Frühwarnsysteme und Risikomanagement als Aufgabenfelder und Instrumente im Controlling

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Details
Autor: Dipl.-Betriebswirt Judith Eisenbarth
Fach: Wirtschaft - Controlling
Institution/Hochschule: Fachhochschule Neu-Ulm
Jahr: 2006
Seiten: 22
Note: 1,7
Literaturverzeichnis: ~ 13 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 607 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-53857-2
ISBN (Buch): 978-3-638-72488-3
Zusammenfassung / Abstract
1. Einleitung 1.1 Aufbau der Seminararbeit Die Arbeit ist in fünf Teilbereiche untergliedert. Der erste Teil der Seminararbeit beschäftigt sich mit dem Risikomanagement. In der vorliegenden Arbeit werden zu diesem Thema die grundlegenden Begriffe näher erläutert und es wird auf die Ziele, Aufgaben, das KonTraG, den Prozess und die Instrumente eingegangen. Der zweite Teil der Arbeit beschäftigt sich mit den Frühwarnsystemen. Hier werden allgemeine Begriffe erläutert und es werden die Frühindikatoren, die Funktionsweise und das Instrument der Balanced Scorecard in Bezug auf Risikomanagement und Frühwarnung thematisiert. Zum Schluss wird noch auf die Bedeutung eines Frühwarnsystems für das Risikomanagement eines Unternehmens eingegangen. Die Arbeit wird mit einem Fazit abgeschlossen. 1.2 Zielsetzung der Seminararbeit Eine risikoorientierte Ausrichtung der Unternehmensführung gewinnt aufgrund einer steigenden Globalisierung der Unternehmen, einer wachsenden Dynamisierung der einzelnen Märkte und einer komplexer werdenden Unternehmensumwelt immer mehr an Bedeutung. Der Gesetzgeber hat diesen Trend erkannt und versucht mit Hilfe des „Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“ (KonTraG), Schwächen und Risiken in den Unternehmen zu korrigieren und Fehlsteuerungen zu vermeiden. Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, einen Einblick in das Risikomanagement zu geben und auf die Wichtigkeit eines Risikomanagementsystems und das darin involvierte effiziente Frühwarnsystem im Unternehmen hinzuweisen.
Textauszug (computergeneriert)
Fachhochschule Neu-Ulm, SS 2006
Seminar: Controlling Frühwarnsysteme und Risikomanagement
Frühwarnsysteme und Risikomanagement als
Aufgabenfelder und Instrumente im Controlling
von: Judith Eisenbarth
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
1.1 Aufbau der Seminararbeit 2
1.2 Zielsetzung der Seminararbeit 2
2. Risikomanagement 3
2.1 Begriffliche Grundlagen des Risikomanagements 3
2.1.1 Der Risikobegriff 3
2.1.2 Der Risikomanagementbegriff 3
2.2 Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) 4
2.3 Aufgaben und Ziele des Risikomanagements 4
2.4 Der Risikomanagement-Prozess 5
2.5 Instrumente des Risikomanagements 9
2.5.1 Risikocontrolling als Instrument des Risikomanagements 9
2.5.2 Instrumente für die Bewertung quantifizierbarer Risiken 9
2.5.2.1 Value-at-risk 10
2.5.2.2 Weitere Instrumente zur Risikobewertung 10
3. Frühwarnsysteme 11
3.1 Begriffserklärung 11
3.2 Frühindikatoren und Arten von Frühwarnsystemen 12
3.3 Funktionsweise eines Frühwarnsystems 14
3.4 Mögliche Ursachen unwirksamer Frühwarnsysteme 15
3.5 Balanced Scorecard als Instrument des Risikomanagements und der Frühwarnsysteme 16
4. Bedeutung eines Frühwarnsystems für das Risikomanagement 19
5. Fazit 20
1. Einleitung
1.1 Aufbau der Seminararbeit
Die Arbeit ist in fünf Teilbereiche untergliedert. Der erste Teil der Seminararbeit beschäftigt sich mit dem Risikomanagement. In der vorliegenden Arbeit werden zu diesem Thema die grundlegenden Begriffe näher erläutert und es wird auf die Ziele, Aufgaben, das KonTraG, den Prozess und die Instrumente eingegangen. Der zweite Teil der Arbeit beschäftigt sich mit den Frühwarnsystemen. Hier werden allgemeine Begriffe erläutert und es werden die Frühindikatoren, die Funktionsweise und das Instrument der Balanced Scorecard in Bezug auf Risikomanagement und Frühwarnung thematisiert. Zum Schluss wird noch auf die Bedeutung eines Frühwarnsystems für das Risikomanagement eines Unternehmens eingegangen. Die Arbeit wird mit einem Fazit abgeschlossen.
1.2 Zielsetzung der Seminararbeit
Eine risikoorientierte Ausrichtung der Unternehmensführung gewinnt aufgrund einer steigenden Globalisierung der Unternehmen, einer wachsenden Dynamisierung der einzelnen Märkte und einer komplexer werdenden Unternehmensumwelt immer mehr an Bedeutung. Der Gesetzgeber hat diesen Trend erkannt und versucht mit Hilfe des „Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“ (KonTraG), Schwächen und Risiken in den Unternehmen zu korrigieren und Fehlsteuerungen zu vermeiden. Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, einen Einblick in das Risikomanagement zu geben und auf die Wichtigkeit eines Risikomanagementsystems und das darin involvierte effiziente Frühwarnsystem im Unternehmen hinzuweisen.
2. Risikomanagement
2.1 Begriffliche Grundlagen des Risikomanagements
2.1.1 Der Risikobegriff
Mit jeder getroffenen Entscheidung und unternehmerischen Handelns, können Risiken einhergehen. Risiken bilden sich aus externen Faktoren, die sich nicht beeinflussen lassen und einer nicht vollständigen Vorhersehbarkeit der Auswirkungen von unternehmerischen Entscheidungen bzw. unternehmerischen Handelns. In erster Linie wird mit dem Risikobegriff ein negatives Ereignis verbunden. Risiko bedeutet letztendlich, dass bestimmte Handlungen und Ereignisse ein Unternehmen daran hindern, dass es seine Ziele erreicht bzw. seine Strategien erfolgreich umsetzen kann.1 Unter Risiko kann auch die Abweichung eines tatsächlichen Ergebnisses vom geplanten bzw. erwarteten Ergebnis, als Streuung des prospektiven Erfolgs um den Erwartungswert verstanden werden.2 In der Betriebswirtschaftslehre existiert keine einheitliche Definition von Risiko.
2.1.2 Der Risikomanagementbegriff
Risikomanagement beinhaltet alle organisatorischen Maßnahmen, die sich auf die Definition der Risikofelder, die Identifikation der Risiken im Rahmen einer permanenten Risikoinventur und auf deren Analyse, Bewertung, Steuerung, Überwachung und Berichterstattung beziehen. Risikomanagement soll ein Instrument dafür sein, Erfolgspotenziale zu sichern, die Qualität der Planungen im Unternehmen zu verbessern und somit letztlich zusätzlichen Unternehmenswert schaffen.
2.2 Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmens- bereich (KonTraG)
Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich wurde am 5. März 1998 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und trat am 1. Mai 1998 in Kraft. Das Gesetz wurde aufgrund zahlreicher Insolvenzen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie auch bekannter Großunternehmen beschlossen. Ziel des KonTraG ist es, die Corporate Governance, d. h. den „Knigge für Unternehmen“, in deutschen Firmen zu verbessern. Das Handelsgesetzbuch und das Aktiengesetz wurden durch das KonTraG erweitert und verbessert. Das KonTraG beinhaltet eine Vorschrift, das die Geschäftsführung zwingt ein Frühwarnsystem für Risiken bzw. ein Risikomanagementsystem einzuführen und aktiv auszuführen und die Veröffentlichung von Risiken und der Risikostruktur im Lagebericht des Jahresabschlusses.3 Wörtlich steht in diesem Gesetz „....der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“4
2.3 Aufgaben und Ziele des Risikomanagements
[...]
1 Vgl. KPMG: Integriertes Risikomanagement, www.kpmg.de/library/docs/IRM.pdf
2 Vgl. Wieben Hans-Jürgen: Credit Rating und Risikomanagement (2004), S. 40
3 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/KonTraG
4 Zit. nach § 91 Abs. 2 Aktiengesetz
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