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Scholary Paper (Seminar), 2005, 12 Pages
Author: Anita Müller
Subject: Communications: Media Economics, Media Management
Details
Tags: Sonntag, Medienökonomische, Folgen
Year: 2005
Pages: 12
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 14 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-55764-1
File size: 127 KB
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Excerpt (computer-generated)
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Zentrum für Kommunikationsforschung und Medienwissenschaft (ZfKM)
Proseminar: Medienwirtschaft und Medienmanagement
Wintersemester 2004/2005, Köln, den 15.03.2005
Der fernsehfreie Sonntag –
Medienökonomische und gesellschaftliche Folgen
von: Anita Müller
Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
1. Die rechtliche Komponente 4
2. Medienökonomische Gesichtspunkte
2.1. Gebührenfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender 4
2.2. Auswirkungen auf Finanzierung der privaten Rundfunkanstalten und Werbemarkt 5
2.3. Resultierende Veränderungen im Inhaltemarkt und Programmstruktur 6
3. Fernsehkonsum
3.1. Allgemeine Veränderungen im Fernsehkonsumverhalten 7
3.2. Informationsverlust 8
3.3. Probleme bei Nicht-Information über wichtige politische, kulturelle und sportliche Ereignisse 9
Ergebnisse 10
Literaturverzeichnis 12
Einleitung
Im Jahre 1978 versuchte der damalige Bundespräsident Helmut Schmidt einen fernsehfreien Sonntag für Deutschland einzuführen. Er begründete seinen Vorschlag damit, daß übermäßiger Fernsehkonsum negative soziale Auswirkungen habe (Hickethier 1998, 321). Letztendlich wurde Schmidts Forderung wieder verworfen. Mögliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen eines solchen Tages wurden bisher noch nicht konstruiert und sollen in dieser Arbeit, im Falle eines fernsehfreien Sonntags in der heutigen Zeit, diskutiert werden. Mögliche Auswirkungen eines fernsehfreien Sonntags sollen in Hinblick auf die Medienindustrie (hier: Fernsehmarkt) und die damit verbundenen Folgen einerseits ökonomisch, andererseits gesellschaftlich in Bezug auf Kultur und mediales Konsumverhalten theoretisch konstruiert werden. Der fiktive Zustand des fernsehfreien Sonntags wird mit Grundlage von bestehenden Organisationsstrukturen in der Fernsehwirtschaft und faktischen Statistiken und Umfragen aus der neueren Zeit diskutiert werden.
Mögliche Auswirkungen des damaligen Vorschlags Schmidts stehen in der heutigen Zeit unter anderen Voraussetzungen wie seinerzeit 1978, da zu berücksichtigen ist, daß erst im Jahre 1984 das duale System in Deutschland eingeführt worden ist, das den Fernsehmarkt grundlegend veränderte. Daher ist es notwendig, vor allem Privatsender in ihrer Unternehmensstruktur zu berücksichtigen, da diese auf anderen Grundlagen arbeiten und wirtschaftlich eher abhängig von verschiedenen Faktoren sind, im Gegensatz zu den öffentlich-rechtlichen Sender und mögliche Folgen unseres fiktiven Falls wohl diese am ehesten betreffen würden. Aber auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollen aufgrund ihres besonderen rechtlichen und wirtschaftlichen Konstrukts miteinbezogen werden.
Die Annahme ist, daß ein fernsehfreier Sonntag enormen wirtschaftlichen Schaden im Fernsehmarkt nehmen würde und die damit verbundenen Branchen ebenfalls. Aber auch die Einflüsse auf das gesellschaftliche Leben sollen nicht außer Acht gelassen werden. Folgende These soll in gesellschaftlicher Sicht bestätigt werden: ein Sendeausfall für einen Tag hat negative Auswirkungen in der gewohnten Fernsehnutzung der Bevölkerung und würde hier nicht auf große Gegenliebe stoßen, da das Freizeitverhalten sowie der Informationsbedarf der Menschen bereits eng mit dem Fernseher als Medium verknüpft sind.
1. Die rechtliche Komponente
Die Einführung des deutschen Rundfunksystems nach dem Dritten Reich basierte auf der demokratischen Idee. Das Rundfunkrecht ist in erster Linie verfassungsrechtlich geprägt durch das Grundrecht der Rundfunkfreiheit. Der Rundfunkstaatsvertrag bildet für alle Bundesländer die einheitliche Regelung allgemeiner Vorgaben. Weiterhin bestehen zwischen ein oder mehreren Bundesländern separate Rundfunkgesetze, die durch die Landesmedienanstalten kontrolliert werden (vgl. Fechner 32002, 23). Schon hier lassen sich komplizierte Verstrickungen erkennen: der Bund ist für den äußeren Rahmen der Rundfunktätigkeiten zuständig, allerdings können die Länder ihre eigenen Regelungen selbst festlegen. Mit den Landesrundfunkgesetzen haben die Länder Grundlagen für die Rundfunkanstalten gelegt. Mit der Einführung des dualen Systems gibt es weiterhin eigene Landesmediengesetze für die Ausgestaltung des kommerziellen Rundfunks. Das gegenwärtige duale Rundfunksystem ist demnach das Resultat medienpolitischer Länderentscheidungen Wer entscheidet nun über den fernsehfreien Tag? Das Bundesverfassungsgericht legt fest, daß es sich beim Fernsehen um ein modernes Massenkommunikationsmittel und einen Faktor der öffentlichen Meinungsbildung handelt, dessen institutionelle Freiheit nicht weniger wichtig ist als das der Presse (vgl. Fechner 32002, 811). Schon rechtlich gesehen wirft die Forderung des fernsehfreien Tages in der heutigen Zeit viele Probleme auf. Die Entscheidung über einen solchen Tag hängt von vielen politischen Institutionen und auch der Judikative ab – es obliegt also nicht etwa dem Staatsoberhaupt allein, über eine solche Maßnahme zu entscheiden.
2. Medienökonomische Gesichtspunkte
2.1 Gebührenfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender
Neben staatlichen Zuschüssen finanzieren sich die Öffentlich-Rechtlichen hauptsächlich durch Gebühren. Fernsehgebühr ist von jedem Haushalt zu zahlen, der ein empfangsbereites Rundfunkgerät besitzt (vgl. RStV § 13, Absatz 2). Die tatsächliche Nutzung wird daher nicht berücksichtigt, es wird eine Pauschalgebühr entrichtet. Somit ist diese Finanzierungsquelle nicht marktgebunden. Daher bildet die Gebühr gleichzeitig eine sichere und planbare Finanzierungsquelle für die öffentlich-rechtlichen Anstalten; sie macht in ihrer Gesamtfinanzierung rund 80 % aus. Die Festsetzung der Gebühren erfolgt nach einem Vergleich der Kosten und Erlöse; die „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF) überprüft den Finanzbedarf auf Wirtschaftlichkeit und Rationalisierungspotenzialen – Länder und Rundfunkanstalten prüfen diese Gebührenvorschläge, ebenso die Ministerpräsidenten. Gebührenveränderungen werden an jeweilige Parlamente zur gesetzlichen Verabschiedung weitervergeben (vgl. Beyer/Carl 2004, 117). Generell sind die Gebührenfestsetzungen unabhängig von den Programminhalten, sie ergeben sich neben den aufgezeigten Faktoren aus den Bedarfsanmeldungen, also der Nachfrage. Daraus ergibt sich, daß die Gebühren ein unflexibles Instrument darstellen.
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