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Das virtuelle Gemeindeamt, Electronic Government in der Kommunalverwaltung, eine Momentaufnahme

Masterarbeit, 2005, 119 Seiten
Autor: Johann Hofer
Fach: Informationswiss., Informationsmanagement

Details

Institut: Hans Sachs Institut Wels
Tags: Gemeindeamt, Electronic, Government, Kommunalverwaltung, Momentaufnahme
Kategorie: Masterarbeit
Jahr: 2005
Seiten: 119
Note: 1,0
Literaturverzeichnis: ~ 115  Einträge
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V59371
ISBN (E-Book): 978-3-638-53331-7

Dateigröße: 1316 KB


Textauszug (computergeneriert)

Hans Sachs Institut Wels

Das virtuelle Gemeindeamt, Electronic Government in der Kommunalverwaltung, eine Momentaufnahme

Johann Hofer

 

Inhaltsverzeichnis


1. Einleitung ... 1

1.1 Darstellung des Themas ... 1
1.2 Persönliche Beweggründe für die Themenwahl ... 3
1.3 Thesen und Überlegungen ... 5
1.3.1 E-Government für kleine und mittlere Gemeinden - Problemdarstellung ... 7
1.3.2 E-Government im Kontext Bürger - Verwaltung ... 10
1.3.3 E-Government – Ausbildungsanforderungen in der Verwaltung ... 11
1.3.4 E-Government als Ausgrenzungsfaktor ... 13
1.3.5 E-Government aus dem Blickwinkel 50+ ... 15

2. E-Government ... 18

2.1 Begriffsdefinitionen ... 19
2.2 E- Government als Teil des New Public Management ... 21
2.3 Abgrenzung zu E-Commerce und E-Business ... 23
2.4 Anwendungsmöglichkeiten von E-Government im Kommunalbereich ... 24
2.4.1 E-Administration ... 33
2.4.2 E-Assistance ... 35
2.4.3 E-Democracy ... 36
2.4.4 Bürgerportal am Beispiel der Marktgemeinde Wilhering ... 42
2.5 G2? - Die Beziehungsebenen von E-Government ... 48
2.5.1 G2G – Government to Government ... 49
2.5.2 G2C – Government to Consumer ... 51
2.5.3 G2Z – Government to Citizen ... 52
2.5.4 G2B – Government to Business ... 53
2.5.5 G2N – Government to Non-Governmental ... 54
2.6 Das Österreichische E-Government Gütesiegel ... 55
2.7 Kritische Problembetrachtung ... 57
2.7.1 Einheitliche Standards - eEurope ... 58
2.7.2 Datenschutz, Datensicherheit und akzeptable Risiken ... 62
2.8 Standardkomponenten für E-Government ... 66
2.8.1 Kryptografie und digitale Signatur ... 67
2.8.2 Bürgerkarte ... 78
2.9 Gesetzliche Basis ... 82
2.9.1 E-Government-Gesetz (E-GovG) ... 83
2.9.2 Signaturgesetz (SigG) ... 87
2.9.3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz ... 90

3. Zusammenfassung und Abschluss ... 92

Literaturverzeichnis ... VII

Abkürzungsverzeichnis ... XVI

 

 

1. Einleitung


1.1 Darstellung des Themas

Die Diskussion über eine moderne und leistungsstarke Verwaltung ist heute für die Städte und Gemeinden Österreichs zu einem bestimmenden Thema geworden. Schlagworte wie Bürgernähe und schlanke Verwaltung, Bürgerbeteiligung und bürgerorientiertes Handeln, New Public Management1, Kosten - und Leistungsrechnung in der öffentlichen Verwaltung, interkommunale Zusammenarbeit, Best Practice2, Publice Private Partnership3, E-Democracy4 usw. bestimmen immer mehr das organisatorische Denken in modern verwalteten Kommunen.

Ein bestimmender Faktor bei dieser Entwicklung ist auch das Electronic Government. Dieser Begriff wird oft, vielleicht in seiner Gesamtheit und Vielschichtigkeit nicht ganz zutreffend, mit „elektronisches“ Regieren und Verwalten übersetzt. E-Government impliziert nämlich viel umfassender die Arbeitsabläufe und Gestaltungsmöglichkeiten im öffentlichen Sektor als dies mit den Verben „regieren“ oder „verwalten“ ausgedrückt werden kann.

Vielmehr sollen auf elektronischem Weg den Bürgern5, oder vielleicht besser allen „Kunden“, Informationen zur Verfügung gestellt werden, es soll die Möglichkeit geben, mit den Verwaltungsbediensteten und den Verantwortlichen in der Politik zu kommunizieren und es soll für jeden die Chance bestehen, auch die verschiedensten Transaktionen mit Ämtern und Behörden abzuwickeln.6

Eine Vielzahl von Städten und Gemeinden stellt heute bereits Homepages zur Verfügung, die meisten dieser Internetseiten entsprechen aber noch keineswegs den modernen Anforderungen von Information, Kommunikation und Transaktion. Ein wesentlicher Grund dafür ist das Fehlen einheitlicher Standards und so ist es eher üblich, dass nach eigenem „Gutdünken“ der einzelnen Webmaster oder Sachbearbeiter diese Seiten gestaltet bzw. ihr Funktionsumfang festgelegt wird oder von EDV - Dienstleistern „über einen Kamm“ geschorene Seiten angeboten werden. Diese Homepages haben zwar den Vorteil, dass man sie bei entsprechendem Engagement den individuellen Erfordernissen einer Gemeinde anpassen kann, sie spiegeln aber oftmals die Einstellung vieler Gemeinden und ihrer Bediensteten zu E-Government wider – man betrachtet diese Thematik mehr oder weniger als eine Notwendigkeit in unserer heutigen Zeit und misst ihr über die Informationsebene hinausgehend keine weitere Bedeutung zu. Andererseits gibt es aber auch oft die technischen Voraussetzungen nicht, um E-Government erschöpfend einzusetzen. Die noch geringe Nutzung der Bürgerkarte oder auch die noch sehr geringe Verbreitung der elektronischen Unterschrift machen die Abwicklung ganzer Verfahren auf elektronischem Weg im Moment noch sehr schwierig.

Im Folgenden wird versucht, einen Überblick über einzelne Themenbereiche und Aspekte des inhaltlich sehr umfangreichen Spektrums von EGovernment zu geben und, wenn dies möglich ist, den Blickwinkel kleinerer und mittelgroßer Gemeinden mit einzubeziehen.


1.2 Persönliche Beweggründe für die Themenwahl

Wurden vor 25 Jahren auf den Gemeindeämtern die Computer, zumeist Geräte in Schreibtischgröße, noch mit Magnetkonten „gefüttert“, und war die Schreibmaschine das wichtigste mechanische Schreibwerkzeug, so hat sich heute das Bild gänzlich geändert. Eine Kommunalverwaltung ohne Personal Computer auf jedem Arbeitsplatz, ohne Netzwerke, Server, Intra- und Internetanbindungen usw. ist nicht mehr denkbar.

 

[...]


1 „New Public Management will durch die Übertragung von Managementkonzepten, die sich im Bereich privater Unternehmen bewährt haben, Effizienz und Kundenorientierung in der öffentlichen Verwaltung steigern. Zentrales Element ist die Steuerung der Verwaltung über die Wirkung (Outcome) und nicht wie bisher über den Input.“ Stieger, Martin (2004), Hans Sachs School of Advanced Studies, Public Management, S 48.
2 „Best practice ist ein pragmatisches Verfahren. Es systematisiert vorhandene Erfahrungen erfolgreicher Organisationen (oft auch Konkurrenten) oder Anwender usw., vergleicht unterschiedliche Lösungen, die in der Praxis eingesetzt werden, bewertet sie anhand betrieblicher Ziele und legt auf dieser Grundlage fest, welche Gestaltungen und Verfahrensweisen am besten zur Zielerreichung beitragen.“ Online-Verwaltungslexikon – Management und Reform der öffentlichen Verwaltung, URL: http://www.olev.de/index.htm, vom 28.11.2004, 11:30 h.
3 „Der Begriff Public Private Partnership (PPP) umfasst sämtliche Formen der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft, um Leistungen für den öffentlichen Sektor zu erbringen.“ Regionalforum PPP, Berlin-Brandenburg, Eine Initiative der TU Berlin, URL: http://www.ppp-kompetenz.de/5.0.html, vom 28.11.2004, 11:07 h.
4 „Unter dem Begriff eDemocracy werden Diskussionen darüber zusammengefasst, wie sich die informations- und kommunikationstechnische Infrastruktur dazu nutzen lässt, demokratische Kommunikations- und Beteiligungsstrukturen zu beleben.“ Berner Fachhochschule für Wirtschaft und Verwaltung, CC eGove, eGovernment Glossar, URL: http://glossar.iwv.ch/content.asp?id=14&sprache=de, vom 28.11.2004, 11:56 h.
5 Um eine einfachere Lesbarkeit der Ausführungen zu gewährleisten, wird auf eine geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet. Entsprechend dargestellte Begriffe gelten immer für beide Geschlechter.
6 Vgl. Technische Universität Wien, URL: http://info.tuwien.ac.at/enzi/ecard/stud/egovernment.htm, vom 30.11.2004, 17:00 h.


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