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Autor: Nicole Burghardt
Fach: Pädagogik - Sonstiges
Details
Tags: Adoption
Jahr: 2006
Seiten: 87
Note: 1,7
Literaturverzeichnis: ~ 47 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 334 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-55695-8
ISBN (Buch): 978-3-638-71505-8
Zusammenfassung / Abstract
Im Dezember 1975 setzte ein Artikel im SPIEGEL das geteilte Deutschland in hellen Aufruhr. Es wurde über geheime Praktiken der DDR-Behörden berichtet, welche in einzelnen Fällen die versuchte Republikflucht mit einer Art Familienstrafe ahndeten. Kinder, deren Eltern bei der Flucht ertappt wurden, wurden an linientreue DDR- Bürger zur Adoption freigegeben. Es war eine der gröbsten Menschenrechtsverletzungen, die das SED-Regime je begangen hatte. Der SPIEGEL nannte diese Methode „Zwangsadoption“, was von da als Synonym dieser Praktik stand. Heftige Diskussionen, Widerrufe aber auch Zugeständnisse seitens der DDR-Regierung kamen nach dieser SPIEGEL- Veröffentlichung zustande. Wirkliche Beweise hatte man zu dem Zeitpunkt jedoch nicht und das Thema Zwangsadoptionen ruhte bis in den Mai 1991. In der vorliegenden Arbeit werde ich das Thema Zwangsadoption als einen politisch motivierten Entzug durch den Staat darstellen. Zudem werde ich belegen, dass solche Praktiken in der damaligen DDR wirklich existierten und vor allem: dass es ein ganzes System gab, welches dahinter stand. Hierbei werde ich kurz auf die Adoption i Allgemeinen eingehen sowie auf die Jugendhilfe, welche in der DDR in Sachen Adoption und Zwangsadoption eine entscheidende Position einnahm.Weiterhin spielte das Erziehungsziel des Staates eine bedeutende Rolle, da dieser genau vorgab, wie Eltern ihre Kinder zu erziehen hatten. Hierfür werde ich einige Paragraphen der DDR-Verfassung, der Jugendhilfeverordnung (JHVO) sowie des Familiengesetzbuches der DDR (FGB) erläutern, welche man zur Legitimation von Zwangsadoptionen missbrauchte. Auch nutzte die Jugendhilfe u. a. diese Rechtsgrundlagen, um sich hinsichtlich Zwangsadoptionen zu rechtfertigen. Der Fall der Familie Grübel brachte Mitte der 70er Jahre d Diskussion um Zwangsadoptionen ins Rollen. Er gilt als klassisches und zugleich extremes Beispiel einer politisch motivierten Zwangsadoption. Ihn sowie einige andere Fälle werde i zur Veranschaulichung erläutern. Der SPIEGEL nimmt hierbei eine entscheidende Stellung ein, da dieser in vielen Fällen von politisch motivierten Zwangsadoptionen recherchierte und einige unglaubliche Tatsachen aufdeckte.Weiterhin werde i auf d Gründe u Ursachen für Zwangsadoptionen eingehen, auf die wichtigsten Beweise in diesem Fall sowie auf die Hauptverantwortliche Margot Honecker.Zum Schluss werde ich zwei Urteilsbegründungen angeben, welche meines Erachtens sehr gut d perfide Ideologie des Staates veranschaulichen.
Textauszug (computergeneriert)
Universität Erfurt
Adoption in der DDR
Nicole Burghardt
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung ... 3
2. Adoptionen in der DDR ... 5
2.1. Die Jugendhilfe in der DDR ... 5
2.1.1. Die Organisation auf lokaler Ebene ... 6
2.1.2. Die Organisation auf Bezirksebene ... 7
2.1.3. Aufgaben und Arbeitsweise der Jugendhilfe ... 8
2.1.4. Die Jugendhelfer ... 9
2.1.5. Kindesaussetzung mit Unterstützung des Staates ... 9
2.2. Kurze Geschichte des Adoptionswesens ... 10
2.3. Die Rechtsnatur der Adoption ... 11
2.4. Die annehmenden Eltern ... 12
2.5. Ablauf ... 14
2.6. Aufhebung der Adoption ... 15
3. Zwangsadoption in der DDR ... 16
3.1. Zum Begriff „Zwangsadoption“ ... 16
3.2. Das Erziehungsziel des Staates ... 17
3.3. Der Fall Grübel ... 22
3.3.1. Misslungener Fluchtversuch ... 22
3.3.2. Im Gefängnis ... 22
3.3.3. Auf der Suche nach den Kindern (1) ... 27
3.3.4. Spiegel-Bericht 51/1975 ... 28
3.3.4.1. Adoption durch linientreue DDR-Bürger ... 28
3.3.4.2. Die Folgen des Berichts ... 29
3.3.5. Auf der Suche nach den Kindern (2) ... 31
3.3.6. SPIEGEL- Bericht 49/1976 ... 32
3.3.7. Das Wiedersehen ... 34
3.3.8. Schreibtischtäter ... 35
3.4. Der Fall Köhler ... 36
3.5. Der Fall Kupka ... 37
3.6. Der Fall Bachmann ... 39
3.7. Familienzusammenführung ... 39
3.8. Rechtfertigungen seitens des Referats Jugendhilfe ... 40
3.9. Gründe und Ursachen für Zwangsadoptionen ... 41
3.10. Beweise für Zwangsadoptionen ... 42
3.11. Hunderte von Zwangsadoptionen? ... 43
3.12. Margot Honecker als Verantwortliche? ... 46
3.13. „Rechtliche Grundlagen“ für Zwangsadoptionen ... 48
3.13.1. Ersetzung der Einwilligung zur Adoption ... 49
3.13.2. Entzug des Erziehungsrechts ... 52
3.13.3. Der Schutz der Familie durch den Staat ... 56
3.14. Urteilsbegründungen nach Republikflucht ... 57
4. Fazit ... 60
5. Quellenverzeichnis ... 74
5.1. Bibliographische Angaben ... 74
5.2. Onlinequellen ... 78
6. Anhang ... 79
1. Einleitung
Im Dezember 1975 setzte ein Artikel im SPIEGEL das geteilte Deutschland in hellen Aufruhr. Es wurde über geheime Praktiken der DDR-Behörden berichtet, welche in einzelnen Fällen die versuchte Republikflucht mit einer Art Familienstrafe ahndeten. Kinder, deren Eltern bei der Flucht ertappt wurden, wurden an linientreue DDR- Bürger zur Adoption freigegeben. Es war eine der gröbsten Menschenrechtsverletzungen, die das SED-Regime je begangen hatte. Der SPIEGEL nannte diese Methode „Zwangsadoption“, was von da als Synonym dieser Praktik stand.
Zwangsadoptionen kannte man bis dato nur aus der Sowjetunion in den 30er Jahren zu Zeiten Stalins. Kinder wurden von ihren Eltern getrennt und diese wurden, ohne Anhörung oder Gerichtsurteil, für Jahrzehnte in Straflager gesperrt. Unterdessen wurden die Kinder, ohne Wissen der Eltern, zur Adoption vermittelt. Die annehmenden Eltern waren der Meinung, es handele sich um ein Waisenkind.
Heftige Diskussionen, Widerrufe aber auch Zugeständnisse seitens der DDR-Regierung kamen nach dieser SPIEGEL- Veröffentlichung zustande. Wirkliche Beweise hatte man zu dem Zeitpunkt jedoch nicht und das Thema Zwangsadoptionen ruhte bis in den Mai 1991.
Vom 16. August bis zum 1. Oktober 2004 absolvierte ich ein Praktikum in der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes Erfurt. Hier stieß ich durch Gespräche mit den Mitarbeitern das erste Mal auf das Thema Zwangsadoption, welches sofort mein Interesse weckte. Doch gab es solche politisch motivierten Zwangsadoptionen in der ehemaligen DDR wirklich? Wie rechtfertigte man dies und auf welcher rechtlichen Grundlage wurden Urteile gefällt? Wer hatte dies zu verantworten? Gibt es Beweise für solche Praktiken?
In der vorliegenden Arbeit werde ich das Thema Zwangsadoption als einen politisch motivierten Entzug durch den Staat darstellen. Zudem werde ich belegen, dass solche Praktiken in der damaligen DDR wirklich existierten und vor allem: dass es ein ganzes System gab, welches dahinter stand.
Hierbei werde ich kurz auf die Adoption im Allgemeinen eingehen sowie auf die Jugendhilfe, welche in der DDR in Sachen Adoption und Zwangsadoption eine entscheidende Position einnahm. Weiterhin spielte das Erziehungsziel des Staates eine bedeutende Rolle, da dieser genau vorgab, wie Eltern ihre Kinder zu erziehen hatten. Hierfür werde ich einige Paragraphen der DDR-Verfassung, der Jugendhilfeverordnung (JHVO) sowie des Familiengesetzbuches der DDR (FGB) erläutern, welche man zur Legitimation von Zwangsadoptionen missbrauchte. Auch nutzte die Jugendhilfe u. a. diese Rechtsgrundlagen, um sich hinsichtlich Zwangsadoptionen zu rechtfertigen.
Der Fall der Familie Grübel brachte Mitte der siebziger Jahre die Diskussion um Zwangsadoptionen ins Rollen. Er gilt als klassisches und zugleich extremes Beispiel einer politisch motivierten Zwangsadoption. Ihn sowie einige andere Fälle werde ich zur Veranschaulichung erläutern. Der SPIEGEL nimmt hierbei eine entscheidende Stellung ein, da dieser in vielen Fällen von politisch motivierten Zwangsadoptionen recherchierte und einige unglaubliche Tatsachen aufdeckte. Weiterhin werde ich auf die Gründe und Ursachen für Zwangsadoptionen eingehen, auf die wichtigsten Beweise in diesem Fall sowie auf die Hauptverantwortliche Margot Honecker. Zum Schluss werde ich zwei Urteilsbegründungen angeben, welche meines Er-achtens sehr gut die perfide Ideologie des Staates veranschaulichen.
2. Adoptionen in der DDR
Durch eine Adoption wollte man in der ehemaligen DDR, wie heute, elternlosen und familiengelösten Kindern die Vorteile einer Familienerziehung sichern (vgl. Arnold 1975, S. 101) und ihnen auf diese Weise normale Bedingungen für die Persönlichkeitsentwicklung schaffen (vgl. Hoffmann 1972, S. 207). Weiterhin diente eine Adoption dem Zweck, kinderlose Ehen zu stabilisieren und Scheidungen vorzubeugen sowie dem § 1 Abs. 1 des FGB (der Staat ist verpflichtet die Ehe zu fördern) gerecht zu werden (vgl. Arnold 1975, S. 101f). Die Adoption galt als familienrechtlich umfassendste Form für familiengelöste Minderjährige um diesen ein neues Elternhaus zu geben (vgl. Hoffmann 1972, S. 207).
Im Jahr 1971 erhöhte sich die Anzahl der vollzogenen Adoptionen um insgesamt 11% auf 2000 (vgl. Arnold 1975, S. 95).
2.1. Die Jugendhilfe in der DDR
Die Familie sowie die Gesellschaft trugen gleichermaßen ihren Anteil zur Erziehung des Kindes bei. Wenn die Familie Ihren Anteil an der gemeinsamen Verantwortung für die Entwicklung des Kindes nicht gerecht wurde, musste die Gesellschaft im Interesse des Kindes ihren Anteil an der Erziehung vergrößern. Diese besondere Aufgabe bestand für die Jugendhilfe (vgl. Grandke 1972, S. 263), welche eine „positive Entwicklung im Sinne des sozialistischen Erziehungsziels sichern soll“ (Hoffmann 1972, S. 200).
Die Jugendhilfe wurde dann tätig, wenn die Erziehung und die Entwicklung oder die Gesundheit des Kindes gefährdet waren und dies auch nicht mit Unterstützung der Eltern durch die Gesellschaft gesichert werden konnte.
Die Ziele der Jugendhilfe bestanden zum einen in der Stabilisierung der Erziehungsbedingungen in der Familie sowie die künftige Sicherung des notwendigen Anteils der Familie an der Erziehung des Kindes und zum anderen in der Beseitigung eventuell schon eingetretener Entwicklungsstörungen des Kindes (vgl. Grandke 1972, S. 264).
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