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Diploma Thesis, 2005, 71 Pages
Author: Diplom-Kaufmann Nicolas Herwig
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes
Details
Tags: Anschaffungswertprinzip, Prinzip, Fair, Value-Bewertung, Paradigmawechsel, Bewertungskonzeption, Abschlüssen
Year: 2005
Pages: 71
Grade: 1,00
Bibliography: ~ 71 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-55074-1
ISBN (Book): 978-3-638-84882-4
File size: 389 KB
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Abstract
1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit Angesichts der zunehmenden Globalisierung der Güter- und Kapitalmärkte befinden sich die Rechnungslegungsnormen seit einigen Jahren im Umbruch. Die Investoren verlangen als Folge dieser Globalisierung eine international vergleichbare Rechnungslegung, die ihnen als Informationsinstrument für ihre Investitionsentscheidungen zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang wird einer internationalen Rechnungslegung eine zunehmende Bedeutung zuteil. Die gesetzlichen Rahmenbedingung zur Umstellung auf International Financial Reporting Standards (IFRS) wurden von Parlament und Ministerrat der Europäischen Union (EU) am 19.7.2002 durch die sog. IAS-Verordnung1 geschaffen. Danach werden sämtliche kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet ihre Konzernabschlüsse ab dem 01.01.2005 bzw. 01.01.2007 nach den geltenden internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen. In Deutschland sind etwa 1340 Unternehmen2 (ca. 1010 Unternehmen2 davon mit Sitz in Deutschland) betroffen, da ihre Wertpapiere auf einem geregelten Markt zugelassen sind.3 Nach Schätzung der Europäischen Kommission sind seit 2005 europaweit 7000 Unternehmen von dieser Regelung betroffen.4 Den Mitgliedstaaten wurde darüber hinaus ein Wahlrecht eingeräumt, die IFRS sowohl im Einzelabschluss als auch für nicht-kapitalmarktorientierte Gesellschaften anzuwenden. Seit der Verabschiedung des Bilanzrechtsreformgesetzes (BilReG) im Dezember 2004 dürfen Große Kapitalgesellschaften i. S. des § 267 Abs. 3 HGB ihre Einzelabschlüsse gem. § 325 Abs. 2a HGB zu Informationszwecken auch nach IFRS veröffentlichen.5 Neben den Unternehmen, denen die Umstellung auf die IFRS durch den europäischen Gesetzgeber verordnet wurde, gibt es allerdings auch Unternehmen, die aus Eigeninteresse beabsichtigen ihre Rechnungslegung auf die IFRS-Rechnungslegung umzustellen oder diese bereits umgestellt haben. Die Gründe hierfür liegen insbesondere in der Herstellung einer besseren Vergleichbarkeit mit anderen Konzernen und in den gestiegenen Anforderungen internationaler Fremd- und Eigenkapitalgeber. [...]
Excerpt (computer-generated)
Georg-August-Universität Göttingen
Institut für Rechnungs- und Prüfungswesen privater und öffentlicher Betriebe
Vom Anschaffungswertprinzip zum Prinzip der Fair Value-Bewertung - Überlegungen zum Paradigmawechsel in der Bewertungskonzeption von Abschlüssen
Nicolas Herwig
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ... 1
1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit ... 1
1.2 Gang der Untersuchung ... 3
2 Konzeptionelle Grundlagen eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses ... 3
2.1 Kontinentaleuropäisches Normensystem ... 3
2.2 Zwecke und Grundsätze einer Rechnungslegung nach dem HGB ... 4
2.2.1 Buchführungs- und Jahresabschlusszwecke des HGB ... 4
2.2.2 Rechtsnatur, Entstehung und Ableitung von Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ... 6
2.2.3 Exkurs: True and Fair View i. S. d. § 264 Abs. 2 HGB ... 8
2.3 Funktionen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses ... 9
2.4 Grundlagen der Bewertungskonzeption des HGB ... 10
2.4.1 Vorbemerkungen ... 10
2.4.2 Das Anschaffungswertprinzip ... 11
2.4.3 Die Besonderheiten bei der Ausgestaltung des Bewertungsrechts nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB ... 13
2.4.4 Ausgewählte Einzelvorschriften der Bewertung ... 16
2.5 Zwischenergebnis ... 17
3 Konzeptionelle Grundlagen der IFRS ... 18
3.1 Das Anglo-Amerikanische Normensystem ... 18
3.2 Institutioneller Rahmen - Ziele, Entwicklung und Bedeutung ... 18
3.3 Das Framework ... 20
3.3.1 Vorbemerkungen ... 20
3.3.2 Zwecke, Ziele und Adressaten von IFRS-Abschlüssen ... 20
3.3.3 Grundlegende Anforderungen an die Rechnungslegung ... 21
3.3.4 Die Generalnorm der Fair Presentation ... 24
3.3.5 Kapitalkonzeptionen ... 25
3.4 Das Konzept der Fair Value-Bewertung ... 26
3.5 Ausprägungen der Fair Value-Bewertung in ausgewählten Standards ... 29
3.6 Das Prinzip der Ertragsrealisation und weitere grundlegende Anforderungen ... 30
3.7 Zwischenergebnis ... 32
4 Überlegungen zu einem möglichen Paradigmawechsel ... 33
4.1 Allgemeine Voraussetzungen für einen Paradigmawechsel ... 33
4.2 Auslöser eines Paradigmawechsels ... 34
4.2.1 Internationalisierung und Harmonisierung der Rechnungslegung ... 34
4.2.2 Internationalisierung der Rechnungslegungsvorschriften des HGB ... 36
4.3 Die Bedeutung des Paradigmawechsels für die Rechnungslegung ... 38
4.4 Der Wechsel des Rechnungslegungssystems als Erscheinungsform eines Paradigmawechsels ... 39
4.4.1 Die IFRS als maßgebendes Rechnungslegungssystems ... 39
4.4.2 Die Zweckmäßigkeit einer Fair Value-Bewertung ... 40
4.4.3 Die Gewährleistung des Gläubigerschutzes im Rahmen eines Paradigmawechsels ... 45
4.4.4 Zwischenergebnis und Ausblick ... 49
4.5 Der Wechsel der Bewertungskonzeption als Erscheinungsform eines Paradigmawechsels ... 50
4.5.1 Möglichkeiten und Probleme einer Fair Value-Bewertung nach HGB ... 50
4.5.2 Lösungsmöglichkeiten für die Zahlungsbemessung im Rahmen eines Paradigmawechsels ... 53
4.5.3 Zwischenergebnis und Ausblick ... 55
5 Schlussbetrachtung ... 57
Literaturverzeichnis ... 60
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
Angesichts der zunehmenden Globalisierung der Güter- und Kapitalmärkte befinden sich die Rechnungslegungsnormen seit einigen Jahren im Umbruch. Die Investoren verlangen als Folge dieser Globalisierung eine international vergleichbare Rechnungslegung, die ihnen als Informationsinstrument für ihre Investitionsentscheidungen zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang wird einer internationalen Rechnungslegung eine zunehmende Bedeutung zuteil.
Die gesetzlichen Rahmenbedingung zur Umstellung auf International Financial Reporting Standards (IFRS) wurden von Parlament und Ministerrat der Europäischen Union (EU) am 19.7.2002 durch die sog. IAS-Verordnung1 geschaffen. Danach werden sämtliche kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet ihre Konzernabschlüsse ab dem 01.01.2005 bzw. 01.01.2007 nach den geltenden internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen. In Deutschland sind etwa 1340 Unternehmen2 (ca. 1010 Unternehmen2 davon mit Sitz in Deutschland) betroffen, da ihre Wertpapiere auf einem geregelten Markt zugelassen sind.3 Nach Schätzung der Europäischen Kommission sind seit 2005 europaweit 7000 Unternehmen von dieser Regelung betroffen.4
Den Mitgliedstaaten wurde darüber hinaus ein Wahlrecht eingeräumt, die IFRS sowohl im Einzelabschluss als auch für nicht-kapitalmarktorientierte Gesellschaften anzuwenden. Seit der Verabschiedung des Bilanzrechtsreformgesetzes (BilReG) im Dezember 2004 dürfen Große Kapitalgesellschaften i. S. des § 267 Abs. 3 HGB ihre Einzelabschlüsse gem. § 325 Abs. 2a HGB zu Informationszwecken auch nach IFRS veröffentlichen.5
Neben den Unternehmen, denen die Umstellung auf die IFRS durch den europäischen Gesetzgeber verordnet wurde, gibt es allerdings auch Unternehmen, die aus Eigeninteresse beabsichtigen ihre Rechnungslegung auf die IFRS-Rechnungslegung umzustellen oder diese bereits umgestellt haben. Die Gründe hierfür liegen insbesondere in der Herstellung einer besseren Vergleichbarkeit mit anderen Konzernen und in den gestiegenen Anforderungen internationaler Fremd- und Eigenkapitalgeber.
Allerdings gilt es hierbei zu beachten, dass eine Rechnungslegung nach den IFRS sich in wesentlichen Punkten von den handelsrechtlichen Vorschriften unterscheidet. Diese Unterschiede sind insbesondere in den Ausgangszwecken gravierend. Hierbei verfolgt ein IFRS-Abschluss den Zweck, aktuelle oder potenzielle Investoren über die im Unternehmen vorhandenen Vermögenswerte und damit über die Chancen und Risiken einer Investition zu informieren. Der Grundgedanke einer IFRS-Rechnungslegung geht somit von einer Börsennotierung der Gesellschaft aus. Im Gegensatz dazu ist ein Abschluss nach HGB primär auf den Gläubigerschutz durch Selbstinformation ausgerichtet. Mit diesen unterschiedlichen Zwecken gehen allerdings auch Abweichungen hinsichtlich des Ausweises, des Ansatzes und insbesondere auch hinsichtlich der Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden einher. Hierbei steht der Fair Value als „Markenzeichen“ einer internationalen Rechnungslegung dem traditionell geprägten Anschaffungswertprinzip des HGB gegenüber.6
In der Literatur7 wird der Wechsel der Rechnungslegungssysteme bzw. der jeweiligen Bewertungskonzeption vielfach mit dem Begriff des Paradigmawechsels verbunden. Allerdings gehen mit einem solchen Wechsel derzeit erhebliche Zweifel der Fachwelt einher. Diese lassen sich insbesondere auf das Markenzeichen dieser neuen Rechnungslegung, den Fair Value, zurückführen. Anhand der bestehenden Skepsis ist es somit fraglich, ob der Begriff des Paradigmawechsels in diesem Zusammenhang überhaupt verwendet werden sollte.
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit soll daher der Prozess eines solchen Paradigmawechsels betrachtet werden. Die damit verbunden Probleme und Umsetzungsschwierigkeiten, die insbesondere seitens der Fachwelt geäußert werden, sollen Klarheit darüber verschaffen, ob ein Paradigmawechsel tatsächlich schon vollzogen ist, oder ob der Prozess noch in Gang ist. Hierbei werden auch Überlegungen angestrebt, wie die unterschiedlichen Probleme, die mit einem solchen Paradigmawechsel entstehen, gelöst werden können. Des Weiteren soll die Notwendigkeit einer veränderten Rechnungslegung zwar betrachtet werden, auf eine Wertung hinsichtlich der Qualität des jeweiligen Rechnungslegungssystems soll im Rahmen dieser Arbeit allerdings verzichtet werden, da eine solche Wertung auf Grund der unterschiedlichen Zwecksetzung meines Erachtens beinahe unmöglich ist.
1.2 Gang der Untersuchung
[...]
1 Verordnung der EU zur Anwendung der internationalen Rechnungslegungsgrundsätze.
2 Die Ergebnisse stammen aus einer Studie von BURGER/ULBRICH (2005), S. 39 - 47.
3 Von den Verfassern dieser Studie konnten die Unternehmen, die zwar ihren Sitz in Deutschland haben, ihre Kapitalmarktaktivitäten jedoch ins Ausland verlagern aus Komplexitätsgründen nicht vollständig berücksichtigt werden. Ausgeschlossen werden konnte die Existenz solcher Unternehmen lediglich für die NYSE und den NASDAQ, so dass die angegebene Unternehmensanzahl als hinreichend repräsentativ angesehen werden kann.
4 Vgl. EUROPEAN COMMISSION (2003), S. 8; KAHLE (2003), S. 274; VAN HULLE (2003), S. 976. Die Mehrzahl dieser Unternehmen wird hierbei die IFRS verwenden. Ein weitaus geringerer Anteil wird jedoch weiterhin auf die US-GAAP zurückgreifen.
5 Vgl. BÖCKING/LOPATTA/RAUSCH (2005), S. 86f.; HÜTTEMANN (2004), 203ff.
6 Vgl. KÜTING (2005b), S. 20; KÜTING (2005c), S. 222.
7 Vgl. exemplarisch HITZ (2005b), S. 1016; BAETGE/ZÜLCH/MATENA (2002) S. 365; BUSSE VON COLBE (2002) S. 159ff.
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