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Die Bedeutung des Art. 24 Abs. I und Ia GG (Übertragung von Hoheitsrechten)

Termpaper, 2002, 18 Pages
Author: René Eickers
Subject: Economics / Business: Law

Details

Category: Termpaper
Year: 2002
Pages: 18
Grade: 1,0
Language: German
Archive No.: V5711
ISBN (E-book): 978-3-638-13510-8

File size: 173 KB


Excerpt (computer-generated)

 

Die Bedeutung
des Art. 24 Abs. I und Ia GG
(Übertragung von Hoheitsrechten)



Duisburg, 15. April 2002


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis III

1. Einleitung 1

2. Rückblende 2

3. Bedeutung des Art. 24 GG für die europäische Integration 3

4. Wirkungsbereich des Art. 24 I GG 5

5. Merkmale des Art. 24 I GG 6

6. Begriff der zwischenstaatlichen Einrichtung 7

6.1 Notwendigkeit der Durchgriffsbefugnis 8

6.2 Anwendungsfälle 9

7. Grenzen des Art. 24 I GG 11

8. Schlussbetrachtung 11

Literaturverzeichnis 13


Abkürzungsverzeichnis

Art. Artikel
bspw. beispielsweise
bzw. beziehungsweise
BverfG Bundesverfassungsgericht
d.h. das heißt
ECV Eurocontrol-Vertrag
EG Europäische Gemeinschaft
EGKS Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
GG Grundgesetz
f. folgende
ff. fortfolgende
i.d.R. in der Regel
i.S.d. im Sinne des
i.V.m. in Verbindung mit
i.w.S. im weiteren Sinne
NATO North Atlantik Treaty Organization
sog. sogenannte
u.a. unter anderem
vgl. vergleiche
z.B. zum Beispiel



1. Einleitung

In Art. 24 bekennt sich das GG zu einer friedlichen und dauerhaften Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt. Um dieses Ziel erreichen zu können, wird der Bund ausdrücklich ermächtigt, Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen zu übertragen und einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit beizutreten.

Unter Hoheitsrechten ist die Ausübung öffentlicher Gewalt im innerstaatlichen Bereich zu verstehen, unabhängig, ob es sich um Gesetzgebung, Vollziehung oder Rechtssprechung handelt.

Ziel dieser Arbeit ist es, den heutigen Anwendungsbereich des Art. 24 Grundgesetz anhand seiner Entwicklung und seiner dadurch bedingten Veränderung darzustellen.

Zum besseren Verständnis der heutigen Aufgaben wird daher zunächst kurz, am Beispiel der "Montanunion", auf den ursprünglichen Zweck und auf die geschichtliche Entwicklung eingegangen, die den Anwendungsbereich des Art. 24 entscheidend einschränkt.

Daran anschließend wird der aktuelle Anwendungsbereich in mehreren Teilen, auch anhand einiger Beispiele, vorgestellt, bevor im darauf folgendem Teil auf die Grenzen und die kritikwürdigen Punkte des Art. 24 eingegangen wird.

Im letzten Abschnitt wird eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse dargelegt, die anhand der Beispiele entwickelt wurden, worauf das Schlusswort mit dem Ausblick auf eine mögliche zukünftige Bedeutung des Art. 24 die Arbeit beendet.

2. Rückblende

[...]


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