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Diplomarbeit, 2006, 110 Seiten
Autor: Dipl.-Pflegewirt (FH) Markus Mitzenheim
Fach: Pflegemanagement / Sozialmanagement
Details
Tags: Analyse, Pflegevisitenprotokolle, Seniorenzentrums, Schloßblick
Jahr: 2006
Seiten: 110
Note: 1,7
Literaturverzeichnis: ~ 16 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-51865-9
Dateigröße: 492 KB
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Analyse vorhandener Pflegevisitenprotokolle des Seniorenzentrums Schloßblick
Markus Mitzenheim
Inhaltsverzeichnis
1 Vorbetrachtungen ... 11
1.1 Formaler Hinweis ... 11
1.2 Zur Einrichtung Seniorenzentrum „Schloßblick“ ... 11
1.3 Gesetzliche Grundlagen im Rahmen der Qualitätssicherung ... 12
1.4 Problemstellung / Fragestellungen ... 17
1.5 Der Umgang mit Pflegevisiten in der Einrichtung ... 19
1.6 Das Pflegevisitenprotokoll ... 22
2 Theoretische Grundlagen ... 24
2.1 Definition „Pflegevisite“ ... 24
2.2 Der Pflegeprozess ... 27
2.2.1 Vorbetrachtung ... 27
2.2.2 Allgemeines ... 27
2.2.3 Informationssammlung ... 30
2.2.4 Probleme / Ressourcen feststellen ... 30
2.2.5 Pflegeziele festlegen ... 31
2.2.6 Maßnahmenplanung ... 32
2.2.7 Durchführung ... 33
2.2.8 Beurteilung / Bewertung ... 33
2.3 Voraussetzungen für den Einsatz von Pflegevisiten ... 34
2.4 Formen und Teilnehmer der Pflegevisite ... 36
2.5 Ziele der Pflegevisite ... 39
2.6 Aufbau und Durchführung der Pflegevisite ... 41
2.6.1 Vorbereitung ... 41
2.6.2 Durchführung ... 42
2.6.3 Auswertung ... 42
2.7 Die leitende Pflegefachkraft im Rahmen der Pflegevisite ... 43
2.8 Zeitpunkt und Intervall der Pflegevisite ... 45
3 Analyseergebnisse und Interpretation ... 47
3.1 Allgemeines bezüglich der Analyse ... 47
3.2 Auswertung der Pflegevisite mit der Bezugspflegekraft ... 47
3.3 Überprüfung der Pflegedokumentation ... 50
3.3.1 Umgang mit den Stammdaten (Stammblatt) ... 50
3.3.2 Umgang mit Freiheitsentziehenden Maßnahmen ... 54
3.3.3 Umgang mit der Pflegeanamnese ... 57
3.3.4 Umgang mit der Pflegeplanung ... 60
3.3.5 Umgang mit der Wunddokumentation ... 64
3.3.6 Umgang mit der Bradenskala ... 67
3.3.7 Umgang mit den Durchführungsnachweisen ... 70
3.3.8 Umgang mit ärztlichen Anordnungen ... 73
3.3.9 Umgang mit den Bewegungsplänen ... 78
3.3.10 Umgang mit Trink- und Bilanzierungsplänen ... 82
3.3.11 Umgang mit der Gewichtsmessung ... 84
3.3.12 Umgang mit Pflegestandards und -leitlinien ... 86
3.3.13 Erhebung der Klientenzufriedenheit ... 88
3.3.14 Umgang mit Prophylaxen ... 91
3.3.15 Nachvollziehbarkeit der Krankenbeobachtung ... 94
3.3.16 Übereinstimmung von Pflegestufe und Pflegebedarf ... 98
3.4 Beziehung zwischen der Ergebnisqualität und den Visiteuren ... 101
3.5 Beziehung zwischen der Ergebnisqualität und den Pflegestufen ... 103
3.6 Zusammenfassung ... 104
4 Schlussbetrachtung ... 106
Literaturverzeichnis ... 109
Anlagen
2 Theoretische Grundlagen
2.1 Definition „Pflegevisite“
Die Diskussion um die Pflegevisite begann erstmals in den 70er Jahren. So jung diese Materie auch ist, so unzählig und verschieden sind die Auffassungen bezüglich einer Definition. Exemplarisch stelle ich im weiteren Verlauf die bedeutendsten Definitionen vor.
„Die Pflegevisite ist ein Instrument zur Überprüfung von pflegerischen Leistungen und deren Qualität. Sie wird in festgelegten Abständen von den zuständigen Pflegemitarbeiter/innen als strukturierter Klientenbesuch durchgeführt. Die Teilnahme von Angehörigen oder anderen Bezugspersonen sowie weiteren an der Betreuung beteiligten Berufsgruppen ist wünschenswert.“ [BÖLICKE, C. u.a. 2004, 6]
„Mit der Pflegevisite (bzw. dem Pflegefachgespräch) kann die fachliche Überprüfung der Pflege durch Pflegefachkräfte gewährleistet werden. […] Die Pflegevisite wird beim Pflegebedürftigen durchgeführt und dient u.a. der Erörterung des Befindens des Pflegebedürftigen, seiner individuellen Wünsche und seiner Zufriedenheit mit der Pflegeeinrichtung sowie der Erstellung, kontinuierlichen Bearbeitung und Kontrolle der Pflegeprozessplanung und -dokumentation. Gleichzeitig bietet sie die Möglichkeit, die Qualität der Pflege zu beurteilen und zu optimieren. Die Pflegevisite wird hier als klientenzentriertes Planungs- und Bewertungsinstrument verstanden, sie kann aber auch als mitarbeiterzentriertes Instrument verstanden werden.“ [BRÜGGEMANN 2002, S. 346]
„Die Pflegevisite ist ein regelmäßiger Besuch bei und ein Gespräch mit der/dem Klienten/in über ihren/seinen Pflegeprozess. Die Pflegevisite dient der gemeinsamen Benennung der Pflegeprobleme und Ressourcen beziehungsweise der Pflegediagnose, Vereinbarung der Pflegeziele, Vereinbarung der Pflegeinterventionen, Überprüfung der Pflege.“
[HEERING/HEERING 1994, S. 376; HEERING u.a. 1997, 20]
„Die Pflegevisite stellt ein Angebot dar, das durch regelmäßige Besuche beim Patienten als Kontaktstelle und zur organisatorisch gefestigten Möglichkeit der Beziehungsaufnahme dient. Ressourcen und Probleme werden für die Pflegepersonen erkenntlich und dienen dazu, hieraus sich ergebende Maßnahmen und Ziele für den Aufenthalt festzulegen und diese immer wieder zu überprüfen.“ [HOLLICK/KERRES 2004, 19]
„Das Pflegefachgespräch bzw. die Pflegevisite wird als Besuch beim Bewohner durchgeführt und dient u.a. der Erörterung des Befindens des Pflegebedürftigen, seiner individuellen Wünsche und seiner Zufriedenheit mit der Pflegeeinrichtung sowie der Erstellung, kontinuierlichen Bearbeitung und Kontrolle der Pflegeprozessplanung und -dokumentation. Gleichzeitig bildet sie eine Möglichkeit, die Qualität der Pflege zu beurteilen und zu optimieren. Die Pflegevisite ist ein bewohnerzentriertes Planungs- und Bewertungsinstrument.“ [MDS e.V. 2000, 77]
Einig sind sich alle Autoren darüber, dass die Pflegevisite einen Besuch beim Klienten darstellt. Weitgehende Einigkeit herrscht auch darüber, dass die Pflegevisite sich intensiv mit der Pflegeprozessplanung auseinandersetzt, als klientenzentriertes Planungs- und Bewertungsinstrument zu verstehen ist und dazu beiträgt, die Qualität der Pflege zu beurteilen bzw. zu optimieren. HOLLICK, dessen Definition eher aus dem Blickwinkel der stationären Krankenversorgung entstammt, sieht die Pflegevisite auch als Führungsinstrument und BRÜGGEMANN versteht sie ferner als mitarbeiterzentriertes Planungs- und Bewertungsinstrument.
BRÜGGEMANN lehnt sich deutlich erkennbar an die Definition des MDS an. Gemein ist beiden Begriffsbestimmungen auch die Gleichsetzung der Pflegevisite mit dem Pflegefachgespräch, wobei dieser Punkt kontrovers gesehen werden kann. So ist das Pflegefachgespräch für HEERING beispielsweise nur ein Teil der Pflegevisite. [vgl. HEERING 2004, 303]
Der MDS und BRÜGGEMANN sehen die Pflegevisite auch als Instrument zur Erhebung der Klientenzufriedenheit, seiner Wünsche und seines Befindens.
Mein Verständnis von der Pflegevisite weicht von dem der dargestellten Autoren zumindest in Teilbereichen ab.
In der stationären Altenhilfe hat das System der Bezugspflege inzwischen einen hohen Stellenwert erlangt. Im Einzelnen geht es dabei darum, dass jedem Klienten ab dem Zeitpunkt des Einzuges in eine stationäre Pflegeeinrichtung eine oder mehrere Bezugspflegekräfte zugeordnet werden, die als Hauptansprechpartner für alle Belange des Klienten fungieren. Meist bildet sich innerhalb kurzer Zeit ein intensives Vertrauensverhältnis heraus, das insbesondere für die Pflegeprozessplanung elementar ist.
[...]
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