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Autor: Sirko Stenz
Fach: Medien / Kommunikation - Multimedia, Internet, neue Technologien
Details
Institution/Hochschule: Universität Hamburg (Fachbereich Sprach-, Literatur- und Medienwissenschaften)
Tags: Meinungsmacht, Suchmaschinen, Möglichkeiten, Regulierung, Seminar, Neue, Wissensordnungen, Netz
Jahr: 2006
Seiten: 25
Note: 1,3
Literaturverzeichnis: ~ 8 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 209 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-57184-5
Textauszug (computergeneriert)
Universität Hamburg, Fachbereich Sprach-, Literatur- und Medienwissenschaften
Seminar: Neue Wissensordnungen im Netz?
Semester: 4, 30.08.2006
Die Meinungsmacht von Suchmaschinen und
rechtliche Möglichkeiten der Regulierung
von: Sirko Stenz
Inhalt
1. Einleitung 3
2. Suchmaschinen 6
2.1. Funktionsweise von Suchmaschinen 7
2.2. Das Rankingverfahren von Google 7
3. Der Suchmaschinenmarkt und Finanzierung von Suchmaschinen 10
4. Suchmaschinen als Gatekeeper 12
5. Rechtliche Rahmenbedingungen 14
5.1. Artikel 5, Grundgesetz 14
5.2. Teledienstgesetzes (TDG), Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) und Rundfunkstaatsvertrages (RStV) 17
6. Fazit 20
7. Literaturverzeichnis 24
1. Einleitung
„googeln (im Internet besonders in Google suchen); ich goog[e]le“1 Diese Erklärung findet sich in der 23. Auflage des Dudens. Damit ist dem Unternehmen Google geglückt, was noch nicht viele geschafft haben. In nur 8 Jahren wurde der Name Google zum Synonym für die Suche im Internet und hat Eingang in das Standardwerk der deutschen Rechtsschreibung gefunden. Ursprünglich leitet sich Google vom mathematischen Fachbegriff „Googol“, der für eine 1 mit 100 Nullen steht, ab. Als die beiden Informatiker Larry Page und Sergey Brin 1998 die von ihnen entwickelte Suchmaschine auf den Markt brachten und das Unternehmen gründeten, wählten sie diesen Namen. Er sollte ihrem Anspruch „die Organisation der enormen Menge an Informationen, die im Web verfügbar ist“2 Ausdruck verleihen. Durch ihren selbst entwickelten PageRank-Algorithmus erzielten sie überdurchschnittlich gute Suchergebnisse und gewannen so die Nutzer für sich. Allein durch Mund-zu-Mund-Propaganda und ohne eigene Werbung3 konnte Google sich zum Marktführer auf dem Suchmaschinenmarkt entwickeln. Mittlerweile erreicht die Suchmaschine einen Marktanteil von über 80%4 in Deutschland und bietet viel mehr als nur die reine Suche im Internet. Das Dienstleistungsspektrum reicht dabei vom E-Mail-Dienst über Produkt-, Nachrichten- oder Bildersuche bis hin zur Online-Tabellenkalkulation und einen automatischen Übersetzungsdienst. Google „hat sich dabei in der Nutzerschaft das Images eines sympathischen Dienstleisters, bei dem technisch ambitionierte, junge Mitarbeiter für optimale Leistung sorgen, erhalten können.“5 Manifestiert wurde das Image auch im Firmenmotto des Suchmaschinenanbieters „Don’t be evil“.
Dieses Bild bekam in letzter Zeit jedoch einige Risse. Besonders für den Start der chinesischen Ausgabe der Suchmaschine wurde Google stark angegriffen. Genau wie seine Mitbewerber Yahoo und Microsoft beugte sich das Unternehmen dem Druck der chinesischen Regierung und befolgt die Zensurforderungen. Politisch heikle Themen wie z.B. Kritik an der Kommunistischen Partei oder das Massaker auf dem Tian’anmen-Platz 1989 werden nun durch Google herausgefiltert und sind über google.cn nicht mehr erreichbar. Internationale Nicht-Regierungs-Organisationen (NGO) wie amnesty international oder Reporter ohne Grenzen üben scharfe Kritik am Vorgehen von Google.6 Seit dem Börsengang Googles im August 2004, bei dem ein Erlös von 1,67 Mrd. USDollar7 erzielt wurde, steht das Unternehmen noch mehr im Blickpunkt der Öffentlichkeit. So schlagen Datenschützer immer häufiger Alarm, weil Google sämtliche Vorgänge, die Nutzer mit ihren Produkten tätigen, speichert und überwacht. Google ist auf diesem Wege dabei, die größte Sammlung an privaten Daten aufzubauen. Nicht wenige Experten sehen darin eine große Gefahr. Durch die Vormachtstellung auf dem Suchmaschinenmarkt verfügt Google auch über eine große Meinungsmacht. Nur wer bei Google gelistet ist und beim Ranking der Suchergebnisse auf den vorderen Plätzen landet wird in der Flut von Informationen im WWW wahrgenommen. Daraus resultieren einige Probleme. Da das Unternehmen seinen Suchalgorithmus nicht offen legt, ist nicht nachvollziehbar, wie sich die Trefferlisten zusammensetzen. Demzufolge ist auch nicht überprüfbar, ob der Konzern die Ergebnisse manipuliert. In der 24. Auflage des Duden wurde der Eintrag zum Verb googeln leicht abgeändert. „Mit Google im Internet suchen“ lautet in der in diesem Jahr erschienen Ausgabe die Erklärung. Das Unternehmen hatte sich daran gestört, dass der Begriff allgemein Suchen im Internet bedeutet. Die Duden-Redaktion hat die Abwandlung vorgenommen, um so einem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen. Googles Anwälte haben mittlerweile zahlreiche Journalisten aufgefordert aus markenrechtlichen Gründen in ihren Artikel nicht mehr das Verb googeln sondern die Redewendung „mit Google suchen“ zu verwenden. Wer mag da widersprechen, wenn er befürchten muss, „sich möglicherweise im Abseits der Suchergebnisse wieder[zu]finden“?8
Die marktbeherrschende Stellung Googles wird zunehmend kritisiert. Neben den Appellen an die publizistische Verantwortung9 werden auch Überlegungen laut, inwieweit staatliche Eingriffe auf Basis des bestehenden Rechts möglich sind. Im Rundfunkbereich gibt es Instrumente, mit denen eine vorherrschende Meinungsmacht verhindert werden kann. Sind diese auf den Bereich Suchmaschinen übertragbar?
Genau dieser Frage soll auch im Rahmen der vorgelegten Hausarbeit nachgegangen werden. Zunächst wird die Funktionsweise von Suchmaschinen und speziell des PageRank-Algorithmus von Google Gegenstand der Betrachtung sein, anschließend wird die aktuelle Entwicklung des Suchmaschinenmarktes beleuchtet. Im dritten Teil wird untersucht, welchen publizistischen Einfluss die Suchmaschine in seiner Funktion als Gatekeeper besitzt. Abschließend wird dann zu klären sein, welchen rechtlichen Rahmenbedingungen Suchmaschinen unterliegen und welche Regulationsmöglichkeiten sich dem Gesetzgeber daraus eröffnen. Die Erkenntnisse beziehen sich allgemein auf Suchmaschinen. Aufgrund der marktbeherrschenden Stellung von Google werde ich auf diesen Suchdienst an einigen Stellen spezieller eingehen. Außerdem beschränke ich mich bei der Betrachtung der Gesetze auf die, die für eine Verhinderung der vorherrschenden Meinungsmacht relevant sind. Andere Problembereiche wie Datenschutz oder Zugangsrecht zu Suchmaschinen werden nicht näher betrachtet.
2. Suchmaschinen
[...]
1 Duden – deutsche Rechtschreibung, 23. Auflage 2005 Vgl. http://www.faz.net/m/%7BA551B5F4-713B-43DB-88C6-017FA8E743D9%7Dpicture.jpeg (Stand: 21.08.2006)
2 Selbstdarstellung der Firma Google http://www.google.de/intl/de/corporate/ (Stand: 21.08.2006)
3 Machill, Welp, S. 188
4 Nutzung von Suchmaschine (Stand: 21.08.2006) http://www.webhits.de/
5 Machill, Welp, S. 188
6 heise online news: Amnesty kritisiert Microsoft, Google und Yahoo URL: http://www.heise.de/newsticker/meldung/75703 (Stand: 21.08.2006) heise online news: Google zensiert seine neue chinesische Suchmaschine URL: http://www.heise.de/newsticker/meldung/75703 (Stand: 21.08.2006)
7 Vgl. Neuberger 2005, S. 2.
8 tagesschau.de: Anwaltspost aus Mountain View. Googeln ist kein Verb URL: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5811908_TYP6_THE_NAV_REF1_BA B,00.html (Stand: 21.08.2006)
9 Vgl. Interview mit Marcel Machill; „Google drückt sich vor Verantwortung“ URL: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5193374_TYP6_THE5237910_NAV_R EF_BAB,00.html (Stand: 21.08.2006)
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