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Autor: Christian Schneider
Fach: Politik - Int. Politik - Region: Sonstige Staaten
Details
Institution/Hochschule: Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für Politische Wissenschaft )
Tags: Gibt, Wohlfahrtsstaatsmodell, Untersucht, Beispiel, Gesundheitssysteme, Dänemarks, Schwedens, Norwegens, Finnlands, Politik, Demokratien
Jahr: 2006
Seiten: 32
Note: 1,3
Literaturverzeichnis: ~ 23 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 154 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-55441-1
Textauszug (computergeneriert)
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Institut für Politische Wissenschaft
Sommersemester 2006
Hauptseminar: Politik in nordeuropäischen Demokratien
Hausarbeit
Gibt es das eine nordische Wohlfahrtsstaatsmodell?
Untersucht am Beispiel der Gesundheitssysteme Dänemarks,
Schwedens, Norwegens und Finnlands
vorgelegt von:
Christian Schneider
Diplom-Politikwissenschaft
6. Fachsemester
Inhaltsverzeichnis
1. Die Suche nach einer Blaupause für den Sozialstaat 3
2. Einzeldarstellung der vier nordischen Staaten 4
2.1. Dänemark 4
2.2. Schweden 8
2.3. Norwegen 13
2.4. Finnland 18
3. Bewertung und Zusammenfassung der Erkenntnisse 25
Literaturverzeichnis 28
Anhang: Synopse 31
1. Die Suche nach einer Blaupause für den Sozialstaat
Der deutsche Sozialstaat und seine Finanzierung sind in der Krise. Steigende Beiträge, die einer kleiner werdenden Zahl an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aufgebürdet werden, sollen und müssen in der gegenwärtigen Struktur eine immer größer werdende Zahl an Leistungsempfängern tragen. Dies gilt für alle Bereiche des Wohlfahrtsstaates: Arbeit, Rente und Gesundheit. Im letzten Feld versucht sich derzeit die vor einem Jahr ins Amt gekommene zweite Große Koalition auf Bundesebene.
Die beiden Partner verfolgen dabei zwei unterschiedliche Konzepte. Die Union favorisiert ein Prämienmodell während die SPD auf die Idee einer Bürgerversicherung setzt. Ersteres hält an der Trennung zwischen gesetzlicher und privater Versicherung fest, möchte aber vermehrt die Gesundheit über das Steuersystem finanzieren. Zweiteres möchte hingegen alle Bürger ins gleiche System holen und dann alle gleichmäßig zur Finanzierung heranziehen. So, wie im Bildungsbereich mit einigem Neid und Interesse auf die nordischen Länder, allen voran Finnland, geschielt wird (Stichwort: PISA-Studie), so verweisen gerne Vertreter des eher linken Parteienspektrums auf den skandinavischen Wohlfahrtsstaat, der als Modell dienen könne.
Aber gibt es das eine skandinavische Modell überhaupt, oder verfolgt jedes der nordischen Länder eine eigene Strategie? Kann man Gemeinsamkeiten ausmachen oder sind die Unterschiede so groß, dass man zwar von einzelnen Ländern, jedoch nicht von einer ganzen Region lernen und sich inspirieren lassen kann? Gibt es also ein schwedisches, ein finnisches, ein dänisches, und ein norwegisches Modell, oder ein gemeinsames, nordisches?
Da die Betrachtung des gesamten Wohlfahrtsstaates mit seinen großen Bereichen Arbeit, Rente und Gesundheit den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde, sollen deshalb im Folgenden die vier nordeuropäischen Staaten Dänemark, Schweden, Norwegen und Finnland nur im Hinblick auf ihre Gesundheitssysteme, als einem Baustein der Wohlfahrtsstaatlichkeit, betrachtet werden. Damit kann dann ggf. natürlich kein nordisches Wohlfahrtsstaatsmodell, sehr wohl aber ein nordisches Modell für ein Gesundheitssystem identifiziert werden.
Nach einer kurzen Betrachtung der historischen Hintergründe in Bezug auf das Gesundheitswesen werden die Untersuchungsmerkmale die Art der Finanzierung, die Einbeziehung der Bevölkerung sowie die Art und Weise der Erbringung von Gesundheitsleistungen sein. Darüber hinaus wird die politische Verantwortlichkeit und Steuerung skizziert und etwaige Herausforderungen, denen sich das System gegenüber sieht, dargestellt. Im Anhang sind die Ergebnisse in einer Synopse übersichtlich zusammengetragen.
2. Einzeldarstellung der vier nordischen Staaten
2.1. Dänemark
Die Tradition Dänemarks, die Wohlfahrt als staatliche Aufgabe zu betrachten, und sie nicht privaten oder kirchlichen Einrichtungen zu überlassen, reicht historisch gesehen bis ins 18. Jahrhundert zurück. Der Staat, lange vor dem Auftreten sozialdemokratischer Parteien, erkannte schon früh, dass das Wohl des Landes in einer gesunden und starken Bevölkerung liegt und hat daher Schritte unternommen, medizinisches Personal auszubilden und verfügbar zu halten – auch und gerade für die armen Bevölkerungsteile (vgl. Vallgarda et al., 2001: 10f). Bis auf ein staatliches Krankenhaus in Kopenhagen (seit 1757) zu Ausbildungszwecken, befanden sich alle, vornehmlich sehr kleinen Krankenhäuser, in kommunaler Trägerschaft. Seinen Niederschlag findet dies auch schon in der Verfassung von 1849 (§89), in der die Versorgung der Armen den Gemeinden übertragen wurde. Die weitere Ausgestaltung wurde im Armengesetz von 1891 und im Gesetz über Krankheitsfonds von 1892 niedergeschrieben (vgl. Gronvald / Alban, 1995: 57).
Die ersten Unterstützungskassen waren für die arbeitende Bevölkerung gedacht und nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe organisiert. Beiträge der Bürger wurden mit staatlichen Zuschüssen ergänzt. Nach und nach wurden mehr und mehr Bevölkerungsgruppen einbezogen bzw. gründeten eigene Unterstützungskassen. Mit deren Hilfe wurden v.a. Behandlungskosten im Hausarztbereich finanziert. Im Krankenhaussektor mussten zwar durch die Bürger Entgelte entrichtet werden, die aber ebenfalls durch die Kassen erstattet wurden, die Hauptfinanzierung geschah hingegen schon damals über Steuern.
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