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Die Elternarbeit an der Grundschule

Termpaper, 2006, 32 Pages
Author: Elisabeth Franz
Subject: Pedagogy - Nursery Pedagogy

Details

Event: Kindgerechte Gestaltung des Anfangsunterrichts
Institution/College: University of Koblenz-Landau
Tags: Elternarbeit, Grundschule, Kindgerechte, Gestaltung, Anfangsunterrichts
Category: Termpaper
Year: 2006
Pages: 32
Grade: 1,0
Bibliography: ~ 6  Entries
Language: German
Archive No.: V63068
ISBN (E-book): 978-3-638-56191-4

File size: 281 KB


Excerpt (computer-generated)

Universität Koblenz-Landau - Campus Landau
Institut für Grundschulpädagogik

Die Elternarbeit an der Grundschule

Elisabeth Franz

 

Inhaltsverzeichnis


1 Einleitung ... 3

2 Gesetzliche Grundlagen ... 4

2.2 Das Grundgesetz ... 4
2.3 Das Landesgesetz über die Schulen in Rheinland-Pfalz (Schulgesetz – SchulG) ... 4
2.4 Die Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen ... 4

3 Problembereiche ... 6

3.1 Probleme bei Lehrer(innen) ... 6
3.2 Schülerprobleme ... 7
3.3 Formen von Auffälligkeiten ... 7
3.4 Ursachen ... 8
3.5 Familiäre Lebensbedingungen der Kinder ... 9
3.6 Trennung / Scheidung der Eltern ... 9
3.7 Allein erziehende Eltern ... 10
3.8 Eltern ausländischer Herkunft ... 11

4 3 Lehrer-Eltern-Kooperation ... 13

4.1 Vorteile ... 13
4.2 Gründe für eine distanzierte Beziehung zwischen Eltern und Lehrer ... 13
4.2.1 Vorurteile ... 14
4.2.2 Ängste ... 14
4.2.3 Weitere Gründe ... 15
4.3 Lösungswege ... 16

5 Formen der Elternarbeit ... 19

5.1 Die Elternberatung ... 19
5.2 Elterninformation ... 20
5.3 Elternintegration ... 21
5.4 Elternmitarbeit ... 23

6 Elternmitbestimmung an der Schule ... 25

6.1 Die Klassenelternversammlung ... 25
6.2 Schulelternbeirat ... 25
6.3 Bezirkselternbeirat und Landeselternbeirat ... 26
6.4 Schulausschuss ... 27
6.5 Elternvertretung in der Öffentlichkeit ... 28

7 Fazit ... 30

8 Literaturverzeichnis ... 31

 

 

1 Einleitung

Mit der Einschulung beginnt für das Kind und seine Eltern ein neuer Lebensabschnitt.
Das Schulkind löst sich langsam von seinen Wurzeln, dem Elternhaus, sucht eigene Wege, um nicht zuletzt immer wieder bei seinen Eltern Unterstützung und Zuflucht zu suchen. Die Ablösung gelingt verläuft harmonisch wenn die Eltern die neue Situation annehmen und dem Kind auch vermitteln, das die kommenden Veränderungen sinnvoll und wünschenswert sind. Reibungslos wird der Prozess wohl nie gehen können, jeder muss sich neu an die Situation anpassen, einfinden und Konflikte aushalten.

Loslösen müssen aber nicht nur Kinder, sondern auch die zugehörigen Eltern, die teilweise über die gesamte bisherige Kindheit ihres Sprösslings alleine die Verantwortung trugen. Es ist daher im besonderen Maße wichtig, dass die Eltern sich in jeder Beziehung auf die neue Bezugspersonen im Leben ihres Kindes verlassen können und das Gefühl haben, dass auch die Schule die Erziehung in ihrem Sinne weiterführt. Ein Austausch zwischen Lehrer und Eltern ist somit nicht nur notwendiges Übel, sondern die Grundlage, auf der der Erfolg des Kindes als Schüler basiert.
Doch kann eine Kommunikation, bis hin zur Kooperation zwischen Eltern und Lehrer im ausreichenden Maß erfolgen? Sind Probleme nicht schon allein durch die verschiedenen Sichtweisen vorprogrammiert?

Die folgende Ausarbeitung beschreibt die gesetzlichen Grundlagen der Elternarbeit an Grundschulen in Rheinland-Pfalz, stellt Problembereiche vor, um letztlich Formen der Lehrer-Eltern-Kooperation und der Elternarbeit mit einem zu diskutieren.


2 Gesetzliche Grundlagen


2.2 Das Grundgesetz

Die Wurzeln unserer Demokratie sind im Grundgesetz verankert, das neben den Persönlichkeitsrechten auch die Institutionen der Familie und der Schule beschreibt. Hier übergibt der Staat das Recht und die Pflicht der Erziehung in die Hand der Eltern, wobei die Familie unter staatlichem Schutz steht (Art.6, Abs.2 GG).
Die Eltern bestimmen über alle Belange im Rahmen der Erziehung der Kinder, was nur in besonderen Fällen durch staatlichen Einfluss korrigiert wird.


2.3 Das Landesgesetz über die Schulen in Rheinland-Pfalz (Schulgesetz – SchulG)

Als direkte Folge des Grundgesetzes räumt das Schulgesetz den Eltern die Möglichkeit des Mitwirkens in den Schulen ein. Die Eltern beauftragen die Schule die Erziehung und Pflege des Kindes mitzutragen.
Gleichzeitig nehmen die Eltern teil an der Gestaltung der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule. Dies geschieht durch gewählte Elternvertreter, die für die Eltern auf Klassen- und Schulebene, bis hin zur Länderebene eintreten.
Geregelt wird hier die Errichtung der Klassenelternversammlung, des Schulelternbeirates, die Bezirkselternbeiräte und der Landeselternbeirat.


2.4 Die Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen

Die Schulordnung beruft sich auf § 2 SchulG und verpflichtet Eltern und Schule zur Zusammenarbeit (Vgl. Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen vom 21.07.1988, §14).
Die Grundschule berät die Eltern in fachlichen, pädagogischen und schulischen Fragen, bei Erziehungs- und Lernschwierigkeiten und bei Fragen zur die Schullaufbahn. Festgelegt werden regelmäßige Sprechstunden, in denen die Lehrer für die Eltern erreichbar sind und Elternsprechtage.
Dabei wird den Eltern der Anspruch auf Unterrichtung über alle, ihr Kind betreffenden Angelegenheiten, besonders auch rechtzeitige Information über einen sich ankündigenden Leistungsabfall eingeräumt. Diese Informationspflicht betrifft auch die Sexualerziehung, über die die Eltern rechtzeitig und ausführlich zu benachrichtigen sind.

Neben dem Recht auf Information, nimmt die Schulordnung auch die Eltern in die Pflicht, die Schule über wichtige Sachverhalte zu informieren. Dies betrifft längere Krankheiten oder Entwicklungsbesonderheiten, soweit diese den Unterricht beeinflussen, aber auch zum Beispiel die Veränderung der Daten durch Umzug, Hochzeit, oder ähnliches.

Eltern haben zudem das Recht nach Absprache mit den betreffenden Lehrern im Unterricht zu hospitieren. Die Grundsätze hierzu werden ebenfalls über die Schulordnung geregelt.

 

[...]



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