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Scholary Paper (Seminar), 2005, 24 Pages
Author: Juliane Engberding
Subject: Politics - Political Systems - Germany
Details
Institution/College: University of Dusseldorf "Heinrich Heine"
Tags: Rechtsextremismus, Deutschland, Reaktionen, Rechtsextreme, Wahlkämpfen, Medien
Year: 2005
Pages: 24
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 18 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-51760-7
File size: 115 KB
Zuzügl. 4 Seiten Anhang
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Excerpt (computer-generated)
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Politikwissenschaft II
Proseminar: Rechtsextreme in Wahlkämpfen, Parlamenten und Medien
Sommersemester 2005
Rechtsextremismus in Deutschland und
die behördlichen Reaktionen
von: Juliane Engberding
Gliederung
Einleitung S.1
1. Überblick über die rechte Szene in Deutschland S.2
1.1 Die Entwicklung der rechten Parteien im Nachkriegsdeutschland S.2
1.2 Die aktuelle rechte Parteienlandschaft S.3
1.3 Die „rechte Szene“ S.6
2. Das Bundesamt für Verfassungsschutz S.8
2.1 Die Aufgaben des BfV S.8
2.2 Delikte und Probleme bei deren Strafverfolgung S.9
2.3 Umsetzung I: Der NPD-Verbotsantrag S.11
2.4 Umsetzung II: Der „Landser“-Prozess S.13
3. Polizei S.14
3.1 Die Arbeit der Polizei S.14
3.2 Umsetzung: Demonstration in Schwäbisch Hall, 06.03.2004 S.15
Fazit S.16
Quellen S.18
Anhang S.19
Einleitung
Jede Demokratie impliziert das Aufkommen oder Vorhandensein einer extremen Rechtsentwicklung in unterschiedlichem Ausmaß. In den vergangenen Jahren hat sich die rechtsextreme Szene in Deutschland ständig ausgeweitet, die Zahl der aktiven Neonazis ist im Jahre 2004 sogar um 25% im Vergleich zum Jahr 2003 angestiegen. Parallel dazu verzeichnete das Bundeskriminalamt (BKA) einen Anstieg von politisch motivierten Straftaten und Propagandadelikten.1 Um diese Entwicklung zu stoppen oder zumindest einzudämmen, befassen sich die rechtsstaatlichen Organe wie das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Staatsanwaltschaft und die Polizei mit dem „Phänomenbereich politisch motivierte Kriminalität – rechts“.
Die vorliegende Arbeit gibt einen Einblick in die Entwicklung sowie die aktuelle Situation. In Kapitel 1 wird die Entwicklung der bedeutsamen rechtsextremen Parteien im Nachkriegsdeutschland und das aktuelle Parteienspektrum betrachtet und der „rechten Szene“ gegenübergestellt. In Kapitel 2 wird die Arbeit des Verfassungsschutzes vorgestellt. Weiterhin wird an zwei Beispielen deutlich gemacht, wie auf verfassungswidrige Ansätze sowohl im politischen, als auch im zivilen Leben von Seiten des Staates reagiert wird. Das Spektrum der polizeilichen Arbeit, sowie der Staatanwaltschaft ist sehr weit gefächert, sodass nur ein verhältnismäßig kleiner Einblick gewährt werden kann. Ein Teilbereich der Arbeit der Polizei wird in Kapitel 3 vorgestellt und anhand eines Beispieles erläutert. Die Informationen, die in dieses Kapitel einflossen, habe ich in einem Gespräch mit einer Polizeikommissarin in Baden-Württemberg erhalten, eventuelle Unterschiede zum Polizeirecht in anderen Bundesländern werden hier nicht berücksichtigt.
1. Überblick über die rechte Szene in Deutschland
1.1 Die Entwicklung der rechten Parteien im Nachkriegsdeutschland
Bereits während der Weimarer Republik gab es in breiten Bevölkerungsgruppen einen Mangel an demokratischem Bewusstsein. Die junge Demokratie war nicht stark genug, um dem rechten Ansturm der Nationalsozialisten standzuhalten. Die ersten rechtsextremen Gruppierungen nach dem zweiten Weltkrieg bildeten sich in den westlichen Besatzungsgebieten – bereits 1945 bekam die „Wirtschaftliche Aufbau-Vereinigung“ (WAV) die Betätigungserlaubnis der amerikanischen Militärregierung. Nicht zuletzt wegen der autoritären Führungsgewohnheiten von Parteigründer Alfred Loritz löste sich die WAV jedoch schon 1953 wieder auf. 1947 spaltete sich von der WAV der „Deutsche Block“ ab, der noch weiter rechts positioniert war und gleichermaßen an inneren Zerwürfnissen zerbrach. Ebenfalls 1945 erhielt Heinrich Leuchtgens eine Parteilizenz für seine „Nationaldemokratische Partei“ (NDP). Eine Radikalisierung vollzog sich, als sich bei dem Versuch, die Partei über die Grenzen von Hessen (dem Gründungsland der Partei) hinaus auszudehnen, ehemalige NSDAP-Mitglieder anschlossen, die sich bisher politisch nicht hatten betätigen können. Diese setzten sich z.B. gegen das „Unrecht der Entnazifizierung“ ein. Eine weitere rechtsextreme Partei entstand aus der Fusion der „Deutschen Konservativen Partei“ (DKP) und „Deutschen Aufbau-Partei“ (DAP). Als DKP-DRP kandidierten sie im Sommer 1949 bei der Wahl zum ersten deutschen Bundestag, scheiterten jedoch an der 5%-Klausel.
Im Oktober 1949 wurde mit der „Sozialistischen Reichspartei“ (SRP) eine Partei gegründet, die mehr als alle anderen rechten Gruppierungen an Inhalte des NSRegimes anknüpfte. Die SRP fand ihre Anhänger unter anderem unter jenen, die durch den Prozess der Entnazifizierung arbeitslos geworden waren oder die aufgrund von Kriegsfolgen (Kriegsverletzungen, etc.) Schwierigkeiten hatten, ihre Familien zu ernähren. Weiterhin warb die Partei offen um ehemalige NSDAP-Mitglieder. Bereits 1951 stellte die Bundesregierung einen Verbotsantrag für diese Partei. Das Verbot wurde 1952 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Die SRP hatte sich jedoch in Erwartung dieses Urteils kurz zuvor selbst aufgelöst. Mit dem Verbot sollte verhindert werden, dass sich kurz nach dem Ende des Dritten Reiches eine Partei etablierte, die so offensichtlich an den Nationalsozialismus anknüpfte. Nach der Auflösung der Partei versuchten ehemalige Mitglieder, bereits bestehende politische Organisationen umzufunktionieren, um eine Folgepartei zu schaffen. Im November 1964 wurde die „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ als „Sammelbecken“ für die Mitglieder der mehr oder weniger erfolgreichen und nur bedingt beständigen rechten Parteien gegründet. Auf NS-Parolen wurde bewusst verzichtet, jedoch fanden sich schon damals im Parteiprogramm rechtsextreme Äußerungen, die auch heute noch in der Partei aktuell sind (z.B. „Vorrangiger Anspruch Deutscher auf Arbeit gegenüber Gastarbeitern“). Bei der Bundestagswahl 1965 erzielte die NPD bereits 2,0%. Bei den Landtagswahlen 1966 in Hessen und Bayern erzielte sie mit 7,9%, bzw. 7,4% erste große Erfolge. Bereits 1968 war die NPD in 7 Landesparlamenten vertreten. Schon zu diesem Zeitpunkt setzten Verbotsdiskussionen ein, da auch das Ausland diese Entwicklung mit wachsender Sorge verfolgte. Die NPD verfehlte jedoch bei der Bundestagwahl 1969 knapp die 5%-Hürde, sodass eine weitere Diskussion zunächst überflüssig erschien. In den folgenden Jahren bildeten sich kleinere rechtsextreme Gruppierungen, die aber keine nennenswerten Erfolge erzielten. Anfang 1971 bildete sich mit der „Deutschen Volksunion“ (DVU) - anfangs als Verein - eine weitere noch heute aktive Partei. 1986 kam es erstmals zu einer Annäherung zwischen NPD und DVU. 2 1989 nahm die DVU als „DVU-Liste D“ mit Unterstützung der NPD an der Europawahl teil, erhielt jedoch nur 1,6% der Stimmen.3 Bei den Landtagswahlen 2004 in Sachsen konnte die NPD zum ersten Mal seit 1968 wieder in ein Landesparlament einziehen.4
1.2 Die aktuelle rechte Parteienlandschaft
[...]
1 Vgl. Verfassungsschutzbericht 2004, S. 27 und S. 30.
2 Ab Beginn Kap.1.1 vgl. Backes/Jesse, Pol. Extremismus in der BRD Bd. 2, S.44-96.
3 Vgl. Verfassungsschutzbericht 2004, S. 76.
4 Vgl. Verfassungsschutzbericht 2004, S. 56,73.
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