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Fair value in der IFRS-Rechnungslegung

Subtitle: Anwendungsnutzen des Fair value

Termpaper, 2006, 16 Pages
Author: Frederick Berger
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes

Details

Category: Termpaper
Year: 2006
Pages: 16
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 24  Entries
Language: German
Archive No.: V56789
ISBN (E-book): 978-3-638-51386-9
ISBN (Book): 978-3-638-88143-2
File size: 177 KB
Notes :
Diese Arbeit stellt den Anwendungsnutzen des Fair Value dar. Es werden sowohl die Ermittlung als auch die Erfolgsauswirkung mit ihren verschiedenen Methoden aufgeführt.


Abstract

Der Begriff des Fair Value trat erstmalig Ende des 19. Jahrhunderts im US-amerikanischen Rechtsraum im bekannteren Maße auf. Dies ereignete sich im Zusammenhang mit einer Preisregulierung durch ein richtungweisendes Urteil zur Bemessung von Fahrkartenpreisen. Der amerikanische Surpreme Court verfügte im Fall Smyth vs. Ames 1898 den Grundsatz, dass der Eisenbahngesellschaft ein "fair return on fair value" zusteht. Das Gericht sah eine Ermittlung der Preise unter anderem auf Basis künftiger Erfolgsgrößen vor. Damit etablierte sie früh ein ökonomisches Wertverständnis für den Fair Value. Das Wort fair beinhaltet hier die Gerechtigkeitsvorstellung, da im Vordergrund stand, dem öffentlichen Unternehmen eine "fair compensation for the services rendered" zukommen zu lassen.1 Die kapitalmarktorientierte Rechnungslegung, insbesondere die International Financial Reporting Standards und die US-amerikanischen Generally Accepted Acounting Principles, zeichnen sich durch die seit Ende der 1980er Jahre weiter voran schreitende Hinwendung zur Zeitbewertung aus.2 Die Implementierung des Fair Value als Wertmaßstab für Finanzinstrumente, in der jüngeren Vergangenheit aber auch zunehmend für nicht-finanzielle Positionen, wird als ein Anzeichen eines Paradigmenwechsels aufgefasst.3 Dies deutet auf eine nachhaltige, von festen Überzeugungen auf Seiten der normsetzenden Gremien getragene Entwicklung hin.4 Dieser Trend wird durch die Verbindlichkeit börsennotierter Unternehmen unterstrichen, die seit 2005 ihren Konzernabschluss -im IFRS im § 315a Abs. 1 und 2 des HGB geregelt- aufzustellen haben. Zu dem kann ein Mutterunternehmen, das nicht börsennotiert ist, vom Wahlrecht nach § 315a Abs. 3 HGB Gebrauch machen, ob es den Konzernabschluss nach IFRS aufstellt, dass sich aufgrund einer Vergleichbarkeit auf einem globalen Markt anbietet.


Excerpt (computer-generated)

Fair value in der IFRS-Rechnungslegung

von: Frederick Berger

6. Semester, Sommersemester 2006

 

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 1
1.1 Aktueller Bezug 1
1.2 Zielsetzung1

2. Begriff 2

3. Ermittlung des Fair Values  3
3.1 Marking to market - Aktiver Markt 3
3.2 Marking to market - Marktvergleichswerte 3
3.3 Mark-to-Model 3
3.4 Kritische Würdigung  3

4. Bewertungsansätze  5
4.1 Full Fair Value Accounting  5
4.2 Neubewertungsmodell  5
4.3 Imparitätisches Fair Value Accounting  6
4.4 Vergleich von Wertansätzen nach HGB  6

5. Ausgewählte Beispiele 7
5.1 Fair Value für Immobilien die als Finanzinvestition gehalten werden 7
5.2 Folgebewertung des Fair Value von finanziellen Vermögenswerten 8

6. Fazit 10

Literaturverzeichnis11

 

Abkürzungsverzeichnis

IAS = International Acounting Standards
IASB = International Acounting Standards Board
IFRS = International Financal Reporting Standard
US - GAAP = Generally Accepted Accounting Principles
[...]
 

 

1. Einleitung

1.1 Aktueller Bezug

Der Begriff des Fair Value trat erstmalig Ende des 19. Jahrhunderts im US-amerikanischen Rechtsraum im bekannteren Maße auf. Dies ereignete sich im Zusammenhang mit einer Preisregulierung durch ein richtungweisendes Urteil zur Bemessung von Fahrkartenpreisen. Der amerikanische Surpreme Court verfügte im Fall Smyth vs. Ames 1898 den Grundsatz, dass der Eisenbahngesellschaft ein "fair return on fair value" zusteht. Das Gericht sah eine Ermittlung der Preise unter anderem auf Basis künftiger Erfolgsgrößen vor. Damit etablierte sie früh ein ökonomisches Wertverständnis für den Fair Value. Das Wort fair beinhaltet hier die Gerechtigkeitsvorstellung, da im Vordergrund stand, dem öffentlichen Unternehmen eine "fair compensation for the services rendered" zukommen zu lassen.1 Die kapitalmarktorientierte Rechnungslegung, insbesondere die International Financial Reporting Standards und die US-amerikanischen Generally Accepted Acounting Principles, zeichnen sich durch die seit Ende der 1980er Jahre weiter voran schreitende Hinwendung zur Zeitbewertung aus.2 Die Implementierung des Fair Value als Wertmaßstab für Finanzinstrumente, in der jüngeren Vergangenheit aber auch zunehmend für nicht-finanzielle Positionen, wird als ein Anzeichen eines Paradigmenwechsels aufgefasst.3 Dies deutet auf eine nachhaltige, von festen Überzeugungen auf Seiten der normsetzenden Gremien getragene Entwicklung hin.4 Dieser Trend wird durch die Verbindlichkeit börsennotierter Unternehmen unterstrichen, die seit 2005 ihren Konzernabschluss -im IFRS im § 315a Abs. 1 und 2 des HGB geregelt- aufzustellen haben. Zu dem kann ein Mutterunternehmen, das nicht börsennotiert ist, vom Wahlrecht nach § 315a Abs. 3 HGB Gebrauch machen, ob es den Konzernabschluss nach IFRS aufstellt, dass sich aufgrund einer Vergleichbarkeit auf einem globalen Markt anbietet.5 Wie aktuell die Debatte um den Fair Value ist, zeigte die anhaltende Auseinandersetzung um die Änderung des IAS 39 und in deren Folge die Weigerung der EU Kommission, diesen modifizierten Standard in seiner revidierten Fassung vollständig im EU-IFRS aufzunehmen. Daraufhin reagierte das IASB im Juni 2005 mit der Einschränkung durch die Fair Value Option.6 Wie die weitere Entwicklung des Fair Value aussieht, wird sich durch die anhaltenden Diskussionen um seine Gestaltung durch die betroffenen Unternehmen, Wirtschaftsprüfer, Jahresabschlussprüfer und nationalen Standard Setter in den nächsten Jahren herausstellen.

1.2 Zielsetzung

Diese Arbeit soll die Anwendungsmöglichkeiten des Fair Value in der IFRS-Rechnungslegung darstellen. Dazu wird im ersten Kapitel der Begriff definiert. Anschließend wird die Ermittlung im 3-Stufen-Konzept sowie deren Problematik dargestellt. Im vierten Kapitel werden die verschiedenen Bewertungsansätze aufgezeigt, die für die diversen Bilanzposten in Frage kommen. Anschließend wird der Einsatz des Fair Value an zwei möglichen Anwendungsfällen demonstriert.

2. Begriff

Die Definition des Begriffs an sich ist auf der Ebene des Rahmenwerkes des IFRS nicht zu finden. Stattdessen hat sich der Begriff in den einzelnen Standards7 als einheitliche Definition etabliert.8 Die original englischsprachige Fassung der IAS definiert den Fair Value folgendermaßen: „The fair value is the amount for which an asset could be exchanged, or a liability settled, between knowledgeable, willing parties in an arm’s length transaction.”9 Der beizulegende Zeitwert oder auch Fair Value kann somit als Oberbegriff aller marktnahen Wertansätze charakterisiert werden und somit als Zugangswert oder auch als Korrekturwert dienen.10 Dabei versteht man unter dem Fair Value eines Vermögensgegenstandes oder einer Schuld den Betrag, zu dem sachverständige, vertragswillige und voneinander unabhängige Geschäftspartner bereit wären den Vermögensgegenstand zu tauschen bzw. die Schuld zu begleichen. 11 Dabei wird vorausgesetzt, dass die Transaktion unter marktüblichen Bedingungen stattfindet, d.h. keine Preisverzerrungen durch Absprachen und dass die fiktiven Vertragsparteien ohne Abschlusszwang handeln.12 Demnach geht man beim beizulegenden Zeitwert von einem fiktiven Verkauf bzw. Kauf eines Wirtschaftsgutes zu einem bestimmten Zeitpunkt aus, der aufgrund dessen neu bewertet werden muss. Dies zeigt den Gegenwartsbezug des Fair Value und dass seine eigentliche Funktion in der Folgebewertung liegt.13

Beim Vergleich zwischen den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten (und deren Folgebewertung), an dem sich das HGB orientiert und der Fair Value, der einen zeitnahen Wert darstellt, ist festzustellen, dass dem letzteren eine höhere Bedeutung an Informationsgehalt in der Literatur beigemessen wird. Aufgrund dieser Informationen wird es Investoren leichter gemacht Entscheidungen zu treffen. Dieses setzt voraus, dass die zugrunde liegenden Werte objektiv und frei von elementaren Fehlern sind.14 Trotz der Definition in den Standards stellt der Fair Value keinen eigenständigen Wertbegriff dar, der je nach Bewertungsobjekt durch Wertbegriffe wie Wiederbeschaffungs- oder Abwicklungswert, Barwert, Marktpreis, Veräußerungs- oder Erfüllungswert oder erzielbarer Ertrag geprägt ist.15 Dabei steht die Begriffsbestimmung als Marktpreis -wenn möglich auf einen aktiven Markt- am Bilanzstichtag im Vordergrund.16 Es zeigt sich somit, dass der Fair Value je nach zugrundegelegten Maßstab unterschiedliche Werte beinhalten kann.

3. Ermittlung des Fair Values

[...]


1 Vgl. zu diesem Abschnitt Hendriksen/ van Breda, Accounting theory, 1992, S. 496 zitiert in Hitz, Rechnungslegung zum fair value, 2005, S.59.

2 Vgl. Hitz, Fair Value in der IFRS-Rechnungslegung, in: WPg, 15. Sep. 2005, S. 1013.

3 Vgl. Barlev/ Haddad, Fair Value Accounting and the Management of the Firm, 2003, S. 383 zitiert in Hitz, Fair Value in der IFRSRechnungslegung, in: WPg, 15. Sep. 2005, S. 1013.

4 Vgl. Ballwieser/ Küting/ Schildbach, Fair Value -erstrebenswerter Wertansatz im Rahmen einer Reform der handelsrechtlichen Rechnungslegung?, in BFuP, 2004, S.544.

5 Vgl. Meyer, Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht, 2004, S. 336 sowie vertiefend Föschle, Regelung der IFRS zu Finanzierungsinstrumenten in: Beck’ scher Bilanz-Kommentar, 2006, S. 115, RZ 186.

6 Vgl. hierzu vertiefend Coenenberg, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 2005, S. 243 sowie Hitz, Fair Value in der IFRSRechnungslegung, in: WPg, 15. Sep. 2005, S. 1013.

7 Siehe u.a. IAS 2.6, 16.6, 17.4, 18.7, 19.7, 20.3, 21.7, 32.11, 38.9, 39.9, 41.8, IFRS 1-5: jeweils Anhang A.

8 Vgl. Coenenberg, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 2005, S. 107.

9 Vgl. IAS 16.6

10 Vgl. Pfitzer/ Dutzi, Fair Value, in: Handwörterbuch der Rechnungslegung und Prüfung, 2002, S. 750.

11 IAS 17.3.

12 Vgl. Mujkanovic, Fair Value, 2002, S.114; Pfitzer/ Dutzi, Fair Value, in: Handwörterbuch der Rechnungslegung und Prüfung, 2002, S. 750 sowie Coenenberg, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 2005, S. 104.

13 Vgl. Mujkanovic, Fair Value, 2002, S.115.

14 Vgl. Baetge/ Zülch, Fair Value Accounting in: BfuP, 2001, S. 543 ff.

15 Vgl. Streim, H./Bieker, M./ Esser, M., Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen durch Fair Values (2003), S. 460 sowie Mujkanovic, Fair Value, 2002, S.115.

16 Vgl. Mujkanovic, Fair Value, 2002, S.113 f.


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