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Hausarbeit, 2006, 33 Seiten
Autor: Rainer Wiessner
Fach: Wirtschaft - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Details
Institution/Hochschule: Fachhochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung (Fachbereich IV - Steuer- und Wirtschaftsrecht)
Tags: Internationale, Verrechnungspreise, Normen, Einkünftekorrektur, Gewinnausschüttung, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht
Jahr: 2006
Seiten: 33
Note: 14
Literaturverzeichnis: ~ 17 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-51827-7
ISBN (Buch): 978-3-638-69377-6
Dateigröße: 237 KB
Es werden die Normen zur Einkünftekorrektur dargestellt, insbesondere wird auf die verdeckte Gewinnausschüttung bei unangemessenen Verrechnungspreisen zwischen Vertragspartnern die in unterschiedlichen Ländern ansässig sind eingegangen (mit entsprechenden Beispielen wird die Verrechnungspreisproblematik anschaulich dargestellt). Es wird auch kurz auf die Verrechnungspreismethoden eingegangen.
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Zusammenfassung / Abstract
In internationalen Konzernen erbringen die beteiligten Konzerngesellschaften regelmäßig auch Lieferungen und Leistungen an Gesellschaften innerhalb des Konzerns. Da die Waren oder Dienstleistungen innerhalb des Konzerns verbleiben, also nicht an einen fremden Dritten veräußert werden, ist kein am freien Markt entstandener Veräußerungspreis vorhanden. Es werden Verrechnungspreise benötigt. Es wird aufgezeigt, wie die Verrechnungspreise zu Stande kommen und wie evtl. unangemessene Verrechnungspreise korrigiert werden können. Insbesondere soll hierbei auf die verdeckte Gewinnausschüttung eingegangen werden. Es wird dies alles durch Schaubilder und Beispiele nochmals verdeutlicht.
Textauszug (computergeneriert)
Internationale Verrechnungspreise. Die Normen zur
Einkünftekorrektur insbesondere die verdeckte Gewinnausschüttung
von: Rainer Wiessner
Hauptstudium 2006
Inhaltsverzeichnis
A. Allgemeines
1. Einleitung
2. Probleme der Bestimmung von Verrechnungspreisen
B. Hauptteil
3. Verrechnungspreismethoden
3.1 Überblick über die Methoden zur Bestimmung des Verrechnungspreises
3.2 Korrekturmöglichkeiten für unangemessene Verrechnungspreise
4. Außensteuergesetz
5. Die verdeckte Gewinnausschüttung
5.1 Allgemeines
5.2 Begriff
5.2.1 Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung wirken sich auf den Unterschiedsbetrag nach § 4 Abs. 1 EStG aus
5.2.2 Veranlassung durch Gesellschaftsverhältnis
5.2.3 offene Gewinnausschüttung
5.3 Bewertung der vGA
5.4 Zeitpunkt der verdeckten Gewinnausschüttung
5.5 Beweislast
5.6 Nachträgliche Ausgleichszahlung – Rückzahlung der vGA
6. Die vGA bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
6.1 Anwendbarkeit der vGA
6.2 Fälle der vGA bei international verbundenen Unternehmen
6.3 vGA zwischen Schwestergesellschaften
7. Konkurrenzverhältnis der Korrekturnormen (§1 AStG – vGA)
8. Wie ist die vGA zu behandeln?
8.1 Hinzurechnung außerbilanziell oder innerhalb der Bilanz?
8.2 Doppelbesteuerung
8.2.1 Anrechnungsmethode
8.2.2 Freistellungsmethode
8.3 Steuerliche Behandlung der vGA
8.3.1 Verhältnis inländische TG zur ausländischen MG
8.3.1.1 Vorteilsgewährung durch die inländische TG
8.3.1.2 Vorteilsgewährung durch die ausländische MG
8.3.2 Verhältnis inländische MG zur ausländischen TG
8.3.2.1 Vorteilsgewährung durch die ausländische TG
8.3.2.2 Vorteilsgewährung durch die inländische MG
8.3.2.3 Vorteilsgewährung unter Schwestergesellschaften
C. Schlusswort
D. Literaturverzeichnis
E. Anlage: Erklärung
A. Allgemeines
1. Einleitung
In internationalen Konzernen erbringen die beteiligten Konzerngesellschaften regelmäßig auch Lieferungen und Leistungen an Gesellschaften innerhalb des Konzerns. Da die Waren oder Dienstleistungen innerhalb des Konzerns verbleiben, also nicht an einen fremden Dritten veräußert werden, ist kein am freien Markt entstandener Veräußerungspreis vorhanden. Verrechnungspreise dienen der Schaffung von fiktiven internen Märkten. Der Begriff der „fiktiven Märkte“ ist von Professor Erich Freese, Organisationsprofessor in Köln, geprägt worden.1 Unter Verrechnungspreisen versteht man also die Preise, die sich konzernangehörige Unternehmen untereinander für erbrachte Lieferungen und Leistungen berechnen. Nachfolgend soll aufgezeigt werden, wie die Verrechnungspreise zu Stande kommen und wie evtl. unangemessene Verrechnungspreise korrigiert werden können. Insbesondere soll hierbei auf die verdeckte Gewinnausschüttung eingegangen werden.
2. Probleme der Bestimmung von Verrechnungspreisen
Die Verrechnungspreise sind keine Preise, die am freien Markt durch Angebot und Nachfrage zustande gekommen sind, sondern können von der Konzernleitung, je nach steuerlichen oder betriebswirtschaftlichen Zielen bestimmt werden, was auch möglich ist, da Vertragsfreiheit besteht. Es kann so durch entsprechende Gestaltung der V´Preise der Konzerngewinn zwischen den angehörigen Gesellschaften günstig verteilt werden. Dabei bestehen folgende Interessen:
• Die Gesellschaften innerhalb eines Konzerns haben ein eigenes Interesse daran, einen nicht zu niedrigen Gewinn zu erzielen, da sie ihren Anteil am Gesamtgewinn des Konzerns darlegen möchten. Der ausgewiesene Gewinn der einzelnen Konzerngesellschaft dient der Konzernleitung dazu, festzustellen, ob der Betrieb wirtschaftlich ist, ob strukturelle oder sonstige Maßnahmen getroffen werden müssen oder ob der Betrieb aufgegeben werden muss.
• Der Konzern selbst hat ein Interesse daran, seine Gewinnteile auf Tochtergesellschaften zu übertragen, die in einem Land mit einer niedrigen Steuerbelastung ansässig sind, da nicht der Gesamtgewinn des Konzerns, sondern nur die Einzelgewinne der Gesellschaften in den jeweiligen Ansässigkeitsstaaten versteuert werden.
• Die Finanzbehörden der jeweiligen Staaten haben ein Interesse daran, einen möglichst hohen Gewinn der in ihrem Land ansässigen Gesellschaft festzustellen, um so im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft das Steueraufkommen zu sichern. Aus vorigem Beispiel ist ersichtlich, dass der Gesamtgewinn des Konzerns gleich bleibt, jedoch durch den zu niedrigen Verrechnungspreis eine Verlagerung des Gewinns ins Ausland stattfindet.
Die Ermittlung des angemessenen V´Preises spielt deshalb eine bedeutende Rolle um allen Interessen gerecht zu werden.
[Abbildung in der Downloaddatei vorhanden]
B. Hauptteil
3. Verrechnungspreismethoden
Für die Ermittlung des Verrechnungspreises gilt der Grundsatz des Fremdvergleichs2. Es wird also gefragt: „Hätten voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen die gleiche Vereinbarung getroffen?“
3.1 Überblick über die Methoden zur Bestimmung des V´Preises
[...]
1 Vgl. Raupach NWB, Verrechnungspreissysteme multinationaler Unternehmen, S. 34.
2 Vgl. BMF-Schreiben vom 23.02.1983; BStBl I 1983, 221 Tz 2.1.
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