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Scholary Paper (Seminar), 2006, 22 Pages
Author: BBA Christian Spranger
Subject: Law - European and International Law, Intellectual Properties
Details
Institution/College: Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg (Lehrstuhl für Öffentliches Recht)
Tags: Europa, Hermeneutik, Europabegriffs, Hauptseminar
Year: 2006
Pages: 22
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 9 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-52873-3
ISBN (Book): 978-3-638-86172-4
File size: 216 KB
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Abstract
In der Arbeit wird versucht, Ansatzpunkte zu einer Charakterisierung der Begrifflichkeit des Wortes „Europa“ zu finden. Ausgangspunkt dieser juristischen Abhandlung ist die in Art. 49 EUV i. V. m. Art. 6 Abs. 1 EUV geregelte Bedingung zum Beitritt in die Europäische Union. Im Zusammenhang mit der Begriffsfindung werden insbesondere geographische und kulturelle Aspekte beleuchtet. Die Diskussion mündet in einer Erörterung zweier aktueller Fragestellungen im Zusammenhang mit der „Europa-Frage“ und endet in einer Schlussfolgerung, die u. a. ein mögliches Szenario der Finalität der Europäischen Union (EU) beschreibt.
Excerpt (computer-generated)
des Lehrstuhls für Öffentliches Recht der
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Hauptseminar im WS 2005/06
"Was ist Europa?"
Zur Hermeneutik des "Europabegriffs"
von: Christian Spranger
Inhaltsverzeichnis
A. Subjektivität der Bedeutung des Wortes „Europa“ ...3
B. Herkunft des Wortes „Europa“...5
I. Etymologische Betrachtung ...5
II. „Europa“ in der griechischen Mythologie ...5
C. Geographischer Definitionsansatz des „Europabegriffes“ ...6
I. Rechtlichte Relevanz der geographischen Abgrenzung des europäischen Territoriums ...7
II. Territoriale Grenzen im historischen Zusammenhang, dargestellt am Beispiel der „Europadefinition“ Herodots
(ca. 484-425 vor Christus)...7
III. Ergebnis...8
D. Historischer Definitionsansatz des „Europabegriffes“ ...9
E. Definitionsansatz auf der Basis der „kulturellen Identität“ ...10
I. Begriff der „kulturellen Identität“...10
II. „Kulturelle Identität“ und Staat ...11
III. „Kultureller Identität“ in Europa ...12
1. „Die Aufklärung“ als Basis einer „kulturellen Identität“ in Europa ...13
2. „Christentum“ als Basis einer „kulturellen Identität“ in Europa...14
F. Betrachtung zweier aktueller politischer Fragestellungen im Zusammenhang mit der
„Europa-Definition“ respektive mit dem Begriff einer „kulturellen Identität“ in Europa ...16
I. Kritik am Ansatz einer durch eine „Elite“ initiierten „kultureller Identität“ in Europa ...16
II. EU-Beitritt der Türkei – eine Frage der „kulturellen Identität“...17
G. Ergebnis und Schlussfolgerung...19
Literatur ...22
A. Subjektivität des Europabegriffes
Art. 49 EUV regelt i. V. m. Art. 6 Abs. 1 EUV den Beitritt zur Europäischen Union (EU). Gemäß Art. 49 EUV kann jeder europäische Staat, vorausgesetzt er achtet die in Art. 6 Abs. 1 EUV genannten Grundsätze1, beantragen, Mitglied der Union zu werden. Die einzige von Beginn an normierte Beitrittsvoraussetzung ist demgemäß, dass der neue Mitgliedsstaat „europäisch“ ist2. Tatsächlich fehlt aber bislang sowohl eine Legaldefinition, als auch eine andere Charakterisierung des Europabegriffes, die Allgemeingültigkeit beanspruchen könnte. In der allgemeinen und insbesondere in der politischen Diskussion wird das Wort Europa weitgehend bedenkenlos verwendet, ohne dass seine genaue Bedeutung klar definiert ist. Zu unterscheiden ist das Wort von der Bedeutung des Wortes. Das semantische Kriterium zugrunde gelegt, zeichnen sich Wörter dadurch aus, dass sie Träger einer Bedeutung sind. Die Bedeutung des Wortes ist der Begriff, der durch dieses Wort ausgedrückt wird. Relativistisch betrachtet ist die Bedeutung subjektiv und somit vom jeweiligen Betrachter abhängig. Die Bedeutung existiert nicht a priori, sondern wird vom Betrachter gegeben, sofern keine eindeutige Definition die Bedeutung bestimmt. Da unter Subjektivität die Wahrnehmung des Individuums verstanden wird, unterscheidet sich diese von Mensch zu Mensch erheblich. Die Wahrnehmung wird beispielsweise geprägt durch den Kulturkreis, dem das jeweilige Individuum angehört, durch Schule, Elternhaus und Medienwelt. Hieraus kann gefolgert werden, dass verschiedene Menschen den Begriff Europa unterschiedlich interpretieren und differenzierte Vorstellungen darüber kursieren, was genau unter „Europa“ verstanden werden soll. Vor dem Hintergrund der subjektiven Wahrnehmung von Begriffsinhalten, kann „Europa“ auch als ein Gedankenkonstrukt eines Individuums angesehen werden. Erweist sich dies bereits in der öffentlichen Diskussion aufgrund zwangsläufig auftretender Irritationen und Meinungsverschiedenheiten als problematisch, hat es folgenschwere Auswirkungen auf politische und europarechtliche Fragstellungen. So spielt z. B die Definition des Europabegriffes eine entscheidende Rolle bei der Beantwortung der Frage, ob die Türkei als ein Teil Europas angesehen werden kann und somit als Beitrittskandidat für die Europäische Union infrage kommt (vgl. Art. 49 EUV). Allein schon dieses Beispiel zeigt deutlich die Unumgänglichkeit einer Klarstellung der Bedeutung des Wortes Europa auf der Basis einer Definition. Aufgrund ihrer Allgemeingültigkeit und ihres Regelungscharakters darf eine Definition nicht zur Disposition einzelner Individuen stehen.
Die weit reichende und komplexe sprachphilosophische und erkenntnistheoretische Problematik, die mit den Termini „Begriff“, „Bedeutung“ und „Definition“ verbunden ist, kann in dieser Arbeit nicht ausführlicher diskutiert werden. Die vorliegende Schrift beschränkt sich daher im Folgenden auf einige hermeneutische3 Aspekte, die einen Beitrag zur Charakterisierung des „Europabegriffs“ leisten sollen.
B. Herkunft des Europabegriffes
I. Etymologische Betrachtung
Der Name Europa ist eine ursprünglich asiatische Wortschöpfung für „Abendland“, welche vom semitischen „ereb“(Abend) abgeleitet wurde. Eine andere Herleitung geht auf das phönizische und hebräische Wort „erob“ (dunkel) zurück (vgl. griechisch „erebos“ – „Dunkel, Schattenreich“). Bei den Phöniziern stand das Wort „Europa“ im übertragenden Sinne auch für „Abenddämmerung“ oder „Sonnenuntergang“.3 Der Begriff „Abendland“ ist seit dem 16. Jahrhundert gebräuchlich, wurde aber bis ins 18 Jahrhundert hinein vorwiegend im Plural verwendet („Abendländer“, „-lande“). Vom Ende des 18. Jahrhunderts an wird der Singular als zusammenfassender Begriff für die historisch und kulturgeschichtlich enger verbundenen europäischen Länder dem älteren „Morgenland“ gegenübergestellt. In neuerer Zeit findet das Wort „Europa“ häufig auch als politisches Schlagwort Verwendung. 4 Der Gegenbegriff „Morgenland“ bezeichnet ein im Osten gelegenes Land, als Synonym ist auch das Wort „Orient“ bekannt.5 Der Begriff „Orient“ wird mit „Himmelsrichtung“, „Gegend, in der die Sonne aufgeht“, „Osten“, „Morgenland“ oder „östliche gelegene Länder“ umschrieben.6 Den Gegensatz hierzu bildet „Okzident“, worunter die „im Westen gelegenen Länder“ zu verstehen sind.7
II. „Europa“ in der griechischen Mythologie
In der griechischen Mythologie ist Europa die Tochter des phönizischen Königs Agenor und dessen Gemahlin Telephassa. Zeus verliebte sich in Europa und verwandelte sich in einen Stier, um sich vor seiner argwöhnischen Gattin Hera zu schützen und durch eine List Europa zu entführen. Zeus brachte, in Gestalt des Stieres, seine Angebetete auf die Insel Kreta, wo er sich in die Form des Königs zurückverwandelte und Europa bat, seine Gemahlin zu werden; Europa willigte ein. Eines Morgens wachte Europa allein auf; ihr Gemahl war nicht anwesend. Verzweifelt haderte sie mit ihrem Schicksal, als Aphrodite erschien und ihr verhieß, dass sie sich keine Sorgen zu machen bräuchte, da ihr Geschick in der Hand der Götter läge – Zeus selbst wäre es gewesen , der sie zur Gattin nahm. Ihre Unsterblichkeit wurde damit besiegelt, dass der Erdteil, auf dem sie verweilte, nach ihrem Namen, Europa, benannt wurde. Neben der angesprochen existieren noch weitere Europa-Gestalten in der griechischen Sagenwelt. Dieser Exkurs in die griechische Mythologie soll lediglich einen Einblick in die Historie ermöglichen; zur Beantwortung der Frage „Was ist Europa?“ kann er keinen relevanten Beitrag leisten.
[...]
1 Art. 6 Abs. 1 EUV „Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtstaatlichkeit; diese Rechte sind allen Mitgliedsstaaten gemeinsam“.
2 Vedder, in GH Art. 49 EUV Rdnr. 10 (27. EL. Juni 2005)
4 Pfeifer, Etymologisches Wörterbuch des Deutschen, S. 2
5 Pfeifer, Etymologisches Wörterbuch des Deutschen, S. 890
6 Pfeifer, Etymologisches Wörterbuch des Deutschen, S. 956
7 Pfeifer, Etymologisches Wörterbuch des Deutschen, S. 948
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