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Termpaper, 2004, 19 Pages
Author: Stephanie Ziplys
Subject: Communications: Movies and Television
Details
Tags: Fernsehen, Deutschland
Year: 2004
Pages: 19
Bibliography: ~ 7 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-55432-9
ISBN (Book): 978-3-638-92228-9
File size: 192 KB
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Abstract
Nach dem Zweiten Weltkrieg standen sich mit der westlichen Besatzungszone bzw. der BRD und der Sowjet-Besatzungszone bzw. der DDR zwei Systeme gegenüber, die auf vollständig verschiedenen politischen und ideologischen Grundsätzen basierten. Es stellt sich die Frage, inwiefern sich diese Gegensätze auch in den Medien widerspiegelten, ob diese als Vermittler politischer Einstellungen zur Entfremdung beitrugen und den Konflikt verstärkten oder sich hier, im Gegenteil, eine Basis der Annäherung fand. Die folgende Arbeit soll durch einen Vergleich des Fernsehens beider deutschen Staaten eine Antwort darauf geben. Dabei werden zunächst die politischen Funktionen und der Aufbau des Fernsehens und anschließend Eigen- und Fremdbilder des eigenen und jeweils anderen Staates, wie sie in der Berichterstattung zum Ausdruck kamen, einander gegenübergestellt. Eigenbilder meint dabei, wie die beiden Staaten im jeweils eigenen Rundfunk sich selbst darstellten bzw. politische Einstellungen und Schwerpunkte durch die Häufigkeit und Art der Berichterstattung zum Ausdruck kamen, Fremdbilder die Sichtweise gegenüber anderen Staaten und insbesondere dem „anderen Deutschland“. Diese Eigen- und Fremdbilder umfassen die gesellschaftspolitischen, innenpolitischen, außenpolitischen und wirtschaftspolitischen Einstellungen. Grundlage der Arbeit ist vor allem die Untersuchung Anthony John Gloss´, eine vergleichende Analyse politischer Informationssendungen, d.h. der Nachrichten- und politischen Magazinsendungen, in der BRD und der DDR aus dem Jahr 1977. Auch die Gliederung geht auf diese zurück. Es ist davon auszugehen, dass es im Laufe der Zeit durchaus auch zu Veränderungen in der Berichterstattung kam. Darüber hinaus dürften nicht nur politische Informationssendungen Aufschluss über Eigen- und Fremdbilder geben, sondern auch das Kultur- und Sportprogramm, Unterhaltungssendungen und sogar das Werbefernsehen. Eine genaue Betrachtung der zeitlichen und inhaltlichen Aspekte würde jedoch den Rahmen dieser Arbeit sprengen, so dass diese nur in sehr allgemeiner Art und Weise eine Darstellung liefern kann und sich auf die generellen, aber für die Gegenüberstellung entscheidenden Tendenzen beschränken soll.
Excerpt (computer-generated)
Universität Lüneburg
Sprache und Kommunikation
Fernsehen im geteilten Deutschland
Stephanie Ziplys
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung ... 1
2. Politische Funktionen des Fernsehens ... 2
2.1 Aufbau und Funktion des Fernsehens in der BRD ... 2
2.2 Aufbau und Funktion des Fernsehens in der DDR ... 3
3. Eigenbilder im deutschen Fernsehen ... 5
3.1 Eigenbilder im bundesdeutschen Fernsehen ... 5
3.2 Eigenbilder im DDR-Fernsehen im Vergleich ... 6
4. Fremdbilder im deutschen Fernsehen ... 8
4.1 Auslandsberichterstattung im Fernsehen der Bundesrepublik ... 8
4.2 Auslandsberichterstattung im DDR-Fernsehen ... 8
4.3 Die DDR aus der Sicht des BRD-Fernsehens ... 9
4.4 Die BRD aus der Sicht des DDR-Fernsehens ... 11
5. Das deutsch-deutsche Verhältnis im Fernsehen ... 12
5.1 Das deutsch-deutsche Verhältnis aus der Sicht des BRD-Fernsehens ... 12
6. Westmedien in der DDR ... 13
7. Fazit ... 15
1. Einleitung
Nach dem Zweiten Weltkrieg standen sich mit der westlichen Besatzungszone bzw. der BRD und der Sowjet-Besatzungszone bzw. der DDR zwei Systeme gegenüber, die auf vollständig verschiedenen politischen und ideologischen Grundsätzen basierten. Es stellt sich die Frage, inwiefern sich diese Gegensätze auch in den Medien widerspiegelten, ob diese als Vermittler politischer Einstellungen zur Entfremdung beitrugen und den Konflikt verstärkten oder sich hier, im Gegenteil, eine Basis der Annäherung fand. Die folgende Arbeit soll durch einen Vergleich des Fernsehens beider deutschen Staaten eine Antwort darauf geben.
Dabei werde ich zunächst die politischen Funktionen und den Aufbau des Fernsehens und anschließend Eigen- und Fremdbilder des eigenen und jeweils anderen Staates, wie sie in der Berichterstattung zum Ausdruck kamen, einander gegenüberstellen.
Eigenbilder meint dabei, wie die beiden Staaten im jeweils eigenen Rundfunk sich selbst darstellten bzw. politische Einstellungen und Schwerpunkte durch die Häufigkeit und Art der Berichterstattung zum Ausdruck kamen, Fremdbilder die Sichtweise gegenüber anderen Staaten und insbesondere dem „anderen Deutschland“. Diese Eigen- und Fremdbilder umfassen die gesellschaftspolitischen, innenpolitischen, außenpolitischen und wirtschaftspolitischen Einstellungen.
Grundlage der Arbeit ist vor allem die Untersuchung Anthony John Gloss´, eine vergleichende Analyse politischer Informationssendungen, d.h. der Nachrichten- und politischen Magazinsendungen, in der BRD und der DDR aus dem Jahr 1977. Auch die Gliederung geht auf diese zurück.
Es ist davon auszugehen, dass es im Laufe der Zeit durchaus auch zu Veränderungen in der Berichterstattung kam. Darüber hinaus dürften nicht nur politische Informationssendungen Aufschluss über Eigen- und Fremdbilder geben, sondern auch das Kultur- und Sportprogramm, Unterhaltungssendungen und sogar das Werbefernsehen. Eine genaue Betrachtung der zeitlichen und inhaltlichen Aspekte würde jedoch den Rahmen dieser Arbeit sprengen, so dass diese nur in sehr allgemeiner Art und Weise eine Darstellung liefern kann und sich auf die generellen, aber für die Gegenüberstellung entscheidenden Tendenzen beschränken soll.
2. Politische Funktionen des Fernsehens
2.1 Aufbau und Funktion des Fernsehens in der BRD
Der Rundfunk in der Bundesrepublik Deutschland wurde nach dem Zweiten Weltkrieg unter Vorgabe und Kontrolle der alliierten Westmächte entsprechend dem gesamtpolitischen System nach föderalistischen Prinzipien wiederaufgebaut, das heißt organisatorische und rechtliche Kompetenzen lagen in der Zuständigkeit der Länder. Der ARD mit seinen Länderanstalten und später dann auch das ZDF waren als selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalten organisiert, was einen erneuten zentralstaatlichen Einfluss verhindern sollte1. Maßgebende Richtlinien der öffentlichen Fernsehens in der BRD waren und sind noch immer:
„a) Die Sendungen sollen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung sein,
b) die Sendungen sollen unabhängig und pluralistisch sein,
c) die Sendungen sollen objektiv sein.“2
Diese Vorgaben wurden in den Rundfunkstaatsverträgen festgelegt.3 Deren Verwirklichung geht auf Vorschläge Hans Bredows zum neuen Rundfunkwesen von 1947 zurück.4 Fernsehen ist demnach dem Gemeinwohl verpflichtet und hat den öffentlichen Auftrag, eine publizistische Grundversorgung, bestehend aus den drei Säulen Information, Bildung und Unterhaltung, zu gewährleisten.5
Der verfassungsrechtliche Schutz der freien Berichterstattung durch Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert politische Informations- und Meinungsvielfalt sowie Presse- und Rundfunkfreiheit. Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, dass jeder an der öffentlichen Meinungsbildung teilhaben kann, und ist verantwortlich für den Schutz dieses subjektiven Rechts. Die Sendungen haben entsprechend der Neutralitätspflicht unabhängig zu sein und dürfen keine einseitigen Meinungen unterstützen, sondern sollen die Vielstimmigkeit gesellschaftlicher Kommunikation darstellen.6 Damit der Rundfunk dieser Aufgabe nachkommen kann, beinhaltet Artikel 5 zudem eine objektive Einrichtungsgarantie, die die politische Unabhängigkeit der Medienanstalten gewährleisten soll.7 Die staatliche Aufgabe beschränkt sich auf die Herstellung der Rahmenbedingungen, in denen die öffentliche Diskussion möglich ist.8 Ein aus Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen zusammengesetzter Rundfunk- bzw. Fernsehrat unter der Rechtsaufsicht des Staates, aber ohne Weisungsgebundenheit9, soll die Vielfalt der Programmgestaltung und die demokratische Partizipation gesellschaftlicher Träger an dieser gewährleisten.10 Die freie öffentliche Diskussion verschiedener Meinungen und die Möglichkeit der Partizipation durch jeden Einzelnen wurde als Grundlage des Funktionierens der bundesrepublikanischen Staatsordnung angesehen.11
In der Satzung des Zweiten Deutschen Fernsehens wurde betont, dass sich das Programm an alle (Hervorhebung durch Verfasserin) Deutschen richtete und der Wiedervereinigung dienen sollte. Somit sollte auch die DDR in der Berichterstattung berücksichtigt und dabei eine objektive Haltung bewahrt werden.12,13
[...]
1 vergl. Gloss, Anthony John: Deutschlandbilder im Fernsehen. Eine vergleichende Analyse politischer Informationssendungen in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, S.19
2 ebd., S.20
3 vergl. ebd., S.19
4 vergl. Roegele, Otto B.: Presse-Reform und Fernseh-Streit, S.266
5 vergl. Schäffner, Gerhard: Fernsehen. In: Faulstich, Werner (Hrsg.): Grundwissen Medien, S.189
6 vergl. Roegele, Otto B.: Presse-Reform und Fernseh-Streit, S.22f
7 vergl. ebd., S.270
8 vergl. Geserick, Rolf: 40 Jahre Presse, Rundfunk und Kommunikationspolitik in der DDR, S.33
9 vergl. Roegele, Otto B.: Presse-Reform und Fernseh-Streit, S.28
10 vergl. Gloss, Anthony John: Deutschlandbilder im Fernsehen. Eine vergleichende Analyse politischer Informationssendungen in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, S.20f
11 vergl. Roegele, Otto B.: Presse-Reform und Fernseh-Streit, S.270
12 vergl. Hesse, Kurt R.: Westmedien in der DDR. Nutzung, Image und Auswirkungen bundesrepublikanischen Fernsehens, S.24
13 Das diesem Grundsatz nicht wirklich entsprochen wurde, wird sich im folgenden noch zeigen.
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