandsrecht 7
3.1 Änderung der Legislative 8
3.1.1 Willkürherrschaft 8
3.1.2 Behinderung der Legislative 8
3.1.3 Änderung des Wahlmodus 9
3.1.4 Auslieferung an eine fremde Macht 9
3.2 Kompetenzüberschreitung der Exekutive 9
3.3 Amtsvernachlässigung 10
4. Einschränkung des Widerstandsrechtes 11
4.1 Immunität 11
4.2 Rechtsweg 11
4.3 Widerstand von Minderheiten 11
5. Diskussion des Widerstandrechtes 12
5.1 Zur Immunität des Fürsten 12
5.2 Zum Widerstand bei ausgeschlossenem Rechtsweg 15
5.3 Zum Widerstand von Minderheiten 17
6. Fazit 18
7. Literaturverzeichnis 20
1. Einleitung
John Lockes Werk „Two Treatises of Government“ zu deutsch „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ wird als eines der wichtigsten Werke der politischen Philosophie eingestuft. Man geht sogar davon aus, dass diese Schrift maßgeblich die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika, den französischen Verfassungsentwurf von 1791 und die Bildung von Verfassungsstaaten in Europa beeinflusst hat. 1
John Lockes Staatsauffassung geht auf die Bildung eines Vereinigungsvertrags zurück. Dieser Vereinigungsvertrag ist eine Mischung aus dem Gesellschaftsvertrag auf der einen Seite und dem Herrschaftsvertrag auf der anderen Seite. Die freien und gleichen Individuen schließen sich auf freiwilliger Basis zu einer staatlichen Gemeinschaft zusammen (Gesellschaftsvertrag), und der Einzelne gibt einen Teil seiner Rechte an die Gemeinschaft ab. Die gewählte Vertretung soll nun dafür sorgen, dass naturrechtlichen Prinzipien, wie Freiheit, Gleichheit, körperliche Unversehrtheit und Schutz des Eigentums gewährleistet werden. (Herrschaftsvertrag)
2. Illegitime Herrschaft
Illegitime Herrschaft kommt zu Stande, wenn eine Person unrechtmäßig und ohne die Zustimmung des Volkes in Besitz der Staatsgewalt kommt. Locke führt hier drei Fälle an: Die Eroberung, die Usurpation und die Tyrannei.
2.1. Die Eroberung
Die Eroberung, die erste Erscheinungsform der illegitimen Herrschaft, kann wiederum unterteilt werden. Locke differenziert zwischen Eroberung als Folge eines ungerechten und eines gerechten Krieges.2
2.1.1 Der ungerechte Eroberer
Der ungerechte Eroberer erlangt die Macht meist unter Einsatz von Waffengewalt. Die Eroberung und die Tatsache, dass es ihm gelingt, ein Volk zu unterwerfen, sichert ihm jedoch keinen Rechtsanspruch und kann dem Eroberer nicht die legitime Herrschaft einbringen. Locke fasst dies folgendermaßen zusammen: „Und somit wird klar, dass der Sieger in einem ungerechten Krieg mit seinem Sieg keinerlei Rechtsanspruch auf die Unterwerfung und den Gehorsam der Besiegten haben kann.“3
Laut Locke kann nur unter einer Bedingung eine rechtmäßige Regierung gegründet werden. Diese Bedingung ist die Zustimmung des Volkes.4 Dies ist folgendermaßen zu erklären: Im Naturzustand sind alle Menschen vollkommen frei, gleich und unabhängig, und der Eintritt in eine Gesellschaft ist nur auf freiwilliger Basis möglich. Der Mensch erklärt sich bereit einen Teil seiner Rechte, zum Beispiel das Recht auf Bestrafung nach eigenem Ermessen, an die Gemeinschaft abzugeben und sich nach dem mehrheitlich festgesetzten positiven Gesetz zu richten.
2.1.2 Der gerechte Eroberer
Bei dem Eroberer in einem gerechten Krieg stellt sich die Lage schwieriger dar. Der Eroberer hat keine Macht über die, die mit ihm kamen, gemeinsam kämpften und somit ihren Teil zum Sieg beitrugen.5 Über Teile der Bewohner des eroberten Gebietes dagegen hat er eine despotische Gewalt, was aber nicht heißt, dass er berechtigt ist, sie zu Sklaven zu machen.6 Ausgeschlossen von dieser despotischen Gewalt ist außerdem der Teil der Bevölkerung, der nicht am Krieg beteiligt war, und ebenso die Kinder und Angehörigen der Kriegsteilnehmer.7 Sie haben nicht zu dem Unrecht beigetragen, und somit gibt es auch keine Begründung, mit der sie unterworfen werden können. Darüber hinaus können auch nur die bestraft werden, die aus freiem Wille der ungerechten Gewalt zugestimmt und sie unterstützt haben, denn das gemeine Volk kann nichts dafür, dass ein ungerechter Krieg geführt wird. Man kann nicht davon ausgehen, dass die Macht des Einzelnen so groß ist, dass er die Regierung von einem ungerechten Krieg abhalten könnte. Die Personen, die ungerechten Gebrauch von Gewalt 8 gemacht haben, versetzen sich mit diesem Handeln in den Kriegszustand und verwirken dadurch ihr Leben.
[...]
1 Vgl. Joachim Kaiser: Das Buch der 1000 Bücher, Dortmund 2002
2 Vgl. John Locke : Zwei Abhandlungen über die Regierung, Frankfurt am Main 1977, § 176
3 Locke § 176
4 Vgl. Locke § 95
5 Vgl. Locke §177
6 Vgl. Locke § 177
7 Vgl. Locke § 196
8 Locke § 181
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