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Details

Institution/Hochschule: Fachhochschule Neu-Ulm
Tags: Besteuerung, Emissionsrechten
Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 2006
Seiten: 19
Note: 2,0
Literaturverzeichnis: ~ 80  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 214 KB
Archivnummer: V60245
ISBN (E-Book): 978-3-638-53968-5

Textauszug (computergeneriert)

Besteuerung von Emissionsrechten

von: Michael Maier

Wintersemester 2005/2006

 


Inhalt

1. Der Emissionshandel  3

1.1 Die Ziele des Emissionshandels 3
1.2 Das Grundprinzip des Emissionshandels  3

2. Die Besteuerung von Emissionsrechten 5

2.1 Umsatzsteuerliche Behandlung von Emissionsrechten  5

2.1.1 Umsatzsteuerliche Behandlung der Erstzuteilung von Emissionsrechten  5
2.1.2 Umsatzsteuerliche Behandlung von Markttransaktionen 5

2.1.2.1 Beispiel zu inländischen Transaktionen 6
2.1.2.2 Beispiel zum Verkauf von Emissionsrechten ins Ausland 6
2.1.2.3 Beispiel zum Kauf von Emissionsrechten aus dem Ausland 6

2.2 Ertragsteuerliche Behandlung von Emissionsberechtigungen 7

2.2.1 Bilanzielle Einordnung der Emissionsberechtigungen 7
2.2.2 Zugangsbewertung von unentgeltlich erhaltenen Emissionsberechtigungen 8

2.2.2.1 Nach Handelsrecht  8
2.2.2.2 Nach Steuerrecht 9

2.3 Bilanzierung der Höhe nach bei Erwerb der Berechtigungen am Markt 10
2.4 Steuerbilanzielle Behandlung der Verpflichtung zur Abgabe der Emissionsberechtigungen an den Staat  10

2.4.1 Emissionsberechtigungen sind vorhanden 10
2.4.2 Emissionsberechtigungen sind nicht vorhanden 11
2.4.3 Bewertung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nach dem Steuerrecht 10
2.4.4 Auflösung der Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten 11

2.5 Beispiel zur Ertragsteuerlichen Behandlung von Emissionsberechtigungen 11

Literaturverzeichnis 13

Rechtsquellenverzeichnis 17

Verzeichnis der Verwaltungsanweisungen 19


 

 

1. Der Emissionshandel

1.1 Die Ziele des Emissionshandels

Die Grundlagen des Emissionshandels berufen sich auf das am 16.Februar 2005 in Kraft getretene Kyoto-Protokoll: Im japanischen Kyoto wurde 1997 von 39 beteiligten Industrienationen ein internationales Klimaschutzabkommen, das so genannte Kyoto- Protokoll, beschlossen. Oberstes Ziel dieses Abkommens ist es, die Emission klimaschädlicher Gase (sog. Treibhausgase), wie zum Beispiel Kohlendioxid (CO2), bis zum Jahre 2012 um weltweit fünf Prozent im Vergleich zum Niveau des Jahres 1990 zu senken. Der Emissionshandel stellt dazu ein Verfahren bereit, durch welches dieses Ziel, mit möglichst geringen Kosten realisiert werden kann.1

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichteten sich im Kyoto-Protokoll dazu, die durchschnittliche Emission von Treibhausgasen bis zum Jahre 2012 um acht Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern.2 Die Mitgliedstaaten arbeiten zur Erreichung dieses Ziels zum einen unabhängig voneinander (zum Beispiel mittels nationaler Klimaschutzmaßnahmen), zum anderen aber auch gemeinschaftlich: Hierzu wurde als wichtigste Maßnahme zum Klimaschutz die Einführung eines europäischen Emissionshandelssystems für Unternehmen beschlossen, welches am 1.Januar 2005 startete. Das Emissionshandelssystem der europäischen Union lässt sich als ökonomisches Instrument zur Verringerung des Ausstoßes des Treibhausgases Kohlendioxid charakterisieren. Basis des Emissionshandelssystems ist somit der Wert der Berechtigung des Ausstoßes einer Tonne CO2 (=1 EUA = European Allowance). Diese Berechtigung wird als Emissionsberechtigung, Emissionsrecht oder Emissionszertifikat bezeichnet. Die Höhe dieses Wertes wird durch den (Handels)Markt bestimmt (Ende Oktober 2005 aktueller Handelspreis 1 EUA ≈ 21€). Resultierend daraus erfolgt nun eine Durchführung von Emissionsminderungsmaßnahmen an der Stelle, wo sie am kostengünstigsten ist. Der Emissionshandel schafft somit Anreize für Investitionen in CO2-sparende Technologien.

1.2 Das Grundprinzip des Emissionshandels

Durch den Emissionshandel findet der der angestrebte Klimaschutz letztendlich dort statt, wo er zu möglichst geringen Kosten realisiert werden kann. Dies ermöglicht sowohl ökologisch wirksames, als auch ökonomisch effizientes Handeln:

Industriebetrieben, die am Emissionshandel teilnehmen, wird zunächst ein Emissionsbudget für einen bestimmten Zeitraum (Handelsperiode) vorgegeben. Dieses Emissionsbudget berücksichtigt ein für diese Periode festgelegtes Emissionsminderungsziel. In Deutschland werden jeder betroffenen Anlage nun durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) folgend dem Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007) kostenlos Emissionsberechtigungen zugewiesen. Sollten die Kohlendioxidemissionen des betroffenen Betriebes in der Handelsperiode geringer ausfallen als die ihm zugewiesenen Emissionsberechtigungen, so kann der Betrieb nicht benötigte Zertifikate am Markt verkaufen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn CO2-Emissionen durch den Einsatz CO2-sparender Technologien gemindert wurden. Andererseits kann der Betrieb natürlich auch Emissionsberechtigungen am Markt zukaufen, so zum Beispiel wenn die Investitionen in CO2-mindernde Technologien im Vergleich zum Zukauf von Emissionsberechtigungen teurer ausfallen würden. Die teilnehmenden Betriebe sind dazu verpflichtet, jeweils zum 30.April eines Jahres Emissionsberechtigungen in Höhe der tatsächlich stattgefundenen Emissionen des vergangenen Jahres abzugeben. Konnte das Unternehmen seiner Emissionsminderungspflicht nicht nachkommen oder hat eine zu geringe Anzahl an Emissionsberechtigungen zugekauft, so werden empfindliche Sanktionen fällig (derzeit 40 Euro pro Tonne Kohlendioxid). Zusätzlich müssen in diesem Fall die fehlenden Emissionsberechtigungen im Folgejahr nachgereicht werden.3

Neben dem eigentlichen Handel von Emissionsberechtigungen untereinander bieten sich den Unternehmen weitere Möglichkeiten (zum Beispiel die im Kyoto-Protokoll beschriebenen „Flexiblen Mechanismen“) benötigte Zertifikate zu erwerben. Aufgrund der für den Emissionshandel eher zweitrangigen Bedeutung dieser Formen des Erwerbs, wird auf diese im Weiteren nicht näher eingegangen.

Abbildung 1: Die Ziele des Emissionshandels sind erreicht: CO2-Emission wurde gemindert, Unternehmen 1 hat mit dem Verkauf der Zertifikate Geld verdient, Unternehmen 2 hat sich Investitionen erspart. [Abbildung in der Downloaddatei vorhanden]

2. Die Besteuerung von Emissionsrechten

[...]


1 Vgl. DEHSt, Klimaschutz (Internetquelle)

2 Vgl. Anlage B des Kyoto-Protokolls, BGBl.2002 II S.997

3 Vgl. DEHSt, Klimaschutz (Internetquelle)

Kommentare

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