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"Wider den undeutschen Geist" - Das Buch im Dritten Reich

Scholary Paper (Seminar), 2002, 29 Pages
Author: Magister Katrin Polter
Subject: Communications: Language

Details

Event: Seminar: Einführung in die Buchwissenschaft
Institution/College: University of Leipzig (Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft)
Tags: Wider, Geist, Buch, Dritten, Reich, Seminar, Einführung, Buchwissenschaft
Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2002
Pages: 29
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 11  Entries
Language: German
Archive No.: V56637
ISBN (E-book): 978-3-638-51274-9

File size: 207 KB
Notes :
Hausarbeit zum Seminar (Einführung in die Buchwissenschaft) Grundstudium (SS 2002)



Excerpt (computer-generated)

Universität Leipzig, Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft
Buchwissenschaft und Buchwirtschaft
Seminar: Einführung in die Buchwissenschaft
Sommersemester 2002

"Wider den undeutschen Geist" - Das Buch im Dritten Reich

von: Katrin Polter

 


Inhalt

1. Einleitung

2. Organisation und Institutionen der NS-Schrifttumspolitik

2.1 Das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda
2.2 Die Reichsschrifttumskammer

3. Maßnahmen der Schrifttumslenkung und deren Folgen

3.1 Das Buchverbot
3.2 Die Bücherverbrennung: 10. Mai 1933
3.3 Die Steuerung des Buchhandels

4. Opportunistisch oder prinzipientreu? – „Das Börsenblatt für den deutschen Buchhandel“ zu Beginn der Gleichschaltung des Buchhandels

5. Zusammenfassung

6. Literatur- und Quellenverzeichnis



 

 

1. Einleitung

„Das war ein Vorspiel, dort wo man Bücher verbrennt…“ (Heinrich Heine, Almansor). Dieses Zitat gibt eine Ahnung von der dunklen Geschichte des Dritten Reiches und den fatalen Folgen der nationalsozialistischen Diktatur. Nachdem im Februar 1933 war der Höhepunkt der Säuberung und Zerstörung des Geistes und der Kultur und zeigte das große Ausmaß einer Schrifttumspolitik der Nationalsozialisten. Besonders erschreckend dabei ist die intensive Beteiligung und Durchführung von der deutschen Studentenschaft, die eigentlich immer für Humanismus, Aufklärung und Fortschritt stand und nun wider den Verstand und die Vernunft handelte.

Um Bücher zu verbrennen und zu verbieten, Autoren und deren Werke auf einen Index zu setzen oder sie ins Exil zu verbannen, Verordnungen und Anweisungen von Buchhändlern und Verlegern zu geben und sie dabei zu überwachen, war es nötig, einen breit gefächerten Kontroll- und Lenkungsapparat aufzubauen. Dieses Vorhaben machte sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda mit der ihm unterstellten Schrifttumsabteilung und Reichsschrifttumskammer zum Ziel, um zu bestimmen, „was, wann, wer veröffentlichen, drucken, vertreiben und lesen [durfte, d. Verf.]“1 Dieses System und seine Struktur möchte ich im ersten Teil meiner Hausarbeit skizzieren und erläutern. Dabei erscheint es mir wichtig, die wichtigsten und tief greifendsten Maßnahmen der Schrifttumslenkung und deren Auswirkungen am Beispiel des Buchverbots, der Bücherverbrennung und der Steuerung des Buchhandels aufzuzeigen.

Die schon 1933 einsetzende Gleichschaltung der Kultur machte auch vor der Literatur bzw. dem Buchmarkt, dem Buchwesen sowie dem Buchhandel und deren Organisationen und Verbänden nicht halt. Sie konnte ihr Ziel nur dort erreichen, „wo sich die einen der Gewalt beugen mußten, die anderen sich ihr freiwillig unterwarfen.“2 Wie in so vielen Zweigen der Kultur stießen die Gleichschaltungsmaßnahmen auch im Bereich der Publizistik und des Buchhandels auf keinen Protest und wurden sowohl aus Existenzangst als auch aus vollster Überzeugung stillschweigend angenommen. Ob nun alle opportunistisch waren oder doch noch einige Widerstand leisten konnten, werde ich am Beispiel des „Börsenblattes für den deutschen Buchhandel“, dem Sprachrohr des „Börsenvereins des Deutschen Buchhandels“, versuchen darzustellen.

2. Organisation und Institutionen der NS-Schrifttumspolitik

2.1 Das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda

Mit der Gründung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP) am 13. März 1933 wurde die mächtigste Staatsinstitution der Gleichschaltung der Kultur- und Medienlandschaft geschaffen, deren Leitung Dr. Joseph Goebbels als Minister übernahm. Somit unterstanden ihm alle Einrichtungen, die für die Kontrolle und Lenkung des Schrifttums verantwortlich waren. In der Position des Ministers des RMVP wurden Goebbels durch eine Verordnung vom 30. Juni 1933 „alle Aufgaben der geistigen Einwirkung auf die Nation, [die] Werbung für Staat, Kultur und Wirtschaft, [die] Unterrichtung der in- und ausländischen Öffentlichkeit über sie und [die] Verwaltung aller diesen Zweck dienenden Einrichtungen“3 übertragen.

Das RMVP umfasste 15 Abteilungen, unter denen die Abteilung VIII die des Schrifttums war. „Das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda braucht[e] für die Erledigung seiner Aufgaben Verbände ‚der Presse’, ‚des Rundfunks’, ‚des Schrifttums’, ‚des Theaters’, ‚des Films’, ‚der Musik’ und der ‚bildenden Kunst’ und nicht Verbände von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, in denen so stark wie möglich die Gleichmäßigkeit des wirtschaftlichen Interesses betont und die Verschiedenheit der Verhältnisse der Berufszweige zurückgedrängt [würde].“4 „[D]ie Berufe und Einrichtungen des Schrifttums und der Kunst… in Träger einer öffentlichen Einwirkungs- und Führungsaufgabe umzuwandeln“5, war das Grundziel des Ministeriums. Neben der Überwachung des gesamten deutschsprachigen Schrifttums im In- und Ausland war die Abteilung VIII für den Buchhandel, das Büchereiwesen und Verlagswesen, sozusagen für die Gesamtheit der Publizistik, zuständig. Die Abteilung war in drei Hauptreferate gegliedert, wobei ihr außerdem ein Verlagsreferat, ein Verbots- und ein Übersetzungsreferat angehörten.“6 Die Hauptreferate umfassten den Bereich der Buchproduktion, der Förderung und Weiterentwicklung des propagandistischen und des „schöngeistigen“ Schrifttums, des Buchexports, der Lesungen und Buchausstellungen im In- und Ausland und der Festlegung von büchereipolitischen Richtlinien.7 Ab 1938 war die Abteilung VIII auch für die Kontrollaufgaben verantwortlich, die vorher der Reichsschrifttumskammer zur Steuerung des Buchmarktes oblagen. Aufgrund dieser Befugnis- und Kompetenzerweiterung war die Schrifttumsabteilung ausschließlich für jegliche Buchverbote innerhalb Deutschlands zuständig. Die Förderung von Unterhaltungsliteratur, das Verbreitungsverbot des schädlichen und unerwünschten Schrifttums, das Leihbüchereiwesen, die Wirtschaftsstelle des Deutschen Buchhandels und die Genehmigungen für Preisverteilungen und Stiftungen gehörten beispielsweise zum Kontroll- und Aufgabenbereich der Abteilung VIII.8 Außerdem hatte die Schrifttumsabteilung alle Zensurvollmachten (ab 1936 Genehmigungspflicht von Übersetzungen, ab 1937 Anmeldepflicht von Schrifttumspreisen und seit 1939 Vorzensur durch die Wirtschaftsstelle des Deutschen Buchhandels) und besaß somit die zentrale Verbotshoheit. „Mit der Eingliederung dieser bedeutenden Lenkungsaufgaben erreichte die Schrifttumsabteilung die Position einer autoritativen Überwachungs- und Zensurbehörde des Dritten Reiches.“9

„Nach dem Stand von 1940 wurden von der Abt. VIII 2500 Verleger, 23 000 Buchhandlungen, 3000 Schriftsteller, 20 000 Neuerscheinungen im Jahr, über eine Million im Handel erhältliche Buchtitel und über fünfzig „reichsweite“ Literaturpreise beaufsichtigt sowie über tausend Kundgebungen zu Schrifttumsfragen und Tausende von Autorenlesungen abgehalten oder kontrolliert.“10

[...]


1 Strothmann (1960), S. 427.

2 Ebd., S. 428.

3 Courtade/Cadars (1975), S. 22.

4 „Grundgedanken für die Einrichtung einer Reichskulturkammer“ des RMVP In: Dahm (1983), S. 45.

5 Strothmann (1960), S. 23.

6 Vgl. Ebd.

7 Vgl. Ebd, S. 24.

8 Vgl. Strothmann (1960), S. 24.

9 Ebd.

10 Ebd., S. 27.


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