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Scholary Paper (Seminar), 2001, 22 Pages
Author: Manja Ledderhos
Subject: Economics / Business: Personnel and Organisation
Details
Institution/College: Kiel University of Applied Sciences (Wirtschaft)
Tags: Mitarbeiter, Privatisierungen, Eine, Untersuchung, Privatisierung, Deutschen, Bundespost, Arbeitsrecht
Year: 2001
Pages: 22
Grade: 1,3
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-13400-2
ISBN (Book): 978-3-638-63900-2
File size: 226 KB
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Abstract
Allgemeine Informationen Privatisierung ist das Verlagern von Angelegenheiten, die bisher von der öffentlichen Hand wahrgenommen wurden in den privatrechtlichen Bereich. Die Privatisierung stellt aus organisationssoziologischer Perspektive einen Prozess verordneter und geplanter Organisationsentwicklung dar. · Neue Ziele in Privatunternehmen sind: Kundenorientierung, Ergebnis- / Kostenverantwortung und dezentrale Entscheidungskompetenzen. Allgemeine internationale Erfolge von Privatisierungen staatlicher Unternehmen werden in einer Weltbankstudie belegt: · In über zwölf Privatisierungsfälle in vier Ländern (3 Telekomprivatisierungen) ergab, dass die Wohlfahrt des Landes als Folge in 11 von 12 Fällen eintrat. · Neben der Effizienzsteigerung ist das überraschende Ergebnis der Weltbankstudie, dass in keinem der zwölf Fälle die Beschäftigten der privatisierten Unternehmen als Gruppe zu den Verlierern zählte. Besonders überraschend ist dies, da die Beschäftigten in fast allen Fällen die Privatisierung bekämpften. Die Deutsche Bundespost (DBP) ist bis zur Postreform I wesentlicher Bestandteil der Bundesverwaltung und umfasst mit 700.000 Mitarbeitern, mehr als ein Drittel der Bundesverwaltung. Über Jahre hinweg vollzieht sich der Prozess der Privatisierung auch gegen den Wunsch der Deutschen Postgewerkschaft (DPG): · 1975 verliert die DBP die Gebühreneinziehung für Fernsehen und Rundfunk · 1985: Das Bundespostministerium verfügt über die Privatisierung der Gebäudereinigung · 1989: Die Postreform I (Poststrukturgesetz) wird im Bundesrat beschlossen. Das Telekom-Monopol wird vorübergehend bei Kabelnetzen und im Sprachtelefondienst beibehalten. Der Wettbewerb für alle übrigen Telekommunikationsdienste, bei Mobilfunk- und Satellitennetzen ist beschlossen. · 1989, 1993: Die Lizenzteilungen mit Mannesmann Mobilfunk GmbH und E-Plus-Mobilfunk GmbH werden entschieden. · 1995: Das Postneuordnungsgesetz (Postreform II) tritt in Kraft. Es wird eine Beibehaltung der Telekom-Monopole für eine Übergangszeit (§143b (2) GG) und Befristung der Geltungsdauer der Regulierungsgesetze im Telekommunikationssektor auf den 31.12.1997 festgesetzt. Aus dem Sondervermögen entstehen die drei Nachfolgeunternehmen: Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG und Deutsche Postbank AG. · Alleinaktionär bei allen drei Nachfolgegesellschaften ist gemäß § 3 Abs. 1 PostUmwG der Bund, dessen Inhaberrechte die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BA-Post) wahrnimmt. · 1996, 2000 Börsengang der Deutsche Telekom AG und der Deutschen Post AG o Der Bund verkauft Grundkapital an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Beteiligungsrechte für die verbliebenen 50% und 1 Aktie des Bundes werden weiterhin von der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation wahrgenommen.
Excerpt (computer-generated)
Mitarbeiter bei Privatisierungen
Eine Untersuchung zur Privatisierung der Deutschen Bundespost
Wintersemester 2001 / 2002
Vorgelegt von: Manja Ledderhos
Abgabetermin: 14.12.2001
Inhaltsverzeichnis
1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN 5
2. NOTWENDIGKEIT DER PRIVATISIERUNG 6
3. ZIELE DER PRIVATISIERUNG 7
DIE ZIELE IM EINZELNEN 7
4. DIE ROLLE DER GEWERKSCHAFTEN 7
VORTEILE AUS SICHT DER DPG 8
PROBLEME, AUS SICHT DER DPG 8
DURCHGEFÜHRTE MAßNAHMEN 8
DIE DPG NACH DER PRIVATISIERUNG 9
5. PROBLEME IN DER UMSETZUNG DER PRIVATISIERUNG 9
DIE ROLLE DES STAATES 9
DIE BEAMTENPROBLEMATIK 10
WODURCH IST DER BEAMTENSTATUS GEKENNZEICHNET? 10
WODURCH IST DAS ANGESTELLTENVERHÄLTNIS GEKENNZEICHNET? 11
GESETZLICHE NEUREGELUNGEN 11
POSTREFORM I (1989): 11
POSTREFORM II (1994): à BELEIHUNGSMODELL 11
FOLGEN 11
6. MAßNAHMEN DER NEUEN PRIVATEN UNTERNEHMEN 12
PERSONALABBAU INNERHALB DER UNTERNEHMEN 12
GRÜNDE FÜR DIE NOTWENDIGKEIT EINES PERSONALABBAUS. 12
WEGE AUS DEM PERSONALÜBERHANG 12
DER PERSONALABBAU IN ZAHLEN 15
ÄNDERUNG DER ARBEITSBEDINGUNGEN 15
OUTSOURCING 15
UMSTRUKTURIERUNGEN 16
7. GEHALTSMODELLE 16
DIE TARIFVERTRÄGE 16
MITARBEITERBETEILIGUNGEN 17
KLASSISCHES MODELL (IN DEUTSCHLAND ÜBLICHE FORM) 17
INNOVATIVES MODELL ("DAS NEUE MODELL") 17
BEVORRECHTIGE ZUTEILUNG 18
ZIELE DER MITARBEITERBETEILIGUNGEN WAREN: 18
AKTIENOPTIONEN 17
8. SONSTIGE VERÄNDERUNGEN DURCH DIE PRIVATISIERUNG 18
DOPPELSTELLUNG DES BEAMTEN 18
KNOW-HOW-STEIGERUNG 18
EFFIZIENZSTEIGERUNG 19
KARRIEREPROBLEMATIK / CHANCEN 19
KEIN STREIKRECHT 19
MITBESTIMMUNGSTHEMATIK 19
SOZIALVERSICHERUNG 19
9. KRITISCHE BETRACHTUNG 20
DIE DBP HAT EIN NEUES GESICHT BEKOMMEN 20
UND DIE ENTWICKLUNG GEHT WEITER 21
1. Allgemeine Informationen
Privatisierung ist das Verlagern von Angelegenheiten, die bisher von der öffentlichen Hand wahrgenommen wurden in den privatrechtlichen Bereich. Die Privatisierung stellt aus organisationssoziologischer Perspektive einen Prozess verordneter und geplanter Organisationsentwicklung dar.
· Neue Ziele in Privatunternehmen sind: Kundenorientierung, Ergebnis- / Kostenverantwortung und dezentrale Entscheidungskompetenzen.
Allgemeine internationale Erfolge von Privatisierungen staatlicher Unternehmen werden in einer Weltbankstudie belegt:
· In über zwölf Privatisierungsfälle in vier Ländern (3 Telekomprivatisierungen) ergab, dass die Wohlfahrt des Landes als Folge in 11 von 12 Fällen eintrat.
· Neben der Effizienzsteigerung ist das überraschende Ergebnis der Weltbankstudie, dass in keinem der zwölf Fälle die Beschäftigten der privatisierten Unternehmen als Gruppe zu den Verlierern zählte. Besonders überraschend ist dies, da die Beschäftigten in fast allen Fällen die Privatisierung bekämpften.
Die Deutsche Bundespost (DBP) ist bis zur Postreform I wesentlicher Bestandteil der Bundesverwaltung und umfasst mit 700.000 Mitarbeitern, mehr als ein Drittel der Bundesverwaltung. Über Jahre hinweg vollzieht sich der Prozess der Privatisierung auch gegen den Wunsch der Deutschen Postgewerkschaft (DPG):
· 1975 verliert die DBP die Gebühreneinziehung für Fernsehen und Rundfunk
· 1985: Das Bundespostministerium verfügt über die Privatisierung der Gebäudereinigung
· 1989: Die Postreform I (Poststrukturgesetz) wird im Bundesrat beschlossen. Das Telekom-Monopol wird vorübergehend bei Kabelnetzen und im Sprachtelefondienst beibehalten. Der Wettbewerb für alle übrigen Telekommunikationsdienste, bei Mobilfunk- und Satellitennetzen ist beschlossen.
· 1989, 1993: Die Lizenzteilungen mit Mannesmann Mobilfunk GmbH und E-Plus-Mobilfunk GmbH werden entschieden.
· 1995: Das Postneuordnungsgesetz (Postreform II) tritt in Kraft. Es wird eine Beibehaltung der Telekom-Monopole für eine Übergangszeit (§143b (2) GG) und Befristung der Geltungsdauer der Regulierungsgesetze im Telekommunikationssektor auf den 31.12.1997 festgesetzt. Aus dem Sondervermögen entstehen die drei Nachfolgeunternehmen: Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG und Deutsche Postbank AG.
· Alleinaktionär bei allen drei Nachfolgegesellschaften ist gemäß § 3 Abs. 1 PostUmwG der Bund, dessen Inhaberrechte die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BA-Post) wahrnimmt.
· 1996, 2000 Börsengang der Deutsche Telekom AG und der Deutschen Post AG
o Der Bund verkauft Grundkapital an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Beteiligungsrechte für die verbliebenen 50% und 1 Aktie des Bundes werden weiterhin von der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation wahrgenommen.
2. Notwendigkeit der Privatisierung
[...]
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