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Zu: Dietmar Mierth "Wahrhaftig sein - warum? Die Grundnorm der Wahrhaftigkeit, ihre ethische Begründbarkeit und Universalisierbarkeit"

Seminararbeit,  2005, 21 Seiten
Preis: 5,99 EUR (E-Book), 10,99 EUR (Buch)
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Details zum Text

Beschreibung

Veranstaltung:
Einführung in die Medienethik
Institution / Hochschule:
Autor:
Archivnummer:
V55576
ISBN (E-Book):
978-3-638-50483-6
ISBN (Buch):
978-3-638-81997-8
DOI:
10.3239/9783638504836
Dateigröße:
190 KB

Kategorie:
Seminararbeit
Jahr:
2005
Seiten:
21
Bibliografie:
~ 6   Einträge
Note:
1,3
Sprache:
Deutsch

Schlagworte:

Zusammenfassung / Abstract

Die 1996 erstmals veröffentlichte Abhandlung „Wahrhaftig sein- warum?“ von Dietmar Mieth versucht vermittels unterschiedlicher Argumentationswege die Existenz, die ethische Begründbarkeit und die Universalität der Wahrhaftigkeitsgrundnorm zu aufzuzeigen. Dabei wird die Wahrhaftigkeit an ethischen Theorien und Konzeptionen geprüft, und ihre Ausprägungen im Positiven wie im Negativen, sowie ihre Bedingungen und Pflichten beleuchtet. Mieth stellt seiner Abhandlung die grundlegende These der Existenz einer allgemein anerkannten Grundnorm der Wahrhaftigkeit voran. Die Begründung seine These ist zunächst eine negativ formulierte, denn als indirekte Beweisführung dieser Grundnorm dient ihre ausnahmsweise Nichtgeltung. Zwar gibt es jene Einzelfälle, in denen bestimmte Prinzipien ein Abweichen von der Wahrheit zu Gunsten einer anderen Norm anregen, doch würde die Unwahrheit stets als das Brechen eines gemeinhin akzeptierten, ungeschriebenen Wahrheitsgebots gelten und bedürfe einer speziellen Rechtfertigung. Als zweites Argument führt Mieth den Grundsatz des gegenseitigen Respekts an, die Menschen als Vorraussetzung für eine gelingende Handlungs- oder Kommunikationsbeziehung einander entgegenbringen müssen. Mieth bezeichnet diese Anerkennung der gegenseitigen Rechte und Pflichten als „Prinzip der konstitutiven Konsistenz“1, welches die Einhaltung der Wahrhaftigkeit als Basiselement erfordert. Der dritte Begründungsweg führt auf die Selbstzweckformel des kategorischen Imperativs von Kant2 zurück, deren Pflichten gegen sich selbst das Fundament für die Pflichten gegenüber anderen darstellen. So soll die aus Vernunftgründen sich selbst auferlegte Wahrheitsvorschrift prinzipiell ein auf die gesamte Menschheit zu übertragendes Gebot sein, was die grundsätzliche Akzeptanz der kommunikativen Aufrichtigkeit zur Folge hat. [...] -- 1 Mieth, Dietmar: Wahrhaftig sein- warum?, in: Wunden, Wolfgang: Wahrheit als Medienqualität. Beiträge zur Medienethik, Bd. 3, Frankfurt a. M., 1996, S. 86. 2 Der hier relevante Teil des kategorischen Imperativs von Kant lautet: „Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest.“ Vgl.: Mieth, Dietmar: Wahrhaftig sein- warum?, in: Wunden, Wolfgang: Wahrheit als Medienqualität. Beiträge zur Medienethik, Bd. 3, Frankfurt a. M., 1996, S. 87.

Textauszug (computergeneriert)

Friedrich- Schiller- Universität Jena, Institut für Theologie
Proseminar: Einführung in die Medienethik

Die Grundnorm der Wahrhaftigkeit

von: Christiane Burmeister

 


Inhalt

I. „Wahrhaftig sein- warum?“ – Eine Zusammenfassung 3

II. Interpretationsansätze 6

1. Die Bedeutung der Geltungsbereiche von Wahrhaftigkeit für die Medienethik 6
2. Die Wahrhaftigkeitsgrundnorm in der Teleologie und Deontologie 8
3. Die Pflichten aus dem Wahrheitsgebot und ihre Bedeutung 10

3.1 Der Annäherungsprozess an die Wirklichkeit 10
3.2 Die kommunikative Kompetenz 11
3.3 Die Balance zwischen Kohärenz und Kontextualität 12
3.4 Die Autonomie des moralischen Bewusstseins 13
3.5 Die Normenkonvergenz 14

III. Kritische Auseinandersetzung 17

1. Die Beweiskraft der Begründung ex negativo 17
2. Die Logik der Konvergenzargumentation 18
3. Fazit 19

 


 

I. „Wahrhaftig sein- warum?“ – Eine Zusammenfassung

Die 1996 erstmals veröffentlichte Abhandlung „Wahrhaftig sein- warum?“ von Dietmar Mieth versucht vermittels unterschiedlicher Argumentationswege die Existenz, die ethische Begründbarkeit und die Universalität der Wahrhaftigkeitsgrundnorm zu aufzuzeigen. Dabei wird die Wahrhaftigkeit an ethischen Theorien und Konzeptionen geprüft, und ihre Ausprägungen im Positiven wie im Negativen, sowie ihre Bedingungen und Pflichten beleuchtet.

Mieth stellt seiner Abhandlung die grundlegende These der Existenz einer allgemein anerkannten Grundnorm der Wahrhaftigkeit voran. Die Begründung seine These ist zunächst eine negativ formulierte, denn als indirekte Beweisführung dieser Grundnorm dient ihre ausnahmsweise Nichtgeltung. Zwar gibt es jene Einzelfälle, in denen bestimmte Prinzipien ein Abweichen von der Wahrheit zu Gunsten einer anderen Norm anregen, doch würde die Unwahrheit stets als das Brechen eines gemeinhin akzeptierten, ungeschriebenen Wahrheitsgebots gelten und bedürfe einer speziellen Rechtfertigung. Als zweites Argument führt Mieth den Grundsatz des gegenseitigen Respekts an, die Menschen als Vorraussetzung für eine gelingende Handlungs- oder Kommunikationsbeziehung einander entgegenbringen müssen. Mieth bezeichnet diese Anerkennung der gegenseitigen Rechte und Pflichten als „Prinzip der konstitutiven Konsistenz“1, welches die Einhaltung der Wahrhaftigkeit als Basiselement erfordert. Der dritte Begründungsweg führt auf die Selbstzweckformel des kategorischen Imperativs von Kant2 zurück, deren Pflichten gegen sich selbst das Fundament für die Pflichten gegenüber anderen darstellen. So soll die aus Vernunftgründen sich selbst auferlegte Wahrheitsvorschrift prinzipiell ein auf die gesamte Menschheit zu übertragendes Gebot sein, was die grundsätzliche Akzeptanz der kommunikativen Aufrichtigkeit zur Folge hat. Als nächsten Schritt der Argumentation wählt Mieth eine Form der analogen, nicht deduktiven Erklärung der Wahrhaftigkeitsnorm aus anthropologischer Bedürftigkeit vermittels „Konvergenzargumentation“. Das Bedürfnis nach Wahrheit ist unter den Menschen aus zweierlei Gründen vorhanden: zum einen bedingt durch den Wunsch nach einem wahrhaftigen Bezug zur Realität und zum anderen durch das Bedürfnis nach sinnvoller zwischenmenschlicher Kommunikation, welches die Wahrhaftigkeit impliziert. Dazu gehören nach der Wahrheitshermeneutik die Wirklichkeitstreue, der Konsens, die Kontextualität und die Narration. Diese Ebene bezeichnet Mieth als „Ist- Plausibilität“, der er die analoge Ebene der „Soll- Evidenz“, also die damit einhergehende Wahrhaftigkeitsmoral zur Seite stellt. Beide, so Mieth, stünden in einem konvergenten Verhältnis zueinander und seien sozusagen auf „Parallelstraßen“ miteinander verbunden.

Anhand der Wahrhaftigkeitsmaximen „Streben“ und „Sollen“3 untersucht Mieth die Grundnorm nun aus der ethischen Perspektive, also dem Soll- Evidenten. Während das menschliche Streben nach der Wahrheit einen stärken Wirklichkeitsbezug hat, bezieht sich der Sollensaspekt der Wahrheit als Anspruch der Menschen untereinander stärker auf ein normatives Paradigma, beide aber leisten einen wesentlichen Beitrag zum Verständnis der Anerkennung von Wahrheit.

Der darauffolgende Abschnitt behandelt die verantwortungsethische Interpretation der Wahrhaftigkeitsgrundnorm und stellt zunächst die Frage nach ihren Grundkomponenten. Wahrhaftigkeit setzt sich zusammen aus (1) interpersonaler, bezogen auf sich selbst, den Adressat und den Inhalt, (2) intrapersonaler, und (3) wirklichkeitsbezogener Wahrheitsverpflichtung. Ferner ist die Reichweite und Struktur der Wahrhaftigkeit zu berücksichtigen, wobei hier zwischen Nahbereich (direkte Kommunikation zweier Subjekte), Mesobereich (Gruppenkommunikation), Fernbereich und Öffentlichkeitsbereich (Anonymitätssituation) unterschieden wird. Zudem muss der zeitliche Kontext, der eine Aussage oder eine Kommunikation begrenzt, in die Interpretation ihrer Wahrhaftigkeit eingeschlossen werden. Auch die moralische Bewusstseinsstufe, nach Piaget und Kohlberg4 eingeteilt in (1) Handeln nach Lust und Strafe, (2) Handeln nach Law and Order und (3) Handeln nach selbstgelegten Grundsätzen, muss als „Faktor der sittlichen Persönlichkeitsbildung“5 mit einbezogen werden. Schließlich spielt noch die Frage nach dem Adressaten im zeitlich- räumlichen Zusammenhang eine wesentliche Rolle bei der verantwortungsethischen Entfaltung von Wahrhaftigkeit. Hier muss, in Anlehnung an die verschiedenen Geltungsbereiche, zwischen einzelnen Subjekten, Gemeinschaften, Öffentlichkeiten und Institutionen unterschieden werden.

Im Zuge seiner Untersuchung betrachtet Mieth die Wahrhaftigkeitsgrundnorm sodann im Licht verschiedener Ethik- Konzeptionen, wobei er sich zunächst den universalistischen, dann den nicht- universalistischen Konzeptionen zuwendet. An den Anfang stellt er das deontologische, also verantwortungs- oder auch pflichtethische Verständnis Kants von Wahrhaftigkeit. Demnach ist diese als Prinzip einem jeden grundsätzlich zur Pflicht, ungeachtet einzelner Umstände, in denen andere vermeintlich Vorrang hätten. Nach einer Interpretation von Jean- Claude Wolf bedeutet eine Pflichtenabwägung in Einzelfällen aber nicht zwangsläufig den Bruch mit der Wahrhaftigkeitsnorm. Ihre kategorische Gültigkeit bleibt bestehen, ihr wird lediglich im Kontext einer ethischen Folgenabschätzung eine als einschlägig empfundene andere Norm, beispielsweise das Recht auf Notwehr, vorgezogen. Im teleologischen Verständnis hingegen ist eine Folgenabschätzung in jedem Fall geboten, hier sind vor allem die Kontextfaktoren des Kommunikationszusammenhangs für die Wahrheitsfindung von Bedeutung. Mieth überlegt an dieser Stelle, ob sich Deontologie und Teleologie in der Konsequenz letztlich wesentlich voneinander unterscheiden.

[...]


1 Mieth, Dietmar: Wahrhaftig sein- warum?, in: Wunden, Wolfgang: Wahrheit als Medienqualität. Beiträge zur Medienethik, Bd. 3, Frankfurt a. M., 1996, S. 86.

2 Der hier relevante Teil des kategorischen Imperativs von Kant lautet: „Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest.“ Vgl.: Mieth, Dietmar: Wahrhaftig sein- warum?, in: Wunden, Wolfgang: Wahrheit als Medienqualität. Beiträge zur Medienethik, Bd. 3, Frankfurt a. M., 1996, S. 87.

3 Diese von Mieth aufgegriffene Unterscheidung lässt sich auf Hans Krämer („Integrative Ethik“) zurückführen.

4 Vgl.: Mieth, Dietmar: Wahrhaftig sein- warum?, in: Wunden, Wolfgang: Wahrheit als Medienqualität.Beiträge zur Medienethik, Bd. 3, Frankfurt a. M., 1996, S. 92.

5 Ebenda, S. 92.

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