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Die Besteuerung der privaten Lebensversicherung nach altem und neuem Recht

Scholary Paper (Seminar), 2006, 48 Pages
Author: Martin Thurner
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2006
Pages: 48
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 36  Entries
Language: German
Archive No.: V56957
ISBN (E-book): 978-3-638-51510-8
ISBN (Book): 978-3-638-94976-7
File size: 539 KB

Abstract

Das Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland besteht aus drei Schichten, wobei die dritte Schicht – die Kapitalanlageprodukte – überwiegend in Form von Lebensversicherungen in Erscheinung tritt. Nach Aussage von Herrn Dr. Bernhard Schareck, dem Präsident des Gesamtverbands Deutscher Versicherer, ist die Lebensversicherung seit Jahrzehnten die beliebteste Vorsorgeform in Deutschland, da sie ein sehr flexibles Modell der Altersvorsorge darstellt, welches sehr einfach den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen angepasst werden kann.2 Diese Aussage wird unterstützt wenn man die kürzlich veröffentlichen Zahlen des GDV betrachtet: Im Jahr 2004 alleine wurden 12,5 Millionen neue Verträge abgeschlossen, was eine Veränderung zu 2003 von fast 35 % darstellt. Dieser rapide Anstieg ist aber nicht nur auf die Beliebtheit der Lebensversicherungen zurückzuführen sondern auf die einschneidenden Änderungen, die seit dem Jahr 2005 für Lebensversicherungen gelten, denn durch das Alterseinkünftegesetz ist die steuerliche Privilegierung von Lebensversicherungen vermindert worden. Wie diese Veränderungen aussehen, welche Besteuerungsvorschriften nach altem Recht gelten und welche Konsequenzen sich durch die Umgestaltung für den Einzelnen ergeben werden in dieser Arbeit aufgezeigt und verdeutlicht.


Excerpt (computer-generated)

Die Besteuerung der privaten Lebensversicherungen
nach altem und neuem Recht

von: Martin Thurner

 


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung  5

2. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen der privaten Lebensversicherung 6

2.1 Begriffsdefinition Lebensversicherung  6
2.2 Rechtliche Grundlagen 6
2.3 Wirtschaftliche Grundlagen  8
2.4 Allgemeine Begriffsbestimmungen 9
2.5 Grundtypen von Lebensversicherungen  12

2.5.1 Risikolebensversicherung (RLV)  13
2.5.2 Klassische Kapitallebensversicherung (KLV)  13
2.5.3 Fondsgebundene Lebensversicherung (FLV)  13
2.5.4 Private Leibrentenversicherung (PRV)  14

3. Die Besteuerung der privaten Lebensversicherung  14

3.1 Altverträge (bis 31.12.2004)  14

3.1.1 Definition Altverträge  14
3.1.2 Steuerliche Folgen 15

3.1.2.1 Grundsätzliche Steuerfolgen  15

3.1.2.1.1 Behandlung der Beiträge 16
3.1.2.1.2 Besteuerung der Leistungen  18

3.1.2.2 Steuerfolgen bei auserwählten Formen  21
3.1.2.3 Abschließender Überblick 24

3.1.3 Besteuerungsfragen bei vorzeitigem Ausstieg  25

3.1.3.1 Kündigung  25
3.1.3.2 Verkauf  25

3.2 Besteuerung von privaten Lebensversicherungen ab 2005  26

3.2.1 Versicherungen mit Sparanteil  27

3.2.1.1 Einzahlungsphase 28
3.2.1.2 Besteuerung in der Auszahlungsphase bei Einmalauszahlung oder in Form anderer wiederkehrender Bezüge 28

3.2.1.2.1 Ermittlung des Unterschiedsbetrags 29
3.2.1.2.2 Hälftiger Unterschiedsbetrag  31
3.2.1.2.3 Werbungskosten 33
3.2.1.2.4 Vorab-Steuerzahlung: Kapitalertragsteuer  33
3.2.1.2.5 Vergleichsbeispiele 34

3.2.1.3 Teilleistungen  36
3.2.1.4 Lebenslange Leibrente  37

3.2.1.4.1 Kapitallebensversicherung  37
3.2.1.4.2 Rentenversicherung  38

3.2.2 Risikoversicherungen  39
3.2.3 Mischformen 40
3.2.4 Verkauf und Kündigung von Lebensversicherungen 41

4. Fazit 43

II. Abbildungsverzeichnis 4

III. Literaturverzeichnis 43
 



 

 

1. Einführung

Das Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland besteht aus drei Schichten, wobei die dritte Schicht – die Kapitalanlageprodukte – überwiegend in Form von Lebensversicherungen in Erscheinung tritt.

Abb. 1: Das Drei-Schichten-Modell1 [Abbildung in der Downloaddatei vorhanden]

Nach Aussage von Herrn Dr. Bernhard Schareck, dem Präsident des Gesamtverbands Deutscher Versicherer, ist die Lebensversicherung seit Jahrzehnten die beliebteste Vorsorgeform in Deutschland, da sie ein sehr flexibles Modell der Altersvorsorge darstellt, welches sehr einfach den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen angepasst werden kann.2 Diese Aussage wird unterstützt wenn man die kürzlich veröffentlichen Zahlen des GDV betrachtet:

Abb. 2: Abschlüsse Lebensversicherungen der letzten Jahre3 [Abbildung in der Downloaddatei vorhanden]

Im Jahr 2004 alleine wurden 12,5 Millionen neue Verträge abgeschlossen, was eine Veränderung zu 2003 von fast 35 % darstellt. Dieser rapide Anstieg ist aber nicht nur auf die Beliebtheit der Lebensversicherungen zurückzuführen sondern auf die einschneidenden Änderungen, die seit dem Jahr 2005 für Lebensversicherungen gelten, denn durch das Alterseinkünftegesetz ist die steuerliche Privilegierung von Lebensversicherungen vermindert worden. Wie diese Veränderungen aussehen, welche Besteuerungsvorschriften nach altem Recht gelten und welche Konsequenzen sich durch die Umgestaltung für den Einzelnen ergeben werden in dieser Arbeit aufgezeigt und verdeutlicht.

2. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen der privaten Lebensversicherung

2.1 Begriffsdefinition Lebensversicherung

„Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, bei der der Versicherungsfall bei Tod oder Erreichen eines bestimmten Alters der versicherten Person (Erlebensfall) eintritt. Tritt der Versicherungsfall ein, wird die Versicherungssumme fällig. Die Lebensversicherung wird auf Basis biometrischer Risiken (z. B. Lebenserwartung) kalkuliert, der so genannten Ausscheideordnung. Die bekannteste Ausscheideordnung ist die Sterbetafel.“4 Eine private Lebensversicherung ist eine Versicherung, deren Abschluss nicht betrieblich veranlasst ist und nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis steht. „Die Lebensversicherung ist die einzige Vertragsform, bei der sofort vom Vertragsabschluß an Schutz in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme besteht. Sie ist daher ein wichtiges Vorsorgeinstrument zur wirtschaftlichen Sicherstellung des Lebensunterhalts im Alter und zur Absicherung der Angehörigen beim Tod des Versorgers.“5

2.2 Rechtliche Grundlagen

„Nur Lebensversicherer, also spezielle Versicherungsunternehmer, können Lebensversicherungen anbieten.“6 Der Versicherungsvertrag ist das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern Versicherer und Versicherungsnehmer. „Der Versicherungsvertrag basiert auf den allgemeinen privatrechtlichen Vorschriften, dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den einschlägigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Des Weiteren sind für ihn auch aufsichtsrechtliche Bestimmungen von Bedeutung, die im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geregelt sind.“7

Der Versicherungsnehmer ist Träger aller Rechte und Pflichten.8 „Versicherungsnehmer ist derjenige, der den Versicherungsvertrag beantragt hat und ist somit Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft. Er allein hat gegenüber dem Versicherer das Recht der Vertragsgestaltung, insbesondere hat er das Recht, den Vertrag zu kündigen, den Versicherungsvertrag zu verpfänden, Bezugsberechtigte zu bestimmen, in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln zu lassen oder die Rechte und Ansprüche daraus abzutreten. Versicherungsnehmer und versicherte Personen können, aber müssen nicht identisch sein. Sind Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht identisch, liegt eine Fremdversicherung vor.“9

„Die versicherte Person ist der Versicherte […], auf dessen Leben oder Überleben die Versicherung abgeschlossen ist. Der Versicherte stellt somit für das Versicherungsunternehmen das zu tragende Risiko dar, da dessen Tod oder Überleben die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers ist. “10 „Der Versicherer ist eine juristische Person des Privatrechts und entweder als Versicherungsgesellschaft (AG) oder als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit organisiert.“11 Folgende Abbildung zeigt die am Lebensversicherungsvertrag beteiligten Personen.

Abb. 3: Beteiligte Personen eines Lebensversicherungsvertrags 12 [Abbildung in der Downloaddatei vorhanden]

2.3 Wirtschaftliche Grundlagen

[...]


1 vgl. Altersvorsorge-Info – Informationsportal zur privaten Altersvorsorge, 2006, http://www.altersvorsorgeinfo.de/seiten/10.htm (23.05.2006)

2 vgl. GDV, Wir müssen gemeinsam in die Offensive, Ausgabe 47, 2006

3 vgl. GDV, Geschäftsentwicklung, 2005, S. 16

4 Wikipedia – Die freie Enzyklopädie, Lebensversicherung, http://www.wikipedia.de

5 R+V, Lebensversicherung, http://www.ruv.de/de/s_rv/verslexikonPreAction.do

6 Geld.de, Lebensversicherung, http://www.geld.de/lebensversicherung-allgemeines-definition.html

7 Werner, Pamela, Lebensversicherungen, 2000, S. 4

8 Vgl. BMF vom 12.12.2005, IV C 1 – S 2252 – 343/05, Rdn. 8

9 LifeCapital, Lebensversicherung, http://www.lifecapital.de/lebensversicherung_verkaufen/lexikon.php

10 Werner, Pamela, Lebensversicherung, 2000, S. 5

11 LifeCapital, Lebensversicherung, http://www.lifecapital.de/lebensversicherung_verkaufen/lexikon.php

12 Vgl. Werner, Pamela, Lebensversicherungen, 2000, S. 4


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