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Die Bemühungen Deutschlands, Japans, Brasiliens und Indiens um eine Reform des UN-Sicherheitsrates und die Haltung anderer Akteure

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2006, 23 Pages
Author: Till-Bastian Fehringer
Subject: Politics - International Politics - Topic: German Foreign Policy

Details

Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2006
Pages: 23
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 22  Entries
Language: German
Archive No.: V63628
ISBN (E-book): 978-3-638-56632-2
ISBN (Book): 978-3-638-66943-6
File size: 254 KB
Notes :
Die Forderung nach Reformen der UN zieht sich durch die vergangenen Jahre - bisher ohne nennenswerten Erfolg. Zentraler Punkt ist immer wieder eine Anpassung des Sicherheitsrates an die weltpolitische Realität des 21. Jahrhunderts. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem "G4-Vorschlag" Deutschlands, Brasiliens, Japans und Indiens in der (gescheiterten) Reformdiskussion 2005 und die Vorschläge und Haltungen anderer wichtiger Akteure (ständige Mitglieder, "Coffee-Club", Afrikanische Union)


Abstract

“Der Sicherheitsrat spiegelt nicht mehr die Verhältnisse des internationalen Systems des 21. Jahrhunderts wider.” Unter dieser Prämisse lassen sich die Reformdebatte und Reform-Notwendigkeit der Vereinten Nationen und insbesondere deren zentralen Organs, des Sicherheitsrates, zusammenfassen. Über die Richtigkeit dieser Aussage besteht deshalb auch bei nahezu allen Mitgliedern der UNO kaum Dissens – das ist verständlich bei dem geschichtlichen Blick auf die Entstehung der UNO als Nachfolger des Völkerbundes und Antwort auf die Folgen des Zweiten Weltkrieges im Vergleich zu den heutigen (insbesondere seit dem Jahre 1990 und dem Ende des Ost-West-Konfliktes) hoch komplex gewordenen Aufgaben. Umso mehr klaffen jedoch die einzelnen Reformvorschläge auseinander, Einigung scheint kaum in Sicht. Wie zu zeigen sein wird, handelt es sich im Diskurs vor allem um folgende Streitpunkte: 1. ständige vs. nicht-ständige Mitgliedschaft 2. Vetorechte 3. geographische Verteilungen Die unterschiedlichen Vorschläge und Forderungen basieren auf dem nach wie vor verbreiteten Vorrang von nationalen Interessen im internationalen System. Ist vor diesem Hintergrund überhaupt eine umfassende, optimale Reform denkbar, die auf die global notwendige Arbeit der UNO und des Sicherheitsrates effizienzsteigernd wirkt, oder kann es sich – wie so oft – lediglich um einen politischen Minimalkonsens handeln? Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem so genannten „G4-Vorschlag“ der ambitionierten ständigen Mitglieder Deutschland, Brasilien, Japan und Indien. Nach einer kurzen überblickartigen Beschreibung des Status quo des Sicherheitsrates (Aufbau, Funktion) und dem Versuch einer allgemeinen Begründung und Notwendigkeit einer Sicherheitsrats-Reform sollen die Bemühungen der vier Staaten auf der einen und die Haltungen anderer Akteure zu dem Reformvorschlag auf der anderen Seite dargestellt und bewertet werden. Dabei sind besonders die USA, die afrikanischen Staaten und der so genannte „Coffee-Club“ zu erwähnen. Es soll ferner dargestellt werden, worauf die Ambitionen der vier genannten Staaten auf einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat gestützt sind. Da das Thema der Arbeit einen hohen Aktualitätsgrad besitzt, erstreckt sich die Sekundärliteratur im Wesentlichen auf Recherchen im Internet sowie in Zeitungs- und Fachzeitschriftsarchiven.


Excerpt (computer-generated)

Philipps-Universität Marburg, Institut für Politikwissenschaft
SE: Reformperspektiven der Vereinten Nationen
Wintersemester 2005/2006

Die Bemühungen Deutschlands, Japans, Brasiliens
und Indiens um eine Reform des UN-Sicherheitsrates
und die Haltung anderer Akteure

von: Till-Bastian Fehringer

 


1 Inhaltsverzeichnis

2 Einleitung und Gegenstand der Arbeit  3

3 Sicherheitsrat: Aufbau, Funktion und Status quo 5

4 Notwendigkeit einer Reform des Sicherheitsrates  7

5 Das Erweiterungsmodell der „G4“-Staaten 10

5.1 Inhalt 10
5.2 Ambitionen und Begründungen der G4-Staaten  11

5.2.1 Bundesrepublik Deutschland 11
5.2.2 Indien 13
5.2.3 Brasilien 14
5.2.4 Japan  14

5.3 Die Haltung anderer Akteure 15

5.3.1 USA  15
5.3.2 China 16
5.3.3 Russland, Großbritannien und Frankreich 17
5.3.4 Die Afrikanische Union (AU)  18
5.3.5 „Coffee-Club“ und Konsensgruppe 19

6 Bewertung, Fazit und Ausblick  20

7 Literaturverzeichnis 22

 



 

2 Einleitung und Gegenstand der Arbeit

Der Sicherheitsrat spiegelt nicht mehr die Verhältnisse des internationalen Systems des 21. Jahrhunderts wider.” Unter dieser Prämisse lassen sich die Reformdebatte und Reform- Notwendigkeit der Vereinten Nationen1 und insbesondere deren zentralen Organs, des Sicherheitsrates, zusammenfassen. Über die Richtigkeit dieser Aussage besteht deshalb auch bei nahezu allen Mitgliedern der UNO kaum Dissens – das ist verständlich bei dem geschichtlichen Blick auf die Entstehung der UNO als Nachfolger des Völkerbundes und Antwort auf die Folgen des Zweiten Weltkrieges im Vergleich zu den heutigen (insbesondere seit dem Jahre 1990 und dem Ende des Ost-West-Konfliktes) hoch komplex gewordenen Aufgaben. Umso mehr klaffen jedoch die einzelnen Reformvorschläge auseinander, Einigung scheint kaum in Sicht. Wie zu zeigen sein wird, handelt es sich im Diskurs vor allem um folgende Streitpunkte:

1. ständige vs. nicht-ständige Mitgliedschaft
2. Vetorechte
3. geographische Verteilungen

Die unterschiedlichen Vorschläge und Forderungen basieren auf dem nach wie vor verbreiteten Vorrang von nationalen Interessen im internationalen System. „Die Reform des Sicherheitsrats gehört zu den schwierigsten und machtpolitisch sensibelsten Reformvorhaben. Unabhängig von der Zielvorstellung formulieren sämtliche Reformvorschläge deutliche Kritik an der Zusammensetzung […].“2 Ist vor diesem Hintergrund der nationalen und regionalen Interessen überhaupt eine umfassende, optimale Reform denkbar, die auf die global notwendige Arbeit der UNO und des Sicherheitsrates effizienzsteigernd wirkt, oder kann es sich – wie so oft – lediglich um einen politischen Minimalkonsens handeln? Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Darstellung und Analyse eines der jüngsten Vorschläge einer Sicherheitsratreform, der jedoch insofern schon fast wieder veraltet scheint, als dass er im September 2005 beim UNO-Gipfel in New York keine Mehrheiten eingebracht hätte und daher erst gar nicht zur Abstimmung gestellt wurde: Es handelt sich um den so genannten „G4-Vorschlag“ der ambitionierten ständigen Mitglieder Deutschland, Brasilien, Japan und Indien.

Nach einer kurzen überblickartigen Beschreibung des Status quo des Sicherheitsrates (Aufbau, Funktion) und dem Versuch einer allgemeinen Begründung und Notwendigkeit einer Sicherheitsrats-Reform sollen die Bemühungen der vier Staaten auf der einen und die Haltungen anderer Akteure zu dem Reformvorschlag auf der anderen Seite dargestellt und bewertet werden. Dabei sind besonders die USA, die afrikanischen Staaten und der so genannte „Coffee-Club“ zu erwähnen. Es soll ferner dargestellt werden, worauf die Ambitionen der vier genannten Staaten auf einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat gestützt sind. Da das Thema der Arbeit einen hohen Aktualitätsgrad besitzt, erstreckt sich die Sekundärliteratur im Wesentlichen auf Recherchen im Internet sowie in Zeitungs- und Fachzeitschriftsarchiven.

3 Sicherheitsrat: Aufbau, Funktion und Status quo

“Der Sicherheitsrat ist das mit Abstand mächtigste der sechs Hauptorgane der Vereinten Nationen und auch im gesamten Bereich der internationalen Politik ein einzigartiges Instrument.“3 Die Begriffe Macht und Einzigartigkeit prägen dieses Zitat. Seine Macht erhält der Sicherheitsrat durch seine Entscheidungshoheit. Beschlüsse des Sicherheitsrates sind völkerrechtlich bindend. Hierin besteht gleichzeitig die Einzigartigkeit als Instrument der internationalen Politik. Zur Durchsetzung von Beschlüssen bleibt dem Sicherheitsrat ein Sanktionsrecht vorbehalten („Maßnahmen zur zwangsweisen Durchsetzung seiner Beschlüsse“4). Dies impliziert ebenso nicht-militärische (z.B. Wirtschaftsanktionen) wie auch militärische Maßnahmen, die jedoch hintereinander geschaltet sind (Waffengewalt als ultima ratio). Die Charta der UNO schreibt dem Sicherheitsrat vor allem zwei Hauptaufgaben zu: die Sicherung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Zur Verfolgung dieser Ziele übertragen die UNO-Mitglieder die Verantwortung auf den Sicherheitsrat und anerkennen damit dessen Handeln in ihrem Interesse.5 Diese Übertragung hat somit supranationale Eigenschaften. Zudem betrifft sie auch die punktuelle Einschränkung der Souveränitätshoheit von Staaten, da etwaige Maßnahmen des Sicherheitsrates jene betreffen können.

Bei der Gründung der UNO gehörten dem Sicherheitsrat 11 Mitglieder an. Die fünf ständigen Mitglieder mit Vetorecht – USA, Frankreich, England, die Republik China/Taiwan (seit 1971 Volksrepublik China als Nachfolger) und die Sowjetunion (seit 1991 Russland) – spiegelten die machtpolitische Weltordnung aus den Folgen des Zweiten Weltkrieges wider und sorgten ein Stück weit für Balance. Im Jahr 1966 wurde die Anzahl der nicht-ständigen Mitglieder von sechs auf zehn erhöht. Die nicht-ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates werden von der Generalversammlung in einer geheimen Wahl mit notwendiger Zwei-Drittel-Mehrheit für jeweils zwei Jahre gewählt. Eine direkte Wiederwahl ist nicht möglich. Die Hälfte der zehn nicht-ständigen Mitglieder wechselt jährlich. Die Zusammensetzung ergibt sich im Wesentlichen aus einem kontinentalen Regionalschlüssel.

[...]


1 Im Folgenden der Arbeit mit UNO abgekürzt.

2 Varwick 2004, 38.

3 Gareis; Varwick 2002, 49.

4 Gareis; Varwick 2002, 50.

5 Vgl. Artikel 24 der UN-Charta. Abgedruckt in: Gareis; Varwick 2002, 301-302.


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