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Scholary Paper (Seminar), 2005, 21 Pages
Author: Stefanie Groll
Subject: Communications: Theories, Models, Terms and Definitions
Details
Institution/College: University of Leipzig (Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft)
Tags: Aufgabe, Funktion, Leistung, Massenmedien, Basistheorien-und, Modelle, Kommunikationswissenschaft
Year: 2005
Pages: 21
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 13 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-56549-3
File size: 212 KB
Unter anderem enthält diese Arbeit eine Erklärung von "Kommunikation" nach Luhmann.
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Excerpt (computer-generated)
Universität Leipzig, Sommersemester 2005
Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft
Historische und Systematische Kommunikationswissenschaft
Seminar: Basistheorien und –modelle
4. Fachsemester
Öffentliche Aufgabe revisited –
zu Funktion und Leistung der Massenmedien
von: Stefanie Groll
Inhalt
Einleitung 3
1. System 5
2. Kommunikation revisited 6
2.1 Kommunikation als soziales Handeln 6
2.2 Das Organon-Modell der Sprache 7
2.3 Luhmann: Kommunikation (und Handlung) 7
3. Öffentlichkeit und öffentliche Meinung 10
3.1 Das Funktionsmodell von Gerhards und Neidhardt 10
3.2 Das Diskursmodell von Habermas 11
4. Öffentlichkeit und öffentliche Meinung bei Luhmann 12
4.1 Öffentlichkeit 12
4.2 Öffentliche Meinung 14
5. Politik, Medien, Öffentlichkeit 17
5.1 Politik und öffentliche Meinung 17
5.2 Öffentlichkeit als Spiegel 18
6. Resümee 19
Literatur 20
Einleitung
Die Massenmedien genießen in Deutschland eine herausragende Stellung. Neben der verfassungsmäßig verankerten Freiheit der Massenmedien und dem Verbot ihrer Zensur werden ihnen weitreichende Sonderrechte eingeräumt. Zu erwähnen seien etwa Zugangs- und Lizenzfreiheit, das weitreichende Zeugnisverweigerungsrecht, kurze Verjährungsfristen bei Pressestraftaten und das Verbot des Eingriffs von Verwaltung und Polizei1. Das Bundesverfassungsgericht (BverGE) begründet im sogenannten Spiegel-Urteil von 1966 die privilegierte Rechtsstellung der Massenmedien mit der ihnen zugeteilten öffentlichen Aufgabe. Nach Auffassung des höchsten deutschen Gerichtes ist eine unabhängige, von staatlicher Kontrolle freie, regelmäßig erscheinende Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich2. Sie befähige die/den BürgerIn, politische Entscheidungen zu treffen. Sie sammle, verarbeite und vermittle und wirke damit als orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung. In der Presse artikuliere sich die öffentliche Meinung und wirke dadurch als orientierende Kraft. Das BverGE versteht die Presse als ständiges Verbindungs- und Kontrollorgan zwischen dem Volk und seinen gewählten Vertretern. Das bedeutet, dass sie eine Vermittlungsfunktion zwischen Politik und BürgerIn einnimmt, dass sie die sich in der Gesellschaft bildenden Meinungen an die Staatsorgane heranträgt und diese befähigt daran ihr Handeln zu messen bzw. auszurichten. Diese Funktionszuweisung an die Massenmedien ist ein Produkt, eine Konsequenz der Mediengesellschaft, einer Gesellschaft, in der Öffentlichkeit ganz entscheidend, in Teilen ausschließlich von den Medien hergestellt wird. Im Rückschluss bedeutet dies, dass es ohne publizistische Medien, die Öffentlichkeit erst ermöglichen, keine Kommunikation zwischen Politik und Gesellschaft geben kann3.
Dies führt wieder zur Bedeutung und zur privilegierten Stellung der Massenmedien, die als „dienende Freiheiten“ zu verstehen sind. Wenn man sich nun die Ansprüche (von denen unmittelbar auch ihre Funktion abgeleitet wird) an die Massenmedien anschaut und diese als Maßstab für journalistische, mediale Produktionen nimmt, so tun sich Diskrepanzen zwischen Anspruch und Realität (Praxis) auf. Einerseits wird beklagt, dass Medien ihre Kontrollfunktion gegenüber der Politik nicht erfüllen und Politik dadurch abgehoben und autonom ist. Andererseits wird kritisiert, dass Medien selber Politik machen oder mit „bunten Bildchen“ und infotainment die/den BürgerIn manipulieren und verwirren, anstatt sie/ihn aufzuklären und ihr/ihm Orientierung zu geben. Der Unterschied zwischen Norm und Realität erscheint als Problem für die demokratische Gesellschaft. Daraus ergeben sich zwei Fragen: Woher rührt diese Diskrepanz, und: Kann sie gelöst werden? Im Folgenden sollen sie aus systemtheoretischer Perspektive untersucht werden. Demnach lautet die Vermutung, dass die Diskrepanz durch die Logik der Systeme (Politik und Medien) entsteht und nicht beseitigt werden kann. Diese Hypothese ist insofern provokant, da sie sozusagen an einer Konstitutive der demokratischen Gesellschaft nagt und den (beklagten) status quo affirmativ, unlösbar, stehen lässt. Um die Hypothese systemtheoretisch zu beweisen, muss Luhmanns Verständnis von Kommunikation, Öffentlichkeit und öffentlicher Meinung erklärt werden.
1. System
Nach Luhmann ist ein System eine Organisation von Elementen, die sich von ihrer Umwelt abgrenzt. Die Differenz von System und Umwelt ist der Ausgangspunkt für alle weiteren Überlegungen. Ein System ist operativ geschlossen und selbstreferenziell. Operativ geschlossen, bedeutet nicht, dass ein System keinen Input aus seiner Umwelt bekommt, es bleibt material-energetisch offen, wandelt den Input aber sofort nach systemeigenen Regeln um. Mit Selbstreferenzialität wird ausgedrückt, dass die einzelnen Elemente des Systems rekursiv und unter Kybernetik aufeinander Bezug nehmen. Für Luhmann ist System nicht gleich System; aus Rationalitätsgründen soll hier nur auf die für die Fragestellung dieser Arbeit interessierende Art von Systemen eingegangen werden, nämlich auf soziale Systeme. Ein soziales System ist autopoietisch, das heißt es ist durch seine Elemente zur Reproduktion in der Lage4. Die Evolution sozialer Systeme als gesellschaftliche Teilsysteme ist ein Resultat der modernen Gesellschaft. Im Zuge von Arbeitsteilung, Industrialisierung und gesamtgesellschaftlicher Differenzierung haben sich soziale Systeme mit einer spezifischen Funktion für die Gesamtgesellschaft herausgebildet. Prominente, große Teilsysteme sind zum Beispiel: Religion, Recht, Erziehung, Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Medien. Diese Funktionssysteme zeichnen sich durch spezifische Leistungen aus, konstituieren sich über bestimmte Medien, verfügen über Codes der Zugehörigkeit und ein bestimmtes Programm. Auf die Formalisierung (und Materialisierung) von Funktionen, Leistungen, Medien, Codes und Programmen soll weiter unten eingegangen werden.5
[...]
1 vgl. z.B. Michael Löffler/Reinhart Ricker: Handbuch des Presserechts, München, 2000, 4. Auflage, S. 249
2 Das Bundesverfassungsgericht versteht die öffentliche Aufgabe der Presse aus demokratischer Perspektive. Mit öffentlicher Aufgabe wird eine politische Aufgabe, also eine das staatliche Zusammenleben der Menschen berührende Aufgabe verstanden. In der Demokratie besteht sie u.a. darin, den Bürger mündig zu machen, ihn seine sozialen, rechtlichen und politischen Freiheiten ausschöpfen lassen können. Das Bundesverfassungsgericht bezieht in die öffentliche, politische Aufgabe der Massenmedien nicht Aspekte wie Unterhaltung oder Rekreation mit hinein.
3 Ottfried Jarren: Medien, Mediensystem und politische Öffentlichkeit im Wandeln. In: Ulrich Sarcinelli: Politikvermittlung und Demokratie in der Mediengesellschaft, Opladen/Wiesbaden, 1998, S. 74-94, hier S. 74-75
4 Im Mediensystem findet Reproduktion zum Beispiel statt, wenn in Rubriken wie „Rückspiegel“, „Die Stimme der anderen“, „Medienecho“ der „Presseschau“ durch ein bestimmtes Medium intra- oder intermedial auf Berichte/Produktionen von anderen hingewiesen wird. Ebenso ist die aktuelle Kampagne der BILD Zeitung ein Zeugnis für Autopoiese im Mediensystem bzw. für Autopoiese des System BILD Zeitung. Auf den Plakaten ist zu lesen: „Florida-Rolf“ oder „Boxenluder“ oder Bum-Bum Boris“, immer mit dem abschließenden Claim: „Keiner sagt es so wie BILD.“ Diese Werbung, diese Kommunikation zeigt bildhaft wie Kommunikation Kommunikation erzeugt und über sich selbst kommuniziert.
5 Niklas Luhmann: Soziale Systeme: Grundriß [sic] einer allgemeinen Theorie, Frankfurt am Main, 1996, 6. Auflage, S. 35-43; Stefan Weber: Systemtheorien der Medien. In: Theorien der Medien, Konstanz, 2002, S. 202-206
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