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Zukunft des Generationenvertrages - Die sozialpolitischen Auswirkungen der demografischen Entwicklung

Termpaper, 2005, 34 Pages
Author: Christian Hagedorn
Subject: Politics - Political Systems - Germany

Details

Category: Termpaper
Year: 2005
Pages: 34
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 29  Entries
Language: German
Archive No.: V58002
ISBN (E-book): 978-3-638-52305-9

File size: 250 KB


Excerpt (computer-generated)

Zukunft des Generationenvertrages - Die sozialpolitischen
Auswirkungen der demografischen Entwicklung

von: Christian Hagedorn

VI. Semester

 


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung  1

2 Grundlagen des Generationenvertrages 2

2.1 Definition 2
2.2 Geschichte der Alterssozialpolitik und des Generationenvertrages  3

3 Aktuelle Probleme des Generationenvertrages  5

3.1 Demografie  5

3.1.1 Bevölkerungsentwicklung – „Revolution auf leisen Sohlen“  5
3.1.2 Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung auf die gesetzliche Rentenversicherung  7

3.2 Generationengerechtigkeit 10


3.2.1 Generationengerechtigkeit in der Verfassung  10
3.2.2 Generationengerechtigkeit in der Rentenversicherung 11

3.3 Private Vermögensbildung  12

4 Ursachen der Probleme des Generationenvertrages 13

4.1 Rückgang der Geburtenraten  13
4.2 Auswirkungen des Individualismus 16
4.3 Fehlende soziale Bindungen 17

5 Sozialpolitische Handlungsoptionen  18

5.1 Organisationsreform in der Rentenversicherung  18
5.2 Anhebung des Renteneintrittsalters vs. Senkung des Rentenniveaus 19
5.3 Umlagefinanzierung vs. Kapitaldeckung  21
5.4 Bedeutungsaufwertung der Familie 22

6 Der Generationenvertrag im internationalen Vergleich 24

6.1 Alterssicherung in der Schweiz  24
6.2 Alterssicherung in Schweden  25

7 Fazit 26

8 Literaturverzeichnis  28

 


 

1 Einleitung

Die anhaltenden Finanzierungsprobleme des Sozialstaates und die absehbaren Folgewirkungen des demografischen Wandels haben in der politischen und wissenschaftlichen Diskussion die Frage nach der Zukunft des Generationenvertrages aktuell werden lassen. Kennzeichnend für diese hochemotional geführte Debatte sind harte Töne wie „Krieg der Generationen“1, „Die Alterslüge“2 und „Generation der Zukunftsdiebe“3. Mit Blick in die Zukunft gehe es den vom Sozialstaat begünstigten Alten zu gut und den steuer- und beitragsbelasteten Jungen zu schlecht. Dazu sollen im Folgenden die aktuellen Probleme des Generationenvertrages vorgestellt werden. Hier ergeben sich Fragen wie „Ist die Zukunft des Generationenvertrages gesichert?“ und „Sind die Belastungen aus dem demografischen Wandel ungleich verteilt?“. Diese Fragen sind für uns alle so relevant, da über kurz oder lang jeder von uns, von diesem Thema betroffen sein wird. Auch die Personenkreise, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sind über den steigenden steuerlichen Zuschuss in die gesetzliche Rentenversicherung an deren Finanzierung beteiligt. Wenn wir uns also mit den Fragen zur Zukunft des Generationenvertrages und den damit verbundenen Handlungsoptionen beschäftigen, geht es hier nicht um die Lebensumstände anderer. Es geht dabei um unsere eigenen zukünftigen Lebensumstände.

Diese Arbeit soll daher einen Überblick über den derzeitigen Stand in der Entwicklung des Generationenvertrages geben und die für die Zukunft erforderlichen sozialpolitischen Handlungsoptionen aufgreifen. Dabei wird die starke Rechenhaftigkeit des Generationendiskurses, der nur auf die Ökonomie des Generationenverhältnisses abstellt, bewusst in Frage gestellt. Im Fazit werden dann die wichtigsten Aussagen aufgegriffen und eine Abschätzung für die Zukunftsfähigkeit des Generationenvertrages abgegeben.

2 Grundlagen des Generationenvertrages

2.1 Definition

Die Verflechtung der Generationen durch Leistungen und Gegenleistungen in den verschiedenen Lebensphasen wird in Deutschland als Generationenvertrag bezeichnet.4 Ohne diesen genau zu klassifizieren kann man sagen, dass er kein „Vertrag“ im rechtstechnischen Sinn ist, da er keine Vertragspartner hat und auch nicht „gekündigt“ werden kann.5 In schriftlicher Form liegt dieser Vertrag ebenfalls nicht vor.

Ihm liegt zugrunde, dass sich ein jeder Lebenslauf in drei grundlegende Phasen unterteilen lässt. In der ersten Entwicklungsphase ist der junge Mensch noch auf die ökonomische Unterstützung durch die aktiven Mitglieder seiner Elterngeneration angewiesen. Sein Status ändert sich vom Leistungsempfänger zum Leistungserbringer, wenn er selbst die Phase der ökonomischen Selbstständigkeit erreicht und zum Mitglied einer neuen Elterngeneration wird. Nun werden durch ihn die jetzt älteren Mitglieder seiner Elterngeneration und die jungen Nachkommen seiner eigenen Generation unterstützt.6 Letztlich wechselt er als älterer Mensch wieder in den Empfängerstatus zurück und empfängt die Unterstützung, die von den inzwischen nachgerückten Nachkommen seiner eigenen Generation erwirtschaftet werden müssen. Jeder Mensch ist also im Verlauf seines Lebens zunächst Empfänger, dann Unterstützer und schließlich wieder Empfänger von Leistungen.7 Dieser Sachverhalt wird als „Drei-Generationen-Vertrag“ bezeichnet. Das auf- einander abfolgende Verhältnis von Rechten und Pflichten, welches den „Drei- Generationen-Vertrag“ kennzeichnet, wurde früher durch die Großfamilien wahrgenommen und ist heute durch die Regelungen des Sozialstaates und des Steuersystems auf eine gesellschaftliche Ebene übertragen worden.8 Eine Bezeichnung als „Zwei-Generationenvertrag“ ist hier irreführend9, da sie den Eindruck erwecken könnte, dass die mittlere Generation durch Ihre Einzahlungen in die Rentenversicherung bereits die Leistungen für die eigene Versorgung im Alter geleistet hätte. Die von der mittleren Generation abgegebenen Leistungen stellen allerdings nur die Rückzahlung der in der Kinder- und Jugendphase empfangenen Leistungen an die Elterngeneration dar. Die eigene Versorgung muss erst noch von den eigenen Nachkommen erwirtschaftet werden. Die Funktionsfähigkeit des Generationenvertrages hängt so entscheidend von den Größenverhältnissen der aufeinander folgenden Generationen ab.10

2.2 Geschichte der Alterssozialpolitik und des Generationenvertrages

Hier soll ein kurzer Abriss zur Geschichte der Alterssozialpolitik, sowie des Generationenvertrages und der damit verbundenen Umlagefinanzierung der Rentenversicherung dargestellt werden. Die Anfänge der Alterssozialpolitik sind wie der allgemeine Ausbau sozialstaatlicher Systeme als Antwort auf die sozialen und ökonomischen Umwälzungen während der Industrialisierung zu verstehen.

Die These, dass Bismarck in seiner Arbeiterpolitik die Sozialversicherungsgesetze dabei als „Zuckerbrot“ neben die „Peitsche“ der Sozialistengesetze stellte, ist nicht ganz von der Hand zu weisen.11 Anfänglich wurden die auszuzahlenden Renten ausschließlich kapitalgedeckt finanziert. Durch die Geldentwertung Anfang der 20er Jahre sank jedoch der reale Wert der bestehenden, nicht dynamisierten Rentenansprüche und wurde fast belanglos gering. Große Teile der Rentner wurden zu Fürsorgeempfängern und der endgültige Zusammenbruch der kaptialgedeckten Rentenkassen konnte nur durch massive Stützungen durch die Reichsregierung verhindert werden.12

[...]


1 Vgl. Mohl, Hans, Die Altersexplosion - Droht uns ein Krieg der Generationen?, 1993.

2 Vgl. Schüller, Heidi, Die Alterslüge, 1995.

3 Vgl. Schüller, Heidi, Wir Zukunftsdiebe - Wie wir die Chancen unserer Kinder verspielen, 1997.

4 Vgl. Birg, Herwig, Soziale Auswirkungen der demografischen Entwicklung, 2004, S. 35.

5 Vgl. Hebeler, Timo, Generationengerechtigkeit als verfassungsrechtliches Gebot in der sozialen Rentenversicherung, 2001, S. 58.

6 Vgl. Theurl, Engelbert, Der Sozialstaat an der Jahrtausendwende, 2001, S. 32/33.

7 Vgl. Birg, Herwig, Soziale Auswirkungen der demografischen Entwicklung, 2004, S. 35.

8 Vgl. Theurl, Engelbert, Der Sozialstaat an der Jahrtausendwende, 2001, S. 32/33.

9 Vgl. Hebeler, Timo, Generationengerechtigkeit als verfassungsrechtliches Gebot in der sozialen Rentenversicherung, 2001, S. 61.

10 Vgl. Birg, Herwig, Soziale Auswirkungen der demografischen Entwicklung, 2004, S. 36.

11 Vgl. Motel-Klingebiel, Andreas, Alter und Generationenvertrag im Wandel des Sozialstaats, 2000, S. 27/28.

12 Vgl. Motel-Klingebiel, Andreas, Alter und Generationenvertrag, 2000, S. 31.


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