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Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2006, 28 Pages
Author: Elena Wasiljewa
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes
Details
Institution/College: University of Frankfurt (Main) (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften)
Tags: Impairment, Testing, IFRS, Internationale, Konzernrechnungslegung
Year: 2006
Pages: 28
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 35 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-51344-9
File size: 102 KB
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Excerpt (computer-generated)
Impairment Testing nach IFRS 3 und IAS 36
Seminararbeit
von
Elena Wasiljewa
Eingereicht bei
Professur für Betriebswirtschaftslehre, insb. Wirtschaftsprüfung
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Johann Wolfgang Goethe-Universität
Frankfurt am Main
Inhaltsverzeichnis II
Abkürzungsverzeichnis III
1 Einführung 1
1.1 Einleitung 1
1.2 Gang der Untersuchung 2
2. Grundkonzeption und allgemeiner Ablauf der Folgebilanzierung des Goodwill nach dem Impairment-Only-Ansatz 3
2.1 Grundlagen des Impairment-Only-Ansatzes 3
2.2 Allgemeiner Ablauf des Impairment-Only-Ansatzes 3
3. Ermittlung der Buchwerten der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten 6
3.1 Strukturierung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten als Ausgangspunkt der Werthaltigkeitsprüfung 6
3.2 Verteilung von Vermögenswerten auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten 7
3.3 Verteilung des Geschäfts- oder Firmenwertes auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten 8
4. Ermittlung der Vergleichswerten der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten 10
4.1 Ermittlung des Nettoveräußerungspreises (fair value less cost to sell) 10
4.2 Ermittlung des Nutzungswerts 11
4.2.1 Abgrenzung des Begriffs 11
4.2.2 Schätzung der künftigen Cashflows 12
4.2.3 Ermittlung des Diskontierungssatzes 14
4.3. Berücksichtigung der Minderheitsanteilen 15
5. Ermittlung und Verteilung des Wertminderungsaufwands 16
6. Zusammenfassung 17
Literaturverzeichnis: 18
Anhang 23
1 Einführung
1.1 Einleitung
Am 31.03.2004 hat das International Accounting Standards Board (IASB) den neuen Standard IFRS 3 sowie in überarbeiteter Form IAS 36 (revised 2004) „Impairment of Assets“ und IAS 38 (revised 2004) „Intangible Assets“ veröffentlicht und damit die erste Phase seines Projekts „Business Combination“ abgeschlossen.1 IFRS 3 sowie die überarbeiteten IAS 36 und IAS 38 sind verpflichtend für alle Unternehmenszusammenschlüsse nach dem 31.03.2004 anzuwenden. IAS 22, sowie SIC-9, SIC-22, SIC-28 treten somit außer Kraft. Mit den neuen Regelungen hat das IASB eine grundlegende Änderung in der bisherigen Bilanzierung und Bewertung des Goodwill sowie Unternehmenszusammenschlüssen vollzogen.2
Beispielsweise dürfen Unternehmenserwerbe nur noch nach der Erwerbsmethode (Purchase Method) dargestellt werden. Die Bilanzierung und Bewertung von immateriellen Vermögenswerten wurde konkretisiert. Darüber hinaus darf Goodwill nicht mehr planmäßig abgeschrieben werden, sondern muss einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment Test) unterzogen werden. Die Abkehr von der planmäßigen Abschreibung des Goodwill hat fundamentale Folgen für nationale und internationale Konzerne, denn die Bilanzposition Goodwill stellt eine Schlüsselgröße im Konzernabschluss dar. So betrug im Jahr 2002 der Goodwill der HDAX-Unternehmen durchschnittlich 36 % des bilanziell erfassten Eigenkapitals.3
Mit der Neufassung des Standards sollten zwei wesentliche Ziele erreicht werden: Einerseits sollte die Qualität der Rechnungslegung im Vergleich zu den vorherigen Vorschriften verbessert werden und andererseits eine Konvergenz zu den US-GAAP hergestellt werden. Das IASB hat jedoch in seinen Vorschriften eine deutliche Annäherung an die entsprechenden Regeln nach US GAAP (SFAS 141, 142) vollzogen, jedoch keine vollständige Übereinstimmung erzielt.4
1.2 Gang der Untersuchung
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Darstellung und Würdigung der Neuregelungen des Impairment Tests des Goodwill nach IFRS 3 bzw. IAS 36. Dabei wird der Ablauf des Impairment Test für den Goodwill schrittweise systematisch beschrieben sowie die jeweiligen konzeptionellen Unterschiede in SFAS 142 erläutert. Kapitel 2 stellt die mit der Grundkonzeption des Impairment-Only-Ansatzes sowie dessen allgemeiner Vorgehensweise dar. Der Gegenstand des dritten Kapitels ist die Ermittlung des Buchwertes einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie die Verteilung des Goodwill. Im Kapitel 4 wird auf die Ermittlung der Vergleichswerten sowie damit verbundenen Schwierigkeiten eingegangen. Dies wird anhand eines Zahlenbeispiels im Anhang veranschaulicht.
2. Grundkonzeption und allgemeiner Ablauf der Folgebilanzierung desGoodwill nach dem Impairment-Only-Ansatz
2.1 Grundlagen des Impairment-Only-Ansatzes
Im Gegensatz zu IAS 225 (1998) sieht IFRS 3 keine planmäßige Abschreibung des Goodwill über seine voraussichtliche Nutzungsdauer mehr vor. Nach IFRS 3 ist ausschließlich eine außerplanmäßige Abschreibung im Falle einer Wertminderung vorgesehen, so dass in diesem Zusammenhang eine unbegrenzte Nutzungsdauer zugewiesen wird. Diese Vorgehensweise wird als Impairment-Only-Approach bezeichnet. Demnach bleibt der Goodwill nach der Erstkonsolidierung so lange entsprechend seinem ursprünglichen Wertansatz aktiviert, bis ein in IAS 36 geregelter Niederstwerttest eine Wertminderung anzeigt. Den neuen Standard hat die IASB an den entsprechenden US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften6 ausgerichtet, um eine Konvergenz zwischen den beiden Rechnungslegungswerken zu schaffen. Der Niederstwerttest muss turnusmäßig in jährlichem Abstand durchgeführt werden und wird zusätzlich fallweise durch die in IAS 36.7-17 beschriebenen Indikatoren ausgelöst.7
2.2 Allgemeiner Ablauf des Impairment-Only-Ansatzes
Der Goodwill-Werthaltigkeitstest nach IAS 36 basiert auf einer einstufigen Konzeption (single step approach). Im Zuge des Impairment Tests wird der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihrem erzielbaren Betrag gegenübergestellt.8
[....]
1 Vgl. bspw. Hachmeister/Kunath (2005), S. 62-63.
2 Mehr zu den neuen Regelungen zu den Unternehmenszusammenschlüssen s. bspw. Küting/Wirth (2004), S. 167-177.
3 Vgl. Focken/Plawky (2004), S. 299.
4 Vgl. Deloitte (2005), S. 1-2.2
5 Gemäß IAS 22.44 war der Geschäfts- oder Firmenwert planmäßig über seine Nutzungsdauer abzuschreiben. Die Nutzungsdauer des Goodwill galt als begrenzt. Grundsätzlich galt die Vermutung, dass die Nutzungsdauer einen Zeitraum von 20 Jahren nicht überschreitet. Als Abschreibungsmethode war grundsätzlich die lineare Methode zu verwenden. Um eine eventuelle Wertminderung des Goodwill festzustellen, hatte das Unternehmen regelmäßig Niederstwerttest gemäß IAS 36 durchzuführen. Mehr zu der alten Regelung s. etwa Wagenhofer (2001), S. 331-334.
6 Dieser Ansatz wurde im Schrifttum heftig kritisiert. Vgl. etwa Busse von Colbe (2001), S. 879; Hommel (2001), S. 1945-1948; Pellens/Fülbier/Gassen (2006), S. 697; Wagenhofer (2005), S.409-411.
7 Vgl. Hoffmann in IAS/IFRS-Kommentar (2004) § 11 Rz. 25-27.
8 Vgl. IAS 36.90.
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