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Hausarbeit, 2006, 29 Seiten
Autor: BSc. Kamil Wrona
Fach: Gesundheitswissenschaften
Details
Institution/Hochschule: Universität Bielefeld
Tags: Beratung, Krankenkassen, Gesetzliche, Rahmenbedingungen, Rechte, Pflichten, Beratung, Gesundheitswesen
Jahr: 2006
Seiten: 29
Note: 1
Literaturverzeichnis: ~ 20 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-54127-5
Dateigröße: 125 KB
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Zusammenfassung / Abstract
Der Anspruch des Patienten im deutschen Gesundheitswesen auf ausführliche Beratung wird immer größer. Es gibt bereits gesetzliche Grundlagen, welche Krankenkassen dazu auffordern, aufklärende und beratende Maßnahmen im Sinne der Gesundheit (besonders ihrer Versicherten und generell auch) der Bevölkerung anzugehen. Der Anspruch auf Information wird daher gerechtfertigt, da das Angebot an Gesundheitsdienstleistungen immer größer und damit unübersichtlicher wird. Kaum ein Patient weiß mehr, welche Behandlung ob und wann notwendig ist und inwiefern Zugang zu verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens ermöglicht wird. Dahingehend wollen wir in unserer Hausarbeit erst einmal den Begriff Gesundheitsberatung und alle rechtlichen Grundlagen erörtern, welche einerseits Krankenkassen den Beratungsaspekt zusprechen und inwiefern die Patientenrechte diesem Aspekt entgegenkommen. Im Verlauf werden dann einige Krankenkassen auf ihr Beratungsangebot hin untersucht und aufgrund dessen, auch wenn die Repräsentativität leider nicht gewährleistet werden kann, werden wir dann eine Zukunftsprognose anstellen. Diese Prognose enthält dahingehend unsere Vorstellung von der Zukunft der Implementation des Beratungsanspruches. Zusätzlich befragten wir zudem die von uns untersuchten Krankenkassen, was sie zur Thematik und zur Relevanz des Themas Gesundheitsberatung für eine Meinung vertreten. Das Ergebnis dieser Befragung ist im Kapitel „Statements der Krankenkassen zur Thematik“ nachzulesen. Intention dieser Arbeit war es unter anderem auch, die Prägnanz des Themas „Gesundheitsberatung“ aufzuführen, auch aus eigenem Interesse, denn nichts wünscht sich ein Patient mehr, als ausreichend informiert zu werden und am eigenen Behandlungsprozess teilzuhaben. Diesem Wunsch wird auch durch den Versuch im Gesundheitswesen immer mehr die Modelle der „integrierten Versorgung“ einfließen zu lassen, entgegengekommen.
Textauszug (computergeneriert)
Beratung durch Krankenkassen - Gesetzliche
Rahmenbedingungen, Rechte und Pflichten
von: Kamil Wrona
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
Vorwort 1
1. Theoretische Grundlagen der Gesundheitsberatung 2
1.2 Aufgaben und Ziele 4
2. Der Patient als Kunde im Gesundheitswesen 5
2.1 Beratungsbedarf und Patientenbedürfnisse 7
2.1.1 Anforderungen an die Krankenkassen 8
2.2 Patientenrechte in Deutschland 8
3. Gesundheitsberatung durch Krankenkassen 11
3.1 Gesetzliche Grundlagen 11
3.1.1 Werden die Gesetze den Patientenbedürfnissen und Rechten gerecht? 14
3.2 Beratungsangebot – Ist Stand 16
3.2.1 Praxisstudie Vergleich gesetzlicher Krankenkassen in Hinblick auf das jeweilige Beratungsangebot untereinander 18
3.2.1.1 Statements der Krankenkassen zur Thematik 22
4. Ausblick – Evaluation - Fazit 23
Literaturverzeichnis 26
Vorwort
Der Anspruch des Patienten im deutschen Gesundheitswesen auf ausführliche Beratung wird immer größer. Es gibt bereits gesetzliche Grundlagen, welche Krankenkassen dazu auffordern, aufklärende und beratende Maßnahmen im Sinne der Gesundheit (besonders ihrer Versicherten und generell auch) der Bevölkerung anzugehen. Der Anspruch auf Information wird daher gerechtfertigt, da das Angebot an Gesundheitsdienstleistungen immer größer und damit unübersichtlicher wird. Kaum ein Patient weiß mehr, welche Behandlung ob und wann notwendig ist und inwiefern Zugang zu verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens ermöglicht wird. Dahingehend wollen wir in unserer Hausarbeit erst einmal den Begriff Gesundheitsberatung und alle rechtlichen Grundlagen erörtern, welche einerseits Krankenkassen den Beratungsaspekt zusprechen und inwiefern die Patientenrechte diesem Aspekt entgegenkommen.
Im Verlauf werden dann einige Krankenkassen auf ihr Beratungsangebot hin untersucht und aufgrund dessen, auch wenn die Repräsentativität leider nicht gewährleistet werden kann, werden wir dann eine Zukunftsprognose anstellen. Diese Prognose enthält dahingehend unsere Vorstellung von der Zukunft der Implementation des Beratungsanspruches. Zusätzlich befragten wir zudem die von uns untersuchten Krankenkassen, was sie zur Thematik und zur Relevanz des Themas Gesundheitsberatung für eine Meinung vertreten. Das Ergebnis dieser Befragung ist im Kapitel „Statements der Krankenkassen zur Thematik“ nachzulesen. Intention dieser Arbeit war es unter anderem auch, die Prägnanz des Themas „Gesundheitsberatung“ aufzuführen, auch aus eigenem Interesse, denn nichts wünscht sich ein Patient mehr, als ausreichend informiert zu werden und am eigenen Behandlungsprozess teilzuhaben. Diesem Wunsch wird auch durch den Versuch im Gesundheitswesen immer mehr die Modelle der „integrierten Versorgung“ einfließen zu lassen, entgegengekommen.
1 Theoretische Grundlagen der Gesundheitsberatung
Wenn man den Begriff „Gesundheitsberatung“ hört, kommen einem wahrscheinlich nur wage Vorstellungen darüber in den Sinn, welchen Stellenwert dieser Begriff in unserer Gesellschaft mittlerweile einnimmt. Vielleicht wird der eine oder andere darüber Aussagen, dass er mit „Gesundheitsberatung“ die Beratung durch Ärzte oder andere Professionelle, sowie Heilberufler aller Art in Sachen Gesundheit verbindet. Seltener aber wird man diesen Begriff mit Krankenkassen in Zusammenhang bringen. Doch sollte dies mittlerweile eigentlich nicht mehr der Fall sein. Auch Krankenkassen, als fester Akteur im Gesundheitswesen, sind mittlerweile sogar gesetzlich zur Beratung ihrer Kunden verpflichtet. Um diese Thematik nun weiter zu konkretisieren, aber auch einen theoretischen Einstieg zu schaffen, erscheint es zunächst nötig, den Begriff „Gesundheitsberatung“ selbst zu definieren, bevor auf weitere Aspekte der Gesundheitsberatung durch Krankenkassen angelehnt werden kann. Hierfür erscheint es sinnvoll den Begriff in seine zwei Bestandteile „Gesundheit“ und „Beratung“ zu trennen. Die WHO, World Health Organization, definiert „Gesundheit“ seit dem 7 April 1948 folgendermaßen:
“Health is a state of complete physical, mental and social well-being and not merely the absence of disease or infirmity.” (Online im Internet: WWW: http://www.who.int/about/definition/en/) Sinngemäß übersetzt lässt sich also sagen, dass Gesundheit der Zustand vollkommenen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens sei und nicht nur die Abwesenheit von Krankheit und Gebrechen. Beratung hingegen lässt sich folgendermaßen definieren: "Beratung ist ein zwischenmenschlicher Prozess (Interaktion), in welchem eine Person (der Ratsuchende oder Klient) in und durch die Interaktion mit einer anderen Person (dem Berater), mehr Klarheit über eigene Probleme und deren Bewältigungsmöglichkeiten gewinnt. Das Ziel von Beratung ist die Förderung von Problemlösungskompetenz" (Rechtien, 1998)
Entsprechend erscheint eine Definition des Begriffs „Gesundheitsberatung“ trivial. Ist es doch einfach die Zusammenführung beider Begriffe. Behnke, Demmler & Unterhuber (2001) definieren Gesundheitberatung folgendermaßen: „Gesundheitsberatung heißt, den Konsumenten durch Aufklärung, Information und Beratung in die Lage zu versetzen, bei der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen mitzuwirken. Gesundheitsberatung versucht die Idee der Kundenorientierung auch im Gesundheitswesen zu etablieren. Dabei soll der Kunde durch Information und Beratung so weit wie möglich befähigt werden, bei der Befriedigung seiner Gesundheitsbedürfnisse mitzuentscheiden“ (Behnke, Demmler & Unterhuber 2001, S.53) Eine weitere Definition, hier nach Faltermeier (2004), lautet: „Gesundheitsberatung kann [...] als eine professionelle Beratung verstanden werden, die sich auf Gesundheitsthemen und -probleme bezieht und das Ziel hat, über psychologische und soziale Veränderungsmethoden Krankheiten zu verhindern, Gesundheit zu fördern und die Bewältigung einer Krankheit zu unterstützen“ (Faltermeier 2004, S. 1064)
Die Relevanz des Begriffes, stellt sich jedoch erst dadurch heraus, wenn man u.a. die Entwicklung der Rolle des Patienten im Gesundheitswesen betrachtet. Nach Dierks et al. (2001) hat sich das Rollenverständnis des Patienten in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Die Problematik dabei ist, dass der Mensch in der Rolle des Patienten über lange Zeit fremdbestimmt war und damit keinerlei Souveränität im Behandlungsprozess etc. inne hatte. Dies hat sich aber im Laufe der Zeit zum größten Teil gewandelt. Der Patient ist nun nicht mehr „unmündiger Patient“, der sich den Entscheidungen der Leistungserbringer im Gesundheitswesen zu beugen hat. Es lässt sich feststellen, dass der Patient in immer größerem Maße in das Gesundheitssystem integriert wird. Dabei liegt die Betonung insbesondere auf der Mitbeteiligung des Patienten bei der Interaktion zwischen Patient und den Akteuren des Gesundheitswesens. Daraus ergibt sich mittlerweile aber auch u.a. ein wachsender Beratungsbedarf in Sachen Gesundheit. Aus seiner neu gewonnenen Autonomie heraus will der Patient mitbestimmen, sich einbringen, sein Wissen maximieren. Der Patient strebt hierbei nach mehr Informationen in eigener Sache, um vergleichen und abwägen zu können, was das Beste für ihn sei. (vgl. Dierks et al. , 2001)
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