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Leutnant Gustl, ein (un)ehrenhafter Mann? Über das Motiv der Ehre in Arthur Schnitzlers Lieutenant Gustl

Termpaper, 2006, 14 Pages
Author: Linda Tolle
Subject: German Studies - Modern German Literature

Details

Event: Erzählungen um 1900
Institution/College: University of Freiburg
Tags: Leutnant, Gustl, Mann, Motiv, Ehre, Arthur, Schnitzlers, Lieutenant, Gustl, Erzählungen
Category: Termpaper
Year: 2006
Pages: 14
Grade: 2,7
Bibliography: ~ 9  Entries
Language: German
Archive No.: V60537
ISBN (E-book): 978-3-638-54187-9

File size: 154 KB


Excerpt (computer-generated)

Albert-Ludwigs-Universität, Deutsches Seminar II
Proseminar: Erzählungen um 1900
Sommersemester 2006

Leutnant Gustl, ein (un)ehrenhafter Mann? Über das Motiv
der Ehre in Arthur Schnitzlers Leutenant Gustl

von: Linda Tolle

 


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung  S. 3

2. Hauptteil – Leutnant Gustls Ehre S. 4

3. Schlusswort  S. 13

Literaturverzeichnis S. 14


 

 

1. Einleitung

Arthur Schnitzlers Lieutenant Gustl erschien das erste Mal im Jahr 1900 in der Weihnachtsbeilage der Wiener Neuen Freien Presse und rief sofort Erregung und Entsetzen vor allem bei den Militärs hervor. Denn Schnitzler kritisierte mit seiner Novelle nicht nur das Militär und das Duellwesen, sondern legte mit dem durchgängigen inneren Monolog noch dazu das Innenleben eines Leutnants offen, wie es für diese Zeit sehr untypisch war. Nachdem der Autor in der Zeitung Reichswehr massiv attackiert worden war darauf nicht standesgemäß mit einer Duellforderung antwortete, rief man ihn auf, bekannt zu geben, ob er der Verfasser dieser Novelle sei. Schnitzler gab dies offen zu. Daraufhin wollte ihn das Bezirkskommando in einem Ehrengerichtsverfahren belangen, wogegen sich Schnitzler allerdings wehrte. Im Gegenzug fasste der „Ehrenrat für Landwehroffiziere und Kadetten Wien“ den Beschluss:

der beschuldigte Oberarzt hat die Standesehre dadurch verletzt, daß er als dem Offiziersstande angehörig eine Novelle verfaßte und in einem Weltblatte veröffentlichte, durch deren Inhalt die Ehre und das Ansehen der österr. ung. Armee geschädigt und herabgesetzt wurde, sowie daß er gegen die persönlichen Angriffe der Zeitung „Reichswehr“ keinerlei Schritte unternommen hat.

Schnitzler wurde daraufhin zum „Sanitätssoldaten des k. u. k. Landsturms“ degradiert und trug seine Strafe mit Würde.1 Diese Anekdote verdeutlicht, welch große Rolle die Ehre eines Mannes in der vom Militär dominierten österreichischen Gesellschaft Anfang des 20. Jahrhunderts spielte. Arthur Schnitzler stellte sich seinen Gegnern und trug die Konsequenzen seiner Handlung. Seine Figur Leutnant Gustl vertuscht jedoch seine Ehrverletzung und trägt die Konsequenzen letztendlich nicht. Im Folgenden möchte ich auf das Motiv der Ehre in Arthur Schnitzlers Lieutenant Gustl eingehen und die Frage verfolgen, ob Gustl ein ehrenhafter Mann ist oder nicht.

2. Hauptteil – Leutnant Gustls Ehre

„Ich werd’ zum Obersten gehn und ihm die Sache melden … ja, zum Obersten […] und ich werd’ ihm sagen: Herr Oberst, ich melde gehorsamst, er hat den Griff gehalten, er hat ihn nicht aus’lassen; es war genau so, als wenn ich ohne Waffe gewesen wäre … - Was wird der Oberst sagen?“2 Schon in diesem Auszug aus Arthur Schnitzlers Lieutenant Gustl zeigt sich das gesellschaftliche Verständnis der Österreicher um 1900. Damals sahen die oberen Schichten die Gepflogenheiten des Militärs als allgemeingültige Regeln an. Dies zeigte sich besonders an den Vorschriften des Duells, einer militärischen Methode der Selbstjustiz, die auch im zivilen Bereich ausgeübt wurde um einen Konflikt zwischen zwei Personen zu entscheiden.

Der Staat sah das Duellwesen jedoch als eine Bedrohung an und verabschiedete deswegen über die Jahrhunderte hinweg viele Gesetze und Verordnungen gegen diese gewaltsame Form der Entscheidungsfindung. Man fürchtete den Machtverlust der Justiz, da sich das Duellwesen gesellschaftlich etabliert hatte. Mit der Zeit vollzog sich allerdings ein Wandel. Während den beiden (potentiellen) Duellanten im 18. Jahrhundert noch die unehrenhafte Entlassung drohte, wurde Ende des 19. Jahrhunderts „nur [noch] die Unterlassung des Duells mit Chargenverlust bestraft.“3 Dies kann als Zeichen dafür gesehen werden, dass sich der Staat nicht nur damit abgefunden hatte, dass seine Gesetze nicht befolgt wurden, sondern dass er nunmehr damit begann, die Durchführung der gegensätzlichen, militärischen Rechtsordnung zu überwachen. Wer ein Duell verweigerte, verlor jegliches gesellschaftliche Ansehen und musste im schlimmsten Fall das Land verlassen, während ein Duellant entweder direkt freigesprochen wurde, oder, allein der Form wegen, eingesperrt wurde um nach kurzer Zeit begnadigt zu werden. Eine Witwe, deren Mann aufgrund eines Duells verstorben war, erhielt sogar eine Pension, ein Duellverweigerer musste jedoch ohne jeden Versorgungsanspruch leben.4

[...]


1 Vgl.: Laermann, Klaus: „Leutnant Gustl“. In: Janz, Rolf-Peter (Hrsg.): Arthur Schnitzler: Zur Diagnose des Wiener Bürgertums im Fin de siècle. Stuttgart 1977. S. 110f.

2 Schnitzler, Arthur: Lieutenant Gustl. Stuttgart 2002. S. 18.

3 Zitiert nach: Laermann, Klaus: Zur Sozialgeschichte des Duells. In: Janz, Rolf-Peter (Hrsg.): Arthur Schnitzler: Zur Diagnose des Wiener Bürgertums im Fin de siècle. Stuttgart 1977. S. 144.

4 Vgl.: Laermann, Klaus: Zur Sozialgeschichte des Duells. S. 146.


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