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Subtitle: Am Beispiel von Deutschland und Österreich
Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2006, 31 Pages
Author: Karl Mattern
Subject: Politics - Political Systems - General
Details
Institution/College: University of Mannheim (Lehrstuhl Politische Wissenschaften III)
Tags: Kontrollfunktion, Regierungsberichte, Parlamentarische, Kontrolle, Regierung
Year: 2006
Pages: 31
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 17 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-54359-0
ISBN (Book): 978-3-638-66759-3
File size: 221 KB
Diese Arbeit will die Frage nach der funktionalen Einordnung von Berichten der Regierung im System parlamentarischer Kontrolle, am Beispiel von Deutschland und Österreich, klären.
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Abstract
In der Literatur sind Berichte der Regierung bisher nicht umfassend untersucht worden. Verweise finden sich im Rahmen der Untersuchung von parlamentarischer Kontrolle im Allgemeinen oder in juristischen Untersuchungen zu parlamentarischen Berichten. Als zentrales Thema haben Berichte der Regierung in parlamentarischen Systemen nach Recherche des Autors bislang keine Aufmerksamkeit in der politikwissenschaftlichen Literatur gefunden. Um Berichte der Regierung in ihrer Funktionsweise vergleichend darzustellen, wird in dieser Arbeit zunächst die principal – agent Theorie erläutert. Diese bildet dann im Verlauf der Arbeit das theoretische Gerüst, das eine Einordnung des Regierungsberichts im repräsentativen, demokratischen System von Delegationen und Abhängigkeiten bzw. Bindungen ermöglicht. Anschließend werden Berichte der Regierung definiert und typologisiert. Am Beispiel von Deutschland und Österreich kann dann die tatsächliche Anwendung von Berichten im jeweiligen System analysiert und verglichen werden, um eine abschließende Einordnung von Berichten der Regierung im System parlamentarischer Kontrolle zu ermöglichen.
Excerpt (computer-generated)
Universität Mannheim, Fakultät für Sozialwissenschaften
Lehrstuhl Politische Wissenschaften III
Hauptseminar: Parlamentarische Kontrolle der Regierung
SS 06, 8. Fachsemester
Berichte der Regierung
von: Karl Mattern
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Parlamentarische Kontrolle – Definition
3. Berichte der Regierung
3.1 Kontrollfunktionen der Berichte der Regierung in Deutschland
3.2 Kontrollfunktionen der Berichte der Regierung in Österreich
4. Vergleich und Schlussfolgerung aus den Berichten der Regierung in Deutschland und Österreich
5. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die Kontrolle der exekutiven Staatsorgane bildet einen elementaren Bestandteil der parlamentarischen Demokratie. Im Falle von parlamentarischen Demokratien ist die Kontrolle der Exekutive in erster Linie Angelegenheit des Parlaments. Zur Ausübung dieser Kontrolle existiert eine Vielzahl an Möglichkeiten. Diese Arbeit will die Frage nach der funktionalen Einordnung von Berichten der Regierung im System parlamentarischer Kontrolle klären. Deutschland und Österreich eignen sich hierzu, um aus einer vergleichenden Perspektive heraus Berichte als Element der parlamentarischen Kontrolle darzustellen. Die politischen Systeme beider Staaten weisen starke Parallelen auf. Sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch Österreich haben zwei Kammer Systeme. Eine Kammer dient jeweils der föderalen Repräsentation, die andere stellt die Volksvertretung dar. Da Berichte der Regierung hier hinsichtlich ihrer parlamentarischen Funktion untersucht werden sollen, sind die Kammern des Bundestags auf deutscher, sowie der Nationalrat auf österreichischer Seite im Fokus der Untersuchung. Neben Berichten der Regierung weisen beide Staaten auch in ihren übrigen parlamentarischen Kontrollmittel gewisse Parallelen auf, so dass Berichte der Regierung in dieser Hinsicht auch auf ihre Ergänzungsfunktion gegenüber anderen parlamentarischen Kontrollmitteln untersucht werden können.
In der Literatur sind Berichte der Regierung bisher nicht umfassend untersucht worden. Verweise finden sich im Rahmen der Untersuchung von parlamentarischer Kontrolle im Allgemeinen oder in juristischen Untersuchungen zu parlamentarischen Berichten. Als zentrales Thema haben Berichte der Regierung in parlamentarischen Systemen nach Recherche des Autors bislang keine Aufmerksamkeit in der politikwissenschaftlichen Literatur gefunden.
Um Berichte der Regierung in ihrer Funktionsweise vergleichend darzustellen, wird in dieser Arbeit zunächst die principal – agent1 Theorie erläutert. Diese bildet dann im Verlauf der Arbeit das theoretische Gerüst, das eine Einordnung des Regierungsberichts im repräsentativen, demokratischen System von Delegationen und Abhängigkeiten bzw. Bindungen ermöglicht. Anschließend werden Berichte der Regierung definiert und typologisiert. Am Beispiel von Deutschland und Österreich kann dann die tatsächliche Anwendung von Berichten im jeweiligen System analysiert und verglichen werden, um eine abschließende Einordnung von Berichten der Regierung im System parlamentarischer Kontrolle zu ermöglichen.
2. Parlamentarische Kontrolle – Definition
Repräsentative Demokratie beruht auf dem Prinzip der Delegation von Macht. Bürger, als ultimative Machthaber im demokratischen System2, bestimmen Repräsentanten, die in deren Auftrag handeln und entscheiden. Zur Gewährleistung der pflichtbewussten Ausübung der Macht im Sinne der Bürger sind Kontrollmechanismen notwendig. Diese sollen eine Bindung des Repräsentanten an seinen Auftraggeber gewährleisten und Machtmissbrauch verhindern3. In der parlamentarischen Demokratie (im Folgenden wird darunter die Westminster Demokratie als klassischer Typ der parlamentarischen Regierung verstanden) sind die Verhältnisse von Wähler zu Abgeordneten, Abgeordneten zu Regierung, Regierung zu individuellem Minister sowie Minister zur öffentlichen Verwaltung von diesem Prinzip der Delegation bestimmt. Bildlich gesprochen entspricht die Delegation der Macht vom ultimativen Souverän (dem Volk) zum ultimativen Organ der Machtausübung (Beamte, öffentliche Verwaltung) einer Kette aus mehreren Gliedern (Volk -> Repräsentant -> Kabinett -> Minister -> Beamte, öffentliche Verwaltung). Jedes Glied der Kette delegiert Macht an das nächste. Das jeweils folgende Glied ist dabei nur dem vorangehenden gegenüber verantwortlich, d.h. es handelt im Auftrag des Delegierenden und kann von diesem für sein Handeln sanktioniert werden.
Angesichts dieses durchaus aufwendigen Procedere stellt sich die Frage nach Sinn und Nutzen der Delegation für den Bürger. Drei Gründe werden hierfür aufgeführt: Erstens, Kapazitätsprobleme: Bürger sind eingeschränkt. Sie besitzen nicht die zeitlichen und materiellen Ressourcen, um neben Aufgaben in Familie, Beruf und Gesellschaft die Geschicke ihres Staates zu leiten.
Zweitens, Kompetenzprobleme: die Führung und Organisation eines Staates bedarf vieler verschiedener spezieller Qualifikationen, welche die meisten Bürger nicht beherrschen und daher an Spezialisten delegieren. Drittens, Probleme der Koordination: in modernen Flächenstaaten mit mehreren Millionen Einwohnern ist es für den einzelnen Bürger praktisch unmöglich, Interessen und Macht in einer effektiven Art und Weise zu koordinieren und auszuüben. Eine beschränkte Zahl von Repräsentanten ist dazu besser in der Lage4. Zur systematischen Darstellung des Verhältnisses zwischen Machthabern und Delegierten bezieht sich der Autor im Folgenden auf die im Herausgeberwerk Delegation and Accountability in Parliamentary Democracies5 (Strom, Müller, Bergmann) vorgestellte principal - agent Theorie. Dieses Modell ermöglicht eine Analyse der Verhältnisse zwischen den einzelnen Stufen der Delegation in demokratischen politischen Systemen. Da die Berichte der Regierung an das Parlament den Schwerpunkt dieser Arbeit bilden, fokussiert die folgende Beschreibung der prinicpal - agent Theorie das Verhältnis zwischen Regierung und Parlament:
Die principal - agent Theorie versteht Delegation als eine Situation, in der eine Person oder Gruppe, der principal, einer anderen Person oder Gruppe, dem agent, Macht überträgt, um im Sinne des principal zu handeln6. Der principal sieht darin die Möglichkeit, von ihm erwünschte Ziele zu reduzierten persönlichen Kosten bzw. Aufwand zu erreichen. Diese Übertragung von Macht beinhaltet für den principal die Gefahr, dass der agent nicht in seinem Sinne handelt, sondern die Macht zu seinen eigenen Gunsten missbraucht. Um diesem Phänomen entgegenzuwirken, hat der principal die Möglichkeit, die Handlungen des agent zu entlohnen und zu sanktionieren7. Diese Verantwortlichkeit von agent zu principal bezeichnet die principal - agent Theorie als accountability.
[...]
1 Strom, Kaare, Müller, Wolfgang C., Bergman, Torbjörn (Hrsg.): Delegation and Accountability in Paliamentary Democracies. Oxford: Oxford University Press 2003.
2 Vgl. Strom 2003, S. 64
3 Vgl. Müller, Bergman, Strom 2003, S. 4
4 Vgl. Strom 2003, S. 56ff
5 Strom, Kaare, Müller, Wolfgang C., Bergman, Torbjörn (Hrsg.): Delegation and Accountability in Paliamentary Democracies. Oxford: Oxford University Press 2003.
6 Vgl. Lupia 2003, S. 33
7 Vgl. ebenda, S.35
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