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Ausführen einer Farbverändernden Haarbehandlungen: Aufbringen von Tonspülungen und Farben (Unterweisung Friseur / -in)

Autor: Raffael Golfo
Fach: AdA Körperpflege / Schönheit

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Details

Kategorie: Unterweisung / Unterweisungsentwurf
Jahr: 2006
Seiten: 12
Note: 1
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 139 KB
Archivnummer: V61864
ISBN (E-Book): 978-3-638-55223-3

Textauszug (computergeneriert)

Schriftliche Ausarbeitung einer Unterweisung

Eingereicht von: Raffael Golfo

Beruf: Friseur

Thema der Unterweisung:

Ausführen einer Farbverändernden
Haarbehandlungen: Aufbringen von Tonspülungen und Farben

 

 

 

Analyse der Rahmenbedingungen

Angaben zur Auszubildenden

  • Allgemeine schulische Vorbildung: Fachhochschulreife
  • Ausbildungsberuf: Friseurin
  • Ausbildungsjahr: 2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr
  • Alter: 19 Jahre

Voraussetzungen der Auszubildenden:

Die Auszubildende hat durch schulische und betriebliche Ausbildungsvermittlung bereits Kenntnisse bezüglich der Grundlagen des Färbevorgangs. Des Weiteren sind Kenntnisse und Fertigkeiten der Hygienevorschriften und der Farbberatung am Modell vermittelt worden. Im Berufsschulunterricht sind die Grundlagen des chemischen Prozesses im Haar beim Anwenden von farbverändernden Mitteln vermittelt worden. Vonseiten der Auszubildenden besteht Interesse an der Umsetzung von farbverändernden Mitteln am Haar in der Praxis.

Angaben zum Ausbilder

  • Name, Vorname: Golfo Raffael
  • Alter: 25 Jahre

Einordnung in den Ausbildungsrahmenplan

Ausbildungsrahmenplan (§5) für die Berufsausbildung zur Friseurin,
Ausbildungsberufsbild §4, Nr. 12

Allgemeine Unterweisungsvoraussetzungen:

Lernort: die Ausbildung erfolgt im Friseur Salon, da alle erforderlichen Werkzeuge und Farben vorhanden sind. Die Auszubildende hat einen ihr zugewiesenen Waschplatz, an dem sie die benötigten Arbeitsmittel vorbereitet, die sie zuvor zusammengestellt hat.

Ausbildungsmittel

  • Zwei Modelle
  • Wasserdichter Umhang
  • Waschhandschuhe
  • Frotteetücher, Saugservietten
  • Tonspülung und Applikatorflasche mit Brauseverschluss
  • Messbecher, mindestens 250ml

Dauer der Unterweisung: ca. 30 Minuten

Zu beachtende Vorschriften

Unfallverhütungsvorschriften; Hautschutz im Friseurhandwerk (Hände vor und nach der Unterweisung mit Hautschutzpräparaten gut eincremen); TRGS 530 Technische Regel im Umgang mit Gefahrenstoffen

Groblernziel:
Tönungen und Farben insbesondere durch einen Applikator auftragen.

Feinlernziel
Kognitiver Bereich

Die Auszubildende

  • Kann Gefärbtes von nicht gefärbtem Haar unterscheiden
  • Soll abschätzen was passiert, wenn sie keine Handschuhe beim Tönen trägt
  • Die erforderlichen Materialien und Werkzeuge benennen und Unterscheiden
  • Soll die Auftragetechnik begründen
  • Kann am Modell mit gefärbtem Haar einen Gelbstich erkennen und beheben
  • Unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften eine Tonspülung fachgerecht auftragen

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Kommentare

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